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Was zahlt die Reisekrankenversicherung in Österreich?

Kurz gesagt

Sie zahlt die akute Behandlung im Ausland: Arzt, Spital, Medikamente, Transport ins Krankenhaus, Schmerzbehandlung beim Zahnarzt und die Rückholung nach Österreich. Nicht gedeckt sind geplante Behandlungen, Zahnersatz, Brillen und meist laufend behandelte Vorerkrankungen. Entscheidend sind zwei Angaben in der Polizze: die Heilkostengrenze und die Formulierung zur Rückholung.

Was zahlt die Reisekrankenversicherung in Österreich?

Was es kostet

Veröffentlichte Rechnungsbeträge, Transportkosten und Deckungsgrenzen, Stand September 2026.

BeispielRichtwert
Arztbesuch ambulant außerhalb Europasetwa 150 bis 500 Euro, in den USA über 800 Euro
Krankenhaustag außerhalb Europasetwa 1.500 bis 5.000 Euro, in den USA bis 10.000 Euro
Blinddarmoperationetwa 5.000 bis 25.000 Euro, in den USA 30.000 bis 50.000 Euro
Intensivstation je Tagetwa 3.000 bis 15.000 Euro
Ambulanzjet aus Griechenland nach Österreichrund 13.200 Euro
Notfalltransport aus weiter entfernten Regionenetwa 90.000 bis 360.000 Euro
Heilkostengrenze eines Clubschutzbriefs75.000 Euro je geschützter Person
Auslandsheilkosten in einem Bündelproduktrund 5.276 Euro

Richtwerte, Stand September 2026, aus veröffentlichten Kostenbeispielen und Tarifangaben. Die Grenzen für Zahnbehandlung, Überführung sowie Suche und Bergung in der Tabelle sind Richtwerte aus der Angebotspraxis und stehen in jeder Polizze anders. Was Ihr Vertrag zahlt, steht allein in Ihren Bedingungen; wir lesen sie mit Ihnen durch.

Rechenbeispiel

Beinbruch bei einer Wanderung in den USA

Ein veröffentlichtes Kostenbeispiel, gerechnet gegen drei verschiedene Heilkostengrenzen.

Bergung mit dem Hubschrauber12.000 Euro
Notaufnahme und Röntgen3.500 Euro
Operation25.000 Euro
Drei Tage Spital12.000 Euro
Rückflug mit medizinischer Begleitung15.000 Euro
Rechnung zusammen67.500 Euro
Leistung der Kasse über die e-card0 Euro, die USA sind kein Abkommensland

Mit Heilkosten ohne Höchstgrenze bleibt nichts bei Ihnen. Ein Clubschutzbrief mit 75.000 Euro je Person trägt die Rechnung gerade noch. Ein Bündelprodukt mit rund 5.276 Euro Auslandsheilkosten zahlt eben diese Summe, die restlichen gut 62.000 Euro zahlen Sie selbst. Rechenbeispiel mit veröffentlichten Richtwerten.

Was gedeckt ist und wo die Grenzen liegen

Versichert ist die unvorhergesehene, akute Behandlung: der Arztbesuch, das Spital, verschriebene Medikamente und Verbandmittel, der Transport ins nächste geeignete Krankenhaus und der Weg nach Österreich, wenn die Behandlung dort weitergehen muss.

Die Grenzen stehen in der Polizze, nicht im Prospekt. Suchen Sie drei Zahlen: die Höchstsumme für Auslandsheilkosten, die Grenze für Zahnbehandlung und die Grenze für Suche und Bergung. Wenn eine dieser Zahlen vierstellig ist, taugt der Vertrag nur für Europa.

