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Betriebsgebäudeversicherung: Halle, Werkstätte und Geschäftshaus in Österreich absichern

Die Betriebsgebäudeversicherung zahlt den Wiederaufbau oder die Reparatur eines gewerblich genutzten Gebäudes nach Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Sie ist Sache des Eigentümers, gleich ob er selbst darin arbeitet oder vermietet. Wie viel sie im Ernstfall wert ist, entscheiden die Versicherungssumme, die Wiederaufbauklausel und die Grenze für Hochwasser.

Betriebsgebäudeversicherung

Die Frage, die hier fast jeder zuerst stellt

Braucht ein Betriebsgebäude in Österreich eine eigene Versicherung?

Ja, sobald Sie Eigentümer sind. Die Betriebsinhaltsversicherung deckt nur Einrichtung und Waren, nicht das Bauwerk. Gesetzlich vorgeschrieben ist die Gebäudeversicherung nicht, die finanzierende Bank verlangt aber in aller Regel eine Feuerversicherung mit Vinkulierung zu ihren Gunsten. Ohne Versicherung trägt der Eigentümer Wiederaufbau, Abbruch und entgangene Mieten selbst.

Neuwert gibt es nur, wenn wieder aufgebaut wird

Österreichische Gebäudepolizzen versichern in der Regel zum Neuwert. Ausgezahlt wird der volle Neuwert aber meist nur, wenn das Gebäude innerhalb der in der Polizze genannten Frist an derselben Stelle wieder aufgebaut wird. Wer nach einem Brand verkauft oder nicht mehr baut, bekommt nur den Zeitwert, und bei einer alten Halle ist das ein Bruchteil.

Für Betriebe, die ohnehin umziehen wollen oder deren Standort nicht mehr passt, ist deshalb eine Klausel wichtig, die den Wiederaufbau auch an anderer Stelle zulässt. Sie steht nicht in jeder Polizze.

Vermieten heißt: das Risiko der Mieter mittragen

Die Prämie hängt an der gefährlichsten Nutzung im Gebäude. Wechselt ein Büromieter gegen eine Kfz-Werkstätte oder eine Tischlerei, erhöht sich die Brandgefahr, und das müssen Sie dem Versicherer anzeigen. Wird eine Gefahrerhöhung verschwiegen, kann der Versicherer im Schadenfall leistungsfrei sein.

Der Mietverlust ist für vermietende Eigentümer oft die wichtigste Zusatzdeckung. Er ersetzt die Mieten, die nach einem Schaden ausfallen, bis die Flächen wieder benutzbar sind, begrenzt auf eine vereinbarte Anzahl von Monaten.

Elektrobefund und Brandschutz sind keine Formalität

Viele Versicherer verlangen für Betriebsgebäude einen aktuellen Elektrobefund und die Einhaltung der Auflagen aus der Feuerbeschau. Nach einem Brand fragt der Gutachter als Erstes danach. Fehlen Befund oder behobene Mängel, beginnt die Diskussion über eine Verletzung von Sicherheitsvorschriften.

Hochwasser, Vermurung und Lawinen sind in Gebäudepolizzen meist nur bis zu einem eigenen Höchstbetrag versichert. Für Standorte in den Gefahrenzonen der Wildbach- und Lawinenverbauung oder am Fluss sollte diese Grenze vor dem Abschluss geklärt sein.

Was versichert ist

  • Gebäude mit allen fest verbundenen Teilen und Haustechnik
  • Feuer, Blitzschlag, Explosion und Flugzeugabsturz
  • Leitungswasser und Bruchschäden an Leitungen
  • Sturm und Hagel, auch Schneedruck je nach Polizze
  • Aufräumungs-, Abbruch- und Entsorgungskosten
  • Mietverlust für vermietete Flächen, wenn vereinbart
  • Hochwasser, Überschwemmung und Vermurung bis zum Sublimit
  • Mehrkosten durch behördliche Auflagen beim Wiederaufbau, je nach Polizze

Was nicht versichert ist

  • Einrichtung und Waren, dafür gibt es die Betriebsinhaltsversicherung
  • Hochwasserschäden über dem Sublimit
  • Schäden durch Grundwasser und allmähliche Feuchtigkeit
  • Mangelhafte Instandhaltung und Abnutzung
  • Grob fahrlässig verursachte Schäden, soweit nicht vertraglich eingeschlossen
  • Schäden bei nicht angezeigtem Leerstand oder Umbau

