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Die Wörter, an denen im Schadenfall alles hängt
Eine Polizze ist so gut, wie ihre Begriffe eindeutig sind. Hier stehen die, auf die es ankommt, zuerst allgemein erklärt, dann mit dem, was dazu in unseren Tarifen gilt. Wo wir schlechter abschneiden als andere, steht es ebenfalls da.
Allgefahrendeckung
KaskoGedeckt ist grundsätzlich jeder Schaden am eigenen Boot, solange der Vertrag ihn nicht ausdrücklich ausnimmt. Den Gegenpol bilden benannte Gefahren: Versichert ist dann nur, was in der Liste steht, und alles andere bleibt draußen, selbst Fälle, an die beim Abschluss niemand gedacht hat. Damit dreht sich für Sie auch die Beweisfrage um: Bei benannten Gefahren liegt es an Ihnen nachzuweisen, dass Ihr Schaden zu einem der aufgezählten Ereignisse gehört.
Bei uns: Ab Basis PLUS ist unsere Vollkasko als Allgefahrendeckung gestaltet. Der Basis-Tarif beruht auf benannten Gefahren, und genau darin liegt der wesentliche Unterschied zwischen den beiden Linien.
Assekuradeur
VertragEin Versicherungsvermittler, dem der Risikoträger weitreichende Vollmachten überträgt: Er zeichnet Verträge, prüft Schäden und reguliert sie selbst, gibt also nicht bloß weiter, sondern entscheidet. Wer im Schadenfall zahlt, ist weiterhin der Versicherer. Auch für Eigner in Österreich bleibt der Assekuradeur damit der Ansprechpartner von der Polizze bis zur Auszahlung.
Bei uns: Wir arbeiten als Assekuradeur. Im Schadenfall prüft und reguliert daher genau die Stelle, die auch Ihre Polizze gezeichnet hat. Risikoträger ist die Württembergische Versicherung AG.
Benannte Gefahren
KaskoEine abschließende Aufzählung der versicherten Ereignisse, zum Beispiel Feuer, Sturm, Sinken, Strandung oder Diebstahl. Was dort nicht genannt ist, fällt nicht unter den Schutz. Diese Bauart findet man vor allem in Teilkasko-Deckungen und in Einstiegstarifen. Lesen Sie die Liste deshalb vor dem Abschluss genau, nicht nur den Preis.
Bei uns, offen gesagt: So arbeitet ausschließlich der Basis-Tarif. Wer eine Allgefahrendeckung möchte, wählt Basis PLUS oder Premium.
Bergungskosten
KaskoDer Aufwand, um ein havariertes Boot zu bergen, abzuschleppen und zu sichern. Diese Kosten kommen zum eigentlichen Schaden am Boot hinzu und können ihn übertreffen, in abgelegenen Revieren ohne Werft und Kran oft erheblich, etwa an der kroatischen Inselküste. Auch ein Boot, das in einem tiefen Alpensee gesunken ist, wird schnell teuer. Sehen Sie nach, ob Ihr Vertrag sie begrenzt und bis zu welcher Höhe.
Bei uns, offen gesagt: Im Premium bis 2,5 Mio. €. Einen Marktbestwert stellt das nicht dar: Zwei Anbieter übernehmen Bergungskosten ohne Obergrenze. Bitte melden Sie sich bei uns, bevor Sie einen Bergungsvertrag unterzeichnen.
Deckungssumme
HaftpflichtDer Betrag, bis zu dem die Haftpflicht Schäden bezahlt, die Sie anderen zufügen. Schauen Sie dabei nicht allein auf die Gesamtsumme, sondern auch darauf, wie viel je verletzter Person höchstens geleistet wird: Es gibt Verträge, die zehn Millionen Gesamtsumme ausweisen und Personenschäden je Person trotzdem bei drei Millionen deckeln.
Bei uns: Zur Wahl stehen 10, 25 oder 50 Mio. €, ohne gesonderte Untergrenze je geschädigter Person. Umweltschäden sind in derselben Höhe gedeckt.
