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Fenster im Seegang eingeschlagen: Schaden oder Fahrfehler?
Kurze Antwort
Schlägt eine Welle ein Fenster am Motorboot ein, werten viele Kaskobedingungen das als Schaden durch Seegang oder Unwetter. Der Versicherer fragt aber, ob Boot, Fahrtgebiet und Fahrweise zum Wetter gepasst haben.
Ob an der Adria oder bei Sturm auf dem Bodensee: Im Seegang trifft eine steile Welle den Bug, Wasser schießt über das Vorschiff, und ein Fenster im Aufbau oder die Frontscheibe ist eingeschlagen. Dann läuft Wasser in die Kajüte, an Elektrik und Polster, und aus dem Glasbruch wird rasch ein großer Wasserschaden. Bei Motorbooten kommt das öfter vor als bei Segelyachten, weil sie schneller in die Wellen fahren und große Scheiben haben. Danach stellen sich zwei Fragen: Ist das ein gedeckter Schaden durch Seegang, oder ein Fahrfehler, weil das Boot zu schnell oder bei zu viel Wind unterwegs war?
Viele Kaskobedingungen decken Schäden durch Seegang, Sturm oder Unwetter, auch am Glas und durch eindringendes Wasser. Der Versicherer prüft dabei, ob das Boot für das Fahrtgebiet geeignet war; einen Anhaltspunkt liefert die Entwurfskategorie nach der Sportbootrichtlinie, A bis D, die angibt, für welche Wind- und Wellenhöhen ein Boot gebaut ist. In Österreich gilt dazu: Wer grob fahrlässig handelt, etwa mit einem Boot der Kategorie C bei Sturmwarnung aufs offene Meer fährt, riskiert, dass der Versicherer grundsätzlich ganz leistungsfrei ist. Eine Kürzung nach Quote wie in Deutschland gibt es nicht. Maßgeblich ist die eigene Polizze.
Prüfen Sie vor dem Auslaufen Wetterbericht und Wellenhöhe und halten Sie sie gegen die Entwurfskategorie Ihres Bootes. Nehmen Sie im Seegang früh Fahrt heraus und fahren Sie die Wellen schräg an. Haben Sie Notverschlüsse für die Fenster an Bord, etwa passend zugeschnittene Platten, und wissen Sie, wo sie liegen. Ist ein Fenster eingeschlagen: Fahrt heraus, Öffnung behelfsmäßig verschließen, Wasser lenzen, sicheren Hafen anlaufen. Fotografieren Sie Schaden und Wetterbericht, melden Sie den Schaden sofort und bewahren Sie die Glasreste für den Sachverständigen auf.
Zum Merken
Passendes Boot, angepasste Fahrt
Seegangschaden, in aller Regel prüfbar
Zu schnell bei Sturmwarnung
grob fahrlässig, Leistungsfreiheit droht
Im Seegang zählt nicht nur die Welle, sondern wie schnell Sie ihr entgegengefahren sind.
Fragen und Antworten
Häufige Fragen
Zahlt die Kasko ein Fenster, das im Seegang eingeschlagen ist?
Viele Kaskobedingungen decken Schäden durch Seegang und Unwetter, auch am Glas und durch eingedrungenes Wasser. Der Versicherer prüft aber, ob Boot, Fahrtgebiet und Fahrweise zum Wetter gepasst haben.
Was passiert in Österreich bei grober Fahrlässigkeit?
Dann ist der Versicherer grundsätzlich ganz leistungsfrei. Eine anteilige Kürzung wie in Deutschland gibt es nicht, deshalb wiegt die Frage nach der Fahrweise hier besonders schwer.
Wo finde ich die Entwurfskategorie meines Bootes?
In der Konformitätserklärung und auf dem Herstellerschild. Sie reicht von A für hohe See bis D für geschützte Gewässer und zeigt, für welche Wind- und Wellenhöhen das Boot gebaut ist.
NAMMERT Assekuradeur GmbH, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen, +49 3375 29 12 77
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