Wer sie braucht

  • Eigentümer von Werkstätten, Hallen und Produktionsgebäuden
  • Vermieter von Geschäftslokalen und Büroflächen
  • Unternehmer mit eigenem Betriebsgebäude
  • Eigentümer gemischt genutzter Häuser mit Geschäftslokal und Wohnungen

Wer darauf verzichten kann

  • Mieter, sie versichern Inventar und Mieterinvestitionen über die Betriebsinhaltsversicherung

Pech-Rad

Drehen Sie am Rad des Pechs

Sechs Schäden, die wirklich passieren. Das Rad entscheidet, welcher Sie trifft, und zeigt, wer zahlt.

Alle sechs Fälle ansehen
  1. Schneelast drückt das Hallendach ein, fünf- bis sechsstellig. Billigtarif: zahlt, Starker Tarif: zahlt. Schneedruck gehört in Österreich meist zur Sturmdeckung. Wichtig ist, dass das Dach für die Schneelastzone gebaut und gewartet war.
  2. Hochwasser steht 1 Meter in der Halle, oft sechsstellig. Billigtarif: zahlt teilweise, Starker Tarif: zahlt teilweise. Hochwasser ist nur bis zum eigenen Höchstbetrag gedeckt, der meist weit unter dem Schaden liegt. Den Rest trägt der Betrieb.
  3. Nach Brand Neubau an anderem Standort, Differenz Zeitwert zu Neuwert. Billigtarif: zahlt teilweise, Starker Tarif: zahlt. Ohne Klausel gibt es den Neuwert nur beim Wiederaufbau an derselben Stelle. Starke Polizzen erlauben einen anderen Standort.
  4. Mieter zieht nach Brand 18 Monate aus, 18 Monatsmieten. Billigtarif: zahlt nicht, Starker Tarif: zahlt. Der Mietverlust ist in einfachen Polizzen nicht enthalten. Als Zusatz ist er auf eine vereinbarte Anzahl von Monaten begrenzt.
  5. Setzungsrisse durch Nachbarbaustelle, rund 10.000 bis 100.000 €. Billigtarif: zahlt nicht, Starker Tarif: zahlt nicht. Keine versicherte Gefahr im Gebäudevertrag. Ansprechpartner sind der Bauherr nebenan und seine Haftpflichtversicherung.
  6. Sturm reißt Paneele der PV-Anlage ab, rund 5.000 bis 40.000 €. Billigtarif: zahlt teilweise, Starker Tarif: zahlt. Gedeckt, wenn die Anlage in der Gebäudesumme steckt. Starke Polizzen führen sie ausdrücklich, samt Ertragsausfall.

Was sie kostet

Die Prämie wird aus der Versicherungssumme und einem Satz berechnet, der vor allem von Nutzung, Bauweise und Brandschutz abhängt. Ein Bürogebäude in Massivbauweise ist deutlich günstiger zu versichern als eine Holzhalle mit Produktion. Dazu kommen Lage und die gewählten Zusatzdeckungen.

Wovon der Beitrag abhängt

  • Nutzung durch Eigentümer und Mieter
  • Bauweise und Dacheindeckung
  • Versicherungssumme zum Neuwert
  • Lage und Gefahrenzonen für Hochwasser und Lawinen
  • Brandschutz: Brandabschnitte, Brandmeldeanlage
  • Alter der Leitungen und Haustechnik
  • Selbstbehalt und Laufzeit

Veröffentlichte Prämienvergleiche für Betriebsgebäude gibt es in Österreich nicht. Die Prämie steht erst im Angebot fest.

Die Tariflinien am Markt

01

Feuerversicherung

Feuer, Blitz, Explosion. Das Minimum für die Vinkulierung zugunsten der Bank, ohne Wasser und Sturm.

02

Gebäudebündel

Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel mit Kostenpositionen und Mietverlust. Der übliche Schutz für Gewerbeimmobilien.

03

Erweiterte Deckung

Höhere Hochwassergrenzen, Wiederaufbau an anderer Stelle, Einschluss grober Fahrlässigkeit, längerer Mietverlust. Für wertvolle oder exponierte Objekte.

