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Grundpauschale
Die in Haushalt und Eigenheim eingeschlossene Summe für Hochwasser und Vermurung, meist wenige tausend Euro.
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In Österreich gibt es keine eigene Elementarversicherung wie in Deutschland. Hochwasser, Überschwemmung, Vermurung und Erdbeben stecken als Pauschale in der Haushalts- und Eigenheimversicherung, meist mit niedrigen Summen. Wer mehr will, muss erhöhen, denn der Katastrophenfonds ersetzt nur einen Teil und ohne Rechtsanspruch.
Die Frage, die hier fast jeder zuerst stellt
Teilweise, aber ohne Rechtsanspruch. Die Länder zahlen Beihilfen aus dem Katastrophenfonds, meist einen Teil des Schadens nach Abzug der Versicherungsleistung. Niederösterreich hat die Quote nach dem Hochwasser im September 2024 von 20 auf 50 Prozent angehoben, in Härtefällen bis 80 Prozent. Der Rest bleibt bei Ihnen. Eine erhöhte Hochwasserdeckung in der Eigenheim- und Haushaltsversicherung schließt diese Lücke planbar.
Der Katastrophenfonds des Bundes finanziert Schutzbauten und die Beihilfen, die die Länder an Geschädigte zahlen. Der Bund ersetzt den Ländern einen Teil dieser Beihilfen. Die Höhe der Hilfe für den einzelnen Haushalt legt das Land fest, sie schwankt nach Ereignis und Bundesland.
Wichtig für die Rechnung: Die Versicherungsleistung wird vom anerkannten Schaden abgezogen, erst auf den Rest wird die Quote angewendet. Eine Versicherung ist also kein verlorenes Geld gegenüber der Beihilfe, sie ergänzt sie. Einen Anspruch auf eine bestimmte Quote gibt es nicht.
Sturm, Hagel und Schneedruck sind in österreichischen Polizzen in voller Höhe versichert. Bei Hochwasser, Überschwemmung und Vermurung gilt dagegen meist eine Pauschalsumme. Die Arbeiterkammer nennt als übliche Größe 4.000 bis 10.000 Euro, jeweils für Gebäude und Inhalt.
Viele Versicherer bieten Erweiterungen auf 20.000 bis 40.000 Euro an, manche mehr, abhängig von der Lage. In roten Gefahrenzonen ist eine höhere Deckung oft nur eingeschränkt zu bekommen. Bestehende Polizzen lohnt es zu prüfen, denn ältere Verträge haben häufig noch niedrigere Pauschalen.
Der Rechnungshof hat im Oktober 2025 empfohlen, ein Versicherungsmodell für Extremwetterschäden zu entwickeln und in Gefahrenzonen strenger zu bauen. Der Versicherungsverband verweist auf Modelle in Spanien, der Schweiz, Belgien und Skandinavien.
Eine Pflicht ist in Österreich nicht beschlossen. Bis sich daran etwas ändert, bleibt die Wahl der Pauschale die wichtigste Entscheidung, die ein Hausbesitzer selbst treffen kann.
Die Plattform HORA, betrieben vom Bund gemeinsam mit der Versicherungswirtschaft, zeigt für jede Adresse Hochwasserzonen, Erdbebengefährdung und weitere Naturgefahren. Die Gefahrenzonenpläne der Gemeinden geben zusätzlich rote und gelbe Zonen für Wildbäche und Lawinen an.
Die Gefahrenzone bestimmt, zu welchen Bedingungen Sie versichert werden. Für Keller in gefährdeten Lagen hilft eine Rückstauklappe und die Lagerung wertvoller Dinge in oberen Stockwerken oft mehr als jede Summe.
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Kosten:
Die Erhöhung der Hochwasserpauschale kostet eine Mehrprämie, deren Höhe von der Gefahrenzone abhängt. In unkritischen Lagen ist sie gering, in Hochwassernähe deutlich höher oder nur mit Auflagen erhältlich. Pauschale Preise nennen wir deshalb nicht.
Ohne Beispielprämien, weil sie von Lage und Gebäude abhängen. Ihre Prämie steht erst im Angebot fest.
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Die in Haushalt und Eigenheim eingeschlossene Summe für Hochwasser und Vermurung, meist wenige tausend Euro.
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Aufgestockte Deckung gegen Mehrprämie, üblich bis in den mittleren fünfstelligen Bereich.
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Bei einzelnen Versicherern höhere Summen, Erdbeben und Rückstau eingeschlossen, meist mit Prüfung der Lage.
| Kriterium | Mindeststandard | Starker Tarif | Warum das zählt |
|---|---|---|---|
| Hochwasserpauschale | Grundpauschale | erhöht, passend zum Wert von Keller und Erdgeschoss | Die Grundpauschale deckt selten mehr als einen Teil des Schadens. |
| Gebäude und Inhalt | nur eines erhöht | beide erhöht | Hochwasser trifft Mauern und Einrichtung gleichzeitig. |
| Vermurung | in der Pauschale | ausdrücklich genannt und erhöht | In alpinen Lagen ist die Mure oft die größere Gefahr als der Fluss. |
| Erdbeben | ausgeschlossen | eingeschlossen mit angemessener Summe | Das Wiener Becken und Teile Tirols und Kärntens sind erdbebengefährdet. |
| Kanalrückstau | ausgeschlossen | eingeschlossen | Bei Starkregen kommt das Wasser oft aus dem Kanal, nicht vom Fluss. |
| Aufräumkosten | begrenzt | ausreichend für Schlamm und Entsorgung | Nach einer Mure ist das Wegräumen ein großer Posten. |
Naturkatastrophendeckung bieten alle Versicherer an, die Haushalts- und Eigenheimversicherungen führen. Sie unterscheiden sich darin, wie hoch sie die Pauschale erweitern und welche Lagen sie annehmen.
