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Kleinflotte
Rund zwei bis fünfzehn Fahrzeuge, Stückprämien, oft ohne Bonus-Malus-System, einfache Annahme.
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Mit einer Flottenpolizze laufen alle Firmenfahrzeuge in einem Vertrag, mit einheitlichen Bedingungen und einer Prämie, die sich am Schadenverlauf des gesamten Fuhrparks orientiert, oft ohne Bonus-Malus-Stufe je Fahrzeug. Österreichische Versicherer bieten Kleinflotten meist ab zwei oder drei Fahrzeugen an. Für Geschäftsführer und Fuhrparkverantwortliche zählt dann nicht mehr das einzelne Auto, sondern die Schadenbilanz des ganzen Betriebs.
Die Frage, die hier fast jeder zuerst stellt
Kleinflottentarife gibt es bei vielen Versicherern ab zwei oder drei Fahrzeugen, individuell kalkulierte Flotten meist ab rund fünfzehn. Ob sich der Wechsel lohnt, hängt davon ab, wie gut die bisherigen Einzelverträge eingestuft sind: Fahrzeuge in sehr guten Bonus-Malus-Stufen können einzeln günstiger sein. Ein Vergleich beider Varianten mit der eigenen Schadenstatistik klärt das schnell.
Im Einzelvertrag trägt jedes Fahrzeug seine eigene Bonus-Malus-Stufe. In der Flotte verzichten viele Versicherer darauf und rechnen mit Stückprämien je Fahrzeugart, bei größeren Flotten mit dem Verhältnis von Schadenzahlungen zu Prämie über den gesamten Fuhrpark. Ein gutes Jahr senkt die Prämie für alle, ein schlechtes erhöht sie für alle.
Wer den Fuhrpark später verkleinert oder einzelne Fahrzeuge in Einzelverträge überführt, sollte vorher klären, wie diese eingestuft werden. Nicht jeder Flottenvertrag stellt eine Bescheinigung aus, die ein neuer Versicherer wie eine Bonus-Malus-Stufe anerkennt.
Nach § 103 KFG muss der Zulassungsbesitzer dafür sorgen, dass Fahrzeuge den Vorschriften entsprechen und nur Personen mit der nötigen Lenkberechtigung fahren. Für den Fuhrpark heißt das: regelmäßige Führerscheinkontrolle mit Dokumentation, fristgerechte Begutachtung nach § 57a KFG und klare Regeln für die Weitergabe von Fahrzeugen.
Beschädigt ein Mitarbeiter den Firmenwagen, begrenzt das Dienstnehmerhaftpflichtgesetz seine Haftung: Bei einer entschuldbaren Fehlleistung haftet er nicht, bei leichter Fahrlässigkeit kann das Gericht den Ersatz mäßigen oder erlassen. Der Schaden bleibt damit meist beim Betrieb, und eine Kaskodeckung gewinnt entsprechend an Gewicht.
Pkw, Klein-Lkw, Lkw und Anhänger können in einer Polizze laufen, mit unterschiedlicher Kaskoform je Gruppe. Leasingfahrzeuge verlangen meist Vollkasko, und nach einem Totalschaden fehlt ohne Zusatzdeckung oft die Differenz zum offenen Leasingbetrag.
Für Dienstfahrten greift bei Verletzungen der Lenker die gesetzliche Unfallversicherung. Für Privatfahrten mit dem Firmenauto und für Mitfahrer ist eine Insassenunfall- oder Lenkerschutzversicherung sinnvoll, weil die eigene Kfz-Haftpflicht den verletzten Lenker nicht entschädigt.
Pech-Rad
Sechs Schäden, die wirklich passieren. Das Rad entscheidet, welcher Sie trifft, und zeigt, wer zahlt.
Kosten:
Die Flottenprämie besteht aus Stückprämien je Fahrzeugart und, bei größeren Fuhrparks, einem Zu- oder Abschlag nach Schadenverlauf. Dazu kommen Versicherungssteuer und motorbezogene Versicherungssteuer.
