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Drohnenversicherung in Österreich: Haftpflicht nach Luftfahrtgesetz

Wer in Österreich eine Drohne ab 250 Gramm oder mit Kamera betreibt, braucht eine Haftpflichtversicherung nach dem Luftfahrtgesetz. Ohne Polizzennummer gibt es keine Registrierung bei Austro Control. Die normale Privathaftpflicht erfüllt diese Anforderung nur, wenn sie Drohnen ausdrücklich mit der vorgeschriebenen Deckung einschließt.

Drohnenversicherung (Haftpflicht und Kasko)

Die Frage, die hier fast jeder zuerst stellt

Brauche ich für meine Drohne eine Versicherung?

Ja, sobald die Drohne 250 Gramm oder mehr wiegt oder eine Kamera trägt, und das trifft auf fast alle Kameradrohnen zu. Die Versicherung muss als Luftfahrt-Haftpflicht nach dem Luftfahrtgesetz gestaltet sein, mit Gefährdungshaftung und mindestens 750.000 Sonderziehungsrechten Deckung. Austro Control verlangt bei der Betreiberregistrierung Versicherer und Polizzennummer. Eine allgemeine Privathaftpflicht ohne ausdrücklichen Drohneneinschluss reicht dafür nicht.

Warum Austro Control nach der Polizzennummer fragt

Seit Anfang 2021 gelten in Österreich die EU-Drohnenregeln, umgesetzt über das Luftfahrtgesetz und die Registrierung bei Austro Control. Wer eine Drohne ab 250 Gramm oder mit Kamera betreibt, registriert sich als Betreiber und gibt dabei Versicherer und Polizzennummer an. Ohne gültige Versicherung keine Registrierungsnummer, ohne Nummer kein legaler Flug.

Die Nummer gehört gut sichtbar auf jede Drohne. Wer ohne Registrierung oder Versicherung fliegt, riskiert empfindliche Verwaltungsstrafen und haftet im Schadenfall persönlich.

Gefährdungshaftung und Sonderziehungsrechte

Für Luftfahrzeuge gilt eine strengere Haftung als im Alltag. Der Halter einer Drohne haftet für Schäden, die beim Betrieb entstehen, auch ohne eigenes Verschulden, etwa bei einem technischen Defekt. Deshalb muss die Polizze ausdrücklich die Gefährdungshaftung nach dem Luftfahrtgesetz decken.

Die Mindestdeckung ist in Sonderziehungsrechten angegeben, einer Rechnungseinheit des Internationalen Währungsfonds. 750.000 Sonderziehungsrechte entsprechen je nach Kurs rund 900.000 Euro. Gute Polizzen versichern deutlich mehr, weil ein Absturz auf eine Straße oder in eine Menschenmenge schnell teurer wird.

Haushaltsversicherung, eigene Polizze oder gewerbliche Deckung

Einige Haushalts- und Privathaftpflichtpolizzen schließen Drohnen ein, oft nur bis zu einem Gewicht und nur privat. Ob das die Anforderungen des Luftfahrtgesetzes erfüllt, steht nicht immer klar in den Bedingungen. Verlangen Sie eine schriftliche Bestätigung mit der Sonderziehungsrechte-Summe, die Sie bei Austro Control vorlegen können.

Wer mit der Drohne Geld verdient, Hochzeiten filmt, Dächer inspiziert oder Immobilien fotografiert, fliegt gewerblich. Das deckt keine Privathaftpflicht, dafür gibt es eigene Drohnenpolizzen, auf Wunsch mit Kasko für das Gerät.

