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Pauschaltarif für kleine GmbH
Fragebogen statt Bilanzanalyse, Summen meist bis 2 Mio. €, Standardbedingungen. Für gesunde Gesellschaften ohne Auslandsgeschäft.
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Geschäftsführer einer GmbH haften der Gesellschaft für jede schuldhafte Pflichtverletzung persönlich und ohne Obergrenze. Die D&O-Versicherung übernimmt berechtigte Ansprüche und die Kosten der Abwehr. In Österreich kommen zur allgemeinen Organhaftung besondere Risiken aus Insolvenzordnung, Unternehmensreorganisationsgesetz, Abgaben- und Sozialversicherungsrecht hinzu.
Die Frage, die hier fast jeder zuerst stellt
Ja, gegenüber der Gesellschaft für jeden Schaden aus einer schuldhaften Verletzung der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes (§ 25 GmbHG), mehrere Geschäftsführer zur ungeteilten Hand. Die Ansprüche verjähren erst nach fünf Jahren. Nach außen kommen die Haftung für Abgaben (§ 9 BAO), für Sozialversicherungsbeiträge (§ 67 Abs. 10 ASVG) und für den Quotenschaden bei verspätetem Insolvenzantrag dazu. Die GmbH beschränkt die Haftung der Gesellschafter, nicht die der Geschäftsführung.
Seit 2016 steht im Gesetz, was die Rechtsprechung zuvor schon vertrat: Wer eine unternehmerische Entscheidung frei von Interessenkonflikten, auf Grundlage angemessener Information und im Interesse der Gesellschaft trifft, handelt sorgfältig, auch wenn sich das Risiko später verwirklicht. Das ist ein echter Schutz, aber er greift nur, wenn Sie belegen können, wie die Entscheidung zustande kam.
Außerhalb unternehmerischer Ermessensentscheidungen gibt es diesen Spielraum nicht. Wer gesetzliche Pflichten verletzt, etwa bei Rechnungslegung, Kapitalerhaltung oder Abgaben, kann sich nicht auf die Business Judgment Rule berufen. Gerade hier entstehen die meisten Ansprüche, und hier setzt die D&O an.
Wird die Gesellschaft zahlungsunfähig oder überschuldet, muss der Geschäftsführer ohne schuldhaftes Zögern, spätestens aber binnen 60 Tagen, den Insolvenzantrag stellen (§ 69 IO). Die Frist dient ernsthaften Sanierungsversuchen, nicht dem Abwarten. Wer sie verstreichen lässt, haftet den Gläubigern für den Quotenschaden, und Zahlungen nach Eintritt der Insolvenz muss er der Gesellschaft ersetzen (§ 25 Abs. 3 Z 2 GmbHG).
Eine österreichische Besonderheit ist das Unternehmensreorganisationsgesetz. Meldet der Abschlussprüfer eine Eigenmittelquote unter 8 Prozent bei einer fiktiven Schuldentilgungsdauer über 15 Jahren, und beantragt die Geschäftsführung kein Reorganisationsverfahren, haftet jedes Organmitglied bis zu 100.000 Euro, wenn innerhalb von zwei Jahren Insolvenz beantragt wird (§ 22 URG). Gute D&O-Bedingungen nennen diese Ansprüche ausdrücklich.
Für Abgaben der GmbH, die infolge schuldhafter Pflichtverletzung nicht eingebracht werden können, haftet der Geschäftsführer nach § 9 BAO persönlich. Für Sozialversicherungsbeiträge gilt Ähnliches nach § 67 Abs. 10 ASVG, vor allem wenn Meldepflichten verletzt oder einbehaltene Dienstnehmeranteile nicht abgeführt wurden. Das Finanzamt und die Österreichische Gesundheitskasse nehmen den Geschäftsführer mit Haftungsbescheid in Anspruch, ohne vorher klagen zu müssen.
Ob die D&O solche Haftungen trägt, hängt von den Bedingungen ab. Die Abgabe selbst ist nicht versichert, wohl aber oft der Vermögensschaden, der durch eine fahrlässige Pflichtverletzung entsteht. Ältere Verträge schließen Steuern pauschal aus. Beim Vergleich lohnt der genaue Blick auf diese Klausel.
