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Bauwesenversicherung: Schutz für das Bauwerk bis zur Übernahme

Geht ein Werk vor der Übernahme durch Zufall zugrunde, verliert der Unternehmer nach dem ABGB seinen Entgeltanspruch und baut auf eigene Kosten neu. Die Bauwesenversicherung deckt Schäden am entstehenden Bauwerk durch Unwetter, Vandalismus, Diebstahl eingebauter Teile oder Ausführungsfehler. Sie ist nicht vorgeschrieben, wird aber in vielen Bauverträgen gefordert oder vom Bauherrn für alle Gewerke abgeschlossen.

Bauwesenversicherung

Die Frage, die hier fast jeder zuerst stellt

Wer muss in Österreich die Bauwesenversicherung abschließen, Bauherr oder Baufirma?

Das regelt der Bauvertrag, das Gesetz schreibt es niemandem vor. Häufig schließt der Bauherr eine Bauwesenversicherung für alle Gewerke ab und zieht die Prämie anteilig von den Schlussrechnungen der Unternehmen ab. Fehlt eine solche Polizze, trägt das ausführende Unternehmen das Risiko bis zur Übernahme allein und sollte selbst versichern, bei laufend mehreren Baustellen am besten mit einer Jahrespolizze.

Gefahrtragung nach ABGB und ÖNORM B 2110

Nach § 1168a ABGB kann der Unternehmer kein Entgelt verlangen, wenn sein Werk vor der Übernahme durch zufällige Umstände zugrunde geht. Die ÖNORM B 2110, die in den meisten österreichischen Bauverträgen vereinbart wird, bleibt bei diesem Grundsatz: Bis zur Übernahme liegt die Gefahr für die Leistung beim Auftragnehmer, Ausnahmen gibt es für Ereignisse aus der Sphäre des Auftraggebers.

Für Schäden durch unbekannte Verursacher auf Baustellen mit mehreren Firmen sieht die ÖNORM eine anteilige Aufteilung auf die ausführenden Unternehmen vor. Wer auf solchen Baustellen arbeitet, zahlt also unter Umständen für Schäden mit, die er nicht verursacht hat. Eine Bauwesenversicherung über alle Gewerke nimmt genau diesen Streit aus der Baustelle.

Polizze des Bauherrn oder eigene Deckung

Die Bauwesenversicherung des Bauherrn umfasst in der Regel das gesamte Bauvorhaben und alle beteiligten Firmen. Die Prämie wird oft über einen Prozentabzug von den Schlussrechnungen weitergegeben. Für das Unternehmen bleibt der Selbstbehalt, der im Schadenfall häufig dem Verursacher angelastet wird.

Bauunternehmen und Baunebengewerbe, die regelmäßig ohne Bauherrenpolizze arbeiten, versichern sich mit einer Jahrespolizze für alle Baustellen, abgerechnet nach Bauumsatz und begrenzt durch eine Höchstsumme je Bauvorhaben.

Arbeiten im Bestand

Bei Dachgeschoßausbau, Aufstockung und Sanierung ist der Altbestand selbst keine Bauleistung. Läuft während der Arbeiten Regen durch eine offene Dachfläche in die Wohnungen darunter, ist dieser Schaden nur gedeckt, wenn die Polizze den Altbestand ausdrücklich einschließt. Parallel sollte der Eigentümer seine Gebäudeversicherung über die Bauarbeiten informieren.

Was nicht in die Bauwesenversicherung gehört

Beschädigt der Bagger die Gasleitung des Nachbarn oder fällt Material auf ein parkendes Auto, zahlt die Betriebshaftpflicht, nicht die Bauwesenversicherung. Eigene Maschinen, Gerüste und Baucontainer sind über die Maschinenbruch- oder Geräteversicherung zu decken. Und ein Mangel, der bloß behoben werden muss, ist kein Sachschaden: Versichert ist nur, was ein Fehler an anderen Bauteilen zerstört.

