Zum Inhalt springen

Startseite / Versicherungsmakler / Privat

Bestattungsvorsorge: das eigene Begräbnis regeln und die Angehörigen entlasten

Das Begräbnis wird in Österreich aus der Verlassenschaft bezahlt, doch bis das Verfahren abgeschlossen ist, vergehen oft Monate. Die Rechnung des Bestatters kommt früher. Eine Bestattungsvorsorge in Form einer Sterbeversicherung stellt eine feste Summe bereit, die sofort nach dem Tod ausbezahlt wird.

Bestattungsvorsorge und Sterbeversicherung

Die Frage, die hier fast jeder zuerst stellt

Brauche ich eine Bestattungsvorsorge?

Sinnvoll ist sie, wenn kein Sparguthaben für das Begräbnis vorhanden ist oder die Angehörigen nicht in Vorleistung gehen sollen. Wer bereits genug Geld auf einem Sparbuch hat und die Angehörigen informiert, braucht keine Versicherung. Für Ältere ist die Sterbeversicherung attraktiv, weil meist keine Gesundheitsfragen gestellt werden. Achten Sie auf Wartezeit und die Summe der Prämien über die Jahre.

Wer in Österreich die Begräbniskosten trägt

Nach § 549 ABGB gehören die Kosten eines angemessenen Begräbnisses zu den Lasten der Verlassenschaft. Sie werden also aus dem Vermögen des Verstorbenen bezahlt, noch vor den Erben. Reicht der Nachlass nicht, müssen unterhaltspflichtige Angehörige einspringen, und erst danach die Sozialhilfe.

Praktisch ist das Geld auf den Konten des Verstorbenen aber nicht sofort frei. Banken geben für die Begräbnisrechnung zwar oft einen Betrag frei, das ist jedoch kein Anspruch. Eine Sterbeversicherung mit einer namentlich begünstigten Person zahlt dagegen direkt und ohne Verlassenschaftsverfahren aus.

Wie eine Sterbeversicherung funktioniert

Die Sterbeversicherung ist eine kleine Lebensversicherung auf den Todesfall mit einer festen Summe. Weil die meisten Tarife ohne oder mit wenigen Gesundheitsfragen auskommen, gilt eine Wartezeit: Stirbt man in dieser Zeit an einer Krankheit, werden meist nur die eingezahlten Prämien zurückerstattet. Bei einem Unfall zahlt der Tarif in der Regel von Anfang an.

Wer früh abschließt und lebenslang Prämie zahlt, kann am Ende mehr eingezahlt haben, als ausbezahlt wird. Tarife mit Einmalprämie oder mit Prämienzahlung bis zu einem festen Alter begrenzen dieses Risiko. Rechnen Sie vor Abschluss die Summe aller Prämien bis zum 90. Lebensjahr aus.

Vorsorgevertrag beim Bestatter oder Versicherung?

Viele Bestattungsunternehmen bieten Vorsorgeverträge an, in denen Art, Umfang und Ablauf des Begräbnisses festgelegt werden. Bezahlt wird entweder direkt, über ein gesperrtes Sparguthaben oder über eine Sterbeversicherung, deren Leistung an den Bestatter geht.

Die Versicherung hat den Vorteil, dass die Summe auch dann fließt, wenn die Prämien erst kurz gezahlt wurden, nach Ablauf der Wartezeit. Der Vorsorgevertrag hat den Vorteil, dass Ihre Wünsche verbindlich festgehalten sind. Beides lässt sich kombinieren.

Was versichert ist

  • Auszahlung der vereinbarten Summe im Todesfall
  • Volle Leistung nach Ablauf der Wartezeit
  • Bei Unfalltod meist volle Leistung ab Beginn
  • Rückerstattung der Prämien bei Tod durch Krankheit in der Wartezeit
  • Überführung aus dem Ausland, je nach Tarif
  • Organisationshilfe für die Angehörigen, je nach Anbieter

Was nicht versichert ist

  • Volle Leistung bei Krankheitstod in der Wartezeit
  • Automatische Anpassung an steigende Bestattungskosten, wenn keine Indexierung vereinbart ist
  • Grabpflege über viele Jahre, sofern nicht eigens geregelt
  • Pflegekosten zu Lebzeiten
  • Auszahlung an Personen, die weder begünstigt noch Erben sind