Pech-Rad
Sechs Schäden, die wirklich passieren. Das Rad entscheidet, welcher Sie trifft, und zeigt, wer zahlt.
Kosten:
Die Prämie hängt an der Gesellschaft, nicht an der Person. Für kleine GmbH mit solider Bilanz gibt es Pauschaltarife auf Basis eines kurzen Fragebogens, größere Unternehmen werden individuell gezeichnet.
Öffentliche Vergleichswerte für die D&O gibt es in Österreich kaum, deshalb nennen wir keine Beispielprämien. Ihre Prämie steht erst im Angebot fest, für das wir den letzten Jahresabschluss brauchen.
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Fragebogen statt Bilanzanalyse, Summen meist bis 2 Mio. €, Standardbedingungen. Für gesunde Gesellschaften ohne Auslandsgeschäft.
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Individuell gezeichnet, höhere Summen, eigene Abwehrkostensumme, Straf-Rechtsschutz, längere Nachmeldefrist, ausdrückliche Deckung für Insolvenz- und URG-Ansprüche.
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Programme mit mehreren Versicherern übereinander, Side-A-Deckung nur für die Personen, Deckung für Kapitalmarktansprüche.
| Kriterium | Mindeststandard | Starker Tarif | Warum das zählt |
|---|---|---|---|
| Rückwärtsdeckung | für unbekannte Verstöße ab Gründung oder einem Stichtag | unbegrenzt | Pflichtverletzungen zeigen sich oft erst Jahre später. |
| Nachmeldefrist | drei Jahre | fünf Jahre oder mehr, auch bei Insolvenz | Die Innenhaftung verjährt in fünf Jahren. |
| Insolvenz und URG | nicht ausdrücklich geregelt | § 25 Abs. 3 GmbHG, § 69 IO und § 22 URG ausdrücklich gedeckt | In der Krise entstehen die meisten und teuersten Ansprüche. |
| Abgaben- und Beitragshaftung | ausgeschlossen | Haftung nach § 9 BAO und § 67 Abs. 10 ASVG eingeschlossen | Finanzamt und Gesundheitskasse greifen direkt auf den Geschäftsführer zu. |
| Abwehrkosten | auf die Summe angerechnet | zusätzlich zur Versicherungssumme | Lange Verfahren verbrauchen sonst die Deckung. |
| Wissentlichkeitsausschluss | Ablehnung nach Aktenlage | erst nach rechtskräftiger Feststellung | Bis zur Entscheidung sollen die Abwehrkosten laufen. |
| Kündigung nach Schaden | für den Versicherer möglich | ausgeschlossen | Sonst steht die Geschäftsführung genau in der Krise ohne Schutz da. |
D&O zeichnen in Österreich die großen heimischen Versicherer und internationale Spezialversicherer, meist über Zweigniederlassungen. Die Aufzählung beschreibt den Markt, nicht unsere Partner.
| Versicherer | Einordnung |
|---|---|
| Zurich | österreichische Gesellschaft der Zurich-Gruppe, Mittelstand bis Konzern |
| Allianz | Allianz Elementar für kleinere Unternehmen, Industriegeschäft über die Allianz-Gruppe |
| AIG | US-Versicherungsgruppe mit Zweigniederlassung in Wien, Spezialversicherer für Financial Lines |
| Chubb | internationale Versicherungsgruppe mit Niederlassung in Wien |
| HDI Global | Industrieversicherer der Talanx-Gruppe mit Niederlassung in Österreich |
| UNIQA | börsennotierte Versicherungsgruppe mit Sitz in Wien |
Die GmbH oder AG versichert ihre Organe, die Prämie zahlt die Gesellschaft.
Der Geschäftsführer versichert sich selbst, etwa bei mehreren Mandaten oder wenn die Gesellschaft keine Police hat.
Eigener Vertrag für die Verteidigung in Straf- und Verwaltungsstrafverfahren, oft mit höheren Summen als im D&O-Baustein.
Zusätzliche Summen nur für die Personen, wenn die Gesellschaft nicht freistellen kann oder die Grundsumme verbraucht ist.
