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Grundgefahren, niedrige Haftpflichtsumme, Hochwasser nur mit kleiner Pauschale. Genügt für wenig Inventar.
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In Österreich versichert die Haushaltsversicherung Ihren Wohnungsinhalt gegen Feuer, Leitungswasser, Einbruch, Sturm und Glasbruch, und in den meisten Tarifen steckt die private Haftpflicht gleich mit drin. Sie ist freiwillig. Worauf es ankommt, sind die Versicherungssumme, die Hochwassergrenze und die Laufzeit.
Die Frage, die hier fast jeder zuerst stellt
Bei den meisten österreichischen Haushaltsversicherungen ja, als eingeschlossene Privathaftpflicht für Sie und die Personen in Ihrem Haushalt. Prüfen Sie aber die Pauschalsumme: Ältere Polizzen haben oft niedrige Summen, zeitgemäß sind mehrere Millionen Euro. Wer nur eine Wohnung ohne Haushaltsversicherung hat, etwa im möblierten Zimmer, braucht eine eigene Haftpflicht. Doppelt versichert ist, wer zusätzlich eine Einzelpolizze für Haftpflicht führt.
Haushaltsversicherungen werden in Österreich häufig mit langer Laufzeit abgeschlossen, oft zehn Jahre, meist gegen einen Laufzeitrabatt. Als Verbraucher können Sie nach § 8 Abs. 3 VersVG trotzdem zum Ende des dritten Versicherungsjahres und danach jährlich kündigen, mit einem Monat Frist.
Der Haken: Einen gewährten Dauerrabatt darf der Versicherer bei vorzeitiger Kündigung zurückfordern, wenn das im Vertrag so vereinbart ist. Vor einem Wechsel lohnt deshalb ein Blick in die Polizze, wie hoch diese Nachforderung ausfallen würde.
Ist der Wohnungsinhalt mehr wert als die Versicherungssumme, kürzt der Versicherer nach § 56 VersVG jeden Schaden anteilig. Viele Tarife verzichten darauf, wenn Sie die Summe nach der Wohnnutzfläche und dem Ausstattungsgrad berechnen lassen, den der Versicherer vorgibt.
Dieser Verzicht gilt nur, solange die Angaben stimmen. Wer von 60 auf 90 Quadratmeter umzieht und es nicht meldet, verliert ihn. Die Wohnfläche ist deshalb die wichtigste Zahl bei jeder Adressänderung.
Sturm und Hagel sind in der Haushaltsversicherung voll gedeckt, Hochwasser, Überschwemmung und Vermurung dagegen fast immer nur bis zu einer Pauschalsumme. Die Arbeiterkammer nennt als übliche Größenordnung 4.000 bis 10.000 Euro, gegen Aufpreis lässt sich die Grenze bei vielen Versicherern erhöhen.
Was darüber hinausgeht, kann über den Katastrophenfonds und die Beihilfen der Länder teilweise ersetzt werden. Dabei wird die Versicherungsleistung abgezogen, und ein Rechtsanspruch auf eine bestimmte Quote besteht nicht. Wer im Keller oder Erdgeschoss wohnt, sollte die Pauschale deshalb bewusst wählen.
Nach § 61 VersVG ist der Versicherer leistungsfrei, wenn Sie den Schaden grob fahrlässig herbeiführen. Anders als in Deutschland gibt es dafür keine gesetzliche Quotelung, es gilt alles oder nichts. Gute Tarife verzichten deshalb bis zu einer Summe auf diesen Einwand.
Einbruchdiebstahl setzt voraus, dass jemand gewaltsam in versperrte Räume eindringt. Ein offenes Fenster, eine unversperrte Kellertür oder ein nicht abgesperrtes Fahrrad im Stiegenhaus führen regelmäßig zu Ablehnungen. Kanus und Schlauchboote in der Wohnung sind Teil des Inventars; für Boote mit Liegeplatz gibt es die Bootskasko, die wir als Assekuradeur anbieten.
Pech-Rad
Sechs Schäden, die wirklich passieren. Das Rad entscheidet, welcher Sie trifft, und zeigt, wer zahlt.