Was versichert ist

  • Personen- und Sachschäden Dritter durch den Drohnenbetrieb
  • Gefährdungshaftung nach dem Luftfahrtgesetz
  • Abwehr unberechtigter Ansprüche
  • Bestätigung für die Registrierung bei Austro Control
  • Gewerbliche Einsätze in einer gewerblichen Polizze
  • Kasko: Absturz, Bruch und Diebstahl der eigenen Drohne, wenn vereinbart

Was nicht versichert ist

  • Gewerbliche Flüge über eine private Polizze
  • Flüge ohne Registrierung oder erforderlichen Drohnenführerschein, je nach Bedingungen
  • Vorsätzliche Flüge in Sperrgebiete
  • Verletzung von Persönlichkeitsrechten durch Aufnahmen, meist ausgeschlossen
  • Schäden an der eigenen Drohne ohne Kasko

Wer sie braucht

  • Alle, die eine Kameradrohne betreiben, auch unter 250 Gramm
  • Fotografen, Filmer, Vermesser und Landwirte mit Drohneneinsatz
  • Besitzer teurer Drohnen, die das Gerät gegen Verlust absichern wollen
  • Modellflieger, die nicht über einen Verein versichert sind

Wer darauf verzichten kann

  • Eine eigene Polizze, wenn Ihre Haushaltsversicherung Drohnen nachweislich mit Sonderziehungsrechte-Bestätigung einschließt

Pech-Rad

Drehen Sie am Rad des Pechs

Sechs Schäden, die wirklich passieren. Das Rad entscheidet, welcher Sie trifft, und zeigt, wer zahlt.

Alle sechs Fälle ansehen
  1. Drohne fällt auf eine Kuh auf der Alm, Tierarzt bis Tierwert, einige hundert bis über tausend Euro. Billigtarif: zahlt, Starker Tarif: zahlt. Verletzt die Drohne ein Tier, ist das ein Sachschaden beim Landwirt. Jede Drohnenhaftpflicht zahlt ihn.
  2. Fly-away über dem Wörthersee, Preis der Drohne. Billigtarif: zahlt nicht, Starker Tarif: zahlt. Der Verlust des eigenen Geräts ist kein Haftpflichtschaden. Nur eine Kasko mit Verlustdeckung ersetzt die Drohne.
  3. Immobilienfotos für einen Makler, bis zum vollen Schaden bei Dritten. Billigtarif: zahlt nicht, Starker Tarif: zahlt. Bezahlte Aufnahmen sind gewerbliche Nutzung. Eine private Polizze zahlt dann nicht, eine gewerbliche Deckung schon.
  4. Drohne im Hotelzimmer gestohlen, Preis der Drohne samt Akkus. Billigtarif: zahlt nicht, Starker Tarif: zahlt. Diebstahl des eigenen Geräts deckt nur eine Drohnenkasko. Die Haushaltsversicherung zahlt auf Reisen meist nur bis zu einer Grenze.
  5. Drohne streift einen Paragleiter, bis in die Millionen bei schwerer Verletzung. Billigtarif: zahlt teilweise, Starker Tarif: zahlt. Die gesetzliche Mindestsumme reicht bei einem schweren Personenschaden nicht immer. Polizzen mit mehreren Millionen Euro Deckung sind hier klar im Vorteil.
  6. Nachbar verlangt Unterlassung, Anwaltskosten. Billigtarif: zahlt nicht, Starker Tarif: zahlt nicht. Ein Streit über Filmaufnahmen ist kein Sach- oder Personenschaden. Die Drohnenversicherung zahlt dafür nicht.

Was sie kostet

Private Drohnenhaftpflicht ist meist günstig, gewerbliche Deckungen und Kasko kosten mehr. Entscheidend sind Gewicht, Einsatzart und Deckungssumme.

Wovon der Beitrag abhängt

  • Private oder gewerbliche Nutzung
  • Startmasse und Betriebskategorie
  • Deckungssumme über dem gesetzlichen Minimum
  • Kasko: Wert des Geräts und Selbstbehalt
  • Geltungsbereich Österreich, Europa oder weltweit

Keine Spannen, weil private und gewerbliche Tarife zu weit auseinanderliegen. Ihre Prämie steht erst im Angebot fest.

Die Tariflinien am Markt

01

Einschluss in der Haushaltsversicherung

Private Flüge mit leichten Drohnen, wenn der Tarif die Luftfahrt-Haftpflicht ausdrücklich deckt.