Woran Sie einen guten Tarif erkennen

KriteriumMindeststandardStarker TarifWarum das zählt
Wiederaufbauklausel Neuwert nur bei Wiederaufbau am selben Ort Wiederaufbau auch an anderer Stelle in Österreich Nicht jeder Betrieb will nach einem Brand am alten Standort bleiben.
Unterversicherungsverzicht keiner Verzicht nach Bewertung durch den Versicherer oder Sachverständigen Baukosten steigen, die Summe bleibt oft stehen.
Mietverlust 6 Monate 12 bis 24 Monate Planung, Genehmigung und Bau dauern bei Gewerbeobjekten lange.
Hochwassergrenze niedriges Sublimit Sublimit, das einen realistischen Schaden deckt Der Katastrophenfonds zahlt nur einen Teil des Nicht-Versicherten.
Grobe Fahrlässigkeit Leistungsfreiheit nach § 61 VersVG vertraglich mitversichert Ein vergessener Frostschutz kann sonst den ganzen Anspruch kosten.
Behördliche Auflagen nicht versichert Mehrkosten für Auflagen beim Wiederaufbau eingeschlossen Nach heutigen Bauvorschriften neu zu bauen ist teurer als der alte Bestand.

Anbieter im Überblick

Betriebsgebäude versichern in Österreich die großen Sachversicherer und die Landesversicherer, oft im Rahmen einer Gewerbe-Bündelpolizze. Die Liste ist ein Marktüberblick.

VersichererEinordnung
UNIQAFirmenkunden und Gewerbeimmobilien
Wiener StädtischeVienna Insurance Group, Gewerbe- und Wohnimmobilien
GeneraliGenerali Versicherung AG, Firmen und Gewerbe
AllianzAllianz Elementar Versicherungs-AG
ZurichZürich Versicherungs-AG, Firmenkunden
Niederösterreichische VersicherungLandesversicherer mit Schwerpunkt Niederösterreich
Tiroler VersicherungLandesversicherer mit Schwerpunkt Tirol
Vorarlberger Landes-VersicherungLandesversicherer mit Schwerpunkt Vorarlberg
HDIHDI Versicherung AG in Österreich, Firmenkunden über Makler

Produkte und Bausteine am Markt

Feuerversicherung mit Vinkulierung

Die Grundlage für jede Finanzierung, die Bank wird als Begünstigte eingetragen.

Gebäude-Bündelpolizze

Feuer, Leitungswasser, Sturm und Glas für das Gebäude, oft mit Gebäudehaftpflicht.

Mietverlustversicherung

Ersetzt die Mieten, die nach einem versicherten Schaden ausfallen.

Naturkatastrophendeckung

Hochwasser, Überschwemmung, Vermurung, Lawine und Erdbeben mit eigenem Höchstbetrag.

Mythos oder Wahrheit

Was stimmt, was nicht?

Fünf Sätze, die man über diese Versicherung hört. Tippen Sie zuerst, dann lösen wir auf.

Rutscht eine Dachlawine auf ein parkendes Auto, zahlt die Gebäudeversicherung.

Das stimmt nicht.

Nein, das ist ein Haftpflichtfall. Die Haftpflichtversicherung des Eigentümers zahlt, wenn er Sicherungspflichten wie Schneefang oder Warnhinweise verletzt hat, sonst bleibt der Autobesitzer auf dem Schaden sitzen.

Ein Steinschlag vom Hang oberhalb des Betriebs ist ein versicherter Schaden.

Das stimmt.

Ja, Felssturz und Steinschlag sind in österreichischen Polizzen meist Teil der Sturmdeckung. Das überrascht viele, die an Steinschlag nur auf der Straße denken.

Wer ein Betriebsgebäude kauft, übernimmt die Gebäudeversicherung des Verkäufers.

Das stimmt.

Stimmt, nach § 69 VersVG tritt der Erwerber in den Vertrag ein. Er kann ihn innerhalb eines Monats nach dem Erwerb kündigen und sich eine eigene Polizze suchen.

Schlägt der Blitz in den Baum neben der Halle und die Elektrik ist hin, ist das ein Blitzschaden.

Das stimmt nicht.

Meist nicht. Die Feuerversicherung meint den direkten Blitzschlag ins Gebäude. Überspannung durch einen nahen Einschlag braucht eine eigene Klausel.

In Österreich ist die Feuerversicherung für Betriebsgebäude gesetzlich vorgeschrieben.

Das stimmt nicht.

Nein, eine allgemeine gesetzliche Pflicht gibt es nicht. In der Praxis verlangt aber jede finanzierende Bank eine Polizze und lässt sie vinkulieren.