Kosten:
Die Prämie hängt vor allem von Wohnnutzfläche, Ausstattung, Lage und Versicherungssumme ab. Dazu kommen die gesetzliche Versicherungssteuer und die gewählten Zusätze wie eine höhere Hochwasserpauschale. Beispielbeiträge nennen wir nicht, weil die Unterschiede nach Bundesland und Bezirk erheblich sind.
Ohne Beispielprämien, weil sie regional stark schwanken. Ihre Prämie steht erst im Angebot fest.
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Grundgefahren, niedrige Haftpflichtsumme, Hochwasser nur mit kleiner Pauschale. Genügt für wenig Inventar.
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Unterversicherungsverzicht, Glasbruch, Überspannung, höhere Grenzen für Wertsachen und Haftpflicht im Millionenbereich.
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Verzicht auf grobe Fahrlässigkeit bis zu hohen Summen, erweiterte Naturkatastrophendeckung, Fahrraddiebstahl und Leistungsgarantie.
| Kriterium | Mindeststandard | Starker Tarif | Warum das zählt |
|---|---|---|---|
| Haftpflicht | eingeschlossen | mehrere Millionen Euro pauschal, auch für Kinder unter 14 | Die Haftpflicht ist in Österreich der eigentliche Kern vieler Haushaltsversicherungen. |
| Hochwasserpauschale | wenige tausend Euro | erhöht auf 20.000 € oder mehr | Im Keller oder Erdgeschoss ist die Pauschale schnell ausgeschöpft. |
| Unterversicherungsverzicht | bei Berechnung nach Fläche | mit jährlicher Wertanpassung | Ohne Verzicht kürzt schon ein kleiner Leitungswasserschaden. |
| Grobe Fahrlässigkeit | kein Verzicht | Verzicht bis zur Versicherungssumme | Nach VersVG gilt sonst alles oder nichts. |
| Wertsachen | Grenze im versperrten Behältnis | höhere Grenzen auch außerhalb eines Safes | Schmuck und Uhren sind beim Einbruch das Erste, was fehlt. |
| Überspannung | begrenzt | bis zur vollen Summe | Gewitter treffen alle Geräte gleichzeitig. |
| Fahrrad | nur in versperrten Räumen | Diebstahl auch unterwegs, versperrt abgestellt | In der Stadt wird das Rad selten aus der Wohnung gestohlen. |
Haushaltsversicherungen bieten alle großen Sachversicherer in Österreich an, dazu die Landesversicherer. Die Tarife unterscheiden sich vor allem in der Hochwasserpauschale und der Haftpflichtsumme. Die Liste ist ein Marktüberblick.
| Versicherer | Einordnung |
|---|---|
| Wiener Städtische | Teil der Vienna Insurance Group, bundesweit, Außendienst und Makler |
| UNIQA | börsennotierte Versicherungsgruppe mit Sitz in Wien |
| Generali | österreichische Gesellschaft des italienischen Generali-Konzerns |
| Allianz | Allianz Elementar, Tochter der deutschen Allianz |
| Donau Versicherung | ebenfalls Vienna Insurance Group, eigene Marke |
| GRAWE | Grazer Wechselseitige, Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit |
| Helvetia | österreichische Niederlassung der Schweizer Helvetia-Gruppe |
| Oberösterreichische | Landesversicherer mit Sitz in Linz |
| Niederösterreichische | Landesversicherer mit Sitz in St. Pölten |
| Wüstenrot | Versicherung der Wüstenrot-Gruppe, Salzburg |
Der Normalfall in Österreich: Inventar und Privathaftpflicht in einer Polizze.
Für Hausbesitzer oft als gemeinsames Paket mit der Eigenheimversicherung, eine Prämie, eine Polizze.
Erhöht die Pauschale für Hochwasser, Überschwemmung und Vermurung gegen Mehrprämie.
Deckt Diebstahl außerhalb der Wohnung, bei E-Bikes oft mit eigener Obergrenze.
Mythos oder Wahrheit
Fünf Sätze, die man über diese Versicherung hört. Tippen Sie zuerst, dann lösen wir auf.
Eine nur zugezogene Wohnungstür reicht, damit Einbruch versichert ist.
Das stimmt nicht.