Flottenprämien werden auf den einzelnen Fuhrpark gerechnet, veröffentlichte Vergleichswerte gibt es nicht. Wir nennen deshalb keine Spannen. Die Prämie Ihres Fuhrparks steht im Angebot.
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Rund zwei bis fünfzehn Fahrzeuge, Stückprämien, oft ohne Bonus-Malus-System, einfache Annahme.
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Individuelle Kalkulation nach Schadenverlauf, Stichtag für alle Fahrzeuge, Schadenstatistik.
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Selbstbehaltsmodelle, eigenes Schadenmanagement, Gewinnbeteiligung bei gutem Verlauf, oft grenzüberschreitend.
| Kriterium | Mindeststandard | Starker Tarif | Warum das zählt |
|---|---|---|---|
| Versicherungssumme Haftpflicht | gesetzliche Mindestsumme nach KHVG | deutlich darüber, pauschal zweistellige Millionenbeträge | Schwere Personenschäden mit Renten übersteigen die Mindestsumme. |
| Neuzulassungen | Deckung erst nach Meldung | vorläufige Deckung bis zum Stichtag | Das neue Fahrzeug fährt oft, bevor die Verwaltung es meldet. |
| Grobe Fahrlässigkeit | Leistungskürzung möglich | Verzicht auf den Einwand, außer bei Alkohol und Suchtgift | Kaskoschäden durch Ablenkung werden sonst gekürzt. |
| Leasingdifferenz | nicht gedeckt | für alle Leasingfahrzeuge eingeschlossen | Nach Totalschaden bleibt sonst eine Lücke zum Leasingrest. |
| Insassen und Lenker | nicht versichert | Insassenunfall und Lenkerschutz für alle Fahrzeuge | Der Lenker selbst ist über die eigene Haftpflicht nicht gedeckt. |
| Schadenstatistik | keine | jährlich nach Fahrzeug und Schadenart | Nur so lassen sich Schadentreiber gezielt angehen. |
| Ausstieg | keine Regelung | vereinbarte Einstufung beim Wechsel in Einzelverträge | Sonst beginnen ausgeschiedene Fahrzeuge in einer schlechten Stufe. |
Flotten bieten in Österreich die großen Kfz-Versicherer an. Kleinflottentarife sind standardisiert, größere Fuhrparks werden individuell gerechnet.
| Versicherer | Einordnung |
|---|---|
| UNIQA | österreichischer Versicherungskonzern, Flotten über Außendienst und Makler |
| Wiener Städtische | Vienna Insurance Group, großer Kfz-Bestand |
| Allianz | Allianz-Gruppe, Fuhrparkversicherung für Firmenkunden |
| Generali | Generali-Gruppe, Kleinflotten mit Fixprämie je Fahrzeug im Angebot |
| Zurich | Zurich-Gruppe, mittlere und große Flotten |
| GRAWE | Grazer Wechselseitige, österreichweiter Außendienst |
| Donau Versicherung | Teil der Vienna Insurance Group, Firmenkunden und Makler |
| HDI | Talanx-Gruppe, Firmenkunden über Makler |
Stückprämien für kleine Fuhrparks, meist ohne Bonus-Malus je Fahrzeug.
Prämie nach Schadenverlauf, Stichtagsabrechnung, Kaskoform je Gruppe.
Für Frächter und Güterverkehr, oft kombiniert mit Frachtführerhaftpflicht.
Leistungen für verletzte Lenker und Mitfahrer.
Ersetzt nach Totalschaden die Lücke zum offenen Leasingbetrag.
Mythos oder Wahrheit
Fünf Sätze, die man über diese Versicherung hört. Tippen Sie zuerst, dann lösen wir auf.
In Österreich muss jedes Firmenauto eine Vollkasko haben.
Das stimmt nicht.