Fahrtgebiet
VertragDas Gewässer, für das der Vertrag Schutz vereinbart, vom heimischen See über die Donau bis zum Mittelmeer oder den Weltmeeren. Wer es verlässt, riskiert den Versicherungsschutz, und nachträglich lässt sich ein Fahrtgebiet nicht ausdehnen. Ein Törn an die Adria gehört also vor der Abfahrt in den Vertrag. Einzelne Verträge nehmen zusätzlich Hurrikan- oder Zyklongebiete aus.
Bei uns: Wählbar von Binnengewässern bis weltweit, ohne Klausel, die Hurrikan- oder Zyklongebiete ausschließt. Mitversichert sind Winterlager und Landliegezeit, ebenso Slippen, Kranen sowie Auf- und Abtakeln.
Feste Taxe
EntschädigungEin im Vertrag fest vereinbarter Betrag, der bei einem Totalschaden als Wert des Bootes zählt, ohne Abschlag für das Alter. Fehlt eine solche Taxe, wird der Zeitwert ermittelt, also der abgeschriebene Wert am Tag des Schadens. Bei einem zehn Jahre alten Boot liegt dieser regelmäßig spürbar unter der Versicherungssumme, und die Differenz bleibt bei Ihnen.
Bei uns: Ab Basis PLUS gilt die feste Taxe fünf Jahre, danach mit gestaffeltem Abzug; im Premium ohne zeitliche Grenze. Im Basis-Tarif gibt es sie nicht. Beachten Sie: Eine Taxe gilt nur, soweit sie den wirklichen Wert nicht erheblich übersteigt (so sieht es auch das VersVG vor). Setzen Sie die Summe daher auf den realistischen Wiederbeschaffungswert.
Grobe Fahrlässigkeit
ObliegenheitenGrob fahrlässig handelt, wer die nötige Sorgfalt in besonders schwerer Weise außer Acht lässt: bei blinkender Sturmwarnung am See nur lose festgemacht, ohne Ausguck unterwegs, das Seeventil offen gelassen. Nach dem österreichischen VersVG ist der Versicherer dann grundsätzlich ganz leistungsfrei; eine bloße Kürzung, wie sie das deutsche Recht kennt, sieht es nicht vor. Ob und wie weit ein Bedingungswerk auf diesen Einwand verzichtet, ist deshalb der wichtigste einzelne Unterschied zwischen den Bedingungswerken.
Bei uns: Ab Basis PLUS verzichten wir auf diesen Einwand bis 25 Prozent, im Premium bis 50 Prozent der Versicherungssumme. Vorsatz bleibt in jedem Vertrag ausgeschlossen.
Havarie und Havarieprotokoll
SchadenAls Havarie bezeichnet man ein Schadenereignis auf dem Wasser, meist einen Zusammenstoß oder eine Grundberührung, am See ebenso wie auf der Donau. Im Havarieprotokoll stehen Hergang, Ort, Uhrzeit, Zeugen und Schäden, und beide Beteiligten unterschreiben es, ohne damit eine Schuld anzuerkennen. Günstiger lässt sich ein Beweis nicht sichern.
Bei uns: Unser Vordruck liegt im Formularbereich zum Ausdrucken bereit. Fehlt das Protokoll, steht später Aussage gegen Aussage.
Internationale Versicherungsbestätigung
VertragEin mehrsprachiger Nachweis darüber, dass Versicherungsschutz besteht, häufig kurz IVK genannt. In Ländern mit Versicherungspflicht wie Kroatien, Italien oder Spanien brauchen Sie ihn, damit Ihnen ein Liegeplatz zugewiesen wird, und bei Kontrollen. Wer sein Boot vom Binnensee an die Adria verlegt, sollte ihn daher an Bord haben.
Bei uns: In zehn Sprachen jederzeit im Kundenkonto abrufbar, ohne dass Sie ihn anfordern oder auf die Post warten müssen.