Mythos oder Wahrheit
Fünf Sätze, die man über diese Versicherung hört. Tippen Sie zuerst, dann lösen wir auf.
Eine D&O ist nur etwas für Vorstände großer Aktiengesellschaften.
Das stimmt nicht.
Falsch, auch GmbH-Geschäftsführer haften der Gesellschaft für jede schuldhafte Pflichtverletzung. In kleinen Firmen ist das Risiko oft größer, weil Kontrollen fehlen.
Ein GmbH-Geschäftsführer haftet der Gesellschaft mit seinem ganzen Privatvermögen.
Das stimmt.
Stimmt, das GmbH-Gesetz setzt keine Obergrenze. Die beschränkte Haftung schützt die Gesellschafter, nicht die Geschäftsführung.
Nach der Entlastung durch die Generalversammlung kann mir nichts mehr passieren.
Das stimmt nicht.
Falsch, die Entlastung wirkt nur für das, was die Gesellschafter bei sorgfältiger Prüfung erkennen konnten. Später aufgedeckte Fehler bleiben angreifbar, und Gläubiger bindet sie nicht.
Wenn die Gesellschafter eine Weisung erteilen, haftet der Geschäftsführer nie.
Das stimmt nicht.
Falsch, eine Weisung entlastet nicht, soweit der Ersatz zur Befriedigung der Gläubiger nötig ist. In der Krise hilft sie also wenig.
Die D&O kann auch die Verteidigung im Strafverfahren bezahlen.
Das stimmt.
Stimmt, viele Polizzen enthalten einen Straf-Rechtsschutz für die versicherten Personen. Bei rechtskräftiger Verurteilung wegen Vorsatz fordert der Versicherer das Geld zurück.
Fragen und Antworten
Alle gegenwärtigen, ehemaligen und künftigen Mitglieder von Geschäftsführung, Vorstand und Aufsichtsrat, je nach Vertrag auch Prokuristen und leitende Angestellte. Versicherungsnehmerin ist die Gesellschaft, die Organe sind die versicherten Personen.
Ja. Ausgenommen sind nur wissentliche Pflichtverletzungen und Vorsatz. Genau grobe Fahrlässigkeit ist bei Organhaftung der häufige Vorwurf, etwa bei mangelhafter Überwachung oder unzureichender Information vor einer Entscheidung.
Der Insolvenzantrag ist ohne schuldhaftes Zögern zu stellen, spätestens binnen 60 Tagen nach Eintritt der Insolvenz. Die Frist ist für ernsthafte Sanierungsschritte gedacht. Wer sie untätig verstreichen lässt, haftet den Gläubigern persönlich.
Teilweise. Die Abgabenschuld selbst ist nicht versicherbar, die persönliche Haftung nach § 9 BAO als Folge einer fahrlässigen Pflichtverletzung kann aber gedeckt sein. Das muss in den Bedingungen ausdrücklich stehen.
In Österreich nicht. Anders als in Deutschland schreibt das Aktiengesetz keinen Pflichtselbstbehalt für Vorstände vor. Ein Selbstbehalt kann vereinbart werden, um die Prämie zu senken, ist aber für Geschäftsführer meist nicht sinnvoll.
Das hängt vor allem von Umsatz, Eigenmittelquote und Branche ab. Gesunde kleine Gesellschaften erhalten Pauschaltarife, eine angespannte Bilanz verteuert den Vertrag oder führt zur Ablehnung. Eine konkrete Prämie rechnen wir mit Ihren Kennzahlen.
Ja, solange die Gesellschaft den Vertrag fortführt, denn ehemalige Organe sind mitversichert. Kündigt die Gesellschaft, schützt nur die Nachmeldefrist. Eine Zusage zur Fortführung im Geschäftsführervertrag gibt zusätzliche Sicherheit.
Weil die entscheidenden Unterschiede in Klauseln zu Insolvenz, Abgabenhaftung und Nachmeldefrist liegen und der Fragebogen vollständig sein muss. Wir prüfen die Bedingungen und begleiten die Geschäftsführung, wenn ein Anspruch erhoben wird.
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