LeistungGedecktTypische Grenze
Ambulante Behandlung beim Arztjainnerhalb der Heilkostengrenze der Polizze
Stationäre Behandlung im Spitaljanächstes geeignetes Krankenhaus, Klassewahl je nach Tarif
Verschriebene Medikamente und Verbandmitteljanur zur akuten Behandlung, keine Vorratspackungen
Transport ins Krankenhaus vor Ortjazum nächsten geeigneten Krankenhaus
Rückholung nach Österreichjaje nach Bedingung erst wenn medizinisch zwingend notwendig
Schmerzbehandlung beim ZahnarztbegrenztSchmerzstillung und einfache Füllung, oft bis etwa 500 Euro
Zahnersatz, Kronen, Brückenneinausgeschlossen
Überführung im TodesfalljaÜberführung oder Bestattung vor Ort, oft bis etwa 10.000 Euro
Suche und Bergungje nach Tarifeigene Grenze, oft etwa 5.000 bis 12.000 Euro
Geplante Behandlung, Vorsorge, Kurneinausgeschlossen
Vorerkrankung in laufender Behandlungbegrenztakute Verschlechterung meist ja, geplante Fortsetzung nein
Brille, Kontaktlinsen, Hörgerätneinin manchen Tarifen nur nach einem Unfall
Schwangerschaftbegrenztje nach Tarif nur bis etwa zur 36. Woche
Alkohol, Drogen, VorsatzneinLeistung gekürzt oder ganz ausgeschlossen
Behandlung in Österreichneindort greift Ihre gesetzliche oder private Krankenversicherung

Medizinisch notwendig oder medizinisch sinnvoll

Das ist der entscheidende Punkt, und er kostet in der Prämie fast nichts. Medizinisch zwingend notwendig heißt: Solange das Spital vor Ort behandeln kann, bleiben Sie dort. Der Versicherer zahlt den Flug erst, wenn die Versorgung im Gastland nicht ausreicht.

Medizinisch sinnvoll und vertretbar heißt: Der Transport ist medizinisch vertretbar und bringt Ihnen etwas, auch wenn die Klinik vor Ort es schaffen würde. So kommen Sie nach Hause, weil die Familie dort ist, die Sprache passt und die Nachbehandlung eingespielt ist. Wer nur die engere Formulierung hat, streitet im schlechtesten Moment über ein Gutachten.

Was nicht oder nur begrenzt gezahlt wird

Ausgeschlossen ist alles Geplante: die Operation, für die Sie ins Ausland fahren, die Vorsorgeuntersuchung, die Kur, der Zahnersatz, die neue Brille. Ausgeschlossen ist auch die Behandlung in Österreich, denn dort greift Ihre normale Krankenversicherung.

Begrenzt sind Vorerkrankungen: Eine akute Verschlechterung ist meist versichert, die geplante Fortsetzung einer laufenden Behandlung nicht. Tauchen, Klettern, Motorsport und ähnliche Risiken stehen je nach Tarif im Ausschluss oder brauchen einen Zusatz. Bei Alkohol, Drogen und Vorsatz kürzen Versicherer die Leistung oder verweigern sie. Eine Schwangerschaft ist je nach Tarif nur bis etwa zur 36. Woche gedeckt, die Entbindung selbst ist kein Reisefall.

Warum die e-card nicht reicht

Auf der Rückseite Ihrer e-card sitzt die Europäische Krankenversicherungskarte. Sie gilt in der EU, im Europäischen Wirtschaftsraum, in der Schweiz und im Vereinigten Königreich und verschafft Ihnen die staatliche Versorgung zu den Regeln des Gastlands. Was ein Einheimischer selbst zahlt, zahlen Sie auch.

Mit Bosnien und Herzegowina, Montenegro, Nordmazedonien, Serbien und der Türkei bestehen eigene Sozialversicherungsabkommen. In den ersten vier Ländern tauschen Sie die Karte vorab beim örtlichen Träger gegen einen Behandlungsschein, für die Türkei gilt die e-card nicht, dort brauchen Sie vor der Reise einen Auslandsbetreuungsschein. Überall gilt: Privatordinationen, Eigenanteile und die Rückholung nach Österreich zahlt die Kasse nicht. Außerhalb dieser Länder zahlt sie meist gar nichts.

