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Einschluss in der Haushaltsversicherung
Private Flüge mit leichten Drohnen, wenn der Tarif die Luftfahrt-Haftpflicht ausdrücklich deckt.
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Wer in Österreich eine Drohne ab 250 Gramm oder mit Kamera betreibt, braucht eine Haftpflichtversicherung nach dem Luftfahrtgesetz. Ohne Polizzennummer gibt es keine Registrierung bei Austro Control. Die normale Privathaftpflicht erfüllt diese Anforderung nur, wenn sie Drohnen ausdrücklich mit der vorgeschriebenen Deckung einschließt.
Die Frage, die hier fast jeder zuerst stellt
Ja, sobald die Drohne 250 Gramm oder mehr wiegt oder eine Kamera trägt, und das trifft auf fast alle Kameradrohnen zu. Die Versicherung muss als Luftfahrt-Haftpflicht nach dem Luftfahrtgesetz gestaltet sein, mit Gefährdungshaftung und mindestens 750.000 Sonderziehungsrechten Deckung. Austro Control verlangt bei der Betreiberregistrierung Versicherer und Polizzennummer. Eine allgemeine Privathaftpflicht ohne ausdrücklichen Drohneneinschluss reicht dafür nicht.
Seit Anfang 2021 gelten in Österreich die EU-Drohnenregeln, umgesetzt über das Luftfahrtgesetz und die Registrierung bei Austro Control. Wer eine Drohne ab 250 Gramm oder mit Kamera betreibt, registriert sich als Betreiber und gibt dabei Versicherer und Polizzennummer an. Ohne gültige Versicherung keine Registrierungsnummer, ohne Nummer kein legaler Flug.
Die Nummer gehört gut sichtbar auf jede Drohne. Wer ohne Registrierung oder Versicherung fliegt, riskiert empfindliche Verwaltungsstrafen und haftet im Schadenfall persönlich.
Für Luftfahrzeuge gilt eine strengere Haftung als im Alltag. Der Halter einer Drohne haftet für Schäden, die beim Betrieb entstehen, auch ohne eigenes Verschulden, etwa bei einem technischen Defekt. Deshalb muss die Polizze ausdrücklich die Gefährdungshaftung nach dem Luftfahrtgesetz decken.
Die Mindestdeckung ist in Sonderziehungsrechten angegeben, einer Rechnungseinheit des Internationalen Währungsfonds. 750.000 Sonderziehungsrechte entsprechen je nach Kurs rund 900.000 Euro. Gute Polizzen versichern deutlich mehr, weil ein Absturz auf eine Straße oder in eine Menschenmenge schnell teurer wird.
Einige Haushalts- und Privathaftpflichtpolizzen schließen Drohnen ein, oft nur bis zu einem Gewicht und nur privat. Ob das die Anforderungen des Luftfahrtgesetzes erfüllt, steht nicht immer klar in den Bedingungen. Verlangen Sie eine schriftliche Bestätigung mit der Sonderziehungsrechte-Summe, die Sie bei Austro Control vorlegen können.
Wer mit der Drohne Geld verdient, Hochzeiten filmt, Dächer inspiziert oder Immobilien fotografiert, fliegt gewerblich. Das deckt keine Privathaftpflicht, dafür gibt es eigene Drohnenpolizzen, auf Wunsch mit Kasko für das Gerät.
Pech-Rad
Sechs Schäden, die wirklich passieren. Das Rad entscheidet, welcher Sie trifft, und zeigt, wer zahlt.
Kosten:
Private Drohnenhaftpflicht ist meist günstig, gewerbliche Deckungen und Kasko kosten mehr. Entscheidend sind Gewicht, Einsatzart und Deckungssumme.
Keine Spannen, weil private und gewerbliche Tarife zu weit auseinanderliegen. Ihre Prämie steht erst im Angebot fest.
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Private Flüge mit leichten Drohnen, wenn der Tarif die Luftfahrt-Haftpflicht ausdrücklich deckt.
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Mit Bestätigung für Austro Control, privat oder gewerblich, auch für mehrere Geräte.
