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Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht in Österreich: Haftung für Gebäude, Gehsteig und Baum

Wer in Österreich ein Haus vermietet, ein Zinshaus besitzt oder ein Grundstück hält, haftet für Gefahren, die davon ausgehen. Für das selbst bewohnte Haus steckt diese Haftpflicht meist schon in der Eigenheimversicherung. Für vermietete Objekte ohne eigene Eigenheimpolizze und für unbebaute Grundstücke braucht es eine eigene Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht.

Die Frage, die hier fast jeder zuerst stellt

Brauche ich als Hausbesitzer eine eigene Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht?

Haben Sie für Ihr Haus eine Eigenheimversicherung, ist die Haftpflicht als Haus- und Grundbesitzer darin in den meisten Tarifen enthalten. Prüfen Sie dann nur die Versicherungssumme. Eine eigene Polizze brauchen Sie für ein unbebautes Grundstück, für vermietete Objekte ohne solche Polizze und wenn die Summe in der Eigenheimversicherung zu niedrig ist.

§ 1319 ABGB: wenn sich vom Haus etwas löst

Wird jemand durch den Einsturz eines Gebäudes oder durch herabfallende Teile verletzt, haftet der Besitzer, wenn der Schaden auf einen Mangel des Bauwerks zurückgeht. Entlasten kann er sich nur, wenn er beweist, dass er alle zur Abwendung der Gefahr nötige Sorgfalt angewendet hat. Der Dachziegel auf dem geparkten Auto ist der klassische Fall.

Besitzer im Sinn des Gesetzes ist, wer die Verfügungsgewalt über das Gebäude hat, in der Regel der Eigentümer. Regelmäßige Kontrollen von Dach, Fassade, Rauchfang und Bäumen sind deshalb kein Formalismus: Sie sind der Beweis, den Sie im Ernstfall brauchen.

Gehsteig und Winterdienst nach § 93 StVO

Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften dafür sorgen, dass Gehsteige und Gehwege entlang ihrer Liegenschaft zwischen 6 und 22 Uhr von Schnee und Glatteis befreit sind. Gibt es keinen Gehsteig, ist der Straßenrand in einem Meter Breite zu räumen und zu streuen. Für die Haftung gegenüber Passanten genügt schon leichte Fahrlässigkeit.

Die Pflicht lässt sich vertraglich an einen Räumdienst übertragen. Dann haften Sie nur noch, wenn Sie einen ungeeigneten Partner ausgewählt haben. Eine bloße Abmachung mit den Mietern im Haus ersetzt das nicht immer, und die Haftpflicht bleibt der sichere Rückhalt.

Eigenheimversicherung, Zinshaus und Grundstück: wo Sie welche Polizze brauchen

Die österreichische Eigenheimversicherung bündelt Gebäudeschutz und Haftpflicht als Haus- und Grundbesitzer. Für das eigene Haus reicht das meist, wenn die Haftpflichtsumme passt. Bei Zinshäusern und Wohnungseigentumsanlagen schließt die Hausverwaltung die Polizze für die ganze Liegenschaft ab, die Prämie fließt über die Betriebskosten.

Ein unbebautes Grundstück, eine Wiese oder ein Waldstück ist in keiner Gebäudepolizze enthalten. Dafür gibt es eigene Grundbesitzerhaftpflichten oder einen Einschluss in die Haushaltsversicherung, je nach Versicherer.

Was versichert ist

  • Personen-, Sach- und Vermögensfolgeschäden, die vom versicherten Gebäude oder Grundstück ausgehen
  • Abwehr unberechtigter Ansprüche, auch vor Gericht
  • Verletzung der Räum- und Streupflicht nach § 93 StVO
  • Herabfallende Dachziegel, Fassadenteile, Schnee und Eis
  • Umstürzende Bäume und herabfallende Äste
  • Ansprüche von Mietern wegen Personenschäden im Haus
  • Kleinere Bau- und Renovierungsarbeiten, je nach Polizze bis zu einer Bausumme

