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Oldtimerversicherung in Österreich: historisches Fahrzeug, Fahrtenbuch und Kasko zum vereinbarten Wert

Wer seinen Klassiker als historisches Fahrzeug eintragen lässt, darf ihn im Jahr an höchstens 120 Tagen lenken, ein Motorrad an 60, und muss jede Fahrt aufzeichnen. Genau diese geringe Nutzung macht spezielle Oldtimerpolizzen günstig. Entscheidend ist aber die Kasko: Nur mit einem vereinbarten Wert aus einem Gutachten bekommen Sie nach Diebstahl oder Totalschaden, was der Wagen tatsächlich wert ist.

Die Frage, die hier fast jeder zuerst stellt

Welche Versicherung braucht ein Oldtimer in Österreich?

Vorgeschrieben ist wie bei jedem Fahrzeug mit Kennzeichen die Kfz-Haftpflicht nach dem KHVG. Für Liebhaberfahrzeuge bieten mehrere Versicherer eigene Oldtimertarife an, die mit wenig Kilometern und sorgsamer Nutzung rechnen und deshalb eine niedrigere Prämie verlangen. Wichtiger als die Haftpflicht ist bei wertvollen Wagen die Kasko zum vereinbarten Wert, denn ohne sie ersetzt der Versicherer im Totalschaden nur einen geschätzten Zeitwert.

Was die Eintragung als historisches Fahrzeug bedeutet

Das Kraftfahrgesetz kennt das historische Fahrzeug als eigene Kategorie: erhaltungswürdig und nicht zur ständigen Verwendung bestimmt. Fahrzeuge bis Baujahr 1955 kommen in Frage, jüngere ab 30 Jahren, wenn ihr Typ in der Liste des Kuratoriums Historische Mobilität Österreich steht. Fehlt er dort, kann man die Aufnahme beantragen.

Im Gegenzug gilt eine Fahrbeschränkung: Pkw dürfen an höchstens 120 Tagen im Jahr gelenkt werden, Motorräder an 60. Die Fahrten werden in einem Fahrtenbuch festgehalten, das drei Jahre ab der letzten Eintragung aufzubewahren ist. Dafür muss der Wagen nur alle zwei Jahre zur § 57a-Begutachtung.

Vereinbarter Wert statt geschätzter Zeitwert

Eine normale Kaskopolizze rechnet im Totalschaden mit dem Wert, den ein vergleichbares Fahrzeug am Markt hätte. Für einen sorgfältig restaurierten Klassiker gibt es diese Vergleichsfahrzeuge oft gar nicht, und das Ergebnis liegt dann weit unter dem, was Sie investiert haben.

Oldtimertarife setzen deshalb auf einen vorab vereinbarten Wert. Grundlage ist in der Regel ein Bewertungsgutachten, das je nach Versicherer nicht älter als zwei bis vier Jahre sein darf. Bei niedrigeren Werten akzeptieren manche Anbieter auch eine Selbstbewertung mit Fotos.

Woran die niedrige Prämie geknüpft ist

Oldtimerprämien hängen meist an Fahrzeugwert, Kilometerleistung, Baujahr, Selbstbehalt und dem Alter des Versicherungsnehmers. Ein Bonus-Malus-System wie in der normalen Kfz-Haftpflicht kennen viele dieser Tarife nicht, ein Schaden kostet also keine Stufen.

Dafür stellen die Versicherer Bedingungen: ein weiteres Fahrzeug für den Alltag, eine Höchstgrenze bei den Kilometern, häufig eine versperrbare Garage und ein Mindestalter der Lenker. Wer das Auto entgegen diesen Angaben täglich nutzt, gefährdet im Schadenfall die Leistung.

Motorbezogene Versicherungssteuer und Wechselkennzeichen

Mit der Haftpflichtprämie hebt der Versicherer auch die motorbezogene Versicherungssteuer ein. Eine Sonderregel für Oldtimer sieht das Versicherungssteuergesetz nicht vor, die Steuer richtet sich also auch beim historischen Fahrzeug nach der Motorleistung.

Wer mehrere Klassiker hat, fährt mit einem Wechselkennzeichen oft günstiger, weil Haftpflicht und Steuer nur für das Fahrzeug mit der höchsten Prämie und Steuer anfallen. Bis zu drei Fahrzeuge derselben Klasse passen auf ein Kennzeichen, gelenkt wird immer nur eines. Die Kasko muss für jedes Fahrzeug eigens vereinbart sein.