Falsch. Pflicht ist nur die Kfz-Haftpflicht nach KHVG. Vollkasko verlangen Leasinggeber und Banken, gesetzlich vorgeschrieben ist sie nicht.
Hagel auf dem Firmenparkplatz zahlt schon die Teilkasko.
Das stimmt.
Stimmt. Hagel zählt zu den Naturgewalten, die in der Teilkasko versichert sind. Für eine Flotte im Freien ist das oft das wichtigste Argument für die Kasko.
Die gesetzliche Mindestversicherungssumme reicht für jeden Unfall.
Das stimmt nicht.
Nicht unbedingt. Bei einem schweren Unfall mit mehreren Verletzten können die Mindestsummen des KHVG knapp werden. Flotten vereinbaren deshalb meist deutlich höhere Pauschalsummen.
Fährt der Außendienst nach Deutschland oder Italien, braucht er eine Zusatzpolizze.
Das stimmt nicht.
Nein. Die Kfz-Haftpflicht gilt in der ganzen EU und in allen Ländern der Grünen Karte. Bei der Kasko lohnt ein Blick auf den vereinbarten Geltungsbereich.
Mit der Haftpflichtprämie wird in Österreich auch eine Steuer auf den Motor bezahlt.
Das stimmt.
Stimmt. Die motorbezogene Versicherungssteuer wird zusammen mit der Kfz-Haftpflichtprämie eingehoben und richtet sich nach Leistung und CO2-Ausstoß. Beim Vergleich von Flottenangeboten muss man sie herausrechnen.
Fragen und Antworten
Ein Vertrag, ein Stichtag, einheitliche Bedingungen und bei gutem Schadenverlauf eine günstigere Prämie für den ganzen Fuhrpark. Neue Fahrzeuge werden einfacher eingegliedert.
Das hängt von Fahrzeugart, Motorleistung, Kaskoform und Schadenverlauf ab, dazu kommen die Steuern. Zwei Fuhrparks gleicher Größe können sehr unterschiedlich kosten. Seriöse Pauschalwerte gibt es nicht.
Bei vielen Flottentarifen nicht. Statt der Stufe je Fahrzeug zählt der Schadenverlauf des gesamten Fuhrparks. Manche Kleinflottentarife arbeiten mit festen Stückprämien.
Nur eingeschränkt. Nach dem Dienstnehmerhaftpflichtgesetz haftet er bei einer entschuldbaren Fehlleistung gar nicht, bei leichter Fahrlässigkeit kann der Ersatz gemäßigt werden. Den Schaden trägt daher meist der Betrieb oder dessen Kasko.
Für die Zulassung braucht jedes Fahrzeug eine Versicherungsbestätigung, die der Versicherer aus der Flotte ausstellt. Gute Polizzen decken Neuzugänge bis zum nächsten Stichtag automatisch.
Der Versicherer verlangt zur Hauptfälligkeit eine höhere Prämie oder einen höheren Selbstbehalt, oder er kündigt. Mit einer vollständigen Schadenstatistik lässt sich am Markt eine Alternative suchen.
Nicht über die Kfz-Haftpflicht. Bei Dienstfahrten greift die gesetzliche Unfallversicherung, privat nicht. Insassenunfall oder Lenkerschutz schließen die Lücke.
Nein, nur Fahrzeug und Haftung. Für mitgeführte Waren und Material braucht es eine Werkverkehrs- oder Transportversicherung.
Sie müssen nach § 103 KFG dafür sorgen, dass die Fahrzeuge vorschriftsmäßig sind und nur berechtigte Lenker fahren. Dazu gehören Führerscheinkontrolle, die wiederkehrende Begutachtung und im Anlassfall die Lenkerauskunft.
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Welche Kfz-Versicherung brauche ich in Österreich?

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Muss ein Betrieb in Österreich eine Haftpflichtversicherung haben?

Was bringt eine Gruppenunfallversicherung, wenn die Mitarbeiter über die AUVA versichert sind?
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