
Brauche ich eine eigene Privathaftpflicht, wenn ich eine Haushaltsversicherung habe?
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Ein Versicherungsmakler vertritt in Österreich überwiegend die Interessen des Versicherungskunden, so steht es im Maklergesetz. Er sucht den passenden Vertrag am Markt, prüft Polizzen und steht Ihnen bei der Schadenmeldung zur Seite. Bezahlt wird er im Regelfall vom Versicherer, nicht von Ihnen.
Die Frage, die hier fast jeder zuerst stellt
Die Prämie hängt an wenigen Angaben: Wohnort, Wohnfläche oder Fahrzeug, Alter, Beruf, Vorschäden und Selbstbehalt. Mit diesen Daten lassen sich Angebote sauber vergleichen. Der niedrigste Preis ist aber nicht der beste Vertrag, wenn im Schaden genau Ihre Situation ausgeschlossen ist oder die Summe nicht reicht. Ein Makler fragt deshalb zuerst, was abgesichert werden muss, und rechnet erst dann.
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Ein Agent bietet die Produkte seines Hauses an. Der Makler muss eine ausreichende Zahl von Angeboten prüfen und die Empfehlung begründen, die zu Ihrem Bedarf passt.
Typisch in Österreich: eine eigene Privathaftpflicht neben der Haushaltsversicherung, die sie schon enthält, dafür eine zu niedrige Hochwassersumme. Wir zeigen Doppelungen und Lücken auf.
Wir helfen beim Melden, achten auf Fristen und Unterlagen und prüfen die Abrechnung. Zahlt der Versicherer zu wenig, verhandeln wir nach.
Wir kennen die Kündigungstermine, prüfen, ob ein Dauerrabatt zurückzuzahlen wäre, und sorgen für nahtlosen Übergang vom alten zum neuen Vertrag.
Zuerst versichern, was Sie finanziell nicht verkraften würden: Haftung gegenüber anderen, bleibende Folgen eines Unfalls, das eigene Haus. Was Sie aus eigener Tasche ersetzen können, braucht keine Polizze. Unser Kompass nach Lebenslage zeigt die Reihenfolge.
Das regeln die Versicherungsbedingungen und die Polizze, nicht der Werbefolder. Achten Sie auf Ausschlüsse, Höchstgrenzen für einzelne Gefahren wie Hochwasser und auf Obliegenheiten, also Pflichten, bei deren Verletzung der Versicherer leistungsfrei werden kann.
Ist der Schaden gedeckt und haben Sie Ihre Obliegenheiten eingehalten, ja. Probleme entstehen fast immer an denselben Stellen: unvollständige Angaben beim Antrag, verspätete Meldung, zu niedrige Versicherungssumme. Genau das lässt sich beim Abschluss vermeiden.
Im Regelfall nicht. Nach dem Maklergesetz bekommt der Versicherungsmakler seine Provision vom Versicherer. Eine Zahlung des Kunden ist nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
Verbraucher können Verträge mit mehr als drei Jahren Laufzeit zum Ende des dritten Jahres und danach jährlich mit einem Monat Frist kündigen (§ 8 Abs. 3 VersVG). Nach einem Schadenfall gibt es ein eigenes Kündigungsrecht. Achtung: Ein gewährter Dauerrabatt kann bei früher Kündigung zurückgefordert werden.
Sie sagen uns über das Formular der Sparte, am Telefon oder per E-Mail, worum es geht. Für den Anfang reichen wenige Angaben.
Wir klären, welches Risiko wirklich abgesichert werden muss, und schauen bestehende Polizzen an. Das Ergebnis halten wir schriftlich fest.
Wir fragen bei mehreren Versicherern an und zeigen Ihnen die Unterschiede in Deckung, Summen und Selbstbehalt, nicht nur in der Prämie.
Sie wählen. Wir reichen den Antrag ein, prüfen die neue Polizze und kündigen den alten Vertrag zum passenden Termin.
Ändert sich etwas in Ihrem Leben, passen wir den Vertrag an. Im Schadenfall begleiten wir Sie von der Meldung bis zur Auszahlung.
Das Maklergesetz regelt es klar: Der Versicherungsmakler erhält für eine erfolgreiche Vermittlung Provision vom Versicherer (§ 30 MaklerG). Vom Kunden kann er nur etwas verlangen, wenn das ausdrücklich schriftlich vereinbart ist. Die Provision steckt in der Prämie, die Sie auch beim Direktabschluss zahlen würden.
Gleichzeitig verpflichtet das Gesetz den Makler, überwiegend die Interessen des Versicherungskunden zu wahren (§§ 27 und 28 MaklerG). Er muss also beraten, als wäre er von Ihnen bezahlt, obwohl die Provision vom Versicherer kommt. Wie wir vergütet werden, legen wir vor jedem Abschluss offen.
