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Feuerversicherung
Feuer, Blitz, Explosion. Das Minimum für die Vinkulierung zugunsten der Bank, ohne Wasser und Sturm.
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Die Betriebsgebäudeversicherung zahlt den Wiederaufbau oder die Reparatur eines gewerblich genutzten Gebäudes nach Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Sie ist Sache des Eigentümers, gleich ob er selbst darin arbeitet oder vermietet. Wie viel sie im Ernstfall wert ist, entscheiden die Versicherungssumme, die Wiederaufbauklausel und die Grenze für Hochwasser.
Die Frage, die hier fast jeder zuerst stellt
Ja, sobald Sie Eigentümer sind. Die Betriebsinhaltsversicherung deckt nur Einrichtung und Waren, nicht das Bauwerk. Gesetzlich vorgeschrieben ist die Gebäudeversicherung nicht, die finanzierende Bank verlangt aber in aller Regel eine Feuerversicherung mit Vinkulierung zu ihren Gunsten. Ohne Versicherung trägt der Eigentümer Wiederaufbau, Abbruch und entgangene Mieten selbst.
Österreichische Gebäudepolizzen versichern in der Regel zum Neuwert. Ausgezahlt wird der volle Neuwert aber meist nur, wenn das Gebäude innerhalb der in der Polizze genannten Frist an derselben Stelle wieder aufgebaut wird. Wer nach einem Brand verkauft oder nicht mehr baut, bekommt nur den Zeitwert, und bei einer alten Halle ist das ein Bruchteil.
Für Betriebe, die ohnehin umziehen wollen oder deren Standort nicht mehr passt, ist deshalb eine Klausel wichtig, die den Wiederaufbau auch an anderer Stelle zulässt. Sie steht nicht in jeder Polizze.
Die Prämie hängt an der gefährlichsten Nutzung im Gebäude. Wechselt ein Büromieter gegen eine Kfz-Werkstätte oder eine Tischlerei, erhöht sich die Brandgefahr, und das müssen Sie dem Versicherer anzeigen. Wird eine Gefahrerhöhung verschwiegen, kann der Versicherer im Schadenfall leistungsfrei sein.
Der Mietverlust ist für vermietende Eigentümer oft die wichtigste Zusatzdeckung. Er ersetzt die Mieten, die nach einem Schaden ausfallen, bis die Flächen wieder benutzbar sind, begrenzt auf eine vereinbarte Anzahl von Monaten.
Viele Versicherer verlangen für Betriebsgebäude einen aktuellen Elektrobefund und die Einhaltung der Auflagen aus der Feuerbeschau. Nach einem Brand fragt der Gutachter als Erstes danach. Fehlen Befund oder behobene Mängel, beginnt die Diskussion über eine Verletzung von Sicherheitsvorschriften.
Hochwasser, Vermurung und Lawinen sind in Gebäudepolizzen meist nur bis zu einem eigenen Höchstbetrag versichert. Für Standorte in den Gefahrenzonen der Wildbach- und Lawinenverbauung oder am Fluss sollte diese Grenze vor dem Abschluss geklärt sein.
Pech-Rad
Sechs Schäden, die wirklich passieren. Das Rad entscheidet, welcher Sie trifft, und zeigt, wer zahlt.
Kosten:
Die Prämie wird aus der Versicherungssumme und einem Satz berechnet, der vor allem von Nutzung, Bauweise und Brandschutz abhängt. Ein Bürogebäude in Massivbauweise ist deutlich günstiger zu versichern als eine Holzhalle mit Produktion. Dazu kommen Lage und die gewählten Zusatzdeckungen.
Veröffentlichte Prämienvergleiche für Betriebsgebäude gibt es in Österreich nicht. Die Prämie steht erst im Angebot fest.
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Feuer, Blitz, Explosion. Das Minimum für die Vinkulierung zugunsten der Bank, ohne Wasser und Sturm.
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Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel mit Kostenpositionen und Mietverlust. Der übliche Schutz für Gewerbeimmobilien.
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Höhere Hochwassergrenzen, Wiederaufbau an anderer Stelle, Einschluss grober Fahrlässigkeit, längerer Mietverlust. Für wertvolle oder exponierte Objekte.
| Kriterium | Mindeststandard | Starker Tarif | Warum das zählt |
|---|---|---|---|
| Wiederaufbauklausel | Neuwert nur bei Wiederaufbau am selben Ort | Wiederaufbau auch an anderer Stelle in Österreich | Nicht jeder Betrieb will nach einem Brand am alten Standort bleiben. |
| Unterversicherungsverzicht | keiner | Verzicht nach Bewertung durch den Versicherer oder Sachverständigen | Baukosten steigen, die Summe bleibt oft stehen. |
| Mietverlust | 6 Monate | 12 bis 24 Monate | Planung, Genehmigung und Bau dauern bei Gewerbeobjekten lange. |
| Hochwassergrenze | niedriges Sublimit | Sublimit, das einen realistischen Schaden deckt | Der Katastrophenfonds zahlt nur einen Teil des Nicht-Versicherten. |
| Grobe Fahrlässigkeit | Leistungsfreiheit nach § 61 VersVG | vertraglich mitversichert | Ein vergessener Frostschutz kann sonst den ganzen Anspruch kosten. |
| Behördliche Auflagen | nicht versichert | Mehrkosten für Auflagen beim Wiederaufbau eingeschlossen | Nach heutigen Bauvorschriften neu zu bauen ist teurer als der alte Bestand. |
Betriebsgebäude versichern in Österreich die großen Sachversicherer und die Landesversicherer, oft im Rahmen einer Gewerbe-Bündelpolizze. Die Liste ist ein Marktüberblick.