02

Eigene Drohnenhaftpflicht

Mit Bestätigung für Austro Control, privat oder gewerblich, auch für mehrere Geräte.

03

Haftpflicht plus Kasko

Zusätzlich Schäden am eigenen Gerät durch Absturz, Bruch und Diebstahl.

Woran Sie einen guten Tarif erkennen

KriteriumMindeststandardStarker TarifWarum das zählt
Deckung 750.000 Sonderziehungsrechte mehrere Millionen Euro Personenschäden übersteigen das Minimum rasch.
Gefährdungshaftung ausdrücklich nach Luftfahrtgesetz mit schriftlicher Bestätigung für Austro Control Ohne diesen Nachweis gibt es keine Registrierung.
Gewicht bis 250 g bis 5 kg oder mehr Übliche Kameradrohnen liegen zwischen 250 g und 1 kg.
Nutzung nur privat privat und gewerblich Ein einziger bezahlter Auftrag macht den Flug gewerblich.
Geltungsbereich Österreich Europa oder weltweit Viele fliegen die Drohne vor allem im Urlaub.
Kasko keine Absturz, Diebstahl und Verlust Ein Absturz ins Wasser ist ein Totalverlust.

Anbieter im Überblick

Drohnen versichern in Österreich große Versicherungsgruppen, oft über Spezialmakler und Onlineanbieter, dazu Luftfahrtversicherer. Die Liste ist ein Marktüberblick.

VersichererEinordnung
UNIQAösterreichische Versicherungsgruppe mit Privat- und Gewerbehaftpflicht
Allianz ÖsterreichTochter der deutschen Allianz
Generali ÖsterreichTochter der italienischen Generali
Wiener StädtischeTeil der Vienna Insurance Group
Donau VersicherungTeil der Vienna Insurance Group
HDI ÖsterreichTeil der deutschen Talanx-Gruppe, stark im Maklervertrieb

Produkte und Bausteine am Markt

Drohnen in der Haushaltsversicherung

Für private Piloten mit leichten Drohnen, wenn der Tarif die Luftfahrt-Haftpflicht deckt.

Private Drohnenhaftpflicht

Eigene Polizze mit Bestätigung für Austro Control.

Gewerbliche Drohnenhaftpflicht

Für Aufträge, oft mit höherer Deckung und für mehrere Geräte.

Drohnenkasko

Absturz, Bruch, Diebstahl und Verlust der eigenen Drohne samt Kamera.

Mythos oder Wahrheit

Was stimmt, was nicht?

Fünf Sätze, die man über diese Versicherung hört. Tippen Sie zuerst, dann lösen wir auf.

Höher als 120 Meter über Grund ist in der offenen Kategorie verboten.

Das stimmt.

Stimmt, die EU-Regel gilt auch in Österreich. Für höhere Flüge braucht es eine Betriebsgenehmigung in der speziellen Kategorie.

Die Registrierung bei Austro Control gilt jeweils für eine Drohne.

Das stimmt nicht.

Falsch. Registriert wird der Betreiber, nicht das Gerät. Die Nummer gilt für alle Drohnen, die Sie betreiben, und gehört auf jede davon.

Aufnahmen von Nachbars Garten sind erlaubt, solange ich sie nicht veröffentliche.

Das stimmt nicht.

Nein. Gezieltes Filmen in private Bereiche kann die Privatsphäre verletzen, auch ohne Veröffentlichung. Das zieht Unterlassungs- und Schadenersatzansprüche nach sich, die keine Haftpflicht übernimmt.

Eine Drohnenkasko zahlt auch, wenn ich selbst den Absturz verursache.

Das stimmt.

In der Regel ja. Bedienungsfehler sind das Hauptrisiko und deshalb meist eingeschlossen. Ausgenommen ist Vorsatz, und bei grober Fahrlässigkeit lohnt ein Blick in die Bedingungen.

Im Nationalpark darf ich fliegen, wenn ich niemanden störe.

