Startseite / Schifffahrtszeichen
Schifffahrtszeichen erklärt: was die Tafeln in Österreich bedeuten
Wer am Wolfgangsee, am Attersee oder auf der Drau unterwegs ist, fährt nach der Seen- und Fluss-Verkehrsordnung. Ihre Tafeln sehen aus wie die deutschen, manche tragen aber eine andere Nummer. Hier ist jedes der 94 Schifffahrtszeichen der deutschen Liste erklärt: was die Tafel bedeuten soll im amtlichen Wortlaut, die Nummer in der SFVO, wo sie abweicht, und ein Hinweis, wo Österreich etwas anders sagt. Der Trainer fragt zehn Zeichen je Runde ab, die für Sportboote zählen.
Trainer: zehn Tafeln je Runde
Zehn zufällige Zeichen, die für Sportboote zählen, je vier Antworten zur Wahl. Am Ende sehen Sie, wie viele Sie richtig hatten. Nichts wird gespeichert.
Was bedeutet diese Tafel?
Verbotszeichen (A)
Rot umrandete weiße Tafel mit rotem Schrägbalken über dem schwarzen Symbol. A.1, rot-weiß-rot gestreift, sperrt die Durchfahrt ganz.
-
A.1
Verbot der Durchfahrt und Sperrung der Schifffahrt, allgemeines Verbotszeichen
Sportboot-wichtig -
A.1a
Gesperrte Wasserflächen; jedoch für ein Kleinfahrzeug ohne Antriebsmaschine befahrbar.
Sportboot-wichtigIn der SFVO nicht mit dieser Bedeutung enthalten.
-
A.2
Überholverbot, allgemein
Sportboot-wichtig -
A.3
Überholverbot für Verbände untereinander und zwischen einem Verband und gekuppelten Fahrzeugen. Satz 1 gilt nicht, wenn einer der Verbände ein Schubverband ist, dessen Länge 110,00 m und dessen Breite 12,00 m nicht überschreiten.
In der SFVO nicht mit dieser Bedeutung enthalten.
-
A.4
Verbot des Begegnens und Überholens
Sportboot-wichtig -
A.4.1
Verbot des Begegnens und Überholens für Verbände untereinander
In der SFVO nicht mit dieser Bedeutung enthalten.
-
A.5
Stillliegeverbot auf der Seite der Wasserstraße, auf der das Tafelzeichen steht
Sportboot-wichtig -
A.5.1
Stillliegeverbot auf der Wasserfläche, deren Breite, gemessen vom Aufstellungsort, auf dem Tafelzeichen in Metern angegeben ist
Sportboot-wichtigIn der SFVO nicht mit dieser Bedeutung enthalten.
-
A.6
Ankerverbot und Verbot des Schleifenlassens von Ankern, Trossen oder Ketten auf der Seite der Wasserstraße, auf der das Tafelzeichen steht
Sportboot-wichtig -
A.7
Festmacheverbot am Ufer auf der Seite der Wasserstraße, auf der das Tafelzeichen steht
Sportboot-wichtig -
A.8
Wendeverbot
Sportboot-wichtig -
A.9
Vermeidung von Wellenschlag oder Sogwirkungen
Sportboot-wichtigIn Österreich mit dem Wortlaut "Verbot, Wellenschlag zu verursachen".
-
A.10
Verbot, außerhalb der angezeigten Begrenzung zu fahren
Sportboot-wichtig -
A.11
Verbot der Einfahrt, die Vorbereitungen zur Fortsetzung der Fahrt sind jedoch zu treffen
In der SFVO nicht mit dieser Bedeutung enthalten.
-
A.12
Fahrverbot für ein Fahrzeug mit Maschinenantrieb
Sportboot-wichtig -
A.13
Fahrverbot für ein Sportboot
Sportboot-wichtigIn Österreich: Verbot für Sport- und Vergnügungsfahrzeuge.
-
A.14
Verbot des Wasserskilaufens
Sportboot-wichtig -
A.15
Fahrverbot für ein Segelfahrzeug
Sportboot-wichtig -
A.16
Fahrverbot für ein Fahrzeug, das weder mit Maschinenantrieb noch unter Segel fährt
Sportboot-wichtig -
A.17
Verbot des Segelsurfens
Sportboot-wichtigIn Österreich: Verbot für Segelbretter.
-
A.18 SFVO: A.20
Fahrverbot für ein Wassermotorrad (Waterscooter, Jetski usw.)
