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Aufblasbares SUP im Fluggepäck beschädigt: wer zahlt den Schaden?
Kurze Antwort
Wird ein aufblasbares SUP im aufgegebenen Fluggepäck beschädigt, haftet die Fluglinie nach dem Montrealer Übereinkommen, allerdings nur bis zu einem Höchstbetrag. Der Schaden muss binnen sieben Tagen schriftlich gemeldet werden.
Ob von Wien-Schwechat, Salzburg oder Innsbruck: Ein aufblasbares SUP lässt sich gerollt als Sportgepäck aufgeben und fliegt mit ans Meer. Am Gepäckband zeigt sich dann manchmal der Ärger: die Tasche aufgerissen, ein Schnitt in der Kante, eine Finne gebrochen, das Ventil beschädigt. Wer zahlt den Schaden? Für aufgegebenes Gepäck auf internationalen Flügen haftet die Fluglinie nach dem Montrealer Übereinkommen, und zwar ohne dass Sie ihr ein Verschulden nachweisen müssen. Diese Haftung hat aber eine Obergrenze und entfällt, soweit der Schaden aus der Beschaffenheit des Gepäcks kommt, etwa weil es schlecht verpackt war.
Entscheidend ist die Frist. Ein Schaden an aufgegebenem Gepäck ist der Fluglinie schriftlich anzuzeigen, und zwar innerhalb von sieben Tagen nach der Übernahme; bei verspätetem Gepäck sind es 21 Tage. Wer die Frist versäumt, verliert den Anspruch in aller Regel. Ist das Board mehr wert als der Höchstbetrag, hilft nur eine Wertdeklaration beim Check-in gegen Aufpreis, wenn die Fluglinie sie anbietet. Für Sportgepäck haben viele Fluglinien eigene Bedingungen, die man vor dem Flug lesen sollte. Wer das Board mit Paketdienst oder Spedition schickt, trifft ebenfalls auf eine begrenzte Haftung nach Gesetz und Geschäftsbedingungen.
Gehen Sie mit dem beschädigten Board noch im Ankunftsbereich zum Schalter für Gepäckermittlung und lassen Sie sich die Schadensmeldung aushändigen, bevor Sie den Bereich verlassen. Fotografieren Sie Tasche und Board, behalten Sie Bordkarte, Gepäckabschnitt und Rechnung und schicken Sie die schriftliche Anzeige innerhalb der Frist nach. Prüfen Sie danach, ob eine eigene Polizze einspringt, etwa eine Reisegepäckversicherung oder eine Kasko für Sportgeräte, und ob Transportschäden darin eingeschlossen sind. Vorbeugend helfen eine gut gepolsterte Tasche, abgeschraubte Finnen und der Hinweis auf Sportgepäck beim Check-in.
Zum Merken
Fluglinie
haftet ohne Verschulden, aber begrenzt
Sieben Tage
für die schriftliche Schadensanzeige
Am Gepäckband melden, nicht erst daheim.
Fragen und Antworten
Häufige Fragen
Bis wann muss ich den Schaden am SUP melden?
Bei beschädigtem aufgegebenem Gepäck innerhalb von sieben Tagen nach der Übernahme, schriftlich. Am besten gleich am Flughafen die Schadensmeldung aufnehmen lassen.
Ersetzt die Fluglinie den vollen Wert meines Boards?
Nur bis zu einem Höchstbetrag nach dem Montrealer Übereinkommen. Darüber hinaus in aller Regel nur mit einer Wertdeklaration beim Check-in.
Was gilt, wenn das SUP schlecht verpackt war?
Dann kann die Fluglinie die Haftung ablehnen, soweit der Schaden aus der Beschaffenheit des Gepäcks entsteht. Eine gepolsterte Tasche schützt davor.
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