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Wohnmobilversicherung in Österreich: Haftpflicht, Kasko und Ausrüstung richtig gewählt

Ohne Kfz-Haftpflicht gibt es auch für ein Wohnmobil kein Kennzeichen. Über die Polizze zahlen Sie zugleich die motorbezogene Versicherungssteuer, die sich seit Juni 2023 bei den meisten Wohnmobilen wieder nur nach der Motorleistung richtet. Ob Kasko und Inhaltsversicherung dazukommen, entscheiden Fahrzeugwert, Ausrüstung und Reiseziele.

Die Frage, die hier fast jeder zuerst stellt

Welche Versicherungen sind für ein Wohnmobil in Österreich sinnvoll?

Pflicht ist die Kfz-Haftpflicht nach KHVG. Für neuere oder finanzierte Fahrzeuge kommt eine Vollkasko dazu, für ältere oft eine Teilkasko. Campingmöbel, Räder und Elektronik deckt die Kasko meist nicht, dafür braucht es eine eigene Inhaltsversicherung. Wer Richtung Balkan, Türkei oder Nordafrika fährt, lässt den Geltungsbereich vorher schriftlich bestätigen.

Prämie und Steuer: was auf der Vorschreibung steht

Die Haftpflichtprämie für ein Wohnmobil enthält zwei Teile: den Versicherungsanteil und die motorbezogene Versicherungssteuer, die der Versicherer für das Finanzamt einhebt. Für Wohnmobile mit Erstzulassung ab Oktober 2020 war die Steuer zwischenzeitlich stark gestiegen, weil sie auch nach dem CO2-Ausstoß bemessen wurde. Seit 1. Juni 2023 zählt bei den meisten Wohnmobilen wieder nur die Leistung des Verbrennungsmotors.

Der Versicherungsanteil hängt an Bonus-Malus-Stufe, Wohnort, Fahrzeugwert und Ihrem Selbstbehalt in der Kasko. Wer zwei Fahrzeuge abwechselnd nutzt, kann ein Wechselkennzeichen beantragen. Dann zahlen Sie die Haftpflicht im Wesentlichen nur einmal, und viele Kaskotarife verrechnen das zweite Fahrzeug mit deutlichem Nachlass.

Kasko für Aufbau und Einbauten

Die Kasko schützt das Wohnmobil samt Wohnaufbau und fest verbauter Ausstattung wie Markise, Solarpaneel oder Heizung. Für Zubehör und Sonderausstattung gilt in vielen Polizzen eine eigene Höchstsumme. Nachgerüstete Teile sollten Sie dem Versicherer melden, sonst fehlt im Schadenfall ein Teil der Entschädigung.

Kasko-Polizzen in Österreich laufen oft über mehrere Jahre und sind nicht jedes Jahr kündbar. Achten Sie beim Abschluss deshalb auf die Laufzeit. Bei Feuchtigkeit im Aufbau gilt: Sturm, Hagel oder ein Unfall als Ursache sind versichert, eine über Jahre undichte Stelle in aller Regel nicht.

Inhalt und Reiseziele: wo die Kasko aufhört

Kleidung, Kamera, Laptop, Campingmöbel und Fahrräder gehören nicht zum Fahrzeug. Die Haushaltsversicherung schützt sie unterwegs nur eingeschränkt, im Wohnmobil oft gar nicht. Eine Inhaltsversicherung für Wohnmobil oder Wohnwagen deckt Einbruch, Brand, Sturm und Unfall bis zur vereinbarten Summe, Bargeld und Schmuck meist nicht.

Die Haftpflicht gilt in der EU automatisch, die Grüne Karte ist dort ein nützlicher Nachweis, außerhalb oft Voraussetzung. Für die Kasko gilt nur der Geltungsbereich laut Polizze, und der ist häufig enger als jener der Haftpflicht. Vor einer Fahrt in die Türkei oder nach Marokko klären Sie beides schriftlich mit dem Versicherer.

Vermieten und Stilllegen

Wer das Wohnmobil gegen Entgelt an Dritte gibt, braucht eine Polizze, die Vermietung ausdrücklich zulässt. Eine gewöhnliche Privatpolizze rechnet mit einem bekannten Lenkerkreis, nicht mit wechselnden Mietern. Vermietplattformen bieten meist eigenen Schutz für die Mietzeit, dessen Selbstbehalt und Zusammenspiel mit Ihrer Kasko Sie vorher prüfen sollten.

Steht das Fahrzeug über den Winter, können Sie die Kennzeichen bei der Zulassungsstelle hinterlegen. Für diese Zeit ruhen Prämie und motorbezogene Steuer. Klären Sie aber, ob die Kasko während der Hinterlegung weiter Diebstahl und Elementarschäden abdeckt.