| Versicherer | Einordnung |
|---|---|
| Wiener Städtische | Vienna Insurance Group, bundesweit |
| UNIQA | Versicherungsgruppe mit Sitz in Wien |
| Generali | österreichische Tochter der Generali-Gruppe |
| Allianz | Allianz Elementar Versicherungs-AG |
| Zurich | österreichische Gesellschaft der Zurich-Gruppe |
| GRAWE | Grazer Wechselseitige, Versicherungsverein |
| Helvetia | Niederlassung der Schweizer Helvetia-Gruppe |
| Oberösterreichische | Landesversicherer, Linz |
| Tiroler Versicherung | Versicherungsverein, Innsbruck |
| Vorarlberger Landes-Versicherung | Versicherungsverein, Bregenz |
Deckt Inventar gegen Hochwasser und Vermurung bis zur vereinbarten Summe.
Deckt das Gebäude gegen dieselben Gefahren, getrennt vom Inventar.
Erhöht die Pauschalen gegen Mehrprämie, je nach Lage und Versicherer.
Wird bei vielen Versicherern gesondert eingeschlossen.
Mythos oder Wahrheit
Fünf Sätze, die man über diese Versicherung hört. Tippen Sie zuerst, dann lösen wir auf.
Wenn HORA meine Adresse nicht als Hochwasserzone zeigt, bin ich sicher.
Das stimmt nicht.
Nein, HORA zeigt Gefährdungen aus Flüssen und Bächen. Starkregen, der über Hänge abfließt, und Rückstau aus dem Kanal treffen auch Häuser außerhalb dieser Zonen.
Auch in Österreich bebt die Erde so, dass Häuser Risse bekommen.
Das stimmt.
Ja, vor allem im Wiener Becken, im Mürztal und in Tirol gab es Beben mit Gebäudeschäden. Wer dort wohnt, sollte den Erdbebeneinschluss prüfen.
Sturm zahlt die Polizze wie Hochwasser nur bis zu einer Pauschale.
Das stimmt nicht.
Falsch, Sturm, Hagel und Schneedruck sind bis zur vollen Versicherungssumme gedeckt. Die Pauschale gilt nur für Hochwasser, Überschwemmung und Vermurung.
Der Schlamm einer Mure zählt zum selben Topf wie das Hochwasser.
Das stimmt.
Stimmt, Vermurung fällt meist unter dieselbe Pauschale. Bei einem Ereignis mit Wasser und Geröll wird also nicht doppelt gezahlt.
Auf die Beihilfe aus dem Katastrophenfonds habe ich einen einklagbaren Anspruch.
Das stimmt nicht.
Nein, die Beihilfen der Länder sind freiwillige Leistungen. Höhe und Voraussetzungen legt jedes Land fest, und sie können sich von Ereignis zu Ereignis ändern.
Fragen und Antworten
Bis zur vereinbarten Pauschale, getrennt für Gebäude und Inhalt. Häufig sind das einige tausend Euro. Mit einer Erweiterung lassen sich bei vielen Versicherern 20.000 bis 40.000 Euro oder mehr vereinbaren.
Ja. Die Beihilfe wird vom Schaden abzüglich der Versicherungsleistung berechnet. Wer verschweigt, dass er versichert ist, riskiert eine Rückforderung. Umgekehrt verliert niemand die Beihilfe, weil er versichert war.
Nicht immer. Manche Tarife schließen Erdbeben mit einer begrenzten Summe ein, andere nur gegen Aufpreis. In erdbebengefährdeten Gegenden wie dem Wiener Becken lohnt der Einschluss.
Eine öffentlich zugängliche Gefahrenkarte, die der Bund gemeinsam mit der Versicherungswirtschaft betreibt. Sie zeigt für jede Adresse Hochwasserzonen, Erdbebengefährdung und weitere Naturgefahren und hilft, die passende Deckung zu wählen.
Oft nur eingeschränkt, mit niedriger Pauschale oder hohem Selbstbehalt. Manche Versicherer nehmen nach Besichtigung und Schutzmaßnahmen an. Hier lohnt die Anfrage bei mehreren Häusern.
Wenn das Wasser das Grundstück überflutet, fällt es unter die Hochwasser- und Überschwemmungspauschale. Kommt es aus dem Kanal, braucht es den Zusatz für Kanalrückstau. Regen, der nur durch ein undichtes Dach tropft, ist nicht versichert.
Nein. Der Rechnungshof hat 2025 ein Versicherungsmodell für Extremwetter angeregt, beschlossen ist nichts. Vorsorge liegt daher bei jedem Hausbesitzer selbst.
Vermurung ist meist Teil der Hochwasserpauschale, Lawinen und Lawinenluftdruck sind in vielen Eigenheimpolizzen eingeschlossen. In alpinen Lagen sollten Sie beide Punkte in den Bedingungen gezielt nachlesen.
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