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Zahlt die Stornoversicherung bei Krieg oder Pandemie?

Kurz gesagt

Bei Krieg, Unruhen oder einer Reisewarnung zahlt die Stornoversicherung nicht. Eine Pauschalreise können Sie dann aber nach dem Pauschalreisegesetz oft ohne Stornogebühr absagen, starkes Indiz ist eine Reisewarnung der Sicherheitsstufe 5 oder 6. Erkranken Sie selbst in einer Pandemie, zahlen viele Tarife wie bei jeder anderen schweren Krankheit.

Zahlt die Stornoversicherung bei Krieg oder Pandemie?

Was es kostet

Veröffentlichte Prämien für Tarife mit Covid-Einschluss und die gesetzliche Lage in Österreich, Stand 2026.

BeispielRichtwert
Jahres-Stornoversicherung mit Schutz bei Isolation und Nichtantritt der Rückreise wegen Covid, eine Person, Reisen bis 1.000 Euroab etwa 109 Euro im Jahr
Jahres-Stornoversicherung ohne diesen Zusatz, gleiche Obergrenzeab etwa 95 Euro im Jahr
Storno für eine Reise mit 1.000 Euro Reisepreisab etwa 70 Euro
Rücktritt von einer Pauschalreise bei unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umständen am Ziel0 Euro Stornogebühr, Rückzahlung binnen 14 Tagen

Richtwerte, Stand September 2026, aus öffentlich genannten Prämien, Tarifblättern und Verbraucherinformationen. Ob und wie lange der Reisekrankenschutz nach einem Kriegsausbruch weiter gilt, steht allein im jeweiligen Bedingungswerk. Die Beträge im Rechenbeispiel sind Richtwerte aus der Angebotspraxis. Das genaue Angebot holen wir ein.

Rechenbeispiel

Paar aus Graz, zwei Buchungen im selben Land, zehn Tage vor Abreise brechen dort Unruhen aus

Das Außenministerium gibt eine Reisewarnung der Stufe 6 aus. Das Paar hat eine Pauschalreise für 2.400 Euro und getrennt davon ein Hotel für 900 Euro mit eigenem Flug für 500 Euro gebucht.

Pauschalreise, Rücktritt wegen außergewöhnlicher Umstände am Ziel0 Euro Kosten, 2.400 Euro zurück
Flug, von der Fluglinie gestrichen500 Euro zurück
Hotel, Tarif ohne kostenlose Stornierungbis zu 900 Euro offen
Leistung der Stornoversicherung0 Euro

Die Pauschalreise kostet nichts, der gestrichene Flug kommt zurück. Offen bleibt das Hotel, und hier hilft die Versicherung nicht. Ob das Hotel trotzdem verlangen darf, hängt von Vertrag und Lage ab. Rechenbeispiel mit Richtwerten.

Warum Krieg ausgeschlossen ist

Ein Krieg trifft tausende Reisende auf einmal. Dieses Massenrisiko kalkuliert kein Reiseversicherer, deshalb stehen Krieg, Bürgerkrieg und innere Unruhen in praktisch jeder Polizze als Ausschluss. Für Länder mit Reisewarnung bieten viele Versicherer gar keinen Schutz an, manche Tarife nennen einzelne Länder ausdrücklich als ausgenommen.

Das klingt hart, ist für Pauschalreisende aber weniger schlimm, als es scheint: Für sie gibt es eine gesetzliche Lösung, die ohne jede Versicherung greift.

Pauschalreise: ohne Stornogebühr zurücktreten

Treten am Bestimmungsort oder in seiner unmittelbaren Nähe unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände auf, die die Reise erheblich beeinträchtigen, dürfen Sie nach § 10 Absatz 2 Pauschalreisegesetz ohne Entschädigung zurücktreten. Gemeint sind Krieg, schwere Unruhen, Naturkatastrophen oder Seuchen am Ziel. Der Veranstalter zahlt alles zurück, spätestens binnen 14 Tagen.

Als stärkstes Indiz gilt eine Reisewarnung des Außenministeriums der Sicherheitsstufe 5 oder 6. Entscheidend bleibt die Lage zum Zeitpunkt Ihres Rücktritts. Wer Monate vorher absagt, weil sich etwas zusammenbraut, zahlt meist die normale Stornostaffel. Wer kurz vor Abreise absagt, während am Ziel tatsächlich gekämpft wird, zahlt nichts.

Einzeln gebuchte Reisen haben es schwerer

Haben Sie Flug und Quartier selbst gebucht, gilt das Pauschalreisegesetz nicht. Streicht die Fluglinie den Flug, bekommen Sie den Flugpreis nach den EU-Fluggastrechten zurück. Fliegt sie und Sie wollen nicht, gelten ihre Stornoregeln.

Für Ferienwohnung und Hotel gilt Ihr Vertrag. Wer in unsichere Gegenden reist, bucht besser kostenlos stornierbar oder gleich als Pauschalreise.

