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Basis
Invaliditätssumme mit einfacher Progression, Musterfristen, Standard-Gliederwerte. Deckt den schweren Fall, ist bei Vorschäden aber streng.
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Die gesetzliche Unfallversicherung deckt Arbeitsunfälle, Wegunfälle und Unfälle in Schule und Studium. Wer sich beim Wandern, Skifahren oder im eigenen Haushalt verletzt, bekommt von ihr keine Leistung. Die private Unfallversicherung zahlt dann einen Kapitalbetrag nach dem Grad der dauernden Invalidität.
Die Frage, die hier fast jeder zuerst stellt
Nein. Die AUVA ist nur für Arbeits- und Wegunfälle sowie für Unfälle in Schule und Studium zuständig. Nach einem Freizeitunfall übernimmt die Krankenversicherung zwar die Behandlung, eine Entschädigung für bleibende Folgen, Umbauten oder Einkommensverlust gibt es aber nicht. Diese Lücke schließt nur eine private Unfallversicherung. Wer viel Sport treibt, Kinder hat oder selbstständig ist, sollte sie deshalb ernsthaft prüfen.
Selbst rechnen
Für den Verlust eines Körperteils legen die Bedingungen einen festen Invaliditätsgrad fest. Mit Progression wächst die Leistung bei schweren Fällen überproportional.
Musterwerte, die österreichischen Bedingungen weichen je Versicherer ab.
Die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt schützt Beschäftigte, Schülerinnen, Schüler und Studierende, aber nur bei der versicherten Tätigkeit und auf dem Weg dorthin. Der Sturz auf der Skipiste am Wochenende, der Schnitt beim Heckenschneiden und der Unfall mit dem Mountainbike liegen außerhalb. Dort bleibt es bei der Behandlung durch die Krankenkasse.
Und auch im Arbeitsunfall ist der Schutz schmal: Eine Versehrtenrente gibt es in der Regel erst ab einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von 20 Prozent. Was eine kleinere, aber dauerhafte Einschränkung kostet, trägt man selbst.
Grundlage sind die Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen (AUVB), deren Musterfassung der Versicherungsverband VVO herausgibt. Für Körperteile und Sinnesorgane nennen sie feste Invaliditätsgrade, die jeder Versicherer selbst festlegt. Bei 30 Prozent Invalidität und 100.000 Euro Versicherungssumme fließen ohne Progression 30.000 Euro.
Mit Progression steigt die Leistung bei schweren Verletzungen überproportional. Das hilft im Ernstfall, ändert aber bei den häufigen leichten und mittleren Fällen wenig. Wichtiger ist oft, ob Vorschäden und Abnützung angerechnet werden: Die AUVB erlauben eine Kürzung, wenn Krankheiten oder Gebrechen mitgewirkt haben, ab welchem Anteil, steht im jeweiligen Tarif.
Nach den Musterbedingungen muss die dauernde Invalidität innerhalb eines Jahres nach dem Unfall eingetreten sein. Zusätzlich verlangt der Vertrag, dass sie mit einem ärztlichen Befundbericht innerhalb einer bestimmten Anzahl von Monaten geltend gemacht wird. Der Oberste Gerichtshof behandelt diese Fristen als echte Ausschlussfristen.
Deshalb nach jedem Unfall mit möglichen Dauerfolgen: sofort melden, Befunde sammeln und rechtzeitig vor Fristende einen Bericht des behandelnden Arztes einreichen, der eine dauernde Beeinträchtigung zumindest für möglich hält. Die endgültige Bemessung kann später folgen.
Pech-Rad
Sechs Schäden, die wirklich passieren. Das Rad entscheidet, welcher Sie trifft, und zeigt, wer zahlt.
Kosten:
Die Prämie hängt vor allem von Versicherungssumme, Progression und Risikogruppe ab. Wer körperlich arbeitet, zahlt mehr als jemand im Büro, Kinder sind vergleichsweise günstig.
Wir nennen keine Prämienspanne, weil die Tarife zu stark von Summe, Progression und Beruf abhängen. Ihre Prämie steht erst im Angebot fest.
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Invaliditätssumme mit einfacher Progression, Musterfristen, Standard-Gliederwerte. Deckt den schweren Fall, ist bei Vorschäden aber streng.
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Verbesserte Gliederwerte, höhere Progression, Zeckenbiss und Bergungskosten eingeschlossen, Anrechnung von Vorschäden erst ab einem höheren Anteil.