Was versichert ist

  • Haftpflicht: Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die Sie Dritten mit dem Wohnmobil zufügen
  • Teilkasko: Diebstahl des Fahrzeugs und fest verbauter Teile
  • Teilkasko: Brand, Sturm, Hagel, Blitz, Hochwasser und Glasbruch
  • Teilkasko: Zusammenstoß mit Haarwild, in guten Polizzen mit Tieren aller Art
  • Vollkasko: selbst verschuldete Unfälle und mut- oder böswillige Beschädigung
  • Fest eingebaute Ausstattung wie Markise und Solaranlage bis zur Zubehörsumme
  • Inhaltsversicherung: Ausrüstung gegen Einbruch, Brand, Sturm und Unfall
  • Schutzbrief: Abschleppen und Rücktransport, je nach Polizze auch aus dem Ausland

Was nicht versichert ist

  • Feuchtigkeitsschäden durch undichte Stellen ohne versichertes Ereignis
  • Verschleiß, Reifen und Betriebsschäden ohne äußere Einwirkung
  • Lose Ausrüstung in der reinen Kasko
  • Entgeltliche Vermietung ohne ausdrückliche Vereinbarung
  • Kaskoschäden außerhalb des in der Polizze genannten Geltungsbereichs
  • Fahrten ohne passende Lenkberechtigung oder unter Alkoholeinfluss

Wer sie braucht

  • Jeder Zulassungsbesitzer eines Wohnmobils oder Campervans
  • Wer ein neues oder finanziertes Fahrzeug fährt und eine Vollkasko braucht
  • Wer mit Rädern, E-Bikes und Elektronik unterwegs ist
  • Wer außerhalb der EU reist oder länger im Süden überwintert
  • Wer das Fahrzeug vermieten oder über eine Plattform anbieten will

Wer sie nicht braucht

  • Vollkasko für ein altes Fahrzeug mit geringem Zeitwert, wenn Sie einen Totalschaden selbst tragen können
  • Einen zusätzlichen Schutzbrief, wenn Ihre Clubmitgliedschaft auch Wohnmobile abdeckt

Pech-Rad

Drehen Sie am Rad des Pechs

Sechs Schäden, die wirklich passieren: Das Rad wählt Ihren und zeigt, wer zahlt.

Alle sechs Fälle ansehen
  1. Einfahrt zu niedrig, Dach beschädigt, einige tausend Euro am Aufbau. Billigtarif: zahlt nicht, Starker Tarif: zahlt. Ein Anstoß aus eigener Unachtsamkeit ist ein Unfallschaden und nur in der Vollkasko gedeckt. Mit Verzicht auf den Einwand grober Fahrlässigkeit gibt es keine Kürzung.
  2. Räder vom Träger gestohlen, rund 3.000 bis 8.000 € für zwei E-Bikes. Billigtarif: zahlt nicht, Starker Tarif: zahlt teilweise. Die Kasko zahlt nicht. Eine Inhaltsversicherung zahlt, wenn sie Räder am Träger einschließt, oft nur mit versperrtem Schloss.
  3. Hagel in der Steiermark, einige hundert bis mehrere tausend Euro. Billigtarif: zahlt, Starker Tarif: zahlt. Hagel ist ein Teilkaskoschaden und in jeder Kasko enthalten. Er wirkt sich nicht auf die Bonus-Malus-Stufe aus.
  4. Einbruch am Stellplatz in Kroatien, Elektronik und Kleidung, schnell vierstellig. Billigtarif: zahlt teilweise, Starker Tarif: zahlt teilweise. Die aufgebrochene Tür zahlt die Teilkasko, die gestohlenen Sachen nur eine Inhaltsversicherung. Bargeld bleibt meist ausgeschlossen.
  5. Unfall auf Marokko-Rundreise, Reparatur oder Totalschaden am eigenen Fahrzeug. Billigtarif: zahlt nicht, Starker Tarif: zahlt teilweise. Ohne vereinbarte Erweiterung gilt die Kasko dort nicht. Manche Versicherer bieten sie auf Antrag, automatisch ist sie selten.
  6. Undichte Fuge, Wand verrottet, rund 2.000 bis 10.000 € Sanierung. Billigtarif: zahlt nicht, Starker Tarif: zahlt nicht. Langsam eindringendes Wasser ohne versichertes Ereignis zahlt keine Kasko. Vorbeugen hilft nur eine regelmäßige Dichtheitsprüfung.