Was nicht versichert ist

  • Schäden am eigenen Gebäude, dafür gibt es die Eigenheimversicherung
  • Gewässerschäden durch einen Heizöltank, wenn kein eigener Einschluss besteht
  • Größere Bauvorhaben, dafür gibt es die Bauherrenhaftpflicht
  • Gewerblich genutzte Teile, wenn sie nicht gemeldet sind
  • Mietausfall und Streit mit Mietern um Mietzins oder Betriebskosten
  • Vorsätzlich herbeigeführte Schäden

Wer sie braucht

  • Vermieter von Häusern, die keine Eigenheimversicherung mit Haftpflicht haben
  • Eigentümer eines Zinshauses, sofern die Hausverwaltung nicht für die Liegenschaft vorsorgt
  • Eigentümer unbebauter Grundstücke, Wiesen und Waldstücke
  • Wohnungseigentümergemeinschaften für die allgemeinen Teile der Liegenschaft
  • Erben eines Hauses, bis über Verkauf oder Vermietung entschieden ist

Wer sie nicht braucht

  • Wer für das eigene Haus eine Eigenheimversicherung mit ausreichender Haftpflichtsumme hat
  • Eigentümer einer Wohnung, für deren Anlage die Hausverwaltung bereits versichert hat

Pech-Rad

Drehen Sie am Rad des Pechs

Sechs Schäden, die wirklich passieren: Das Rad wählt Ihren und zeigt, wer zahlt.

Alle sechs Fälle ansehen
  1. Dachziegel fällt auf ein geparktes Auto, meist vierstellig. Billigtarif: zahlt, Starker Tarif: zahlt. Nach § 1319 ABGB müssen Sie beweisen, dass Sie das Dach ausreichend kontrolliert haben. Die Polizze zahlt berechtigte Ansprüche und wehrt unberechtigte ab.
  2. Passantin stürzt auf dem Gehsteig, fünfstellig, mit Dauerfolgen mehr. Billigtarif: zahlt, Starker Tarif: zahlt. Die Räumpflicht nach § 93 StVO trifft den Liegenschaftseigentümer, schon leichte Fahrlässigkeit reicht für die Haftung.
  3. Morscher Baum trifft Nachbars Garage, vier- bis fünfstellig. Billigtarif: zahlt, Starker Tarif: zahlt. Wer seine Bäume nicht kontrolliert, haftet. War der Baum gesund, wehrt die Versicherung die Forderung ab.
  4. Mieter verletzt sich am Stiegengeländer, fünfstellig. Billigtarif: zahlt teilweise, Starker Tarif: zahlt. Eine knappe Summe in einer alten Eigenheimpolizze reicht bei schweren Verletzungen nicht immer. Eine eigene Polizze für das Mietobjekt hat höhere Summen.
  5. Heizöltank leckt ins Erdreich, fünf- bis sechsstellig. Billigtarif: zahlt nicht, Starker Tarif: zahlt teilweise. Für den Tank braucht es einen eigenen Einschluss für Gewässerschäden. Nicht jede Polizze bietet ihn an.
  6. Sturm deckt das eigene Dach ab, je nach Haus vier- bis fünfstellig. Billigtarif: zahlt nicht, Starker Tarif: zahlt nicht. Die Haftpflicht zahlt nur für Schäden an anderen. Das eigene Dach deckt die Eigenheimversicherung.

Was sie kostet

Als Einschluss in der Eigenheimversicherung kostet die Haftpflicht wenig extra, als eigene Polizze hängt die Prämie vom Objekt ab. Vermietete Häuser und Zinshäuser werden meist nach Nutzfläche oder Mietzins bewertet, Grundstücke nach Fläche.

Wovon der Beitrag abhängt

  • Art des Objekts: Einfamilienhaus, Zinshaus, Grundstück
  • Nutzfläche, Zahl der Einheiten oder Mietzins
  • Gewerbliche Nutzung einzelner Einheiten
  • Versicherungssumme und Selbstbehalt
  • Heizöltank und Photovoltaikanlage
  • Vorschäden

Wir nennen keine Richtwerte, weil die Haftpflicht in Österreich meist als Teil der Eigenheimversicherung bepreist wird. Ihre Prämie steht erst im Angebot fest.