Sportboot-wichtigIn der österreichischen SFVO unter A.20 (Verbot für Wassermotorräder).
-
A.20
Bade- und Schwimmverbot
Sportboot-wichtigNicht verwechseln: A.20 der österreichischen SFVO ist das Verbot für Wassermotorräder.
Gebotszeichen (B)
Rot umrandet, kein Schrägbalken: Hier muss man etwas tun, etwa die Richtung einhalten, langsamer fahren oder ein Schallzeichen geben.
-
B.1
Gebot, die durch den Pfeil angezeigte Richtung einzuschlagen
Sportboot-wichtig -
B.2a
Gebot, auf die Fahrwasserseite hinüberzufahren, die auf der Backbordseite des Fahrzeugs liegt
In der SFVO nicht mit dieser Bedeutung enthalten.
-
B.2b
Gebot, auf die Fahrwasserseite hinüberzufahren, die auf der Steuerbordseite des Fahrzeugs liegt
In der SFVO nicht mit dieser Bedeutung enthalten.
-
B.3a
Gebot, die Fahrwasserseite zu halten, die auf der Backbordseite des Fahrzeugs liegt
In der SFVO nicht mit dieser Bedeutung enthalten.
-
B.3b
Gebot, die Fahrwasserseite zu halten, die auf der Steuerbordseite des Fahrzeugs liegt
In der SFVO nicht mit dieser Bedeutung enthalten.
-
B.4a
Gebot, das Fahrwasser nach Backbord zu überqueren
In der SFVO nicht mit dieser Bedeutung enthalten.
-
B.4b
Gebot, das Fahrwasser nach Steuerbord zu überqueren
In der SFVO nicht mit dieser Bedeutung enthalten.
-
B.5
Gebot, unter bestimmten Bedingungen anzuhalten
Sportboot-wichtig -
B.6
Gebot, die angegebene Geschwindigkeit gegenüber dem Ufer (in km/h) nicht zu überschreiten
Sportboot-wichtig -
B.7
Gebot, Schallzeichen zu geben
Sportboot-wichtig -
B.8
Gebot, besondere Vorsicht walten zu lassen
Sportboot-wichtig -
B.9a
Gebot, nur dann in die Hauptwasserstraße einzufahren oder sie zu überqueren, wenn dadurch ein Fahrzeug auf der Hauptwasserstraße nicht gezwungen wird, seinen Kurs oder seine Geschwindigkeit zu ändern
Sportboot-wichtigB.9 der österreichischen SFVO ist ein anderes Zeichen (Landstrom).
-
B.9b
wie vor, die Bedeutung entspricht B.9a
Sportboot-wichtigIn der SFVO nicht mit dieser Bedeutung enthalten.
-
B.10
Gebot, bei diesem von Land gegebenen „Bleib-Weg-Signal“ die unter § 8.09 Nummer 3 bis 5, jeweils in Verbindung mit Nummer 6, genannten Maßnahmen zu ergreifen; das Schallzeichen besteht aus einer mindestens 15 Minuten langen ununterbrochenen Wiederholung abwechselnd eines kurzen und eines langen Tons, das Lichtzeichen entspricht dem nach § 4.01 Nummer 2.
In der SFVO nicht mit dieser Bedeutung enthalten.
-
B.11a
Gebot, Sprechfunk zu benutzen
Sportboot-wichtigIn der SFVO nicht mit dieser Bedeutung enthalten.
-
B.11b
Gebot, Sprechfunk auf dem angegebenen Kanal zu benutzen
Sportboot-wichtigIn der SFVO nicht mit dieser Bedeutung enthalten.
-
B.12 SFVO: B.9
Gebot zur Nutzung von Landstromanschlüssen
In der österreichischen SFVO unter B.9 (Gebot zur Nutzung von Landstrom).
Einschränkungszeichen (C)
Auch sie sind weiß mit rotem Rand und kündigen Engstellen an: wenig Tiefe, geringe Durchfahrtshöhe, schmale Öffnung.
-
C.1
Die Fahrwassertiefe ist begrenzt.
Sportboot-wichtig -
C.2
Die lichte Höhe über dem Wasserspiegel ist begrenzt.
Sportboot-wichtig -
C.3
Die Breite der Durchfahrtsöffnung oder des Fahrwassers ist begrenzt.
Sportboot-wichtig -
C.4
Es bestehen Schifffahrtsbeschränkungen; sie sind auf einem zusätzlichen Schild unter dem Schifffahrtszeichen angegeben.
