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Einfache Sterbeversicherung
Feste Summe, Wartezeit, laufende Prämie. Ohne Gesundheitsfragen.
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Das Begräbnis wird in Österreich aus der Verlassenschaft bezahlt, doch bis das Verfahren abgeschlossen ist, vergehen oft Monate. Die Rechnung des Bestatters kommt früher. Eine Bestattungsvorsorge in Form einer Sterbeversicherung stellt eine feste Summe bereit, die sofort nach dem Tod ausbezahlt wird.
Die Frage, die hier fast jeder zuerst stellt
Sinnvoll ist sie, wenn kein Sparguthaben für das Begräbnis vorhanden ist oder die Angehörigen nicht in Vorleistung gehen sollen. Wer bereits genug Geld auf einem Sparbuch hat und die Angehörigen informiert, braucht keine Versicherung. Für Ältere ist die Sterbeversicherung attraktiv, weil meist keine Gesundheitsfragen gestellt werden. Achten Sie auf Wartezeit und die Summe der Prämien über die Jahre.
Nach § 549 ABGB gehören die Kosten eines angemessenen Begräbnisses zu den Lasten der Verlassenschaft. Sie werden also aus dem Vermögen des Verstorbenen bezahlt, noch vor den Erben. Reicht der Nachlass nicht, müssen unterhaltspflichtige Angehörige einspringen, und erst danach die Sozialhilfe.
Praktisch ist das Geld auf den Konten des Verstorbenen aber nicht sofort frei. Banken geben für die Begräbnisrechnung zwar oft einen Betrag frei, das ist jedoch kein Anspruch. Eine Sterbeversicherung mit einer namentlich begünstigten Person zahlt dagegen direkt und ohne Verlassenschaftsverfahren aus.
Die Sterbeversicherung ist eine kleine Lebensversicherung auf den Todesfall mit einer festen Summe. Weil die meisten Tarife ohne oder mit wenigen Gesundheitsfragen auskommen, gilt eine Wartezeit: Stirbt man in dieser Zeit an einer Krankheit, werden meist nur die eingezahlten Prämien zurückerstattet. Bei einem Unfall zahlt der Tarif in der Regel von Anfang an.
Wer früh abschließt und lebenslang Prämie zahlt, kann am Ende mehr eingezahlt haben, als ausbezahlt wird. Tarife mit Einmalprämie oder mit Prämienzahlung bis zu einem festen Alter begrenzen dieses Risiko. Rechnen Sie vor Abschluss die Summe aller Prämien bis zum 90. Lebensjahr aus.
Viele Bestattungsunternehmen bieten Vorsorgeverträge an, in denen Art, Umfang und Ablauf des Begräbnisses festgelegt werden. Bezahlt wird entweder direkt, über ein gesperrtes Sparguthaben oder über eine Sterbeversicherung, deren Leistung an den Bestatter geht.
Die Versicherung hat den Vorteil, dass die Summe auch dann fließt, wenn die Prämien erst kurz gezahlt wurden, nach Ablauf der Wartezeit. Der Vorsorgevertrag hat den Vorteil, dass Ihre Wünsche verbindlich festgehalten sind. Beides lässt sich kombinieren.
Pech-Rad
Sechs Schäden, die wirklich passieren. Das Rad entscheidet, welcher Sie trifft, und zeigt, wer zahlt.
Kosten:
Die Prämie richtet sich nach Eintrittsalter, Versicherungssumme und Prämiendauer. Ohne Gesundheitsprüfung ist der Schutz teurer als eine Ablebensversicherung mit gleicher Summe.
Wir nennen keine Prämienspanne, weil Alter und Prämiendauer den Preis stark verändern. Ihre Prämie steht erst im Angebot fest.
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Feste Summe, Wartezeit, laufende Prämie. Ohne Gesundheitsfragen.
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Prämie nur bis zu einem bestimmten Alter, danach prämienfrei. Senkt das Risiko, mehr einzuzahlen als ausbezahlt wird.
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Sterbeversicherung kombiniert mit einem Vertrag beim Bestatter, der die Durchführung des Begräbnisses festlegt.
| Kriterium | Mindeststandard | Starker Tarif | Warum das zählt |
|---|---|---|---|
| Wartezeit | mehrere Jahre mit Prämienrückgewähr | kurze oder keine Wartezeit mit einfachen Gesundheitsfragen | In der Wartezeit erhalten die Angehörigen nur die eingezahlten Prämien. |
| Prämiendauer | lebenslang | abgekürzt oder Einmalprämie | Lebenslange Zahlung kann teurer werden als die Summe selbst. |
| Unfalltod | volle Leistung ab Beginn | erhöhte Leistung ab Beginn | Bei plötzlichem Tod soll die Wartezeit keine Rolle spielen. |
| Wertanpassung | Erhöhung aus der Gewinnbeteiligung | vereinbarte Indexierung | Begräbniskosten steigen mit der Zeit. |
| Überführung | nicht enthalten | Überführung aus dem Ausland eingeschlossen | Ein Rücktransport kann einen großen Teil der Summe kosten. |
| Bindung an Bestatter | freie Auszahlung an Begünstigte | Wahl zwischen freier Auszahlung und Abtretung | Die Angehörigen sollen den Bestatter wählen können, wenn kein Vorsorgevertrag besteht. |
Sterbe- und Bestattungsvorsorgeversicherungen bieten in Österreich einige Lebensversicherer an, teilweise in Zusammenarbeit mit Bestattungsunternehmen. Die Übersicht sagt nichts darüber, mit wem wir zusammenarbeiten.