Nachtklausel
DiebstahlEine Einschränkung, die den Kaskoschutz in der Nacht begrenzt, oft auf die Stunden zwischen 8 und 20 Uhr, oder die ihn an einen versperrten Abstellort knüpft. Im Alltag betrifft das vor allem Jetskis und Gespanne mit Bootsanhänger, die über Nacht auf einem Parkplatz stehen.
Bei uns: Sie findet sich in den Bedingungen bei der Jetski-Klausel und betrifft nur Jetskis: in Basis und Basis PLUS für die Zeit von 22 bis 8 Uhr, im Premium fällt sie weg. Für Boote und Yachten gibt es keine Nachtklausel.
Obliegenheit
ObliegenheitenEine Verhaltenspflicht, die Sie als Versicherungsnehmer einhalten müssen, damit der Schutz bestehen bleibt: im Antrag wahrheitsgemäß antworten, einen Schaden unverzüglich melden, ihn nach Kräften gering halten und vereinbarte Sicherungsauflagen erfüllen. Wer dagegen verstößt, kann die Leistung ganz oder zum Teil verlieren.
Bei uns: Praktisch am wichtigsten sind drei: unverzüglich melden, vor der Reparatur die Freigabe abwarten und den vorgeschriebenen Befähigungsausweis besitzen, in Österreich etwa das Schiffsführerpatent. Alles Weitere regelt der Allgemeine Teil Ihres Bedingungswerks.
Osmose
AusschlüsseFeuchtigkeit, die in das Laminat eines GFK-Rumpfes eindringt und dort Blasen entstehen lässt. Es handelt sich um Alterung und nicht um ein plötzliches Ereignis, darum ist Osmose in praktisch allen Bedingungswerken ausgeschlossen, genauso wie Rost, Korrosion und Abnützung.
Bei uns, offen gesagt: Ausgeschlossen, so wie am gesamten Markt. Davon zu trennen ist ein Folgeschaden, der aus einem versicherten Ereignis hervorgeht.
Persönliche Effekten
KaskoDinge an Bord, die nicht zum Boot selbst gehören, etwa Kleidung, Fernglas, Tablet oder Angelzeug. Meist sind sie mit einem Anteil der Versicherungssumme oder einem festen Betrag ohne Mehrprämie eingeschlossen; wer Wertvolleres mitführt, kann höhere Beträge dazuversichern.
Bei uns: Prämienfrei 3 Prozent der Versicherungssumme, mindestens 1.000 €, im Basis PLUS bis 3.000 €, im Premium bis 6.000 €. Nach oben gibt es keine Grenze: Höhere Summen lassen sich frei vereinbaren, kosten dann aber Prämie. Bei manchen anderen Anbietern sind höhere Grenzen bereits im Paket enthalten.
Regress
SchadenDer Rückgriff eines Versicherers auf denjenigen, der den Schaden verursacht hat. Zahlt Ihr Versicherer einem Dritten den Schaden und lag die Schuld bei jemand anderem, holt er sich den Betrag dort zurück. Umgekehrt kann auch ein fremder Versicherer bei Ihnen Regress nehmen, etwa nach einer Kollision am Wolfgangsee. Darum ist Ihre Haftpflicht wichtiger als Ihre Kasko.
Bei uns: Den Schriftverkehr und die Abwehr unberechtigter Forderungen übernehmen wir selbst, in Österreich ebenso wie im Ausland; das gehört zur Haftpflichtleistung.
Rettungskosten
SchadenAusgaben, die Sie aufwenden, um einen Schaden abzuwenden oder kleiner zu halten. Nach dem Versicherungsvertragsrecht ersetzt der Versicherer sie, sobald der Versicherungsfall eingetreten ist oder unmittelbar bevorsteht, davor grundsätzlich nicht. Deshalb zahlt am Markt niemand dafür, das Boot vorsorglich aus dem Wasser zu kranen, nur weil ein Sturm angekündigt ist.
Bei uns: Eine gesetzliche Regel und kein Tarifmerkmal. Melden Sie sich bei uns, bevor Sie größere Maßnahmen ergreifen, wir sagen Ihnen, was übernommen wird.
