Alles zur Versicherung: Reiseversicherung
Welche Reiseversicherung brauche ich aus Österreich?
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Kurz gesagt
Bei Krieg, Unruhen oder einer Reisewarnung zahlt die Stornoversicherung nicht. Eine Pauschalreise können Sie dann aber nach dem Pauschalreisegesetz oft ohne Stornogebühr absagen, starkes Indiz ist eine Reisewarnung der Sicherheitsstufe 5 oder 6. Erkranken Sie selbst in einer Pandemie, zahlen viele Tarife wie bei jeder anderen schweren Krankheit.
Veröffentlichte Prämien für Tarife mit Covid-Einschluss und die gesetzliche Lage in Österreich, Stand 2026.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Jahres-Stornoversicherung mit Schutz bei Isolation und Nichtantritt der Rückreise wegen Covid, eine Person, Reisen bis 1.000 Euro | ab etwa 109 Euro im Jahr |
| Jahres-Stornoversicherung ohne diesen Zusatz, gleiche Obergrenze | ab etwa 95 Euro im Jahr |
| Storno für eine Reise mit 1.000 Euro Reisepreis | ab etwa 70 Euro |
| Rücktritt von einer Pauschalreise bei unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umständen am Ziel | 0 Euro Stornogebühr, Rückzahlung binnen 14 Tagen |
Richtwerte, Stand September 2026, aus öffentlich genannten Prämien, Tarifblättern und Verbraucherinformationen. Ob und wie lange der Reisekrankenschutz nach einem Kriegsausbruch weiter gilt, steht allein im jeweiligen Bedingungswerk. Die Beträge im Rechenbeispiel sind Richtwerte aus der Angebotspraxis. Das genaue Angebot holen wir ein.
Rechenbeispiel
Das Außenministerium gibt eine Reisewarnung der Stufe 6 aus. Das Paar hat eine Pauschalreise für 2.400 Euro und getrennt davon ein Hotel für 900 Euro mit eigenem Flug für 500 Euro gebucht.
| Pauschalreise, Rücktritt wegen außergewöhnlicher Umstände am Ziel | 0 Euro Kosten, 2.400 Euro zurück |
| Flug, von der Fluglinie gestrichen | 500 Euro zurück |
| Hotel, Tarif ohne kostenlose Stornierung | bis zu 900 Euro offen |
| Leistung der Stornoversicherung | 0 Euro |
Die Pauschalreise kostet nichts, der gestrichene Flug kommt zurück. Offen bleibt das Hotel, und hier hilft die Versicherung nicht. Ob das Hotel trotzdem verlangen darf, hängt von Vertrag und Lage ab. Rechenbeispiel mit Richtwerten.
Ein Krieg trifft tausende Reisende auf einmal. Dieses Massenrisiko kalkuliert kein Reiseversicherer, deshalb stehen Krieg, Bürgerkrieg und innere Unruhen in praktisch jeder Polizze als Ausschluss. Für Länder mit Reisewarnung bieten viele Versicherer gar keinen Schutz an, manche Tarife nennen einzelne Länder ausdrücklich als ausgenommen.
Das klingt hart, ist für Pauschalreisende aber weniger schlimm, als es scheint: Für sie gibt es eine gesetzliche Lösung, die ohne jede Versicherung greift.
Treten am Bestimmungsort oder in seiner unmittelbaren Nähe unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände auf, die die Reise erheblich beeinträchtigen, dürfen Sie nach § 10 Absatz 2 Pauschalreisegesetz ohne Entschädigung zurücktreten. Gemeint sind Krieg, schwere Unruhen, Naturkatastrophen oder Seuchen am Ziel. Der Veranstalter zahlt alles zurück, spätestens binnen 14 Tagen.