| Versicherer | Einordnung |
|---|---|
| Wiener Verein | auf Bestattungsvorsorge spezialisierte Marke der Wiener Städtischen |
| Wiener Städtische | Teil der Vienna Insurance Group, Vertreter, Bankvertrieb und Makler |
| UNIQA | börsennotierter Versicherungskonzern mit Sitz in Wien |
| Generali | österreichische Tochter der Generali-Gruppe |
| Donau Versicherung | Teil der Vienna Insurance Group |
| Grazer Wechselseitige | Versicherungsverein aus Graz |
Kleine Lebensversicherung mit fester Summe für die Begräbniskosten, meist ohne Gesundheitsprüfung.
Vertrag mit einem Bestattungsunternehmen über Art und Ablauf des Begräbnisses.
Zweckgebundenes Guthaben für das Begräbnis. Keine Versicherung, dafür ohne Überzahlungsrisiko.
Für Jüngere oft günstiger, endet aber mit der Laufzeit und deckt daher den Tod im hohen Alter meist nicht.
Mythos oder Wahrheit
Fünf Sätze, die man über diese Versicherung hört. Tippen Sie zuerst, dann lösen wir auf.
Die Enkelin kann eine Sterbeversicherung auf das Leben der Oma abschließen.
Das stimmt.
Stimmt, sie ist dann Versicherungsnehmerin und zahlt die Prämie. Übersteigt die Summe die üblichen Begräbniskosten, braucht es die schriftliche Zustimmung der Oma, und Versicherer fragen ohnehin danach.
Die Sterbeversicherung zahlt nur, wenn der Vertragsbestatter das Begräbnis macht.
Das stimmt nicht.
Falsch. Ohne besondere Vereinbarung geht das Geld an die Begünstigten, und die wählen den Bestatter frei. Nur wer die Leistung an einen Bestatter abgetreten hat, bindet sie dorthin.
Eine Sterbeversicherung hat keinen Rückkaufswert.
Das stimmt nicht.
Falsch. Meist ist sie eine kleine Lebensversicherung mit angespartem Deckungskapital, bei Kündigung gibt es einen Rückkaufswert. In den ersten Jahren liegt er aber oft deutlich unter den eingezahlten Prämien.
In der Prämie einer Sterbeversicherung steckt Versicherungssteuer.
Das stimmt.
Stimmt. Wie bei anderen Lebensversicherungen sind in Österreich 4 Prozent Versicherungssteuer enthalten. Die Auszahlung an die Begünstigten ist dafür in der Regel steuerfrei.
Wer eine Sterbeversicherung hat, braucht keine Begräbnisverfügung.
Das stimmt nicht.
Falsch. Die Versicherung liefert Geld, keine Entscheidungen. Ob Erd- oder Feuerbestattung, welches Grab, welche Feier: das halten Sie schriftlich oder in einem Vorsorgevertrag fest.
Fragen und Antworten
Zuerst die Verlassenschaft, dann unterhaltspflichtige Angehörige. Ist auch dort nichts zu holen, übernimmt die Sozialhilfe der Gemeinde oder des Landes die Kosten eines einfachen Begräbnisses.
Das hängt von Bestattungsart, Friedhof und Grab ab, typischerweise sind es mehrere tausend Euro. Friedhofsgebühren und Grabnutzungsrechte unterscheiden sich stark zwischen Gemeinden und Bundesländern.
Nicht, wenn eine Person namentlich als Begünstigte eingetragen ist. Dann wird direkt an sie ausbezahlt. Ohne Begünstigung gehört die Summe zum Nachlass und steht erst nach dem Verfahren zur Verfügung.
Bei vielen Sterbeversicherungen nicht oder nur wenige. Dafür gilt eine Wartezeit. Tarife mit Gesundheitsfragen haben oft eine kürzere oder gar keine Wartezeit.
Ja, wenn Sie das mit Versicherer und Bestatter vereinbaren. Das ist sinnvoll in Verbindung mit einem Vorsorgevertrag, in dem die Durchführung des Begräbnisses festgelegt ist.
Das Höchstalter legt jeder Anbieter selbst fest, häufig liegt es im Bereich zwischen 75 und 85 Jahren. Je später, desto höher die Prämie.
Nur wenn der Tarif sie einschließt. Wer im Herkunftsland beigesetzt werden möchte, sollte das ausdrücklich absichern, denn die Kosten können einen großen Teil der Summe ausmachen.
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