Die Tariflinien am Markt

01

Einschluss in der Eigenheimpolizze

Haftpflicht für das eigene Haus mit der Summe, die der Tarif vorsieht. Für Selbstbewohner meist ausreichend, wenn die Summe passt.

02

Eigene Polizze für vermietete Objekte

Höhere Versicherungssumme, Mieter als Dritte, Winterdienst und Bauarbeiten eingeschlossen. Für Vermieter und Zinshausbesitzer.

03

Erweitert

Zusätzlich Heizöltank, Photovoltaikanlage, Gewerbeeinheiten und mehrere Liegenschaften in einer Polizze.

Woran Sie einen guten Tarif erkennen

KriteriumMindeststandardStarker TarifWarum das zählt
Versicherungssumme die Summe der Eigenheimpolizze mehrere Millionen Euro pauschal Ein schwerer Sturz auf dem Gehsteig kann eine lebenslange Rente auslösen.
Winterdienst eigene Räumpflicht auch bei Übertragung an Mieter oder Räumdienst Ob die Übertragung hält, entscheidet oft erst das Gericht.
Bauarbeiten kleine Reparaturen Renovierungen bis zu einer hohen Bausumme Sonst fehlt der Schutz genau bei der Sanierung.
Heizöltank ausgeschlossen mit Einschluss für Gewässerschäden Auslaufendes Öl verseucht Erdreich und Grundwasser.
Photovoltaik nicht genannt Betreiberhaftpflicht eingeschlossen Die Anlage auf dem Dach ist ein eigenes Haftungsrisiko.
Leerstand nur kurz ohne zeitliche Grenze Zwischen zwei Mietverhältnissen oder nach einem Erbfall steht ein Haus oft lange leer.
Unbebaute Grundstücke gesondert zu versichern in derselben Polizze mitversichert Wiese oder Waldstück werden oft vergessen.

Anbieter im Überblick

Die Haftpflicht als Haus- und Grundbesitzer bieten alle großen österreichischen Sachversicherer an, meist als Teil der Eigenheimversicherung und für Zinshäuser als eigene Polizze.

VersichererEinordnung
Wiener StädtischeTeil der Vienna Insurance Group, bundesweit tätig
UNIQAbörsennotierte Versicherungsgruppe aus Wien
GeneraliTochter des italienischen Generali-Konzerns
AllianzAllianz Elementar, österreichische Gesellschaft der Allianz
Donau Versicherungeigene Marke innerhalb der Vienna Insurance Group
GRAWEGrazer Wechselseitige, Versicherungsverein
Helvetiaösterreichische Gesellschaft der Schweizer Helvetia

Bedingungen aller Tarife vergleichen 3 Tarife von 3 Anbietern, Stand 24. Oktober 2026

Produkte und Bausteine am Markt

Eigenheimversicherung mit Haftpflicht

Gebäudeschutz und Haftpflicht als Haus- und Grundbesitzer in einer Polizze.

Haftpflicht für Zinshaus und Mietobjekt

Eigene Polizze für vermietete Häuser, oft von der Hausverwaltung für die ganze Liegenschaft abgeschlossen.

Grundbesitzerhaftpflicht

Für unbebaute Grundstücke, Wiesen und Wälder, Prämie nach Fläche.

Mythos oder Wahrheit

Was stimmt, was nicht?

Fünf Sätze, die man über diese Versicherung hört. Tippen Sie zuerst, dann lösen wir auf.

Wer eine Eigenheimversicherung hat, ist als Haus- und Grundbesitzer meist schon haftpflichtversichert.

Das stimmt.

Stimmt: Die meisten Eigenheimtarife schließen diese Haftpflicht ein. Wichtig ist, dass die Versicherungssumme hoch genug ist.

Den Gehsteig muss die Gemeinde räumen, nicht ich.

Das stimmt nicht.

Falsch: Im Ortsgebiet verpflichtet § 93 StVO die Liegenschaftseigentümer, zwischen 6 und 22 Uhr zu räumen und zu streuen.