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Hohe Progression, lange Meldefristen, Unfallrente, erweiterte Unfalldefinition für Verrenkungen und Zerrungen, Assistance nach dem Unfall.
| Kriterium | Mindeststandard | Starker Tarif | Warum das zählt |
|---|---|---|---|
| Gliederwerte | Werte der Musterbedingungen | deutlich erhöhte Werte für Hand, Finger, Bein und Auge | Der Invaliditätsgrad bestimmt direkt, wie viel ausbezahlt wird. |
| Meldefrist für Invalidität | 15 Monate ab Unfalltag | 24 Monate oder mehr | Eine verpasste Frist kostet den ganzen Anspruch, auch bei eindeutiger Verletzung. |
| Anrechnung von Vorschäden | Kürzung ab 25 Prozent Mitwirkung | Kürzung erst ab 50 Prozent oder später | Mit den Jahren hat fast jeder Abnützungen, und genau dort setzt die Kürzung an. |
| Erweiterter Unfallbegriff | Verrenkungen durch erhöhte Kraftanstrengung | auch Eigenbewegungen, Zerrungen und Risse ohne äußere Einwirkung | Der Kreuzbandriss beim Skifahren ohne Sturz ist sonst oft nicht versichert. |
| Zeckenbiss | FSME eingeschlossen | FSME und Borreliose eingeschlossen | Wer im Wald und am Berg unterwegs ist, trägt dieses Risiko regelmäßig. |
| Bergungskosten | bis 10.000 € | bis 25.000 € oder mehr, auch Suchkosten | Hubschraubereinsätze im Gebirge werden nicht immer von der Krankenkasse übernommen. |
| Progression | bis 300 Prozent | 400 bis 500 Prozent | Bei sehr schweren Unfällen reicht die einfache Summe selten für ein Leben mit Behinderung. |
Unfallversicherung ist in Österreich ein Standardprodukt fast aller Schaden- und Unfallversicherer. Die Übersicht nennt Anbieter, die in dieser Sparte sicher am Markt sind, und sagt nichts darüber, mit wem wir zusammenarbeiten.
| Versicherer | Einordnung |
|---|---|
| UNIQA | börsennotierter Versicherungskonzern mit Sitz in Wien, Vertreter und Makler |
| Wiener Städtische | Teil der Vienna Insurance Group, Vertreter, Bankvertrieb und Makler |
| Generali | österreichische Tochter der Generali-Gruppe, Vertreter und Makler |
| Allianz | österreichische Gesellschaft der Allianz-Gruppe, Vertreter und Makler |
| Donau Versicherung | Teil der Vienna Insurance Group, Vertreter und Makler |
| Grazer Wechselseitige | Versicherungsverein aus Graz, Vertreter und Makler |
| Zurich | österreichische Gesellschaft der Zurich-Gruppe, Vertreter und Makler |
| Helvetia | österreichische Gesellschaft der Schweizer Helvetia-Gruppe, Vertreter und Makler |
Eine Polizze für eine Person oder die ganze Familie, jede Person mit eigener Invaliditätssumme.
Hohe Summen bei niedriger Prämie, je nach Tarif mit Einschluss von Vergiftungen und Verbrennungen, wie sie bei Kleinkindern typisch sind.
Niedrigere Summen, dafür Hilfeleistungen nach dem Unfall wie Heimhilfe, Menüservice und Fahrtendienst.
Ein Teil der Prämie wird angespart und am Ende ausbezahlt. Deutlich teurer als der reine Risikoschutz.
Lebenslange monatliche Zahlung ab einem vereinbarten Invaliditätsgrad, ergänzend zur Kapitalleistung.
Mythos oder Wahrheit
Fünf Sätze, die man über diese Versicherung hört. Tippen Sie zuerst, dann lösen wir auf.
Die AUVA zahlt auch, wenn ich mich am Wochenende beim Skifahren verletze.
Das stimmt nicht.
Falsch. Für Freizeitunfälle ist die AUVA nicht zuständig, da bleibt nur die Behandlung über die Krankenkasse. Eine Entschädigung für ein dauerhaft steifes Knie gibt es vom Staat nicht.
Die private Unfallversicherung zahlt zusätzlich zu allem, was die AUVA leistet.
Das stimmt.
Stimmt. Die private Leistung richtet sich nur nach dem Invaliditätsgrad und der vereinbarten Summe. Eine Versehrtenrente wird nicht angerechnet, beide fließen nebeneinander.
Mit einem Achterl zu viel ist der Unfallschutz weg.
Das stimmt nicht.
Nicht automatisch. Ausgeschlossen sind Unfälle durch eine Bewusstseinsstörung, und viele Tarife legen dafür eine Promillegrenze fest. Außerdem muss der Alkohol den Unfall tatsächlich verursacht haben.