Einige Versicherer vertreiben Tarife nur direkt oder über eigene Agenturen. Solche Angebote können wir nicht vermitteln. Wir weisen trotzdem darauf hin, wenn sie für Sie interessant sind.
Wir sind keine Rechtsanwälte und keine Steuerberater. Wir vertreten Sie gegenüber dem Versicherer, einen Prozess führen oder steuerliche Fragen einer Pensionsvorsorge klären müssen dafür zugelassene Berufe.
Eine Prämie steht erst fest, wenn der Versicherer sie anbietet. Ob er einen Antrag annimmt, etwa nach Gesundheitsfragen oder in einer Hochwasserzone, entscheidet er allein.
Bei Boots- und Yachtversicherungen treten wir als Assekuradeur auf und nicht als Makler: Dort zeichnen und regulieren wir im Namen der Versicherer. Das ist eine andere Rolle, deshalb sagen wir es deutlich.
Was Menschen bei jeder Sparte zuerst wissen wollen, kurz beantwortet.
Privathaftpflicht
Haushaltsversicherung
Eigenheim
Naturkatastrophen
Photovoltaik
Bauherrenversicherung
Kfz-Versicherung
Fahrrad und E-Bike
Reiseversicherung
Drohnenversicherung
Hunde- und Pferdehaftpflicht
Tierkrankenversicherung
Rechtsschutz
Unfallversicherung
Berufsunfähigkeit
Ablebensversicherung
Bestattungsvorsorge
Private Pensionsvorsorge
Private Krankenversicherung
Zusatzkrankenversicherung
Zahnversicherung
Pflegevorsorge
Betriebshaftpflicht
Berufshaftpflicht
D&O-Versicherung
Firmenrechtsschutz
Betriebsinhalt
Betriebsgebäude
Betriebsunterbrechung
Elektronikversicherung
Maschinenbruch
Bauwesenversicherung
Transportversicherung
Flottenversicherung
Cyberversicherung
Kreditversicherung
Betriebliche Vorsorge
Betriebliche Krankenversicherung
Gruppenunfallversicherung
Fragen und Antworten
Der Agent ist im Auftrag eines oder weniger Versicherer tätig und vertritt deren Interessen. Der Makler ist Vermittler, der überwiegend auf der Seite des Kunden steht. Das ist im Maklergesetz und in der Gewerbeordnung geregelt und muss dem Kunden vor dem Abschluss mitgeteilt werden.
Nein. Sie erteilen dem Makler eine Vollmacht, der Versicherer führt den Vertrag danach über ihn. Prämie, Deckung und Laufzeit bleiben gleich.
Ja. Verletzt der Makler seine Pflichten, haftet er für den Schaden, der Ihnen daraus entsteht. Versicherungsmakler müssen dafür eine Berufshaftpflichtversicherung nachweisen.
Im GISA, dem Gewerbeinformationssystem Austria, sind Versicherungsvermittler mit ihrer Form eingetragen. Für Vermittler aus anderen EU-Staaten gilt das Register ihres Heimatlandes, bei NAMMERT das deutsche Vermittlerregister.
Wer einen Vertrag über mehrere Jahre abschließt, bekommt oft einen Nachlass. Kündigt man früher, kann der Versicherer diesen Rabatt zurückverlangen, sofern das vereinbart ist. Vor jedem Wechsel rechnen wir nach, ob sich das lohnt.
Nein, bei gleichem Tarif nicht. Die Provision ist in der Prämie ohnehin einkalkuliert. Manche reinen Online-Tarife gibt es nur direkt, die nennen wir Ihnen zum Vergleich.
Jederzeit. Sie widerrufen die Vollmacht und geben sie einem anderen Makler. Die Verträge laufen unverändert weiter.
Ja, außergerichtlich. Wir prüfen die Ablehnung, argumentieren mit den Bedingungen und verhandeln. Kommt es trotzdem zum Streit, sind Schlichtungsstellen oder ein Anwalt der nächste Schritt.
Nein. Bei Booten und Yachten sind wir Assekuradeur, als Makler kümmern wir uns um alle üblichen Sparten für Private und Betriebe, von der Haushaltsversicherung bis zur betrieblichen Altersvorsorge.
Sparten wählen, die Angaben machen, die ein Versicherer braucht, Vergleich erhalten.
Boot oder Yacht? Da sind wir nicht Makler, sondern Assekuradeur: eigene Tarife, eigene Schadenregulierung.
Zur BootsversicherungNAMMERT Assekuradeur GmbH mit Sitz in Deutschland, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37, in Österreich tätig im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit. Bei Boots- und Yachtversicherungen sind wir Assekuradeur und nicht Makler. Erstinformation lesen
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Sofort erreichbar: +49 3375 29 12 77 · WhatsApp · info@nammert.com
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