Was versichert ist

  • Haftpflicht: Schäden, die Sie Dritten mit dem Fahrzeug zufügen, auch bei Ausfahrten und Treffen
  • Teilkasko: Diebstahl des Fahrzeugs und fest verbauter Originalteile
  • Teilkasko: Brand, Sturm, Hagel, Blitzschlag, Hochwasser und Glasbruch
  • Teilkasko: Zusammenstoß mit Haarwild, je nach Tarif mit Tieren aller Art
  • Vollkasko: selbst verschuldete Unfälle und mut- oder böswillige Beschädigung
  • Entschädigung zum vereinbarten Wert aus dem Gutachten
  • Je nach Tarif: Wertsteigerung bis zu einem festen Prozentsatz, Rallyes ohne Prämienzuschlag, Transport auf dem Anhänger

Was nicht versichert ist

  • Verschleiß, Korrosion und Motorschäden ohne äußere Einwirkung
  • Rennen und Fahrten auf Höchstgeschwindigkeit
  • Tägliche Nutzung, wenn die Polizze ein Alltagsfahrzeug voraussetzt
  • Mängel einer schlecht ausgeführten Restaurierung
  • Der Teil des Werts, der über dem vereinbarten Betrag liegt
  • Schäden am eigenen Fahrzeug in der reinen Haftpflicht

Wer sie braucht

  • Zulassungsbesitzer eines als historisch eingetragenen Fahrzeugs
  • Besitzer gepflegter Klassiker und Youngtimer, die nur in der Freizeit gelenkt werden
  • Sammler mit mehreren Fahrzeugen auf einem Wechselkennzeichen
  • Wer einen Wagen restauriert oder gerade gekauft hat und den Wert absichern will

Wer sie nicht braucht

  • Ein Oldtimertarif, wenn das alte Auto das einzige im Alltag ist: dann passt nur ein normaler Kfz-Vertrag
  • Eine Vollkasko für einen Klassiker mit geringem Wert, wenn Sie einen Totalschaden aus eigener Tasche zahlen könnten

Pech-Rad

Drehen Sie am Rad des Pechs

Sechs Schäden, die wirklich passieren: Das Rad wählt Ihren und zeigt, wer zahlt.

Alle sechs Fälle ansehen
  1. Klassiker aus der Garage gestohlen, der volle Fahrzeugwert, bei gesuchten Modellen fünf- oder sechsstellig. Billigtarif: zahlt teilweise, Starker Tarif: zahlt. Diebstahl deckt jede Teilkasko. Ohne vereinbarten Wert gibt es aber nur den geschätzten Zeitwert, mit Gutachten den vereinbarten Betrag.
  2. Ausrutscher auf der Passstraße, einige tausend Euro für Blech, Lack und Originalteile. Billigtarif: zahlt nicht, Starker Tarif: zahlt. Ein selbst verschuldeter Unfall ist Sache der Vollkasko. Mit Haftpflicht und Teilkasko allein zahlen Sie den eigenen Schaden selbst.
  3. Ausweichen vor einem Fuchs, einige tausend Euro am eigenen Wagen. Billigtarif: zahlt nicht, Starker Tarif: zahlt. Ohne Zusammenstoß liegt in einfachen Teilkaskotarifen kein Wildschaden vor. Die Vollkasko zahlt den Unfall unabhängig davon.
  4. Totalschaden nach Restaurierung, die Lücke zwischen altem Gutachtenwert und neuem Wert, oft fünfstellig. Billigtarif: zahlt nicht, Starker Tarif: zahlt teilweise. Ersetzt wird der vereinbarte Wert. Eine Wertsteigerungsvorsorge deckt einen Teil, ein neues Gutachten nach der Restaurierung schließt die Lücke.
  5. Hagel bei der Clubausfahrt, einige tausend Euro für Ausbeulen und Lack. Billigtarif: zahlt, Starker Tarif: zahlt. Hagel ist ein klassischer Teilkaskoschaden und in jeder Polizze mit Teilkasko enthalten.
  6. Getriebe gibt am Berg auf, mehrere tausend Euro für Instandsetzung. Billigtarif: zahlt nicht, Starker Tarif: zahlt nicht. Ein Schaden ohne äußere Einwirkung ist Verschleiß oder Betriebsschaden, den keine Kasko ersetzt, auch keine Allgefahrendeckung.

Was sie kostet

Oldtimerpolizzen sind meist deutlich günstiger als ein normaler Kfz-Vertrag für dasselbe Fahrzeug. Die Prämie richtet sich vor allem nach dem vereinbarten Wert und der Nutzung, dazu kommt die motorbezogene Versicherungssteuer, die der Versicherer mit der Haftpflicht einhebt.