Wer sie braucht

  • Ältere Menschen ohne Ersparnisse für das Begräbnis
  • Alleinstehende, die ihr Begräbnis selbst regeln möchten
  • Menschen, die ihren Kindern die Vorleistung ersparen wollen
  • Menschen, die in ihrem Herkunftsland beigesetzt werden möchten

Wer darauf verzichten kann

  • Wer ausreichend Erspartes hat und die Angehörigen darüber informiert
  • Jüngere mit Familie, für die eine Ablebensversicherung mehr Schutz bietet

Pech-Rad

Drehen Sie am Rad des Pechs

Sechs Schäden, die wirklich passieren. Das Rad entscheidet, welcher Sie trifft, und zeigt, wer zahlt.

Alle sechs Fälle ansehen
  1. Krankheitstod in der Wartezeit, Begräbnis mehrere tausend Euro, zurück kommen nur die Prämien. Billigtarif: zahlt teilweise, Starker Tarif: zahlt. Ohne Gesundheitsfragen gilt eine Wartezeit mit Prämienrückgewähr. Tarife mit einfachen Gesundheitsfragen zahlen früher oder sofort die volle Summe.
  2. Tödlicher Skiunfall im ersten Jahr, volle Summe, bei starken Tarifen erhöht. Billigtarif: zahlt, Starker Tarif: zahlt. Unfalltod ist praktisch überall ab Beginn gedeckt. Starke Tarife legen in diesem Fall noch etwas drauf.
  3. Überführung in die alte Heimat, Überführung ins Ausland: oft mehrere tausend Euro. Billigtarif: zahlt nicht, Starker Tarif: zahlt. Einfache Tarife zahlen nur die Summe, die dann für Begräbnis und Transport reichen muss. Starke Tarife schließen die Überführung eigens ein.
  4. Grabpflege über viele Jahre, laufende Kosten, Jahr für Jahr. Billigtarif: zahlt nicht, Starker Tarif: zahlt nicht. Die Sterbeversicherung zahlt einmal. Pflege und Nutzungsgebühren über Jahre muss man eigens regeln, etwa mit einem Vertrag beim Friedhofsgärtner.
  5. Summe von damals zu klein, Differenz zu heutigen Begräbniskosten, oft vierstellig. Billigtarif: zahlt teilweise, Starker Tarif: zahlt. Einfache Tarife wachsen nur mit der Gewinnbeteiligung. Starke bieten eine vereinbarte Indexierung.
  6. Konto gesperrt, Rechnung fällig, Begräbnisrechnung sofort, Konto erst nach der Verlassenschaft. Billigtarif: zahlt, Starker Tarif: zahlt. Mit namentlicher Begünstigung zahlt jeder Tarif direkt an die eingetragene Person. Das Verlassenschaftsverfahren muss niemand abwarten.

Was sie kostet

Die Prämie richtet sich nach Eintrittsalter, Versicherungssumme und Prämiendauer. Ohne Gesundheitsprüfung ist der Schutz teurer als eine Ablebensversicherung mit gleicher Summe.

Wovon der Beitrag abhängt

  • Eintrittsalter
  • Versicherungssumme
  • Laufende Prämie, abgekürzte Prämienzahlung oder Einmalprämie
  • Dauer der Wartezeit
  • Zusatzleistungen wie Überführung
  • Gewinnbeteiligung

Wir nennen keine Prämienspanne, weil Alter und Prämiendauer den Preis stark verändern. Ihre Prämie steht erst im Angebot fest.

Die Tariflinien am Markt

01

Einfache Sterbeversicherung

Feste Summe, Wartezeit, laufende Prämie. Ohne Gesundheitsfragen.

02

Mit abgekürzter Prämienzahlung

Prämie nur bis zu einem bestimmten Alter, danach prämienfrei. Senkt das Risiko, mehr einzuzahlen als ausbezahlt wird.

03

Mit Vorsorgevertrag

Sterbeversicherung kombiniert mit einem Vertrag beim Bestatter, der die Durchführung des Begräbnisses festlegt.