Sportboot-wichtigIn der SFVO nicht mit dieser Bedeutung enthalten.
-
C.5
Das Fahrwasser ist am rechten (linken) Ufer eingeengt; die Zahl auf dem Tafelzeichen gibt den Abstand in Metern an, in dem sich ein Fahrzeug vom Tafelzeichen entfernt halten muss.
Sportboot-wichtig
Empfehlungszeichen (D)
Gelb und Grün empfehlen, sie verbieten nichts: die gelbe Raute über der Brückenöffnung, grün-weiße Tafeln, ein Richtungspfeil.
-
D.1a
Empfohlene Durchfahrtsöffnung für Verkehr in beiden Richtungen
Sportboot-wichtig -
D.1b
Empfohlene Durchfahrtsöffnung für Verkehr nur in Richtung, in der die Zeichen sichtbar sind (in der anderen Richtung untersagt).
Sportboot-wichtig -
D.2
Empfehlung, sich in dem durch die Tafeln begrenzten Raum zu halten
Sportboot-wichtig -
D.3
Empfehlung, in die Richtung des Pfeils zu fahren
Sportboot-wichtigIn der SFVO nicht mit dieser Bedeutung enthalten.
Hinweiszeichen (E)
Blau mit weißem Symbol heißt erlaubt oder gut zu wissen: Anlegen, Ankern, Wasserski, Fähre. Ein weißer Schrägbalken hebt eine Regel auf.
-
E.1
Erlaubnis zur Durchfahrt (allgemeines Zeichen)
Sportboot-wichtig -
E.2
Kreuzung einer Hochspannungsleitung
Sportboot-wichtig -
E.3
Hinweis auf ein Wehr
Sportboot-wichtig -
E.4a
Nicht frei fahrende Fähre
Sportboot-wichtigIn Österreich als E.4 Buchstabe a.
-
E.4b
Frei fahrende Fähre
Sportboot-wichtigIn Österreich als E.4 Buchstabe b.
-
E.5
Erlaubnis zum Stillliegen auf der Seite der Wasserstraße, auf der das Zeichen steht
Sportboot-wichtig -
E.5.1
Erlaubnis zum Stillliegen auf der Wasserfläche, deren Breite, gemessen vom Aufstellungsort, auf dem Tafelzeichen in Metern angegeben ist
Sportboot-wichtigIn der SFVO nicht mit dieser Bedeutung enthalten.
-
E.5.2
Erlaubnis zum Stillliegen auf der Wasserfläche zwischen den zwei Entfernungen, die, gemessen vom Aufstellungsort, auf dem Tafelzeichen in Metern angegeben sind
Sportboot-wichtigIn der SFVO nicht mit dieser Bedeutung enthalten.
-
E.5.3
Höchstzahl der Fahrzeuge, die auf der Seite der Wasserstraße, auf der das Tafelzeichen steht, nebeneinander stillliegen dürfen
Sportboot-wichtigIn der SFVO nicht mit dieser Bedeutung enthalten.
-
E.5.4
Liegestelle für ein Fahrzeug der Schubschifffahrt, das nicht die Bezeichnung nach § 3.14 führen muss
In der SFVO nicht mit dieser Bedeutung enthalten.
-
E.5.5
Liegestelle für ein Fahrzeug der Schubschifffahrt, das die Bezeichnung nach § 3.14 Nummer 1 führen muss
In der SFVO nicht mit dieser Bedeutung enthalten.
-
E.5.6
Liegestelle für ein Fahrzeug der Schubschifffahrt, das die Bezeichnung nach § 3.14 Nummer 2 führen muss
In der SFVO nicht mit dieser Bedeutung enthalten.
-
E.5.7
Liegestelle für ein Fahrzeug der Schubschifffahrt, das die Bezeichnung nach § 3.14 Nummer 3 führen muss
In der SFVO nicht mit dieser Bedeutung enthalten.
-
E.5.8
Liegestelle für ein anderes Fahrzeug als ein Fahrzeug der Schubschifffahrt, das nicht die Bezeichnung nach § 3.14 führen muss
In der SFVO nicht mit dieser Bedeutung enthalten.
-
E.5.9
Liegestelle für ein anderes Fahrzeug als ein Fahrzeug der Schubschifffahrt, das die Bezeichnung nach § 3.14 Nummer 1 führen muss
In Österreich: Liegestelle für andere Fahrzeuge als Fahrzeuge der Schubschifffahrt mit einem blauen Licht oder Kegel.
