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In Österreich gilt die CMR nach § 439a UGB auch für Transporte innerhalb des Landes, der Frächter haftet also auch von Linz nach Graz nur mit 8,33 Sonderziehungsrechten je Kilogramm. Die Warentransportversicherung ersetzt den tatsächlichen Wert, die Frachtführerhaftpflicht deckt die Haftung des Frächters, die Werkverkehrsversicherung die eigene Ladung auf eigenen Fahrzeugen. Für Handel, Industrie, Frächter und Spediteure sind das drei verschiedene Polizzen.
Die Frage, die hier fast jeder zuerst stellt
Bei den meisten Waren nicht. Der Frächter haftet nach der CMR, die in Österreich auch im Inlandsverkehr gilt, nur bis 8,33 Sonderziehungsrechte je Kilogramm Rohgewicht, das sind etwa zehn Euro je Kilogramm. Eine Palette Ersatzteile mit 200 kg und 40.000 Euro Wert bringt dann rund 2.000 Euro, und auch das nur, wenn der Frächter überhaupt haftet. Die Warentransportversicherung zahlt dagegen den versicherten Wert der Ware.
Selbst rechnen
Nach CMR, die in Österreich auch im Inland gilt, haftet der Frachtführer nur mit 8,33 Sonderziehungsrechten je Kilogramm.
Aktueller Kurs beim Internationalen Währungsfonds.
Anders als in Deutschland, wo für Inlandstransporte das HGB gilt, hat Österreich die CMR mit § 439a UGB auf den entgeltlichen Straßengütertransport im Inland ausgedehnt. Die Regeln sind damit gleich, egal ob die Ware nach Salzburg oder nach Mailand fährt: Haftung bis 8,33 Sonderziehungsrechte je Kilogramm, kurze Reklamationsfristen, Verjährung grundsätzlich nach einem Jahr.
Die Grenze fällt nur bei Vorsatz oder einem gleichgestellten Verschulden. Das muss der Geschädigte beweisen, und bis zu einem Urteil vergehen oft Jahre. Wer seine Ware selbst versichert, bekommt sein Geld vom eigenen Versicherer, der sich anschließend beim Frächter schadlos hält.
Die Warentransportversicherung schließt, wer das Risiko an der Ware trägt, also Verkäufer oder Käufer je nach Incoterms. Sie deckt die Ware auf allen Wegen, meist als Allgefahrendeckung, und zahlt unabhängig davon, ob jemand haftet.
Die Frachtführerhaftpflicht, im Markt oft CMR-Versicherung genannt, schließt der Frächter. Sie ist in Österreich keine Pflichtversicherung, Auftraggeber verlangen den Nachweis aber praktisch immer. Spediteure arbeiten meist nach den AÖSp, die ihre Haftung zusätzlich begrenzen, und brauchen eine Speditionshaftungsdeckung. Die Werkverkehrsversicherung deckt eigene Güter auf eigenen Fahrzeugen, etwa beim Installateur mit Material oder beim Großhändler mit eigener Zustellung.
Wer das Risiko trägt, steht im Kaufvertrag. Bei EXW trägt der Käufer ab Abholung, bei DDP der Verkäufer bis zum Empfänger. Bei CIF und CIP muss der Verkäufer nach den Incoterms 2020 eine Versicherung über 110 Prozent des Vertragspreises besorgen, bei CIP mit voller Deckung nach den Institute Cargo Clauses (A).
Wer laufend versendet, fasst alle Transporte in einer Jahres- oder Umsatzpolizze zusammen und meldet den Versandumsatz. Werden Boote transportiert, per Lkw oder als Seefracht, ist NAMMERT dort selbst Assekuradeur.
Pech-Rad
Sechs Schäden, die wirklich passieren. Das Rad entscheidet, welcher Sie trifft, und zeigt, wer zahlt.
Kosten:
Die Prämie ist ein Satz auf den Warenwert, bei Jahrespolizzen auf den Versandumsatz. Frachtführerhaftpflicht wird meist nach Fahrzeugzahl oder Frachtumsatz gerechnet. Dazu kommt die Versicherungssteuer.
Für Transportversicherungen gibt es in Österreich keine veröffentlichten Richtwerte, die Sätze hängen an Ware und Route. Wir nennen deshalb keine Zahlen. Die Prämie steht mit dem Angebot fest.
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Für einzelne Sendungen oder wertvolle Einzelstücke.
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Alle Transporte eines Jahres automatisch gedeckt, Abrechnung nach Versandumsatz, Höchstsumme je Transportmittel.
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Weltweite Transporte inklusive Lagerungen und Messen, mit wählbaren Einschlüssen wie Krieg und Streik.
| Kriterium | Mindeststandard | Starker Tarif | Warum das zählt |
|---|---|---|---|
| Deckungsform | benannte Gefahren | Allgefahrendeckung | Bei unklarer Schadenursache zahlt nur die volle Deckung sicher. |
| Versicherungswert | Fakturenwert | Fakturenwert plus Fracht und imaginärer Gewinn | Sonst fehlen im Schaden Frachtkosten und erwartete Spanne. |
| Höchstsumme je Lkw | zu niedrig angesetzt | am Wert einer vollen Ladung ausgerichtet | Beim Diebstahl ganzer Züge zählt die Summe je Fahrzeug. |
| Lagerung | nur kurz transportbedingt | Vor-, Zwischen- und Nachlagerung mit langer Frist | Ware steht oft länger beim Spediteur als geplant. |
| Frächterhaftpflicht | Haftung nach CMR | auch vertraglich erweiterte Haftung und Kabotage | Auftraggeber schreiben oft höhere Haftung in den Vertrag. |
| Grobes Verschulden | nur bis Haftungsgrenze gedeckt | Deckung auch bei qualifiziertem Verschulden | Bei Diebstahl vom ungesicherten Parkplatz wird regelmäßig unbegrenzte Haftung geltend gemacht. |
| Werkverkehr | nicht gedeckt | eigene Ladung eingeschlossen | Im Werkverkehr haftet niemand anderer für die eigene Ware. |
Transportversicherung ist in Österreich eine Spezialsparte der großen Sachversicherer, dazu kommen Makler mit Schwerpunkt Verkehrsgewerbe. Für Frächterhaftpflicht sind andere Häuser stark als für Warentransport.