Woran Sie einen guten Tarif erkennen

KriteriumMindeststandardStarker TarifWarum das zählt
Wartezeit mehrere Jahre mit Prämienrückgewähr kurze oder keine Wartezeit mit einfachen Gesundheitsfragen In der Wartezeit erhalten die Angehörigen nur die eingezahlten Prämien.
Prämiendauer lebenslang abgekürzt oder Einmalprämie Lebenslange Zahlung kann teurer werden als die Summe selbst.
Unfalltod volle Leistung ab Beginn erhöhte Leistung ab Beginn Bei plötzlichem Tod soll die Wartezeit keine Rolle spielen.
Wertanpassung Erhöhung aus der Gewinnbeteiligung vereinbarte Indexierung Begräbniskosten steigen mit der Zeit.
Überführung nicht enthalten Überführung aus dem Ausland eingeschlossen Ein Rücktransport kann einen großen Teil der Summe kosten.
Bindung an Bestatter freie Auszahlung an Begünstigte Wahl zwischen freier Auszahlung und Abtretung Die Angehörigen sollen den Bestatter wählen können, wenn kein Vorsorgevertrag besteht.

Anbieter im Überblick

Sterbe- und Bestattungsvorsorgeversicherungen bieten in Österreich einige Lebensversicherer an, teilweise in Zusammenarbeit mit Bestattungsunternehmen. Die Übersicht sagt nichts darüber, mit wem wir zusammenarbeiten.

VersichererEinordnung
Wiener Vereinauf Bestattungsvorsorge spezialisierte Marke der Wiener Städtischen
Wiener StädtischeTeil der Vienna Insurance Group, Vertreter, Bankvertrieb und Makler
UNIQAbörsennotierter Versicherungskonzern mit Sitz in Wien
Generaliösterreichische Tochter der Generali-Gruppe
Donau VersicherungTeil der Vienna Insurance Group
Grazer WechselseitigeVersicherungsverein aus Graz

Produkte und Bausteine am Markt

Sterbeversicherung

Kleine Lebensversicherung mit fester Summe für die Begräbniskosten, meist ohne Gesundheitsprüfung.

Bestattungsvorsorgevertrag

Vertrag mit einem Bestattungsunternehmen über Art und Ablauf des Begräbnisses.

Gesperrtes Sparbuch

Zweckgebundenes Guthaben für das Begräbnis. Keine Versicherung, dafür ohne Überzahlungsrisiko.

Ablebensversicherung

Für Jüngere oft günstiger, endet aber mit der Laufzeit und deckt daher den Tod im hohen Alter meist nicht.

Mythos oder Wahrheit

Was stimmt, was nicht?

Fünf Sätze, die man über diese Versicherung hört. Tippen Sie zuerst, dann lösen wir auf.

Die Enkelin kann eine Sterbeversicherung auf das Leben der Oma abschließen.

Das stimmt.

Stimmt, sie ist dann Versicherungsnehmerin und zahlt die Prämie. Übersteigt die Summe die üblichen Begräbniskosten, braucht es die schriftliche Zustimmung der Oma, und Versicherer fragen ohnehin danach.

Die Sterbeversicherung zahlt nur, wenn der Vertragsbestatter das Begräbnis macht.

Das stimmt nicht.

Falsch. Ohne besondere Vereinbarung geht das Geld an die Begünstigten, und die wählen den Bestatter frei. Nur wer die Leistung an einen Bestatter abgetreten hat, bindet sie dorthin.

Eine Sterbeversicherung hat keinen Rückkaufswert.

Das stimmt nicht.

Falsch. Meist ist sie eine kleine Lebensversicherung mit angespartem Deckungskapital, bei Kündigung gibt es einen Rückkaufswert. In den ersten Jahren liegt er aber oft deutlich unter den eingezahlten Prämien.

In der Prämie einer Sterbeversicherung steckt Versicherungssteuer.

Das stimmt.

Stimmt. Wie bei anderen Lebensversicherungen sind in Österreich 4 Prozent Versicherungssteuer enthalten. Die Auszahlung an die Begünstigten ist dafür in der Regel steuerfrei.

Wer eine Sterbeversicherung hat, braucht keine Begräbnisverfügung.

Das stimmt nicht.

Falsch. Die Versicherung liefert Geld, keine Entscheidungen. Ob Erd- oder Feuerbestattung, welches Grab, welche Feier: das halten Sie schriftlich oder in einem Vorsorgevertrag fest.

