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Blitzschlag und Überspannung am Boot
Kurze Antwort
Der teure Blitzschaden ist selten der Treffer in den Mast, sondern die Spannungsspitze aus einem Einschlag nebenan. Sie hinterlässt kein Loch, sondern tote Geräte, und deshalb hängt hier alles am Nachweis des Zusammenhangs.
Über den Seen im Salzkammergut und in Kärnten bauen sich Gewitter an Sommernachmittagen in einer halben Stunde auf, und der Mast einer am Steg liegenden Yacht ist dann der höchste Punkt weit und breit. Der direkte Treffer bleibt trotzdem der seltenere Fall. Häufiger ist die Spannungsspitze aus einem Einschlag in der Nachbarschaft, die über Rigg, Erdung oder das Landstromkabel in die Bordanlage wandert und dort alles mitnimmt, was Elektronik heißt: Plotter, Funk, Autopilot, Ladegerät, Motorsteuerung.
In der Kaskodeckung ist Blitzschlag als Naturgewalt ausdrücklich benannt, und auch Überspannungs-, Überstrom- und Kurzschlussschäden an elektrischen Einrichtungen und Geräten können Blitzschlagschäden sein. Der zweite Satz ist der wichtigere, weil Boote in der Praxis genau so kaputtgehen. Zwei Punkte gehören deshalb vor der Saison in der Polizze nachgelesen: ob die Ladestation am Steg eingeschlossen ist, denn eine Überspannung aus dem Hafennetz kommt auch ohne Gewitter, und welcher Selbstbehalt für Schäden an der Elektronik gilt. Was Ihr Boot an Prämie kostet, rechnet der Rechner auf nammert.com; was im Schadenfall gilt, steht dagegen nur in Ihren Klauseln.
Nach einem Gewitter lohnt die Runde über alles, auch über das, was noch läuft. Vorgeschädigte Elektronik fällt oft erst Wochen später aus, und dann ist der Zusammenhang schwer zu belegen. Lassen Sie die Anlage nach einem Einschlag in der Nähe durchmessen und heben Sie das Prüfprotokoll auf. Was hierzulande zusätzlich hilft: Die österreichische Blitzortung ALDIS erfasst Zeitpunkt und Ort der Einschläge, ein Auszug daraus belegt das Ereignis unabhängig von Ihrer Schilderung. Dazu eine Geräteliste mit Type, Seriennummer und Kaufbeleg im Bordordner. Und melden Sie den Schaden ohne Verzug, das verlangt das österreichische Versicherungsvertragsrecht ebenso wie jede Polizze.
Zum Merken
Ein Einschlag nebenan
genügt für den Totalausfall der Elektronik
Ein Auszug der Blitzortung
belegt Zeitpunkt und Ort später
Der Schaden ist von außen unsichtbar, das Ereignis dagegen amtlich erfasst. Genau daraus entsteht der Nachweis.
Fragen und Antworten
Häufige Fragen
Ist ein Blitzschaden in der Kaskodeckung enthalten?
Blitzschlag ist als Naturgewalt ausdrücklich benannt und gehört damit zum Kern jeder Kaskodeckung. Wie weit die Elektronik mitgeht und welcher Selbstbehalt dafür gilt, steht in den Klauseln Ihrer Polizze.
Muss der Blitz mein Boot direkt treffen?
Nein, und das ist sogar der seltenere Fall. Die häufigere Ursache ist die Spannungsspitze aus einem Einschlag in der Nachbarschaft, die über Rigg, Erdung oder Landstrom in die Bordanlage gelangt.
Und Überspannung ohne Gewitter, etwa am Landstrom?
Die gibt es, sie kommt aus dem Hafennetz und trifft vor allem Ladegeräte und Batteriesysteme. Ob die Ladestation am Steg in Ihrer Polizze eingeschlossen ist, lesen Sie besser vor der Saison nach und nicht danach.
Wie belege ich den Zusammenhang mit dem Gewitter?
Mit einem Auszug der Blitzortung zu Zeitpunkt und Ort, einem Messprotokoll der durchgemessenen Anlage und einer Geräteliste mit Type, Seriennummer und Kaufbeleg. Diese drei Unterlagen ersparen im Regelfall Wochen.
Was tue ich unmittelbar nach dem Gewitter?
Alles prüfen, auch was noch läuft, den Schaden ohne Verzug melden und nichts reparieren lassen, bevor der Sachverständige das Boot gesehen oder die Reparatur schriftlich freigegeben hat.
Beratung deutschlandweit: NAMMERT Assekuradeur GmbH, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen bei Berlin, telefonisch unter +49 3375 29 12 77, per E-Mail an info@nammert.com und über WhatsApp. Wir betreuen Bootseigner in Deutschland, Österreich und Spanien.
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