Schadenfreiheitsrabatt
BeitragEin Nachlass für Jahre ohne Schaden, der nach einem Schadenfall wieder herabgestuft werden kann, ähnlich dem Bonus-Malus-System, das Sie vom Auto kennen. Einzelne Anbieter haben ihn abgeschafft und rechnen immer mit dem vollen Nachlass; das ist übersichtlicher und nach einem Schaden günstiger.
Bei uns: Ab Basis PLUS beginnen Sie mit 40 Prozent, sofort und ohne Bestätigung Ihres bisherigen Versicherers. Nach fünf schadenfreien Jahren bewahrt Sie ein Rabattretter beim ersten Schaden vor der Rückstufung, beim zweiten nicht mehr. Wer nie zurückgestuft werden will, ist bei einem Anbieter ohne Rabattsystem besser aufgehoben.
Selbstbehalt (Selbstbeteiligung)
VertragDer Teil des Schadens, den Sie selbst übernehmen. Je höher der Selbstbehalt, desto niedriger fällt die Prämie aus. Achten Sie darauf, ob er sich in bestimmten Fällen verdoppelt, zum Beispiel bei einem Diebstahl außerhalb versperrter Räume.
Bei uns: Frei wählbar. In Basis und Basis PLUS verdoppelt sich der Selbstbehalt bei Diebstahl außerhalb versperrter Räume, im Premium nicht. Langjährige Kunden erhalten eine Reduktion um 50 Prozent.
Sicherungsauflage
DiebstahlEine Voraussetzung, ohne die Diebstahl nicht versichert ist, zum Beispiel ein versperrter Raum, ein eingezäuntes Grundstück, eine eingebaute Wegfahrsperre oder ein Kupplungsschloss am Bootsanhänger. Wird sie nicht eingehalten, kann die Leistung entfallen oder sich der Selbstbehalt verdoppeln.
Bei uns: In keinem Tarif setzen wir eine Wegfahrsperre voraus. Für Jetskis gelten in Basis und Basis PLUS Auflagen zum Abstellort und die Nachtklausel; im Premium fallen beide weg.
Subsidiarität
VertragSubsidiär ist eine Deckung, wenn sie nur leistet, soweit kein anderer Versicherer eintritt. Das wirkt unscheinbar, verschiebt aber die Reihenfolge: Erst muss der andere Vertrag geprüft und die Leistung dort abgelehnt sein, und das dauert. Typisch ist das bei Skipper- und Chartererdeckungen, etwa für den gecharterten Törn in Kroatien.
Bei uns: Fragen Sie bei jeder Zusatzdeckung nach, ob sie subsidiär ist; wir weisen im Angebot darauf hin. Wird das Boot selbst auf dem Seeweg transportiert, ist die Kasko am Markt regelmäßig subsidiär zu einer Transportversicherung.
Such- und Hilfekosten
HaftpflichtKosten für Suche und Hilfe, wenn Sie selbst in Not geraten: Einsatz der Wasserrettung auf Seen und Donau, der Seenotretter am Meer, von Hubschraubern oder fremden Schiffen. Das ist eine eigene Position und nicht dasselbe wie Bergungskosten: Dort geht es um das Boot, hier um die Menschen an Bord.
Bei uns: Im Basis-Tarif bis 10.000 €, in Basis PLUS bis 15.000 €, im Premium bis 20.000 €.
Teilediebstahl
DiebstahlGestohlen wird nicht das ganze Boot, sondern ein Teil davon: Außenborder, Elektronik, Beiboot oder Rettungsinsel. In Teilkasko-Deckungen ist das regelmäßig nicht versichert, denn dort zählt nur der Diebstahl des gesamten Fahrzeugs. Wer sein Boot am Steg oder im Winterlager zurücklässt, sollte das vor dem Abschluss prüfen.
Bei uns: Ab Basis PLUS versichert, Außenborder eingeschlossen. Im Basis-Tarif nicht versichert.
Umweltschaden
HaftpflichtAusgelaufener Treibstoff, ein Ölfilm im Hafenbecken, eine von der Behörde angeordnete Sanierung eines Sees oder Flussabschnitts. Solche Schäden treffen Dritte und die Allgemeinheit, nicht Ihr Boot. Sie gehören deshalb in die Haftpflicht und können höher ausfallen als jede Kaskosumme.
