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Boot beim Kranen, beim Transport oder in der Werft beschädigt
Kurze Antwort
Beim Kranen, auf dem Weg über die Tauern an die Adria oder in den Wochen in der Werft liegt Ihr Boot in fremder Obhut. Haftbar ist zuerst, wer den Schaden verursacht hat, geregelt wird er in der Praxis oft über die eigene Kasko, und auf dem Trailer entscheidet die Verladung.
Zweimal im Jahr hängt fast jedes Boot in Österreich in den Gurten: im Frühjahr hinein, im Herbst heraus. Dazwischen geht mancher Trailer über die Tauern oder den Brenner an die Adria, und in der Werft an der Donau oder am Attersee steht das Boot oft Wochen. In dieser Zeit entscheidet ein Fremder, wie Ihr Boot angehoben, abgestützt und verzurrt wird. Geht dabei etwas kaputt, sind zwei Fragen zu trennen: Wer haftet dafür, und wer regelt zuerst. Das ist selten dieselbe Stelle, und das Boot steht so lange beschädigt im Hof.
Haftbar ist zunächst der Verursacher. Yachthafen, Kranbetrieb, Werft und Frächter sind Gewerbebetriebe mit eigener Betriebshaftpflicht, und die hat für deren Fehler einzutreten. In der Praxis zieht sich die Klärung, weil zwei Versicherer die Ursache verschieden sehen und beide ein Gutachten wollen. Deshalb ist die eigene Kasko das Auffangnetz: Sie regelt den Schaden, und wer ihn am Ende trägt, klären die Versicherer unter sich. Ist Ihre Polizze vinkuliert, weil das Boot finanziert ist, gehört die Bank von Anfang an in die Verständigung, sonst steht die Freigabe der Zahlung quer.
Auf dem Trailer gibt es eine Stelle, die man kennen muss: Schäden aus nicht sachgerechter Verladung und Befestigung bleiben außen vor, ebenso der Diebstahl loser oder nicht verzurrter Teile aus einem offenen Fahrzeug. Wer selbst zurrt, trägt genau dieses Risiko, und dort wird der günstige Eigentransport teuer. Die Kfz-Polizze des Zugfahrzeugs hilft nicht weiter, sie versichert das Fahrzeug und nicht die Ladung. Machen Sie deshalb vor jeder Übergabe Fotos rundum mit Datum, dazu Nahaufnahmen von Rumpfkanten, Spiegel, Welle und Propeller und von den Gurtpositionen am geladenen Boot. Drei Minuten Arbeit, und es ist die einzige Grundlage, auf der sich später klären lässt, ob der Kratzer schon vorher da war.
Zum Merken
Drei Minuten
kosten die Fotos vor dem Kranen
Zwei Versicherer
streiten sonst über den Kratzer
Ohne Aufnahme vom Zustand vor der Übergabe steht später Aussage gegen Aussage, und der Schaden war angeblich schon vorher da.
Fragen und Antworten
Häufige Fragen
Die Werft hat mein Boot beschädigt, wer zahlt?
Haftbar ist der Verursacher über seine Betriebshaftpflicht. Weil die Klärung zwischen zwei Versicherern dauert, regelt in der Praxis häufig zuerst Ihre eigene Kasko, und der Rückgriff läuft dann ohne Sie.
Ist ein Schaden auf dem Trailer gedeckt?
Grundsätzlich ja, mit einer wichtigen Ausnahme: Schäden aus nicht sachgerechter Verladung und Befestigung bleiben außen vor. Wer selbst verzurrt, trägt genau dieses Risiko.
Deckt die Kfz-Polizze des Zugfahrzeugs mein Boot?
Nein. Sie versichert das Fahrzeug und nicht die Ladung. Für Transportschaden und Diebstahl am Boot auf dem Trailer braucht es die Kasko des Bootes selbst.
Was tue ich vor der Übergabe an Kran oder Frächter?
Fotos rundum mit Datum, Nahaufnahmen von Rumpfkanten, Spiegel und Welle, dazu die Gurtpositionen am geladenen Boot. Halten Sie den Zustand schriftlich fest und lassen Sie ihn gegenzeichnen.
Wer trägt die Überstellung in die Reparaturwerft?
Bei einem gedeckten Schaden gehören die Kosten einer notwendigen Überstellung zur Werft und zurück zum Schaden selbst, begrenzt durch die Versicherungssumme. Lassen Sie das vor der Beauftragung schriftlich bestätigen.
NAMMERT Assekuradeur GmbH, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen, +49 3375 29 12 77
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