Für eine Wiese ohne Haus braucht man keine Haftpflicht.

Das stimmt nicht.

Falsch: Bäume, Gruben und Zäune bleiben ein Risiko, auch ohne Gebäude. Die Eigenheimpolizze erfasst das Grundstück nicht.

Wer den Winterdienst an einen Räumdienst vergibt, haftet nur noch eingeschränkt.

Das stimmt.

Stimmt: Nach der Rechtsprechung haftet der Eigentümer dann nur noch, wenn er einen ungeeigneten Partner ausgewählt hat.

Fällt mein Dachziegel auf ein fremdes Auto, zahlt die Gebäudedeckung.

Das stimmt nicht.

Nein: Der Gebäudeteil der Eigenheimversicherung ersetzt Schäden am eigenen Haus. Das fremde Auto zahlt die Haftpflicht als Haus- und Grundbesitzer.

Häufige Fehler beim Abschluss

  • Die Haftpflichtsumme in der Eigenheimpolizze nie geprüft haben
  • Das unbebaute Grundstück oder Waldstück vergessen
  • Den Winterdienst nur mündlich an Mieter übergeben
  • Den Heizöltank nicht eigens einschließen
  • Das geerbte oder leer stehende Haus nicht melden

Häufig gefragt

Fragen und Antworten

Ist die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht in Österreich Pflicht?

Nein.

Weil Sie als Besitzer nach § 1319 ABGB für Schäden durch Ihr Gebäude haften und sich nur mit dem

Nachweis ausreichender Sorgfalt entlasten können, ist sie trotzdem dringend zu empfehlen.

Ist sie in meiner Eigenheimversicherung enthalten?

In den meisten Tarifen ja.

Entscheidend ist die Versicherungssumme.

Bei älteren Polizzen ist sie oft niedrig und lässt sich meist gegen geringe Mehrprämie erhöhen.

Wann muss ich den Gehsteig räumen?

Nach § 93 StVO im Ortsgebiet zwischen 6 und 22 Uhr, entlang Ihrer ganzen Liegenschaft.

Ohne Gehsteig gilt die Pflicht für einen Meter Straßenrand.

Kann ich den Winterdienst abgeben?

Ja, per Vertrag an einen Räumdienst oder eine andere Person.

Dann haften Sie nur noch, wenn Sie einen ungeeigneten Partner gewählt haben.

Ein Vertrag mit einem gewerblichen Räumdienst ist dafür der sicherste Weg.

Brauche ich sie für ein unbebautes Grundstück?

Ja, denn keine Gebäudepolizze erfasst ein Grundstück ohne Haus.

Umstürzende Bäume oder ungesicherte Gruben auf Wiese oder Waldstück sind typische Fälle.

Zahlt sie Schäden am eigenen Haus?

Nein.

Die Haftpflicht zahlt nur für Schäden an anderen.

Schäden durch Feuer, Sturm oder Leitungswasser am eigenen Gebäude deckt die Eigenheimversicherung.

Warum über einen Makler?

Weil sich die Polizzen bei Versicherungssumme, Winterdienst,

Heizöltank und Leerstand unterscheiden und weil wir prüfen,

ob Ihre Eigenheimversicherung schon reicht.

Die Vergütung zahlt der Versicherer.

NAMMERT Versicherungsmakler

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Wir holen Angebote ein und melden uns mit einem Vergleich, kostenlos: Es zahlt der Versicherer.

1Für wen?
2Welche Versicherungen?

Mehrere möglich. Zu jeder Sparte erscheinen die Angaben, die ein Versicherer braucht.

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3Angaben zu Ihren Wünschen

Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht

Hauptmietzins aller Einheiten im Jahr, bei Grundstücken leer lassen

Zum Beispiel bestehende Eigenheimpolizze, Photovoltaik, Leerstand, Grundstücksgröße

4Ihr bisheriger Vertrag
5Wie erreichen wir Sie?

Für Sie kostenlos und unverbindlich. Wir melden uns persönlich bei Ihnen.

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