Was sie kostet

Die Prämie für ein Wohnmobil setzt sich aus Versicherungsanteil und motorbezogener Steuer zusammen. Beide schwanken je nach Motor, Fahrzeugwert und Stufe so stark, dass Pauschalwerte in die Irre führen.

Wovon der Beitrag abhängt

  • Bonus-Malus-Stufe des Zulassungsbesitzers
  • Motorleistung in kW, auch wegen der Steuer
  • Fahrzeugwert und Aufbauart
  • Wohnort und Zulassungsbezirk
  • Selbstbehalt in Teil- und Vollkasko
  • Wechselkennzeichen oder Hinterlegung über den Winter
  • Inhaltsversicherung und erweiterter Geltungsbereich als Zusatz

Keine Pauschalwerte, weil Motor, Wert und Stufe die Prämie zu stark verändern. Ihre Prämie steht erst im Angebot fest.

Die Tariflinien am Markt

01

Basis

Haftpflicht mit erhöhter Versicherungssumme und Teilkasko mit Diebstahl, Elementar und Haarwild. Zubehör nur bis zu einem niedrigen Betrag, Geltung in Europa.

02

Komfort

Vollkasko mit moderatem Selbstbehalt, höhere Zubehörsumme, Tiere aller Art, Schutzbrief mit Rücktransport. Passt für die meisten Fahrzeuge der letzten zehn Jahre.

03

Premium

Neuwertentschädigung über mehrere Jahre, Inhaltsversicherung mit Rädern, erweiterter Geltungsbereich auf Anfrage und Ersatz von Urlaubskosten nach einem Schaden.

Woran Sie einen guten Tarif erkennen

KriteriumMindeststandardStarker TarifWarum das zählt
Versicherungssumme Haftpflicht deutlich über dem gesetzlichen Minimum pauschal 15 Mio. € oder mehr Ein schweres Fahrzeug verursacht bei Personenschäden besonders hohe Forderungen.
Zubehörsumme Pauschalbetrag nach tatsächlichem Wert, Nachrüstungen eingeschlossen Akku, Solar und Markise kosten zusammen schnell mehr als die Pauschale.
Grobe Fahrlässigkeit Verzicht in der Teilkasko Verzicht in Teil- und Vollkasko Eine zu niedrige Einfahrt zu übersehen, wird sonst schnell als grob fahrlässig gewertet.
Geltungsbereich Kasko Europa Europa und Mittelmeeranrainer, Erweiterung auf Antrag Die Haftpflicht reicht oft weiter als die Kasko.
Laufzeit Kasko mehrjährig mit Bindung jährlich kündbar Bei sinkendem Fahrzeugwert wollen Sie die Kasko anpassen können.
Inhalt Einbruch und Brand Allgefahren mit Rädern auch am Träger Gestohlen werden vor allem Räder und Elektronik.
Vermietung klar ausgeschlossen eingeschlossen oder als Baustein wählbar Ohne Regelung steht nach einem Mieterschaden die Leistung in Frage.

Anbieter im Überblick

Wohnmobile versichern in Österreich die großen Kfz-Versicherer, dazu kommen Kasko- und Inhaltskonzepte über Makler und Campingclubs. Die Liste ist ein Marktüberblick und sagt nichts darüber, mit wem wir zusammenarbeiten.

VersichererEinordnung
UNIQAbörsennotierte österreichische Versicherungsgruppe, Außendienst und Makler
Wiener StädtischeTeil der Vienna Insurance Group
Donau VersicherungTeil der Vienna Insurance Group
Allianz ÖsterreichTochter der deutschen Allianz, Außendienst und Makler
Generali ÖsterreichTochter der italienischen Generali, Kooperation mit dem ÖAMTC
GRAWEGrazer Wechselseitige, Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit
Oberösterreichische VersicherungRegionalversicherer mit eigenen Kaskotarifen für Wohnmobile
HDI ÖsterreichTeil der deutschen Talanx-Gruppe, stark im Maklervertrieb

Produkte und Bausteine am Markt

Kfz-Haftpflicht

Pflichtdeckung für Schäden an Dritten, mit der motorbezogenen Versicherungssteuer in einer Vorschreibung.

Teilkasko

Diebstahl, Elementar, Brand, Glas und Wild. Ein Teilkaskoschaden ändert die Bonus-Malus-Stufe der Haftpflicht nicht.

Vollkasko

Zusätzlich selbst verschuldete Unfälle und Vandalismus. Bei neuen und finanzierten Fahrzeugen die Regel.

Inhaltsversicherung

Für Ausrüstung, Elektronik und Räder im Fahrzeug, mit eigener Versicherungssumme.