Wovon der Beitrag abhängt

  • Vereinbarter Fahrzeugwert und Umfang der Kasko
  • Kilometerleistung im Jahr
  • Baujahr und Motorleistung, auch wegen der Steuer
  • Alter des Versicherungsnehmers und der Lenker
  • Selbstbehalt in der Kasko
  • Garage oder versperrbarer Abstellplatz
  • Mehrere Fahrzeuge oder Wechselkennzeichen

Keine Pauschalwerte, weil Fahrzeugwert, Nutzung und Steuer die Prämie zu stark verändern. Ihre Prämie steht erst im Angebot fest.

Die Tariflinien am Markt

01

Basis

Haftpflicht und Teilkasko zum Zeitwert, ohne Gutachten. Reicht für günstige Youngtimer, deren Wert leicht am Markt abzulesen ist.

02

Komfort

Haftpflicht mit Teil- oder Vollkasko zum vereinbarten Wert aus dem Gutachten, Wild aller Art, Ausfahrten und Rallyes mitversichert. Der übliche Schnitt für gepflegte Klassiker.

03

Premium

Allgefahrendeckung zum vereinbarten Wert, Wertsteigerungsvorsorge, Schutz während Restaurierung und Transport, Sammlungsvertrag für mehrere Fahrzeuge. Lohnt bei hohen Werten.

Woran Sie einen guten Tarif erkennen

KriteriumMindeststandardStarker TarifWarum das zählt
Grundlage der Entschädigung Zeitwert vereinbarter Wert aus dem Gutachten, ohne Abzug Nur der vereinbarte Wert bildet Zustand und Restaurierung ab.
Kilometergrenze 3.000 km im Jahr passend zur echten Nutzung, mit Spielraum Wer darüber liegt, riskiert Kürzung oder Nachverrechnung.
Wertsteigerung keine Vorsorge prämienfreie Vorsorge um einen festen Prozentsatz Gutachten veralten schneller, als man denkt.
Selbstbehalt fester Selbstbehalt in der Vollkasko wählbarer Selbstbehalt, keiner bei Diebstahl Bei Originalteilen machen schon kleine Schäden viel Geld aus.
Veranstaltungen Ausfahrten und Clubtreffen auch Gleichmäßigkeitsrallyes ohne Prämienzuschlag Gerade dort werden Klassiker bewegt.
Restaurierung und Teile nur das fahrbereite Fahrzeug auch in der Werkstatt und für ausgebaute Teile In der Restaurierung steckt oft der größte Teil des Werts.
Alltagsfahrzeug eigenes Zweitfahrzeug verlangt ein Fahrzeug im Haushalt genügt Diese Regel entscheidet, ob Sie den Tarif überhaupt bekommen.

Anbieter im Überblick

In Österreich bieten sowohl die großen Versicherungsgruppen als auch spezialisierte Anbieter Oldtimerpolizzen an, teils über Assekuradeure, die im Auftrag eines Versicherers zeichnen. Die Liste ist ein Marktüberblick und sagt nichts darüber, mit wem wir zusammenarbeiten.

VersichererEinordnung
GRAWEGrazer Wechselseitige, Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit, eigene Oldtimerversicherung
VAV Versicherungösterreichischer Versicherer mit eigenem Classic-Tarif, Vertrieb über Makler
ERGO VersicherungTeil der Munich-Re-Gruppe, Oldtimerprodukt gemeinsam mit dem Assekuradeur OCC
Allianz ÖsterreichTochter der deutschen Allianz, Außendienst und Makler
UNIQAbörsennotierte österreichische Versicherungsgruppe, Außendienst und Makler
Wiener StädtischeTeil der Vienna Insurance Group
Generali ÖsterreichTochter der italienischen Generali

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Produkte und Bausteine am Markt

Oldtimer-Haftpflicht

Die Pflichtdeckung zu Oldtimerkonditionen, meist ohne Bonus-Malus-Stufe.

Oldtimer-Teilkasko

Haftpflicht plus Diebstahl, Brand, Elementarereignisse, Glas und Wild, zum vereinbarten Wert oder zum Zeitwert.

Oldtimer-Vollkasko

Zusätzlich selbst verschuldete Unfälle und Vandalismus. Bei wertvollen Klassikern der Regelfall.

Allgefahrendeckung

Deckt alles, was nicht ausgeschlossen ist, auch auf dem Anhänger und in der Werkstatt.

Sammlungspolizze und Wechselkennzeichen

Mehrere Fahrzeuge in einem Vertrag, Haftpflicht und Steuer über ein Wechselkennzeichen, Kasko je Fahrzeug.

Mythos oder Wahrheit

Was stimmt, was nicht?

Fünf Sätze, die man über diese Versicherung hört. Tippen Sie zuerst, dann lösen wir auf.