Was versichert ist

  • Unvorhergesehene Schäden an der Bauleistung bis zur Übernahme
  • Sturm, Starkregen und außergewöhnliche Witterung
  • Vandalismus und böswillige Beschädigung
  • Diebstahl eingebauter Bauteile
  • Folgeschäden aus Planungs- und Ausführungsfehlern
  • Fahrlässigkeit und Ungeschicklichkeit der Beteiligten
  • Abbruch-, Aufräum- und Entsorgungskosten nach Polizze
  • Altbestand beim Umbau, wenn eingeschlossen
  • Feuer und Explosion, wenn vereinbart

Was nicht versichert ist

  • Mängelbehebung ohne Sachschaden
  • Witterung, mit der zur Jahreszeit gerechnet werden muss
  • Lose, noch nicht eingebaute Materialien ohne besonderen Einschluss
  • Baumaschinen, Gerüste, Container und Werkzeug
  • Schäden an Dritten und Nachbargrundstücken
  • Pönalen und Bauzeitverzögerung
  • Schäden nach der Übernahme

Wer sie braucht

  • Baumeister, Bauunternehmen und Baunebengewerbe
  • Generalunternehmer mit Gesamtverantwortung
  • Bauträger und gewerbliche Bauherren mit mehreren Gewerken
  • Unternehmen, von denen der Auftraggeber einen Nachweis verlangt
  • Firmen, die im Bestand sanieren, aufstocken oder Dachgeschoße ausbauen

Wer darauf verzichten kann

  • Subunternehmer auf Baustellen mit einer Bauherrenpolizze über alle Gewerke, wenn der Selbstbehalt überschaubar ist
  • Planungsbüros ohne eigene Ausführung

Pech-Rad

Drehen Sie am Rad des Pechs

Sechs Schäden, die wirklich passieren. Das Rad entscheidet, welcher Sie trifft, und zeigt, wer zahlt.

Alle sechs Fälle ansehen
  1. Föhnsturm deckt den Dachstuhl ab, rund 10.000 bis 50.000 €. Billigtarif: zahlt, Starker Tarif: zahlt. Ein Föhnsturm dieser Stärke ist kein gewöhnliches Wetter. Der Schaden an der Bauleistung vor der Übernahme ist ein klarer Fall für die Bauwesenpolizze.
  2. Heizkörper vor der Montage gestohlen, oft vier- bis fünfstellig. Billigtarif: zahlt nicht, Starker Tarif: zahlt. Noch nicht eingebaute Teile sind in der Grunddeckung nicht versichert. Starke Polizzen schließen gelagerte Baustoffe ein, meist mit Auflagen zur Verwahrung.
  3. Kran schwenkt in die fertige Fassade, fünfstellig. Billigtarif: zahlt, Starker Tarif: zahlt. Der Schaden an der Fassade ist gedeckt, egal welches Gewerk ihn verursacht hat. Der Kran selbst gehört in die Maschinenbruchversicherung.
  4. Regen dringt beim Dachausbau ein, je Wohnung oft fünfstellig. Billigtarif: zahlt nicht, Starker Tarif: zahlt. Der Altbestand ist keine Bauleistung. Nur Polizzen mit ausdrücklichem Einschluss des Altbestands zahlen die nassen Wohnungen darunter.
  5. Estrich reißt, weil zu früh belegt, vier- bis fünfstellig. Billigtarif: zahlt nicht, Starker Tarif: zahlt nicht. Das ist ein Ausführungsmangel ohne fremde Ursache. Die Behebung schuldet der Unternehmer aus der Gewährleistung, eine Versicherung zahlt nicht.
  6. Pönale nach drei Wochen Verzug, laut Bauvertrag. Billigtarif: zahlt nicht, Starker Tarif: zahlt nicht. Vertragsstrafen und Mehrkosten durch Bauzeitverlängerung sind in keiner Bauwesenversicherung gedeckt. Sie sind ein Vertragsrisiko, kein Sachschaden.

Was sie kostet

Die Prämie wird als Promillesatz der Bausumme oder bei Jahrespolizzen des Bauumsatzes berechnet, zuzüglich Versicherungssteuer. Bei der Bauherrenpolizze wird sie oft als Prozentsatz der Rechnungssumme an die Firmen weitergegeben.

Wovon der Beitrag abhängt

  • Art des Bauwerks: Hochbau, Tiefbau, Ingenieurbau
  • Neubau oder Arbeiten im Bestand
  • Bausumme und Bauzeit
  • Selbstbehalt
  • Einschlüsse wie Altbestand, Diebstahl, Feuer, Grundwasser
  • Hochwassergefährdung des Grundstücks
  • Schadenverlauf bei Jahrespolizzen

Veröffentlichte Prämienvergleiche für Bauwesenversicherungen gibt es in Österreich nicht, gerechnet wird je Projekt oder Jahresumsatz. Wir verzichten daher auf Richtwerte, die Prämie steht im Angebot.

Die Tariflinien am Markt

01

Projektpolizze

Ein Bauvorhaben von Baubeginn bis Übernahme, Summe nach Auftragswert.

02

Jahrespolizze

Alle Baustellen eines Unternehmens bis zu einer Höchstsumme je Projekt, abgerechnet nach Bauumsatz.

