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Trimmklappen beschädigt: Bedienfehler, Verschleiß oder versicherter Schaden?
Kurze Antwort
Bei beschädigten Trimmklappen fragt die Kasko nach der Ursache. Treibgut, Grundberührung oder ein Anstoß beim Anlegen sind ein plötzliches Ereignis, Korrosion oder ein defekter Antrieb gelten oft als Verschleiß; bei grober Fahrlässigkeit droht in Österreich Leistungsfreiheit.
Die Trimmklappen sitzen unten am Spiegel des Motorboots und bringen es in die richtige Lage. Weil sie hinten und tief sitzen, sind sie schnell beschädigt: beim Rückwärtsanlegen am Steg, durch Treibholz auf der Donau, bei einer Grundberührung im seichten Wasser oder auf dem Trailer. Daneben versagen sie auch ohne äußeren Anlass: Ein Hydraulikzylinder wird undicht, ein elektrischer Antrieb fällt aus, die Befestigung korrodiert. Für die Kasko gibt genau dieser Unterschied den Ausschlag: versicherter Schaden, Verschleiß oder ein Bedienfehler.
Die Kasko ersetzt in aller Regel Schäden durch ein plötzliches Ereignis von außen, also Treibgut, Grundberührung oder einen Anstoß beim Manövrieren. Korrosion, ein ausgefallener Antrieb oder ein undichter Zylinder gelten in vielen Polizzen als Verschleiß oder Betriebsschaden. Beim Bedienfehler kommt es in Österreich auf das Maß an: Ein einfaches Versehen, etwa vergessen, die Klappen vor dem Slippen einzufahren, steht dem Ersatz meist nicht entgegen; bei grober Fahrlässigkeit ist der Versicherer nach dem VersVG grundsätzlich ganz leistungsfrei, wenn die Polizze nichts anderes vorsieht. Beschädigte Stege oder fremde Boote sind Sache der Haftpflicht.
Fotografieren Sie den Schaden sofort, notieren Sie Zeit und Ort und bewahren Sie abgebrochene Teile auf. Melden Sie den Schaden, bevor Sie reparieren lassen, damit der Sachverständige die Teile begutachten kann. Vorbeugen ist einfach: Klappen vor dem Anlegen, in seichtem Wasser und vor dem Slippen ganz einfahren, Zylinder und Anschlüsse auf Öl und Korrosion prüfen und die Opferanoden am Spiegel rechtzeitig tauschen. Ein Wartungsnachweis hilft, wenn später die Frage nach Verschleiß kommt.
Zum Merken
Treibgut, Grund, Anstoß
plötzliches Ereignis, Fall für die Kasko
Korrosion, Zylinder undicht
oft Verschleiß oder Betriebsschaden
Trimmklappen vor jedem Anlegen und Slippen einfahren: das erspart die meisten Schäden.
Fragen und Antworten
Häufige Fragen
Ersetzt die Kasko verbogene Trimmklappen nach einer Grundberührung?
In aller Regel ja, wenn ein plötzliches Ereignis von außen den Schaden verursacht hat, etwa Grundberührung oder Treibgut. Notieren Sie Ort und Zeit und melden Sie den Schaden vor der Reparatur.
Ist ein defekter Antrieb der Trimmklappen gedeckt?
Oft nicht. Ein undichter Hydraulikzylinder oder ein ausgefallener elektrischer Antrieb gelten in vielen Polizzen als Verschleiß oder Betriebsschaden. Was gilt, steht in Ihrer Polizze.
Was gilt bei grober Fahrlässigkeit in Österreich?
Nach dem VersVG ist der Versicherer bei grober Fahrlässigkeit grundsätzlich ganz leistungsfrei, eine Kürzung nach Quote wie in Deutschland gibt es nicht. Manche Polizzen sehen dazu eine eigene Regelung vor.
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