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Sind Segel- und Riggschäden bei der Wettfahrt gedeckt?
Kurze Antwort
Auf der Bahn stehen die Segel immer, und genau darauf zielt in fast jedem geprüften Werk ein Ausschluss für Windeinwirkung. Ob die Kasko einen Segelschaden auf der Regattabahn zahlt, entscheidet deshalb die Rückausnahme in Ihrer Polizze.
Der Schaden auf der Regattabahn ist selten ein Loch im Rumpf. Meist ist es ein gerissenes Vorsegel, ein gebrochener Spinnakerbaum oder ein Riggbruch nach einer Patenthalse, bei der Clubwettfahrt am Attersee genauso wie auf einer Hochseewoche an der Adria. Und gerade dort greift eine Klausel, die beim Fahrtensegeln kaum auffällt: Schäden durch Windeinwirkung auf gesetzte oder ausgerollte Segel bleiben ausgeschlossen. Auf der Bahn sind die Segel aber von der Startlinie bis zur Zieldurchfahrt gesetzt, und damit ist der Normalfall der Wettfahrt genau der Fall, den die Klausel ausnimmt.
Was den Ausschluss aufhebt, sind die Rückausnahmen, und sie sind der eigentliche Prüfpunkt jeder Polizze: Unfall, Riggbruch und Sturm. Reißt das Tuch, weil das Rigg bricht, ist es ein Riggbruch. Reißt es, weil zu lange zu viel Fläche stand, ist es Windeinwirkung. An diesem Unterschied hängt die Entschädigung, und nach dem Schaden lässt er sich kaum noch rekonstruieren. Unsere Vollkasko nennt das Reißen von Segeln und das Brechen von Masten ab Basis-Plus ausdrücklich als Unfall (A-3.1.1); gesteuert wird das über Alter und Verschleiß, im Einzelfall bis zu einem vollständigen Riggausschluss. In den übrigen von uns geprüften Werken regelt kaum eines die Frage ausdrücklich.
Für Sie heißt das zweierlei. Halten Sie Rigg und Segel nachweislich in Ordnung: Ein Rigg-Check vor der Saison ist im Schadenfall der beste Beleg, und bei einem Boot, das am Neusiedler See oder am Wörthersee jedes Wochenende Wettfahrten geht, zählt das Alter des Materials doppelt. Und halten Sie den Hergang sofort fest, solange die Reihenfolge von Böen und Manövern noch feststeht, am besten mit Fotos und einer kurzen Notiz der Crew. Melden Sie die Teilnahme außerdem vorher und lassen Sie sich die Deckung für diese Veranstaltung schriftlich bestätigen, dann ist vorher geklärt, ob dafür eine Prämie anfällt.
Zum Merken
Gesetzt
sind die Segel auf der Bahn von Start bis Ziel
Rückausnahme
entscheidet, ob die Kasko den Riss trotzdem zahlt
Der Ausschluss zielt nicht auf die Wettfahrt, sondern auf gesetzte Segel. Auf der Regattabahn ist das dasselbe.
Fragen und Antworten
Häufige Fragen
Warum ist Windeinwirkung überhaupt ausgeschlossen?
Weil Segel Verbrauchsmaterial sind und Wind ihr normaler Betriebszustand ist. Gedeckt ist das plötzliche Ereignis, nicht die Belastung, für die das Tuch gebaut wurde.
Was hilft mir, wenn die Kasko den Segelschaden bestreitet?
Ein aktueller Rigg-Check, Fotos vom Zustand vor der Saison und eine sofortige Schilderung des Hergangs. Damit trennen Sie den Riggbruch von der reinen Windeinwirkung.
Zählt die Clubwettfahrt am See schon als Regatta?
Für die Polizze ist das eine eigene Frage, und sie entscheidet sich an der Art der Veranstaltung. Lassen Sie sich die Deckung für Ihre Wettfahrt vorher schriftlich geben, dann hängt im Schadenfall nichts an einer Auslegung.
NAMMERT Assekuradeur GmbH, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen, +49 3375 29 12 77
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Im Bedingungswerk
Wo das bei uns geregelt ist
Oben unsere Antwort, hier die Ziffer im Wortlaut. Gehen beide auseinander, gilt das Bedingungswerk.
Dieselbe Sache trägt je Tarif nicht immer dieselbe Ziffer.
Alle Werke im Wortlaut: Verzeichnis der Klauseln.
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