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Zusätzlich Schäden am eigenen Gerät durch Absturz, Bruch und Diebstahl.
| Kriterium | Mindeststandard | Starker Tarif | Warum das zählt |
|---|---|---|---|
| Deckung | 750.000 Sonderziehungsrechte | mehrere Millionen Euro | Personenschäden übersteigen das Minimum rasch. |
| Gefährdungshaftung | ausdrücklich nach Luftfahrtgesetz | mit schriftlicher Bestätigung für Austro Control | Ohne diesen Nachweis gibt es keine Registrierung. |
| Gewicht | bis 250 g | bis 5 kg oder mehr | Übliche Kameradrohnen liegen zwischen 250 g und 1 kg. |
| Nutzung | nur privat | privat und gewerblich | Ein einziger bezahlter Auftrag macht den Flug gewerblich. |
| Geltungsbereich | Österreich | Europa oder weltweit | Viele fliegen die Drohne vor allem im Urlaub. |
| Kasko | keine | Absturz, Diebstahl und Verlust | Ein Absturz ins Wasser ist ein Totalverlust. |
Drohnen versichern in Österreich große Versicherungsgruppen, oft über Spezialmakler und Onlineanbieter, dazu Luftfahrtversicherer. Die Liste ist ein Marktüberblick.
| Versicherer | Einordnung |
|---|---|
| UNIQA | österreichische Versicherungsgruppe mit Privat- und Gewerbehaftpflicht |
| Allianz Österreich | Tochter der deutschen Allianz |
| Generali Österreich | Tochter der italienischen Generali |
| Wiener Städtische | Teil der Vienna Insurance Group |
| Donau Versicherung | Teil der Vienna Insurance Group |
| HDI Österreich | Teil der deutschen Talanx-Gruppe, stark im Maklervertrieb |
Für private Piloten mit leichten Drohnen, wenn der Tarif die Luftfahrt-Haftpflicht deckt.
Eigene Polizze mit Bestätigung für Austro Control.
Für Aufträge, oft mit höherer Deckung und für mehrere Geräte.
Absturz, Bruch, Diebstahl und Verlust der eigenen Drohne samt Kamera.
Mythos oder Wahrheit
Fünf Sätze, die man über diese Versicherung hört. Tippen Sie zuerst, dann lösen wir auf.
Höher als 120 Meter über Grund ist in der offenen Kategorie verboten.
Das stimmt.
Stimmt, die EU-Regel gilt auch in Österreich. Für höhere Flüge braucht es eine Betriebsgenehmigung in der speziellen Kategorie.
Die Registrierung bei Austro Control gilt jeweils für eine Drohne.
Das stimmt nicht.
Falsch. Registriert wird der Betreiber, nicht das Gerät. Die Nummer gilt für alle Drohnen, die Sie betreiben, und gehört auf jede davon.
Aufnahmen von Nachbars Garten sind erlaubt, solange ich sie nicht veröffentliche.
Das stimmt nicht.
Nein. Gezieltes Filmen in private Bereiche kann die Privatsphäre verletzen, auch ohne Veröffentlichung. Das zieht Unterlassungs- und Schadenersatzansprüche nach sich, die keine Haftpflicht übernimmt.
Eine Drohnenkasko zahlt auch, wenn ich selbst den Absturz verursache.
Das stimmt.
In der Regel ja. Bedienungsfehler sind das Hauptrisiko und deshalb meist eingeschlossen. Ausgenommen ist Vorsatz, und bei grober Fahrlässigkeit lohnt ein Blick in die Bedingungen.
Im Nationalpark darf ich fliegen, wenn ich niemanden störe.
Das stimmt nicht.
Falsch. Naturschutz ist in Österreich Landessache, und in Nationalparks sowie vielen Schutzgebieten ist das Fliegen verboten oder genehmigungspflichtig. Die Regeln des jeweiligen Bundeslandes gehen vor.
Fragen und Antworten
Wenn sie eine Kamera hat, in aller Regel ja, weil dann Registrierung und Versicherungsnachweis nötig sind. Nur Drohnen unter 250 Gramm ohne Kamera und Spielzeugdrohnen sind davon ausgenommen.
Mindestens 750.000 Sonderziehungsrechte, das sind je nach Kurs rund 900.000 Euro. Die Polizze muss die Gefährdungshaftung nach dem Luftfahrtgesetz decken.
Nur wenn sie Drohnen ausdrücklich einschließt und die Luftfahrt-Haftpflicht mit der geforderten Summe bestätigt. Fragen Sie beim Versicherer nach einer schriftlichen Bestätigung für Austro Control.
Online als Betreiber, mit Angaben zu Person, Versicherer und Polizzennummer. Die erhaltene Registrierungsnummer bringen Sie gut sichtbar auf jeder Drohne an.
Ab 250 Gramm Startmasse ja, den EU-Kompetenznachweis für die offene Kategorie. Für Flüge nahe an Menschen in der Unterkategorie A2 braucht es eine erweiterte Prüfung.
Die Haftpflicht zahlt Schäden, die dabei anderen entstehen. Die Drohne selbst ist nur mit Kasko versichert.
Wenn der Geltungsbereich Europa umfasst, ja. Manche Länder verlangen zusätzlich einen Nachweis in englischer oder Landessprache. Die EU-Registrierung gilt in allen EU-Staaten.
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