-
E.5.10
Liegestelle für ein anderes Fahrzeug als ein Fahrzeug der Schubschifffahrt, das die Bezeichnung nach § 3.14 Nummer 2 führen muss
In der SFVO nicht mit dieser Bedeutung enthalten.
-
E.5.11
Liegestelle für ein anderes Fahrzeug als ein Fahrzeug der Schubschifffahrt, das die Bezeichnung nach § 3.14 Nummer 3 führen muss
In der SFVO nicht mit dieser Bedeutung enthalten.
-
E.5.12
Liegestelle für ein Fahrzeug, das keine Bezeichnung nach § 3.14 führen muss
In der SFVO nicht mit dieser Bedeutung enthalten.
-
E.5.13
Liegestelle für ein Fahrzeug, das die Bezeichnung nach § 3.14 Nummer 1 führen muss
In Österreich: Liegestelle für alle Fahrzeuge mit einem blauen Licht oder Kegel.
-
E.5.14
Liegestelle für ein Fahrzeug, das die Bezeichnung nach § 3.14 Nummer 2 führen muss
In der SFVO nicht mit dieser Bedeutung enthalten.
-
E.5.15
Liegestelle für ein Fahrzeug, das die Bezeichnung nach § 3.14 Nummer 3 führen muss
In der SFVO nicht mit dieser Bedeutung enthalten.
-
E.6
Erlaubnis zum Ankern auf der Seite der Wasserstraße, auf der das Tafelzeichen steht
Sportboot-wichtig -
E.7
Erlaubnis zum Festmachen am Ufer auf der Seite der Wasserstraße, auf der das Tafelzeichen steht
Sportboot-wichtig -
E.7.1
Erlaubnis zum Festmachen am Ufer für das sofortige Ein- oder Ausladen eines Kraftwagens
In der SFVO nicht mit dieser Bedeutung enthalten.
-
E.8
Hinweis auf eine Wendestelle
Sportboot-wichtig -
E.9a
Die benutzte Hauptwasserstraße trifft auf eine von beiden Seiten einmündende Nebenwasserstraße
In der SFVO nicht mit dieser Bedeutung enthalten.
-
E.9b
Die benutzte Hauptwasserstraße trifft auf eine von Steuerbord einmündende Nebenwasserstraße
In der SFVO nicht mit dieser Bedeutung enthalten.
-
E.9c
Die benutzte Hauptwasserstraße trifft auf eine von Backbord einmündende Nebenwasserstraße
In der SFVO nicht mit dieser Bedeutung enthalten.
-
E.10a
Die benutzte Nebenwasserstraße trifft auf eine von beiden Seiten einmündende Hauptwasserstraße
In der SFVO nicht mit dieser Bedeutung enthalten.
-
E.10b
Die benutzte Nebenwasserstraße mündet in eine Hauptwasserstraße ein
In der SFVO nicht mit dieser Bedeutung enthalten.
-
E.11
Ende eines Verbots oder eines Gebots, das nur in einer Verkehrsrichtung gilt, oder Ende einer Einschränkung.
Sportboot-wichtig -
E.12a
Hinweis auf ein ausfahrendes Fahrzeug
In der SFVO nicht mit dieser Bedeutung enthalten.
-
E.13
Trinkwasserzapfstelle
Sportboot-wichtig -
E.14
Fernsprechstelle
Sportboot-wichtigIn der SFVO nicht mit dieser Bedeutung enthalten.
-
E.15
Fahrerlaubnis für ein Fahrzeug mit Maschinenantrieb
Sportboot-wichtig -
E.16
Fahrerlaubnis für ein Sportboot
Sportboot-wichtigIn Österreich: Erlaubnis für Sport- und Vergnügungsfahrzeuge.
-
E.17
Wasserskistrecke
Sportboot-wichtig -
E.18
Fahrerlaubnis für ein Segelfahrzeug
Sportboot-wichtig -
E.19
Fahrerlaubnis für ein Fahrzeug, das weder mit Maschinenantrieb noch unter Segel fährt
Sportboot-wichtig -
E.20
Erlaubnis für Segelsurfen
Sportboot-wichtigIn Österreich: Erlaubnis für Segelbretter.
-
E.21
Nautischer Informationsfunk
Sportboot-wichtigIn der SFVO nicht mit dieser Bedeutung enthalten.
-
E.22 SFVO: E.24
Fahrerlaubnis für ein Wassermotorrad (Waterscooter, Jetski usw.)