| Versicherer | Einordnung |
|---|---|
| UNIQA | Firmenkunden und Gewerbeimmobilien |
| Wiener Städtische | Vienna Insurance Group, Gewerbe- und Wohnimmobilien |
| Generali | Generali Versicherung AG, Firmen und Gewerbe |
| Allianz | Allianz Elementar Versicherungs-AG |
| Zurich | Zürich Versicherungs-AG, Firmenkunden |
| Niederösterreichische Versicherung | Landesversicherer mit Schwerpunkt Niederösterreich |
| Tiroler Versicherung | Landesversicherer mit Schwerpunkt Tirol |
| Vorarlberger Landes-Versicherung | Landesversicherer mit Schwerpunkt Vorarlberg |
| HDI | HDI Versicherung AG in Österreich, Firmenkunden über Makler |
Die Grundlage für jede Finanzierung, die Bank wird als Begünstigte eingetragen.
Feuer, Leitungswasser, Sturm und Glas für das Gebäude, oft mit Gebäudehaftpflicht.
Ersetzt die Mieten, die nach einem versicherten Schaden ausfallen.
Hochwasser, Überschwemmung, Vermurung, Lawine und Erdbeben mit eigenem Höchstbetrag.
Mythos oder Wahrheit
Fünf Sätze, die man über diese Versicherung hört. Tippen Sie zuerst, dann lösen wir auf.
Rutscht eine Dachlawine auf ein parkendes Auto, zahlt die Gebäudeversicherung.
Das stimmt nicht.
Nein, das ist ein Haftpflichtfall. Die Haftpflichtversicherung des Eigentümers zahlt, wenn er Sicherungspflichten wie Schneefang oder Warnhinweise verletzt hat, sonst bleibt der Autobesitzer auf dem Schaden sitzen.
Ein Steinschlag vom Hang oberhalb des Betriebs ist ein versicherter Schaden.
Das stimmt.
Ja, Felssturz und Steinschlag sind in österreichischen Polizzen meist Teil der Sturmdeckung. Das überrascht viele, die an Steinschlag nur auf der Straße denken.
Wer ein Betriebsgebäude kauft, übernimmt die Gebäudeversicherung des Verkäufers.
Das stimmt.
Stimmt, nach § 69 VersVG tritt der Erwerber in den Vertrag ein. Er kann ihn innerhalb eines Monats nach dem Erwerb kündigen und sich eine eigene Polizze suchen.
Schlägt der Blitz in den Baum neben der Halle und die Elektrik ist hin, ist das ein Blitzschaden.
Das stimmt nicht.
Meist nicht. Die Feuerversicherung meint den direkten Blitzschlag ins Gebäude. Überspannung durch einen nahen Einschlag braucht eine eigene Klausel.
In Österreich ist die Feuerversicherung für Betriebsgebäude gesetzlich vorgeschrieben.
Das stimmt nicht.
Nein, eine allgemeine gesetzliche Pflicht gibt es nicht. In der Praxis verlangt aber jede finanzierende Bank eine Polizze und lässt sie vinkulieren.
Fragen und Antworten
Eine Vereinbarung, mit der die Versicherungsleistung zugunsten der finanzierenden Bank gebunden wird. Nach einem Schaden zahlt der Versicherer nur mit Zustimmung der Bank aus, und die Bank wird informiert, wenn Prämien offen sind oder der Vertrag endet.
Meist nein. Ohne Wiederaufbau innerhalb der vereinbarten Frist erhalten Sie nur den Zeitwert. Wie lange die Frist ist und ob auch an anderer Stelle gebaut werden darf, regelt Ihre Polizze.
In vielen Polizzen ja, aber nur bis zu einem eigenen Höchstbetrag, der weit unter der Versicherungssumme liegt. In Gefahrenzonen sind höhere Grenzen schwer zu bekommen. Lassen Sie sich die Grenze und die Möglichkeiten einer Erhöhung zeigen.
Ja, wenn die Polizze es verlangt, und das ist bei Gewerbegebäuden üblich. Ein leeres Gebäude ist anfälliger für Brandstiftung, Vandalismus und unbemerkte Wasserschäden. Ein verschwiegener Leerstand kann als Gefahrerhöhung zur Leistungsfreiheit führen.
Versicherungsnehmer ist der Eigentümer. Ob er die Prämie an Mieter weitergeben darf, regelt der Mietvertrag. Bei Geschäftsräumen ist eine Weiterverrechnung als Betriebskosten üblich, wenn sie vereinbart ist.
Der Ersatz für Mieten, die nach einem versicherten Schaden ausfallen, weil die Räume nicht benutzbar sind. Er ist auf eine Anzahl von Monaten begrenzt. Für vermietete Gewerbeobjekte gehört er in jede Polizze.
Gegen Feuer und Sturm häufig ja, wenn sie am Gebäude montiert und in der Summe enthalten ist. Technische Defekte, Diebstahl und der Ertragsausfall brauchen eine eigene Photovoltaikversicherung.
Verlangt die Polizze einen Befund und liegt keiner vor, kann der Versicherer nach einem Brand eine Obliegenheitsverletzung einwenden. Ob er dann kürzen oder ablehnen darf, hängt davon ab, ob der Mangel für den Schaden ursächlich war. Den Streit vermeidet man mit einem aktuellen Befund.
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