FallStornoversicherungWas stattdessen hilft
Krieg oder Unruhen am Ziel vor Abreisezahlt nichtPauschalreise: kostenloser Rücktritt beim Veranstalter
Reisewarnung Sicherheitsstufe 5 oder 6zahlt nichtPauschalreise: meist kostenloser Rücktritt
Flug wird wegen der Lage gestrichenzahlt nichtErstattung durch die Fluglinie
Sie erkranken vor Abreise an Covidzahlt in vielen TarifenAttest oder positiver Test als Nachweis
Allgemeine Einreisesperre am Zielzahlt nichtPauschalreise: Rücktritt beim Veranstalter
Angst vor Ansteckung oder Anschlagzahlt nienur flexible Buchung

Pandemie: die eigene Erkrankung ja, die Weltlage nein

Seit 2020 haben die Versicherer ihre Klauseln sehr unterschiedlich angepasst, das ist heute einer der größten Unterschiede zwischen Tarifen. Viele nennen Covid ausdrücklich als mitversichert: Erkranken Sie vor der Reise, zählt das wie jede andere unerwartete schwere Erkrankung. Einige zahlen auch bei häuslicher Isolation oder wenn Sie wegen einer Infektion nicht heimreisen können.

Nicht versichert sind die Folgen für alle: Reisewarnungen, Einreiseverbote, allgemeine Quarantänepflichten, geschlossene Hotels. Lesen Sie die Pandemieklausel vor dem Abschluss, nicht erst im Schadenfall.

Wenn der Krieg während der Reise ausbricht

Dann zählt der Reisekrankenschutz. Typisch ist diese Regel: Kein Schutz besteht für Krankheiten und Unfälle im Zusammenhang mit Krieg oder Krisen, wenn Sie nach Beginn bewusst in das Gebiet reisen oder dort bleiben. Als Krisengebiet gilt, wofür das Außenministerium eine Reisewarnung ausspricht, auch eine teilweise. Reisen Sie also so bald wie möglich aus.

Manche Tarife decken pandemiebedingte Infektionen nur, solange für das Zielland keine Reisewarnung gilt. Wer bewusst in ein Land mit Reisewarnung fährt, hat in aller Regel keinen Schutz.

Schritt für Schritt

  1. Bei Unruhen am Ziel die Reisewarnungen des Außenministeriums verfolgen und nicht vorschnell selbst stornieren.
  2. Beim Veranstalter schriftlich den kostenlosen Rücktritt nach dem Pauschalreisegesetz erklären.
  3. Bei Einzelbuchungen abwarten, ob die Fluglinie streicht, und dann die Erstattung verlangen.
  4. Bei eigener Erkrankung sofort Attest oder Testergebnis sichern und am selben Tag stornieren.
  5. Vor der nächsten Buchung Pandemie- und Kriegsklausel des Tarifs lesen.

Checkliste

  • Covid oder Pandemie-Erkrankung ausdrücklich mitversichert
  • Häusliche Isolation eingeschlossen oder bewusst nicht
  • Kriegsklausel des Reisekrankenschutzes gelesen
  • Ausgenommene Länder in der Polizze geprüft
  • Reisen in unsichere Gegenden als Pauschalreise oder kostenlos stornierbar gebucht
  • Notrufnummer des Versicherers griffbereit

Häufige Fehler

  • Aus Sorge Wochen vor Abreise stornieren und die volle Gebühr zahlen
  • Mit der Stornoversicherung rechnen, obwohl Krieg ausgeschlossen ist
  • Einzelbuchungen für unsichere Ziele ohne kostenlose Stornierung abschließen
  • Trotz Reisewarnung fahren und auf den Reisekrankenschutz vertrauen

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Zahlt die Stornoversicherung bei einer Reisewarnung?

Nein. Bei einer Pauschalreise können Sie aber meist kostenlos beim Veranstalter zurücktreten, besonders bei Sicherheitsstufe 5 oder 6.

Bin ich versichert, wenn ich vor der Reise an Covid erkranke?

In vielen heutigen Tarifen ja, Covid gilt dort ausdrücklich als mitversichert. Nachweis ist ein Attest oder ein positiver Test.

Zahlt die Versicherung bei Isolation zu Hause?

Nur wenn der Tarif das nennt. Einige Jahrestarife schließen häusliche Isolation und die verhinderte Rückreise wegen einer Infektion ausdrücklich ein.

Wie schnell muss der Veranstalter zurückzahlen?

Bei einem berechtigten Rücktritt wegen außergewöhnlicher Umstände spätestens binnen 14 Tagen, eine zusätzliche Entschädigung gibt es nicht.

Bin ich im Ausland krankenversichert, wenn dort Krieg ausbricht?

Viele Tarife schützen nicht, wenn Sie nach Kriegsbeginn bewusst dort bleiben oder hinreisen. Reisen Sie so rasch wie möglich aus.

Wo bekomme ich kostenlose Hilfe bei Streit mit dem Veranstalter?

Das Europäische Verbraucherzentrum in Wien berät kostenlos, auch bei Veranstaltern im EU-Ausland.

Quellen

NAMMERT Versicherungsmakler

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