Häufige Fehler beim Abschluss

  • Die Summe aller Prämien bis ins hohe Alter nicht ausrechnen
  • Die Wartezeit übersehen
  • Die Angehörigen nicht über den Vertrag informieren
  • Keine Person als Begünstigte eintragen, sodass die Summe in die Verlassenschaft fällt
  • Eine Summe wählen, die nicht mehr zu den heutigen Begräbniskosten passt

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Wer zahlt das Begräbnis, wenn kein Geld da ist?

Zuerst die Verlassenschaft, dann unterhaltspflichtige Angehörige. Ist auch dort nichts zu holen, übernimmt die Sozialhilfe der Gemeinde oder des Landes die Kosten eines einfachen Begräbnisses.

Was kostet ein Begräbnis in Österreich?

Das hängt von Bestattungsart, Friedhof und Grab ab, typischerweise sind es mehrere tausend Euro. Friedhofsgebühren und Grabnutzungsrechte unterscheiden sich stark zwischen Gemeinden und Bundesländern.

Fällt die Sterbeversicherung in die Verlassenschaft?

Nicht, wenn eine Person namentlich als Begünstigte eingetragen ist. Dann wird direkt an sie ausbezahlt. Ohne Begünstigung gehört die Summe zum Nachlass und steht erst nach dem Verfahren zur Verfügung.

Muss ich Gesundheitsfragen beantworten?

Bei vielen Sterbeversicherungen nicht oder nur wenige. Dafür gilt eine Wartezeit. Tarife mit Gesundheitsfragen haben oft eine kürzere oder gar keine Wartezeit.

Kann ich die Leistung direkt an den Bestatter geben?

Ja, wenn Sie das mit Versicherer und Bestatter vereinbaren. Das ist sinnvoll in Verbindung mit einem Vorsorgevertrag, in dem die Durchführung des Begräbnisses festgelegt ist.

Bis zu welchem Alter kann ich abschließen?

Das Höchstalter legt jeder Anbieter selbst fest, häufig liegt es im Bereich zwischen 75 und 85 Jahren. Je später, desto höher die Prämie.

Ist eine Überführung ins Ausland versichert?

Nur wenn der Tarif sie einschließt. Wer im Herkunftsland beigesetzt werden möchte, sollte das ausdrücklich absichern, denn die Kosten können einen großen Teil der Summe ausmachen.

NAMMERT Versicherungsmakler

Angebote für Bestattungsvorsorge anfordern

Wir holen Angebote ein und melden uns mit einem Vergleich. Kostenlos und ohne Verpflichtung, die Vergütung zahlt der Versicherer.

1Für wen?
2Welche Versicherungen?

Mehrere möglich. Zu jeder gewählten Sparte erscheinen die Angaben, die ein Versicherer für ein Angebot braucht.

Privat

Gewerbe

3Angaben zu Ihren Wünschen

Bestattungsvorsorge und Sterbeversicherung

4Ihr bisheriger Vertrag
5Wie erreichen wir Sie?

Das gehört oft dazu

Boot oder Yacht? Da sind wir nicht Makler, sondern Assekuradeur: eigene Tarife, eigene Schadenregulierung.

Zur Bootsversicherung

NAMMERT Assekuradeur GmbH mit Sitz in Deutschland, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37, in Österreich tätig im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit. Bei Boots- und Yachtversicherungen sind wir Assekuradeur und nicht Makler. Erstinformation lesen · Stand

Norman Nammert Stefan Heinz Josy Olivia Jäkel

Kostenloser Rückruf

Lieber sprechen? Wir rufen zurück.

Nummer und Wunschzeit genügen, jemand aus unserem Team meldet sich. Jede und jeder hier hat den Sportbootführerschein See und Binnen: Wer neu anfängt, macht ihn im ersten Jahr, die Kosten übernehmen wir.

  • Kostenlos und unverbindlich
  • Beratung ohne Versicherungslatein
  • Angebot direkt im Gespräch möglich

Sofort erreichbar: +49 3375 29 12 77 · WhatsApp · info@nammert.com

Wunschzeit

Wir verwenden Ihre Angaben ausschließlich für den Rückruf. Hinweise zur Verarbeitung finden Sie im Datenschutz.