Das stimmt nicht.

Falsch. Naturschutz ist in Österreich Landessache, und in Nationalparks sowie vielen Schutzgebieten ist das Fliegen verboten oder genehmigungspflichtig. Die Regeln des jeweiligen Bundeslandes gehen vor.

Häufige Fehler beim Abschluss

  • Eine Kameradrohne unter 250 Gramm für versicherungsfrei halten
  • Die Privathaftpflicht nennen, obwohl sie keine Luftfahrt-Haftpflicht enthält
  • Aufnahmen verkaufen und mit einer privaten Polizze fliegen
  • Die Registrierungsnummer nicht auf der Drohne anbringen
  • Im Ausland fliegen, ohne den Geltungsbereich zu prüfen

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Braucht meine Mini-Drohne unter 250 Gramm eine Versicherung?

Wenn sie eine Kamera hat, in aller Regel ja, weil dann Registrierung und Versicherungsnachweis nötig sind. Nur Drohnen unter 250 Gramm ohne Kamera und Spielzeugdrohnen sind davon ausgenommen.

Welche Deckungssumme verlangt das Gesetz?

Mindestens 750.000 Sonderziehungsrechte, das sind je nach Kurs rund 900.000 Euro. Die Polizze muss die Gefährdungshaftung nach dem Luftfahrtgesetz decken.

Reicht meine Haushaltsversicherung?

Nur wenn sie Drohnen ausdrücklich einschließt und die Luftfahrt-Haftpflicht mit der geforderten Summe bestätigt. Fragen Sie beim Versicherer nach einer schriftlichen Bestätigung für Austro Control.

Wie registriere ich mich bei Austro Control?

Online als Betreiber, mit Angaben zu Person, Versicherer und Polizzennummer. Die erhaltene Registrierungsnummer bringen Sie gut sichtbar auf jeder Drohne an.

Brauche ich einen Drohnenführerschein?

Ab 250 Gramm Startmasse ja, den EU-Kompetenznachweis für die offene Kategorie. Für Flüge nahe an Menschen in der Unterkategorie A2 braucht es eine erweiterte Prüfung.

Zahlt die Versicherung, wenn meine Drohne abstürzt?

Die Haftpflicht zahlt Schäden, die dabei anderen entstehen. Die Drohne selbst ist nur mit Kasko versichert.

Gilt meine Drohnenversicherung auch in Kroatien oder Italien?

Wenn der Geltungsbereich Europa umfasst, ja. Manche Länder verlangen zusätzlich einen Nachweis in englischer oder Landessprache. Die EU-Registrierung gilt in allen EU-Staaten.

NAMMERT Versicherungsmakler

Angebote für Drohnenversicherung anfordern

Wir holen Angebote ein und melden uns mit einem Vergleich. Kostenlos und ohne Verpflichtung, die Vergütung zahlt der Versicherer.

1Für wen?
2Welche Versicherungen?

Mehrere möglich. Zu jeder gewählten Sparte erscheinen die Angaben, die ein Versicherer für ein Angebot braucht.

Privat

Gewerbe

3Angaben zu Ihren Wünschen

Drohnenversicherung (Haftpflicht und Kasko)

4Ihr bisheriger Vertrag
5Wie erreichen wir Sie?

Das gehört oft dazu

Privathaftpflicht

Brauche ich eine eigene Privathaftpflicht, wenn ich eine Haushaltsversicherung habe?

Elektronikversicherung

Was deckt eine Elektronikversicherung, das die Betriebsinhaltsversicherung nicht deckt?

Boot oder Yacht? Da sind wir nicht Makler, sondern Assekuradeur: eigene Tarife, eigene Schadenregulierung.

Zur Bootsversicherung

NAMMERT Assekuradeur GmbH mit Sitz in Deutschland, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37, in Österreich tätig im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit. Bei Boots- und Yachtversicherungen sind wir Assekuradeur und nicht Makler. Erstinformation lesen · Stand

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