Häufige Fehler beim Abschluss

  • Den Kaufpreis als Versicherungssumme genommen statt der Neubaukosten
  • Den Mieterwechsel zu einer brandgefährlichen Nutzung nicht gemeldet
  • Den Elektrobefund auslaufen lassen
  • Das Hochwassersublimit für ausreichend gehalten, ohne es nachzurechnen
  • Übersehen, dass der Neuwert an den Wiederaufbau gebunden ist

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Was ist eine Vinkulierung?

Eine Vereinbarung, mit der die Versicherungsleistung zugunsten der finanzierenden Bank gebunden wird. Nach einem Schaden zahlt der Versicherer nur mit Zustimmung der Bank aus, und die Bank wird informiert, wenn Prämien offen sind oder der Vertrag endet.

Zahlt die Gebäudeversicherung den Neuwert, wenn ich nicht wieder aufbaue?

Meist nein. Ohne Wiederaufbau innerhalb der vereinbarten Frist erhalten Sie nur den Zeitwert. Wie lange die Frist ist und ob auch an anderer Stelle gebaut werden darf, regelt Ihre Polizze.

Ist Hochwasser in der Betriebsgebäudeversicherung gedeckt?

In vielen Polizzen ja, aber nur bis zu einem eigenen Höchstbetrag, der weit unter der Versicherungssumme liegt. In Gefahrenzonen sind höhere Grenzen schwer zu bekommen. Lassen Sie sich die Grenze und die Möglichkeiten einer Erhöhung zeigen.

Muss ich einen Leerstand melden?

Ja, wenn die Polizze es verlangt, und das ist bei Gewerbegebäuden üblich. Ein leeres Gebäude ist anfälliger für Brandstiftung, Vandalismus und unbemerkte Wasserschäden. Ein verschwiegener Leerstand kann als Gefahrerhöhung zur Leistungsfreiheit führen.

Wer zahlt die Gebäudeversicherung, der Vermieter oder der Mieter?

Versicherungsnehmer ist der Eigentümer. Ob er die Prämie an Mieter weitergeben darf, regelt der Mietvertrag. Bei Geschäftsräumen ist eine Weiterverrechnung als Betriebskosten üblich, wenn sie vereinbart ist.

Was ist der Mietverlust?

Der Ersatz für Mieten, die nach einem versicherten Schaden ausfallen, weil die Räume nicht benutzbar sind. Er ist auf eine Anzahl von Monaten begrenzt. Für vermietete Gewerbeobjekte gehört er in jede Polizze.

Deckt die Gebäudeversicherung auch die Photovoltaikanlage?

Gegen Feuer und Sturm häufig ja, wenn sie am Gebäude montiert und in der Summe enthalten ist. Technische Defekte, Diebstahl und der Ertragsausfall brauchen eine eigene Photovoltaikversicherung.

Was passiert, wenn der Elektrobefund fehlt?

Verlangt die Polizze einen Befund und liegt keiner vor, kann der Versicherer nach einem Brand eine Obliegenheitsverletzung einwenden. Ob er dann kürzen oder ablehnen darf, hängt davon ab, ob der Mangel für den Schaden ursächlich war. Den Streit vermeidet man mit einem aktuellen Befund.

NAMMERT Versicherungsmakler

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1Für wen?
2Welche Versicherungen?

Mehrere möglich. Zu jeder gewählten Sparte erscheinen die Angaben, die ein Versicherer für ein Angebot braucht.

Privat

Gewerbe

3Angaben zu Ihren Wünschen

Betriebsgebäudeversicherung

4Ihr bisheriger Vertrag
5Wie erreichen wir Sie?

Das gehört oft dazu

Betriebsinhalt

Muss ich als Unternehmer in Österreich eine Betriebsinhaltsversicherung haben?

Photovoltaik

Reicht die Eigenheimversicherung für meine PV-Anlage?

Bauwesenversicherung

Wer muss in Österreich die Bauwesenversicherung abschließen, Bauherr oder Baufirma?

Boot oder Yacht? Da sind wir nicht Makler, sondern Assekuradeur: eigene Tarife, eigene Schadenregulierung.

Zur Bootsversicherung

NAMMERT Assekuradeur GmbH mit Sitz in Deutschland, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37, in Österreich tätig im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit. Bei Boots- und Yachtversicherungen sind wir Assekuradeur und nicht Makler. Erstinformation lesen · Stand

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