Sportboot-wichtigIn der österreichischen SFVO unter E.24 (Erlaubnis für Wassermotorräder); E.22 ist dort die Genehmigung zum Einsetzen und Herausheben von Kleinfahrzeugen.
-
E.23
Hochwassermarken
Sportboot-wichtigIn der SFVO nicht mit dieser Bedeutung enthalten.
-
E.24
Erlaubnis für Kitesurfen
Sportboot-wichtigE.24 der österreichischen SFVO ist die Erlaubnis für Wassermotorräder.
-
E.25
Landstromanschluss vorhanden
In Österreich mit dem Wortlaut "Landstrom".
-
E.26
Hinweis auf ein bestehendes Bade- und/oder Schwimmverbot
Sportboot-wichtigIn der SFVO nicht mit dieser Bedeutung enthalten.
Keine Rechtsberatung und kein Ersatz für den Verordnungstext. Licht- und Flaggenformen sind nicht gezeichnet; für Sie gilt die Fassung im Rechtsinformationssystem des Bundes.
Quellen, abgerufen am 11.10.2026:
Woran man die Tafeln erkennt
Der Buchstabe vor der Nummer verrät die Gruppe: A verbietet, B gebietet, C schränkt ein, D empfiehlt, E erlaubt oder informiert. Diese Ordnung ist in Österreich und Deutschland dieselbe, weil beide Länder dem europäischen Code CEVNI folgen.
Am schnellsten hilft die Farbe. Ein roter Rand verlangt etwas, ein roter Schrägbalken verbietet es. Blaue Tafeln sind die freundlichen: Dort darf man ankern, anlegen oder Wasserski fahren. Viele Paare tragen dasselbe Symbol, A.14 verbietet Wasserski, E.17 weist die Strecke dafür aus.
Steht eine Zahl auf der Tafel, gehört sie zur Regel. Auf B.6 ist es die erlaubte Höchstgeschwindigkeit in km/h über Grund, bei den Liegezeichen die Breite der Wasserfläche in Metern.
Wo die Zeichen gelten
Auf den österreichischen Seen und Flüssen, die keine Wasserstraße sind, gilt die Seen- und Fluss-Verkehrsordnung. Ihre Anlage 3 zeigt die Schifffahrtszeichen. Auf den Wasserstraßen wie der Donau gilt die Wasserstraßen-Verkehrsordnung, auf dem Bodensee die Bodensee-Schifffahrts-Ordnung.
Die meisten Tafeln haben in der SFVO dieselbe Nummer wie in Deutschland. Wo nicht, steht die österreichische Nummer auf der Karte. Achtung bei A.20 und E.24: In Deutschland ist A.20 das Badeverbot und E.24 die Kitesurfstrecke, in der SFVO stehen unter diesen Nummern Verbot und Erlaubnis für Wassermotorräder. B.9 der SFVO ist das Gebot, Landstrom zu nutzen.
Gezeigt wird der amtliche deutsche Wortlaut der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung. Wo die SFVO anders formuliert, etwa "Sport- und Vergnügungsfahrzeuge" statt "Sportboot", steht das als Hinweis darunter.
Fragen zu den Tafeln in Österreich
Sind die Schifffahrtszeichen in Österreich und Deutschland gleich?
Fast. Form, Farbe und Bedeutung folgen in beiden Ländern dem europäischen Code CEVNI. Abweichungen gibt es bei einigen Nummern, etwa beim Verbot für Wassermotorräder, das in der SFVO A.20 heißt und in Deutschland A.18.
Welche Verordnung gilt auf dem Attersee oder dem Wörthersee?
Die Seen- und Fluss-Verkehrsordnung, kurz SFVO. Sie regelt die Schifffahrt auf den Seen und Flüssen, die keine Wasserstraße im Sinne des Schifffahrtsgesetzes sind. Dazu können Regeln der Länder kommen, etwa zu Motorbooten auf einzelnen Seen.
Was bedeutet eine blaue Tafel mit Wasserskifahrer?
Das ist eine Wasserskistrecke (E.17). Das rot durchgestrichene Gegenstück A.14 verbietet ihn. Ob Wasserski auch außerhalb solcher Strecken erlaubt ist, regelt die Verordnung für den jeweiligen See.
Brauche ich für die Prüfung die Nummern der Zeichen?
Für den Befähigungsausweis zählt, dass Sie die Bedeutung kennen und die Tafel auf dem Wasser richtig deuten. Die Nummern helfen vor allem beim Nachschlagen in der Verordnung.
Befähigungsausweis lernen in der Akademie Strafen am Wasser in Österreich