Eine Unfallrente gibt es auch privat, nicht nur von der AUVA.
Das stimmt.
Stimmt. Viele Versicherer bieten eine private Unfallrente an, meist ab einem Invaliditätsgrad von 50 Prozent. Sie zahlt dann lebenslang monatlich, auf Wunsch zusätzlich zu einer Kapitalleistung.
Ein Hundebiss ist ein Fall für die Unfallversicherung.
Das stimmt.
Stimmt, der Biss wirkt plötzlich von außen auf den Körper. Bezahlt wird aber nur ein bleibender Schaden, etwa eine eingeschränkte Hand. Behandlungskosten und Schmerzengeld holt man sich beim Halter und dessen Haftpflichtversicherung.
Fragen und Antworten
Ja, Schülerinnen und Schüler sowie Studierende sind über die AUVA für Unfälle im Unterricht, bei Schulveranstaltungen und auf dem Schulweg versichert. Nachmittags am Spielplatz, beim Sport im Verein oder in den Ferien gilt dieser Schutz nicht.
Dann ist der Anspruch auf die Invaliditätsleistung in der Regel verloren. Die Rechtsprechung sieht diese Fristen als Ausschlussfristen, auf ein Verschulden kommt es meist nicht an. Deshalb Befunde früh einreichen, auch wenn die endgültige Beurteilung noch aussteht.
Ob der Riss als Unfall gilt, hängt vom Tarif ab. Klassisch braucht es ein plötzlich von außen wirkendes Ereignis. Viele Tarife haben den Begriff auf Verrenkungen und Zerrungen durch erhöhte Kraftanstrengung erweitert, starke auch auf Eigenbewegungen ohne Sturz.
So hoch, dass bei einer mittleren Invalidität von 30 bis 50 Prozent genug Geld für Umbau, Hilfsmittel und Einkommenseinbußen über mehrere Jahre bleibt. Die Progression hilft nur bei schweren Fällen, die Basissumme bei allen.
Oft ja. Der gesetzliche Schutz betrifft auch bei Selbstständigen nur die berufliche Tätigkeit, und die Leistungen sind begrenzt. Fällt die eigene Arbeitskraft nach einem Freizeitunfall aus, trägt der Betrieb den Schaden allein.
Nur wenn es vereinbart ist. Spitalgeld ist ein Zusatzbaustein, der pro Tag im Krankenhaus einen festen Betrag leistet. Für die meisten ist eine höhere Invaliditätssumme sinnvoller als ein teures Taggeld.
Ja, in der Regel weltweit und rund um die Uhr. Im Ausland zählen vor allem Bergungs- und Rücktransportkosten, die viele Unfalltarife bis zu einer festen Summe einschließen.
Die Unfallversicherung zahlt nur nach einem Unfall und bemisst die Leistung am körperlichen Schaden. Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt eine monatliche Rente, wenn Sie Ihren Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben können, auch bei Krankheit.
Nicht jederzeit. Grundsätzlich zum Ende der Versicherungsperiode. Bei Verträgen mit längerer Laufzeit können Verbraucher nach dem Versicherungsvertragsgesetz zum Ende des dritten Jahres kündigen. Nach einem Schadenfall haben beide Seiten ein Kündigungsrecht.
NAMMERT Versicherungsmakler
Wir holen Angebote ein und melden uns mit einem Vergleich. Kostenlos und ohne Verpflichtung, die Vergütung zahlt der Versicherer.
Wir melden uns innerhalb eines Werktags. Wenn etwas eilt: +49 3375 29 12 77.

Bekomme ich eine Pension, wenn ich meinen Beruf nicht mehr ausüben kann?

Wie hoch soll die Ablebensversicherung sein?

Was bringt eine Gruppenunfallversicherung, wenn die Mitarbeiter über die AUVA versichert sind?

Wie viel zahlt die Krankenkasse beim Wahlarzt zurück?
Welche Versicherungen brauche ich?
Zehn Lebenslagen, ehrlich eingeteilt
Ihren Fall suchen, sehen, welche Police zahlt
Versicherungen, die Sie meist nicht brauchen
Boot oder Yacht? Da sind wir nicht Makler, sondern Assekuradeur: eigene Tarife, eigene Schadenregulierung.
Zur BootsversicherungNAMMERT Assekuradeur GmbH mit Sitz in Deutschland, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37, in Österreich tätig im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit. Bei Boots- und Yachtversicherungen sind wir Assekuradeur und nicht Makler. Erstinformation lesen · Stand
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