03

Erweiterte Deckung

Mit Altbestand, Diebstahl angelieferter Materialien, Feuer und Grundwasser. Für Sanierung, Tiefbau und exponierte Lagen.

Woran Sie einen guten Tarif erkennen

KriteriumMindeststandardStarker TarifWarum das zählt
Umfang nur die eigene Leistung alle Gewerke mit Regressverzicht untereinander Ein gemeinsamer Vertrag erspart die Aufteilung nach ÖNORM bei unbekannten Verursachern.
Altbestand nicht gedeckt mit eigener Summe mitversichert Beim Dachgeschoßausbau ist der Schaden an den Wohnungen darunter oft der größte.
Diebstahl nur eingebaute Teile auch angelieferte Materialien bis zu einer Grenze Fenster, Kabel und Haustechnik werden meist vor dem Einbau gestohlen.
Feuer ausgeschlossen eingeschlossen Sonst braucht der Rohbau eine eigene Feuerdeckung.
Grundwasser und Hochwasser nur außergewöhnliche Ereignisse klar geregelt, auch für offene Baugruben Im Tiefbau ist Wasser der häufigste Schadenauslöser.
Selbstbehalt hoch, pauschal nach Gewerk gestaffelt, bei Vandalismus reduziert Mittlere Schäden sollen nicht vollständig im Selbstbehalt verschwinden.
Jahrespolizze jede Baustelle einzeln anmelden automatische Deckung bis Höchstsumme Eine vergessene Anmeldung ist die häufigste Deckungslücke.

Anbieter im Überblick

Die Bauwesenversicherung bieten in Österreich vor allem die großen Sachversicherer mit technischer Abteilung an. Die Annahme richtet sich nach Bauart und Bausumme.

VersichererEinordnung
UNIQAösterreichischer Versicherungskonzern, technische Versicherungen für Bau und Industrie
Wiener StädtischeVienna Insurance Group, breites Firmenkundengeschäft
Allianzösterreichische Gesellschaft der Allianz-Gruppe, Mittelstand und Industrie
GeneraliGenerali-Gruppe, Außendienst und Makler
ZurichZurich-Gruppe mit Schwerpunkt Firmenkunden
HDITalanx-Gruppe, Firmenkunden über Makler
HelvetiaHelvetia-Gruppe, Makler und Außendienst

Produkte und Bausteine am Markt

Bauwesenversicherung des Bauherrn

Ein Vertrag für das gesamte Bauvorhaben und alle Gewerke.

Bauwesenversicherung des Unternehmers

Deckt nur die eigene Leistung, als Projekt- oder Jahrespolizze.

Montageversicherung

Für Haustechnik, Aufzüge oder Anlagen während Montage und Probebetrieb.

Rohbau-Feuerversicherung

Feuer, Blitz und Explosion am entstehenden Gebäude, oft bis zur Fertigstellung in der späteren Gebäudeversicherung enthalten.

Bauherrenhaftpflicht und Betriebshaftpflicht

Für Schäden an Dritten, die die Bauwesenversicherung nicht übernimmt.

Mythos oder Wahrheit

Was stimmt, was nicht?

Fünf Sätze, die man über diese Versicherung hört. Tippen Sie zuerst, dann lösen wir auf.

Wer einen Schaden auf der Baustelle nicht verursacht hat, muss dafür auch nichts zahlen.

Das stimmt nicht.

Nicht immer. Bleibt der Täter unbekannt, teilt die ÖNORM B 2110 den Schaden anteilig auf die ausführenden Firmen auf. Eine Bauwesenpolizze über alle Gewerke vermeidet genau diese Rechnung.

Die Bauwesenversicherung zahlt auch, wenn beim Aushub das Nachbarhaus Risse bekommt.

Das stimmt nicht.

Nein. Schäden an fremden Gebäuden sind Haftpflichtschäden und Sache der Betriebshaftpflicht. Die Bauwesenversicherung kümmert sich nur um das eigene Bauvorhaben.

Stürzt ein Bauteil wegen eines Rechenfehlers ein, kann das gedeckt sein.

Das stimmt.

Stimmt. Folgeschäden aus Planungs- und Berechnungsfehlern sind versichert. Die korrigierte Planung selbst zahlt der Planer, nicht die Polizze.

Gerüst und Baucontainer sind in der Bauwesenpolizze mitversichert.

Das stimmt nicht.

Nein. Die Polizze deckt das entstehende Bauwerk. Gerüste, Container und Geräte sind über eine Maschinenbruch- oder Geräteversicherung abzusichern.