Reisekasko

Kasko nur für die Reisetage, für Fahrzeuge, die sonst nur haftpflichtversichert sind.

Wechselkennzeichen

Ein Kennzeichen für zwei Fahrzeuge, zum Beispiel Pkw und Wohnmobil. Spart Haftpflichtprämie und oft auch Kasko.

Mythos oder Wahrheit

Was stimmt, was nicht?

Fünf Sätze, die man über diese Versicherung hört. Tippen Sie zuerst, dann lösen wir auf.

Die motorbezogene Steuer für Wohnmobile hängt heute wieder vor allem an der Motorleistung.

Das stimmt.

Stimmt für die meisten Wohnmobile seit 1. Juni 2023. Der CO2-Ausstoß wird dort nicht mehr herangezogen.

Mit hinterlegten Kennzeichen ist mein Wohnmobil automatisch weiter kaskoversichert.

Das stimmt nicht.

Nicht automatisch. Ob die Kasko in der Hinterlegung weiterläuft, regelt Ihre Polizze. Fragen Sie vor dem Winter nach.

Die Grüne Karte erweitert auch meine Kasko auf alle eingetragenen Länder.

Das stimmt nicht.

Falsch. Die Grüne Karte betrifft nur die Haftpflicht. Für die Kasko gilt der Geltungsbereich laut Polizze.

Mit einem Wechselkennzeichen kann ich Haftpflichtprämie sparen.

Das stimmt.

Stimmt. Weil immer nur ein Fahrzeug fahren darf, zahlen Sie die Haftpflicht im Wesentlichen nur einmal.

Was im Wohnmobil liegt, ist über die Haushaltsversicherung mitversichert.

Das stimmt nicht.

In der Regel nicht oder nur eng begrenzt. Für die Ausrüstung gibt es eine eigene Inhaltsversicherung.

Häufige Fehler beim Abschluss

  • Nachgerüstete Einbauten nicht melden und an der Zubehörsumme scheitern
  • Davon ausgehen, dass die Haushaltsversicherung den Inhalt im Wohnmobil deckt
  • Eine mehrjährige Kasko abschließen, ohne die Bindung zu bemerken
  • Vor einer Reise in die Türkei oder nach Marokko den Kasko-Geltungsbereich nicht prüfen
  • Gegen Geld vermieten, obwohl die Polizze das nicht vorsieht
  • Überladen fahren und nach einem Unfall eine Kürzung riskieren

Häufig gefragt

Fragen und Antworten

Wie wird die motorbezogene Versicherungssteuer beim Wohnmobil berechnet?

Seit 1.

Juni 2023 bei den meisten Wohnmobilen wieder nur nach der Leistung des Verbrennungsmotors in kW.

Der Versicherer hebt sie mit der Haftpflichtprämie ein.

Eine Rückerstattung für die Zeit davor gibt es laut ÖAMTC nicht.

Kann ich die Kennzeichen über den Winter hinterlegen?

Ja, bei der Zulassungsstelle.

Für diese Zeit ruhen Haftpflichtprämie und Steuer.

Fragen Sie nach, ob die Kasko in der Hinterlegung weiterläuft,

damit Diebstahl und Unwetter abgedeckt bleiben.

Lohnt sich ein Wechselkennzeichen für Pkw und Wohnmobil?

Oft ja, wenn nie beide Fahrzeuge gleichzeitig unterwegs sind.

Die Haftpflicht zahlen Sie im Wesentlichen nur für das teurere Fahrzeug,

viele Kaskotarife geben auf das zweite einen deutlichen Nachlass.

Zahlt die Haushaltsversicherung einen Einbruch ins Wohnmobil?

Meist nicht oder nur sehr eingeschränkt.

Für Ausrüstung im Fahrzeug ist eine eigene Inhaltsversicherung gedacht.

Welchen Führerschein brauche ich?

Bis 3,5 Tonnen höchstzulässiges Gesamtgewicht reicht die Klasse B.

Für schwerere Fahrzeuge brauchen Sie die Klasse C1 oder C.

Darf ich mein Wohnmobil privat vermieten?

Nur mit einer Polizze,

die das zulässt, oder über eine Plattform mit eigenem Schutz für die Mietzeit.

Klären Sie vorher auch Selbstbehalt und Auswirkungen auf Ihre Bonus-Malus-Stufe.

Gilt meine Kasko in Marokko?

Nur wenn die Polizze das ausdrücklich vorsieht.

Viele Kaskoverträge gelten im geografischen Europa, Nordafrika braucht eine Erweiterung.

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1Für wen?
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Mehrere möglich. Zu jeder Sparte erscheinen die Angaben, die ein Versicherer braucht.

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