Als stärkstes Indiz gilt eine Reisewarnung des Außenministeriums der Sicherheitsstufe 5 oder 6. Entscheidend bleibt die Lage zum Zeitpunkt Ihres Rücktritts. Wer Monate vorher absagt, weil sich etwas zusammenbraut, zahlt meist die normale Stornostaffel. Wer kurz vor Abreise absagt, während am Ziel tatsächlich gekämpft wird, zahlt nichts.
Haben Sie Flug und Quartier selbst gebucht, gilt das Pauschalreisegesetz nicht. Streicht die Fluglinie den Flug, bekommen Sie den Flugpreis nach den EU-Fluggastrechten zurück. Fliegt sie und Sie wollen nicht, gelten ihre Stornoregeln.
Für Ferienwohnung und Hotel gilt Ihr Vertrag. Wer in unsichere Gegenden reist, bucht besser kostenlos stornierbar oder gleich als Pauschalreise.
| Fall | Stornoversicherung | Was stattdessen hilft |
|---|---|---|
| Krieg oder Unruhen am Ziel vor Abreise | zahlt nicht | Pauschalreise: kostenloser Rücktritt beim Veranstalter |
| Reisewarnung Sicherheitsstufe 5 oder 6 | zahlt nicht | Pauschalreise: meist kostenloser Rücktritt |
| Flug wird wegen der Lage gestrichen | zahlt nicht | Erstattung durch die Fluglinie |
| Sie erkranken vor Abreise an Covid | zahlt in vielen Tarifen | Attest oder positiver Test als Nachweis |
| Allgemeine Einreisesperre am Ziel | zahlt nicht | Pauschalreise: Rücktritt beim Veranstalter |
| Angst vor Ansteckung oder Anschlag | zahlt nie | nur flexible Buchung |
Seit 2020 haben die Versicherer ihre Klauseln sehr unterschiedlich angepasst, das ist heute einer der größten Unterschiede zwischen Tarifen. Viele nennen Covid ausdrücklich als mitversichert: Erkranken Sie vor der Reise, zählt das wie jede andere unerwartete schwere Erkrankung. Einige zahlen auch bei häuslicher Isolation oder wenn Sie wegen einer Infektion nicht heimreisen können.
Nicht versichert sind die Folgen für alle: Reisewarnungen, Einreiseverbote, allgemeine Quarantänepflichten, geschlossene Hotels. Lesen Sie die Pandemieklausel vor dem Abschluss, nicht erst im Schadenfall.
Dann zählt der Reisekrankenschutz. Typisch ist diese Regel: Kein Schutz besteht für Krankheiten und Unfälle im Zusammenhang mit Krieg oder Krisen, wenn Sie nach Beginn bewusst in das Gebiet reisen oder dort bleiben. Als Krisengebiet gilt, wofür das Außenministerium eine Reisewarnung ausspricht, auch eine teilweise. Reisen Sie also so bald wie möglich aus.
Manche Tarife decken pandemiebedingte Infektionen nur, solange für das Zielland keine Reisewarnung gilt. Wer bewusst in ein Land mit Reisewarnung fährt, hat in aller Regel keinen Schutz.
Fragen und Antworten
Nein. Bei einer Pauschalreise können Sie aber meist kostenlos beim Veranstalter zurücktreten, besonders bei Sicherheitsstufe 5 oder 6.
In vielen heutigen Tarifen ja, Covid gilt dort ausdrücklich als mitversichert. Nachweis ist ein Attest oder ein positiver Test.
Nur wenn der Tarif das nennt. Einige Jahrestarife schließen häusliche Isolation und die verhinderte Rückreise wegen einer Infektion ausdrücklich ein.
Bei einem berechtigten Rücktritt wegen außergewöhnlicher Umstände spätestens binnen 14 Tagen, eine zusätzliche Entschädigung gibt es nicht.
Viele Tarife schützen nicht, wenn Sie nach Kriegsbeginn bewusst dort bleiben oder hinreisen. Reisen Sie so rasch wie möglich aus.
Das Europäische Verbraucherzentrum in Wien berät kostenlos, auch bei Veranstaltern im EU-Ausland.
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