Auch private Häuslbauer können eine Bauwesenversicherung abschließen.

Das stimmt.

Stimmt. Viele Versicherer bieten Polizzen für Einfamilienhäuser an, auch bei viel Eigenleistung. Sie laufen bis zur Fertigstellung und sind meist mit einer Einmalprämie bezahlt.

Häufige Fehler beim Abschluss

  • Glauben, die ÖNORM nehme dem Unternehmer das Risiko bis zur Übernahme ab
  • Beim Dachgeschoßausbau den Altbestand nicht einschließen
  • Den Prämienabzug akzeptieren und den eigenen Selbstbehalt nicht kennen
  • Größere Projekte in der Jahrespolizze nicht gesondert melden
  • Bauwesen und Haftpflicht verwechseln

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Ist die Bauwesenversicherung in Österreich Pflicht?

Nein. Sie wird aber oft im Bauvertrag verlangt, bei öffentlichen Ausschreibungen und Generalunternehmern besonders häufig. Ohne Nachweis gibt es den Auftrag dann nicht.

Darf der Bauherr die Bauwesenversicherung von meiner Rechnung abziehen?

Wenn es im Bauvertrag vereinbart ist, ja. Der Abzug ist dann Ihr Anteil an einer Polizze, die auch Ihre Leistung deckt. Lassen Sie sich die Bedingungen und den Selbstbehalt zeigen.

Ist Diebstahl auf der Baustelle gedeckt?

Für eingebaute Teile ja. Materialien, die nur angeliefert wurden, sind nur mit besonderem Einschluss versichert. Werkzeug und Maschinen gehören nie dazu.

Was kostet eine Bauwesenversicherung?

Die Prämie ist ein Promillesatz der Bausumme oder des Jahresbauumsatzes, dazu kommt die Versicherungssteuer. Sie hängt von Bauart, Bestand oder Neubau, Selbstbehalt und Einschlüssen ab.

Zahlt die Bauwesenversicherung Baumängel?

Nein. Die Behebung des Mangels selbst bleibt Sache der Gewährleistung. Gedeckt ist der Schaden, den der Mangel an anderen Bauteilen verursacht.

Wer zahlt, wenn ein anderes Gewerk meine Arbeit beschädigt?

Mit einer Bauherrenpolizze über alle Gewerke zahlt diese. Ohne sie müssen Sie den Verursacher finden und über dessen Haftpflicht vorgehen. Bleibt er unbekannt, greift bei vereinbarter ÖNORM B 2110 die anteilige Aufteilung.

Endet der Schutz mit der Übernahme?

Ja. Mit der Übernahme geht die Gefahr auf den Auftraggeber über. Danach greifen Gewährleistung, Betriebshaftpflicht und die Gebäudeversicherung des Eigentümers.

Ist ein Hochwasserschaden an der Baugrube versichert?

Nur im Rahmen dessen, was die Polizze für Grund- und Hochwasser vorsieht. Viele Verträge decken nur außergewöhnliche Ereignisse. In gefährdeten Lagen gehört dieser Punkt ausdrücklich in die Polizze.

Brauche ich eine Polizze je Baustelle?

Als Unternehmen mit laufend mehreren Baustellen nicht. Eine Jahrespolizze deckt alle Projekte bis zur vereinbarten Höchstsumme. Größere Vorhaben meldet man zusätzlich an.

NAMMERT Versicherungsmakler

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Wir holen Angebote ein und melden uns mit einem Vergleich. Kostenlos und ohne Verpflichtung, die Vergütung zahlt der Versicherer.

1Für wen?
2Welche Versicherungen?

Mehrere möglich. Zu jeder gewählten Sparte erscheinen die Angaben, die ein Versicherer für ein Angebot braucht.

Privat

Gewerbe

3Angaben zu Ihren Wünschen

Bauwesenversicherung

4Ihr bisheriger Vertrag
5Wie erreichen wir Sie?

Das gehört oft dazu

Maschinenbruch

Deckt meine Betriebsinhaltsversicherung nicht ohnehin Schäden an Maschinen?

Betriebsgebäude

Braucht ein Betriebsgebäude in Österreich eine eigene Versicherung?

Boot oder Yacht? Da sind wir nicht Makler, sondern Assekuradeur: eigene Tarife, eigene Schadenregulierung.

Zur Bootsversicherung

NAMMERT Assekuradeur GmbH mit Sitz in Deutschland, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37, in Österreich tätig im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit. Bei Boots- und Yachtversicherungen sind wir Assekuradeur und nicht Makler. Erstinformation lesen · Stand

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