Historische Fahrzeuge zahlen weniger motorbezogene Versicherungssteuer.

Das stimmt nicht.

Falsch. Das Versicherungssteuergesetz sieht keine Begünstigung für Oldtimer vor. Sparen lässt sich nur über ein Wechselkennzeichen, wenn man mehrere Fahrzeuge hat.

Ein historisches Fahrzeug darf ich nicht an jedem Tag des Jahres lenken.

Das stimmt.

Stimmt. Pkw dürfen an höchstens 120 Tagen gelenkt werden, Motorräder an 60, und die Fahrten gehören in ein Fahrtenbuch.

Nach einem Totalschaden zahlt die Kasko immer den Wert aus meinem Gutachten.

Das stimmt nicht.

Nur wenn der Wert in der Polizze vereinbart ist. Liegt das Gutachten nur in der Schublade, ersetzt die Kasko den Zeitwert, den der Sachverständige des Versicherers schätzt.

Für eine Oldtimerpolizze brauche ich meist ein weiteres Auto.

Das stimmt.

Stimmt. Die niedrige Prämie setzt voraus, dass der Klassiker nicht im Alltag läuft. Den Nachweis bringt meist ein zweites Fahrzeug.

Ein Unfall mit dem Oldtimer kostet mich Bonus-Malus-Stufen.

Das stimmt nicht.

In vielen Oldtimertarifen nicht, weil sie ohne Bonus-Malus-System kalkulieren. Im normalen Kfz-Vertrag dagegen schon.

Häufige Fehler beim Abschluss

  • Das Fahrtenbuch nicht führen und so die Eintragung als historisches Fahrzeug riskieren
  • Den Klassiker in der normalen Kaskopolizze lassen und im Totalschaden nur den Zeitwert bekommen
  • Das Bewertungsgutachten nach der Restaurierung nicht erneuern
  • Mehr Kilometer fahren als vereinbart, ohne den Versicherer zu informieren
  • Bei mehreren Fahrzeugen das Wechselkennzeichen nicht nutzen
  • Ersatzteile und ausgebaute Teile in der Garage nicht mitversichern

Häufig gefragt

Fragen und Antworten

Wann gilt ein Fahrzeug in Österreich als historisch?

Fahrzeuge bis Baujahr 1955 kommen grundsätzlich in Frage, jüngere ab einem Alter von 30 Jahren,

wenn der Typ in der Liste des Kuratoriums Historische Mobilität Österreich steht.

Die Eintragung erfolgt nach einer Begutachtung beim Land.

An wie vielen Tagen darf ich ein historisches Fahrzeug lenken?

Pkw an höchstens 120 Tagen im Jahr, Motorräder an 60.

Die Fahrten sind aufzuzeichnen,

und die Aufzeichnungen müssen drei Jahre aufbewahrt und auf Verlangen vorgezeigt werden.

Zahle ich als Oldtimerbesitzer weniger motorbezogene Versicherungssteuer?

Nein, eine eigene Begünstigung für Oldtimer gibt es im Versicherungssteuergesetz nicht.

Sparen lässt sich bei mehreren Fahrzeugen über ein Wechselkennzeichen,

weil die Steuer dann nur einmal anfällt.

Brauche ich ein Gutachten für die Kasko?

Für eine Kasko zum vereinbarten Wert fast immer.

Viele Versicherer verlangen ein Bewertungsgutachten, das höchstens zwei bis vier Jahre alt ist.

Bei geringeren Werten genügt manchmal eine Selbstbewertung.

Gilt die Bonus-Malus-Stufe auch für den Oldtimer?

In vielen Oldtimertarifen nicht, die Prämie hängt dann an Wert, Kilometern und Baujahr.

Ein Schaden führt dort auch nicht zur Rückstufung wie in der normalen Kfz-Haftpflicht.

Muss ich ein zweites Auto haben?

Bei den meisten Oldtimerpolizzen ja, weil der Versicherer ausschließen will,

dass der Klassiker im Alltag läuft.

Manche lassen ein Fahrzeug im Haushalt genügen.

Wie oft muss ein historisches Fahrzeug zum Pickerl?

Nur alle zwei Jahre.

Zur Begutachtung gehören neben dem Zulassungsschein auch das Genehmigungsdokument und das

Fahrtenbuch.

Was bringt ein Makler bei der Oldtimerversicherung?

Er vergleicht Kilometergrenzen, Alltagsauto-Regel, Wertsteigerung,

Selbstbehalt und Restaurierungsschutz,

die in der Prämie nicht sichtbar sind, und hilft, den vereinbarten Wert sauber zu belegen.

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