Bei uns: In derselben Höhe wie die Deckungssumme, also bis 50 Mio. €, Gewässer- und Grundwasserschäden eingeschlossen.
Unterversicherung
VertragSie liegt vor, wenn die Versicherungssumme niedriger ist als der wirkliche Wert. Der Versicherer darf die Entschädigung dann im selben Verhältnis kürzen, auch bei einem Teilschaden; das österreichische VersVG sieht diese Kürzung ebenso vor. Wer 60.000 € versichert, obwohl 100.000 € angebracht wären, erhält bei einem Schaden von 10.000 € nur 6.000 €.
Bei uns: Setzen Sie die Summe auf den Wiederbeschaffungswert und melden Sie spätere Investitionen nach. Bei der Schätzung hilft unser Werkzeug zur Versicherungssumme.
Versicherungssumme
VertragDer Betrag, den Sie für Ihr Boot einschließlich Ausrüstung angeben. Er begrenzt die Kaskoleistung nach oben und ist die Grundlage der Prämie. Ist er zu niedrig angesetzt, droht Unterversicherung; ist er zu hoch, zahlen Sie Prämie für einen Wert, den es nicht gibt.
Bei uns: Ausrüstung, Rigg, Segel und fest eingebaute Elektronik gehören dazu. Melden Sie größere Investitionen nach; ein Nachtrag kostet den Prämienunterschied und sonst nichts.
Vinkulierung (Sicherungsschein)
VertragDie Zusage an die finanzierende Bank, dass die Entschädigung im Schadenfall an sie ausbezahlt wird. In Österreich spricht man von einer vinkulierten Polizze. Banken und Leasinggeber verlangen das regelmäßig, sobald ein Boot über einen Kredit oder ein Leasing finanziert ist.
Bei uns: Ist Ihr Boot finanziert, nennen Sie uns die Bank und die Kreditnummer. Bei einer Eignergemeinschaft gehört diese Angabe in die Vollmacht der Gemeinschaft.
Wrackbeseitigung
KaskoHafenbetreiber und die zuständige Schifffahrtsbehörde können anordnen, dass ein Wrack entfernt wird, am See ebenso wie auf der Donau. Diese Kosten sind eine eigene Position und kommen zur Entschädigung hinzu, selbst dann, wenn das Boot bereits als Totalverlust abgerechnet wurde.
Bei uns: In allen drei Tarifen enthalten, vom Basis-Tarif über Basis PLUS bis zum Premium.
Zeitwert
EntschädigungDer Wert des Bootes am Tag des Schadens: Wiederbeschaffungswert abzüglich Alter, Abnützung und Zustand. Einige Verträge legen ihn nach Baujahr gestaffelt fest, zum Beispiel 80 Prozent des Neuwerts ab dem zweiten Jahr und 50 Prozent ab dem fünften.
Bei uns, offen gesagt: Im Basis-Tarif entschädigen wir nach Zeitwert. Ab Basis PLUS gilt die feste Taxe, und während ihrer Geltungsdauer stellt sich die Frage nach dem Zeitwert nicht.
Kein Begriff gefunden. Fehlt einer, der in Ihrer Polizze steht? Schreiben Sie uns an info@nammert.at, wir nehmen ihn auf und erklären ihn.
Was dieses Glossar ist und was nicht
Erklärungen in eigenen Worten, damit Sie die Begriffe kennen, bevor Sie eine Polizze lesen. Verbindlich sind immer allein die Versicherungsbedingungen in der Fassung, die zu Ihrem Vertrag gehört. Die Angaben hier beziehen sich auf unsere Tarife Basis, Basis PLUS und Premium, Stand 01.02.2026. Fehlt ein Begriff oder ist eine Erklärung unklar, sagen Sie es uns.
Diese Begriffe stehen in jeder Polizze, nicht nur in unserer. Wer sie kennt, vergleicht besser.
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