| Versicherer | Einordnung |
|---|---|
| UNIQA | österreichischer Versicherungskonzern mit Transportsparte |
| Allianz | österreichische Gesellschaft der Allianz-Gruppe, Transport und Logistik |
| Generali | Generali-Gruppe, Firmenkunden über Makler und Außendienst |
| Helvetia | Helvetia-Gruppe mit ausgeprägtem Transportgeschäft |
| Wiener Städtische | Vienna Insurance Group, breites Firmenkundengeschäft |
| Zurich | Zurich-Gruppe, Firmen- und Industriekunden |
| HDI | Talanx-Gruppe, Firmenkunden über Makler |
Versichert die Ware, als Einzel-, Umsatz- oder Generalpolizze.
Deckt die Haftung des Frächters nach CMR, im Inland wie grenzüberschreitend.
Für Spediteure und Lagerhalter, abgestimmt auf die AÖSp.
Eigene Waren und Material auf eigenen Fahrzeugen.
Messegut auf dem Hin- und Rückweg und am Stand.
Mythos oder Wahrheit
Fünf Sätze, die man über diese Versicherung hört. Tippen Sie zuerst, dann lösen wir auf.
Die Transportversicherung zahlt nur, wenn der Frächter schuld ist.
Das stimmt nicht.
Falsch. Die Warentransportpolizze zahlt den Wert der Ware unabhängig vom Verschulden. Den Regress gegen den Frächter führt anschließend der Versicherer.
Auch eine Lawine auf der Passstraße kann ein versicherter Transportschaden sein.
Das stimmt.
Stimmt. Naturereignisse zählen zu den gedeckten Gefahren, sogar in der eingeschränkten Deckung. Genau hier zahlt der Frächter nichts, weil er für höhere Gewalt nicht haftet.
Eine Verspätung durch Stau am Brenner ersetzt die Transportversicherung.
Das stimmt nicht.
Nein. Verspätungsschäden sind ausgeschlossen, solange sie nicht eigens vereinbart sind. Der Frächter haftet nach Art. 23 CMR für Lieferfristüberschreitung nur bis zur Höhe der Fracht.
Üblicherweise wird Ware über ihrem Rechnungswert versichert.
Das stimmt.
Stimmt. Marktüblich sind 110 Prozent des Rechnungswerts. Der Aufschlag deckt den imaginären Gewinn, also den Ertrag, den der Käufer mit der Ware erwartet hat.
Wenn der Absender schlecht verpackt, zahlt die Versicherung trotzdem.
Das stimmt nicht.
Falsch. Unzureichende Verpackung ist ein Standardausschluss. Wer regelmäßig empfindliche Ware versendet, sollte seine Verpackung prüfen lassen, bevor der erste Schaden kommt.
Fragen und Antworten
Ja. § 439a UGB erklärt die CMR auf entgeltliche Straßengütertransporte im Inland für anwendbar. Haftung und Fristen sind damit dieselben wie im internationalen Verkehr.
Gesetzlich nicht. Fast alle Auftraggeber und Spediteure verlangen aber einen Nachweis, bevor sie einen Frächter beauftragen. Ohne Deckung haftet der Frächter mit seinem Betriebsvermögen.
Höchstens 8,33 Sonderziehungsrechte je Kilogramm Rohgewicht, rund zehn Euro je Kilogramm je nach Kurs. Bei leichter, wertvoller Ware ist das nur ein kleiner Teil des Werts.
Die Prämie ist ein Satz auf den Warenwert oder Versandumsatz, zuzüglich Versicherungssteuer. Ware, Route und Verpackung bestimmen die Höhe. Pauschale Richtwerte wären irreführend.
Wenn Sie wertvolle eigene Ware oder Material fahren, ja. Die Kfz-Kasko deckt das Fahrzeug, nicht die Ladung. Dafür gibt es die Werkverkehrsversicherung.
Der Verkäufer, denn er trägt das Risiko bis zur Übergabe beim Empfänger. Er sollte alle solchen Lieferungen in einer Umsatzpolizze erfassen.
Transportbedingte Lagerungen meist ja, allerdings nur für eine begrenzte Zeit. Längere Lagerungen müssen ausdrücklich eingeschlossen oder über eine Betriebsinhaltsversicherung am Lagerort gedeckt werden.
Äußerlich erkennbare Schäden sofort bei Ablieferung auf dem Frachtbrief vermerken. Für verdeckte Schäden sieht die CMR eine schriftliche Reklamation binnen sieben Tagen vor, Sonn- und Feiertage nicht mitgezählt. Parallel den eigenen Versicherer informieren.
Für Boote und Yachten ist NAMMERT selbst Assekuradeur. Solche Transporte, per Tieflader oder als Seefracht, decken wir direkt.
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Zur BootsversicherungNAMMERT Assekuradeur GmbH mit Sitz in Deutschland, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37, in Österreich tätig im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit. Bei Boots- und Yachtversicherungen sind wir Assekuradeur und nicht Makler. Erstinformation lesen · Stand
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