Punkte-card mit Europäischer KarteReisekrankenversicherung
GeltungsbereichEU, EWR, Schweiz, Vereinigtes Königreichweltweit je nach Tarif
Privatordination oder Privatklinikneinja
Eigenanteile des Gastlandstragen Sie selbstmeist erstattet
Rückholung nach Österreichneinja
Überführung im Todesfallneinja
Notruf rund um die Uhrneinja

Schritt für Schritt

  1. In der Polizze den Abschnitt Rückholung suchen und auf das Wort sinnvoll prüfen.
  2. Die Heilkostengrenze notieren und mit Ihrem Reiseziel vergleichen.
  3. Grenzen für Zahnbehandlung, Überführung sowie Suche und Bergung nachlesen.
  4. Prüfen, ob Ihre Sportart im Ausschluss steht, etwa Tauchen oder Klettern.
  5. Notrufnummer speichern, im Notfall vor der Behandlung anrufen und alle Rechnungen aufbewahren.

Checkliste

  • Auslandsheilkosten ohne Höchstgrenze oder mindestens 75.000 Euro
  • Rückholung, wenn sie medizinisch sinnvoll und vertretbar ist
  • Kein Selbstbehalt in der Krankendeckung
  • Schmerzbehandlung beim Zahnarzt eingeschlossen
  • Suche und Bergung mit brauchbarer Grenze, wenn Sie in die Berge fahren
  • Ihre Sportart nicht ausgeschlossen

Häufige Fehler

  • Sich auf die e-card verlassen und in einer Privatordination landen
  • Einen Tarif nehmen, der die Rückholung erst bei medizinischer Notwendigkeit zahlt
  • Ein Bündelprodukt mit vierstelliger Heilkostengrenze für ausreichend halten
  • Eine laufende Behandlung im Urlaub fortsetzen und auf Erstattung hoffen

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Zahlt die Reisekrankenversicherung die Rückholung immer?

Nein. Viele Tarife zahlen erst, wenn der Transport medizinisch zwingend notwendig ist. Gute Tarife zahlen schon, wenn er medizinisch sinnvoll und vertretbar ist.

Reicht die e-card im Ausland?

Nur für die staatliche Versorgung in der EU, im EWR, in der Schweiz und im Vereinigten Königreich, zu den Regeln des Gastlands. Privatordinationen, Eigenanteile und die Rückholung bleiben bei Ihnen.

Wie hoch soll die Heilkostengrenze sein?

In Europa reichen 75.000 Euro meist aus. Für Nordamerika und Asien sollten die Heilkosten unbegrenzt oder deutlich höher versichert sein, denn ein Spitalstag kostet dort bis zu 10.000 Euro.

Sind Vorerkrankungen versichert?

Eine akute Verschlechterung meist ja. Die geplante Fortsetzung einer Behandlung im Urlaub und Reisen, die der Behandlung dienen, sind ausgeschlossen.

Zahlt sie beim Zahnarzt?

Nur die Schmerzbehandlung und einfache Füllungen, oft mit einer Grenze. Kronen, Brücken und Zahnersatz sind ausgeschlossen.

Was gilt beim Sport?

Normaler Urlaubssport ist gedeckt. Tauchen, Klettern, Motorsport und ähnliche Risiken stehen je nach Tarif im Ausschluss oder brauchen einen Zusatz.

Wer zahlt die Bergung im Gebirge?

Je nach Tarif die Reisekrankenversicherung, oft mit einer eigenen Grenze von etwa 5.000 bis 12.000 Euro. Prüfen Sie die Zahl vor der Bergtour.

Gilt der Schutz auch in Österreich?

Nein. In Österreich greift Ihre gesetzliche oder private Krankenversicherung, nicht der Reiseschutz.

Quellen

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