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Hinter einem Maschendrahtzaun steht ein ausgebrannter Bootsrumpf auf dem Hof

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Totalschaden: Wem gehört das Wrack, wenn die Polizze zahlt?

Kurze Antwort

Ersetzt wird der Wert des Bootes, abgezogen wird der Restwert. Wird er angerechnet, bleibt das Wrack Ihr Eigentum, und mit ihm die Pflicht, es aus dem Wasser und zu einer geordneten Entsorgung zu bringen.

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Beim Totalschaden rechnet die Kasko nicht so glatt, wie man es sich vorstellt. Ersetzt wird der Versicherungswert, in der Regel die vereinbarte Taxe, und davon geht ab, was das beschädigte Boot noch wert ist. Dieser Restwert ist der unscheinbarste Posten der Abrechnung und der folgenreichste: Wird er angerechnet, bleibt das Wrack in Ihrem Eigentum. Sie bekommen weniger überwiesen und behalten einen Rumpf, der irgendwo liegt und irgendwann weg muss.

Liegen lassen ist keine Lösung, denn die Pflicht zur Beseitigung trifft den Eigentümer und endet nicht mit der Saison. Auf der Donau meldet sich der Betreiber der Wasserstraße, an den Seen die Schifffahrtsbehörde des Landes, in der Marina an der Adria der Hafenbetreiber über den Liegeplatzvertrag. Jeder von ihnen kann Hebung und Abtransport verlangen, und zwar auch Jahre nach dem Schaden. Ein Rumpf aus glasfaserverstärktem Kunststoff ist in der Entsorgung teuer, weil er zerlegt und nicht einfach verwertet wird. Die scheinbare Gutschrift für den Restwert kann sich dadurch in eine Belastung drehen.

Fragen Sie deshalb zwei Dinge, bevor Sie eine Abrechnung unterschreiben. Erstens, wie der Restwert zustande kam: Liegt ein konkretes Gebot vor, zu dem jemand das Wrack wirklich nimmt, oder ist es eine Schätzung im Gutachten? Eine Schätzung ohne Käufer ist für Sie kein Geld, sondern eine Aufgabe. Zweitens, ob Sie das Wrack dem Versicherer überlassen können. Geht er darauf ein, wandern Hebung, Abtransport und Entsorgung mit, und Sie sind aus der Sache draußen. Halten Sie Liegeplatzvertrag und Kaufvertrag bereit: Der eine sagt, wer die Räumung verlangen darf, der andere, wem der Rumpf gehört.

Weg 1: Restwert wird angerechnet, das Wrack bleibt bei Ihnen. Weg 2: das Wrack wird überlassen.

Zum Merken

Angerechnet

wird der Restwert in der Abrechnung meist

Beim Eigner

bleibt dann das Wrack samt Entsorgung

Wer den Restwert annimmt, kauft die Entsorgung mit, und die kann teurer sein als die Gutschrift.

Fragen und Antworten

Häufige Fragen

Darf ich das Wrack behalten?

Das ist der Regelfall, sobald der Restwert angerechnet wird. Rechnen Sie dann aber Hebung, Transport und Entsorgung gegen den angerechneten Posten, bevor Sie zustimmen.

Wie kommt der Restwert zustande?

Über ein Gutachten oder über ein Restwertgebot. Fragen Sie nach der Grundlage: Ein Gebot ist belastbar, eine reine Schätzung bleibt Ihr Risiko, falls sich kein Käufer findet.

Wer verlangt in Österreich die Räumung?

Auf der Donau der Betreiber der Wasserstraße, an den Seen die Schifffahrtsbehörde des Landes, in der Marina der Hafenbetreiber über den Liegeplatzvertrag. Einer von ihnen meldet sich in jedem Fall.

Was ist, wenn die Bank mitredet?

Bei einer vinkulierten Polizze geht die Entschädigung zuerst an die Bank. Klären Sie vorher, ob der angerechnete Restwert Ihren offenen Kredit aufreißt, denn diese Lücke bleibt bei Ihnen.

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