Nicht immer, viele Bedingungen verlangen versperrte Türen. Fällt die Tür nur ins Schloss, streiten Versicherer oft, ob überhaupt eingebrochen wurde. Einmal absperren beugt dem vor.
Auch das Wildbret in der Tiefkühltruhe kann nach einem Stromausfall versichert sein.
Das stimmt.
Ja, viele Haushaltsversicherungen ersetzen Kühl- und Gefriergut, das durch einen Stromausfall verdirbt. Oft ist das ein Zusatz mit kleiner Höchstsumme.
Wenn der Wind mit 50 km/h einen Blumentrog vom Balkon weht, zahlt die Polizze.
Das stimmt nicht.
Nein, erst ab mehr als 60 km/h spricht die Polizze von Sturm. Im Zweifel holt der Versicherer die Messwerte von GeoSphere Austria, der früheren ZAMG.
Im Sparstrumpf daheim ist Bargeld unbegrenzt versichert.
Das stimmt nicht.
Falsch, Bargeld ist in jeder Haushaltsversicherung eng begrenzt, außerhalb eines Tresors besonders. Größere Summen gehören aufs Konto oder in einen versperrten Tresor.
Stoße ich im Urlaub in Italien jemanden um, kann meine Haushaltsversicherung zahlen.
Das stimmt.
Stimmt, die eingeschlossene Privathaftpflicht gilt meist in ganz Europa oder weltweit. Prüfen Sie Summe und Geltungsbereich vor der Reise.
Fragen und Antworten
Ja, aber meist nur bis zur vereinbarten Pauschalsumme. Die liegt laut Arbeiterkammer häufig zwischen 4.000 und 10.000 Euro und lässt sich bei vielen Anbietern gegen Aufpreis erhöhen. Den Rest tragen Sie selbst, abzüglich einer möglichen Beihilfe aus dem Katastrophenfonds.
Ab einer Windgeschwindigkeit von mehr als 60 km/h. Dringt Regen durch ein vom Sturm abgedecktes Dach ein, zahlt die Haushaltsversicherung auch die Folgeschäden am Inventar. Schäden durch bloßen Regen ohne Sturm sind nicht versichert.
Als Verbraucher zum Ende des dritten Jahres und danach jährlich, mit einem Monat Frist. So steht es in § 8 VersVG. Hat Ihnen der Versicherer einen Dauerrabatt gewährt, kann er diesen bei vorzeitiger Kündigung anteilig zurückverlangen.
Im versperrten Keller oder in der Wohnung meist ja, gegen Einbruchdiebstahl. Unterwegs gestohlene Räder brauchen einen eigenen Zusatz. Viele Tarife verlangen, dass das Rad an einen festen Gegenstand angeschlossen war.
So hoch wie der Neuwert des gesamten Wohnungsinhalts. Die meisten Versicherer berechnen sie aus Wohnnutzfläche und Ausstattung und verzichten dann auf den Einwand der Unterversicherung. Bei teurer Einrichtung lohnt eine eigene Aufstellung.
Am eigenen Inventar ja. Schäden am Gebäude, etwa an Böden und Wänden, betreffen die Gebäudeversicherung des Vermieters. Verursachen Sie selbst einen Schaden an der Wohnung, kann die eingeschlossene Haftpflicht zahlen, sofern Mietsachschäden mitversichert sind.
Meist nicht, wenn Ihre Haushaltsversicherung eine ausreichende Haftpflichtsumme enthält. Eine eigene Polizze lohnt nur, wenn Sie keinen Haushalt versichern oder deutlich bessere Bedingungen wollen, etwa für Drohnen oder Ehrenamt.
Die Bedingungen enthalten Pflichten für längere Abwesenheit, etwa Türen zu versperren und Wasserleitungen abzusperren. Wer sie verletzt, riskiert Kürzungen. Bei Zweitwohnungen, die nicht ständig bewohnt sind, gelten oft eigene Tarife mit strengeren Regeln für Einbruch.
Ohne besondere Vereinbarung nicht, der Versicherer ist nach § 61 VersVG dann leistungsfrei. Viele Tarife verzichten aber bis zu einer bestimmten Summe auf diesen Einwand. Das ist einer der wichtigsten Unterschiede zwischen billigen und guten Polizzen.
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