Sach-, Haftpflicht-, Unfall- und Rechtsschutzverträge
drei Monate vor Ablauf
Der Vertrag läuft meist ein Jahr und verlängert sich danach jedes Jahr von selbst. Wer kündigen will, muss das spätestens drei Monate vor dem Ablauf tun, und die Kündigung muss an diesem Tag beim Versicherer einlangen, nicht bloß aufgegeben sein. In Österreich sind Zehnjahresverträge verbreitet, dort gilt dasselbe erst zum Ende der Laufzeit.
Außer der Reihe: Außerdem: nach einem gemeldeten Schaden und bei einer Beitragserhöhung ohne mehr Leistung dürfen Sie innerhalb eines Monats kündigen, unabhängig vom Ablauf.
Betrifft:
Privathaftpflicht, Haushaltsversicherung, Eigenheim, Naturkatastrophen, Photovoltaik, Bauherrenversicherung, Fahrrad und E-Bike, Drohnenversicherung, Hunde- und Pferdehaftpflicht, Rechtsschutz, Unfallversicherung, Reiseversicherung, Betriebshaftpflicht, Berufshaftpflicht, D&O-Versicherung, Firmenrechtsschutz, Betriebsinhalt, Betriebsgebäude, Betriebsunterbrechung, Elektronikversicherung, Maschinenbruch, Bauwesenversicherung, Transportversicherung, Cyberversicherung, Kreditversicherung, Gruppenunfallversicherung
Kfz-Versicherung
einen Monat vor Ablauf (30.11.)
Die meisten Kfz-Verträge laufen bis zum 31. Dezember. Dann ist der 30. November der letzte Tag, an dem die Kündigung beim Versicherer einlangen muss. Wer unterjährig angemeldet hat, rechnet vom eigenen Ablauftag einen Monat zurück.
Außer der Reihe: Dazu kommen eigene Fristen nach einer Prämienerhöhung, nach einem Schaden und bei Verkauf oder Abmeldung des Fahrzeugs.
Betrifft:
Kfz-Versicherung, Flottenversicherung
Private Krankenversicherung
drei Monate zum Ende des Versicherungsjahres
Kündigen ist hier selten die richtige Frage. Wer wechselt, verliert Alterungsrückstellungen, und der Weg zurück ist je nach Alter und Einkommen versperrt. Meist ist der Tarifwechsel im selben Haus die bessere Lösung.
Außer der Reihe: Eine Kündigung wird erst wirksam, wenn der Abschluss einer neuen Krankenversicherung nachgewiesen ist.
Betrifft:
Private Krankenversicherung
Zusatzversicherungen für Gesundheit und Pflege
drei Monate vor Ablauf, oft mit Mindestlaufzeit
Viele Zusatztarife haben eine Mindestlaufzeit von zwei Jahren, erst danach gilt die normale Frist. Bei Zahnzusatz beginnen Wartezeiten und Staffeln im neuen Vertrag von vorn, ein Wechsel kurz vor einer geplanten Behandlung kostet Leistung.
Außer der Reihe: Eine Prämienerhöhung öffnet auch hier ein Kündigungsrecht von einem Monat.
Betrifft:
Zusatzkrankenversicherung, Zahnversicherung, Pflegevorsorge, Tierkrankenversicherung, Betriebliche Krankenversicherung
Berufsunfähigkeit, Ablebensversicherung, Rente und Begräbniskosten
zum Ende der laufenden Zahlungsperiode
Diese Verträge können Sie zum Ende jeder Zahlungsperiode kündigen, je nach Zahlweise monatlich bis jährlich. Genau darin liegt die Gefahr: Eine gekündigte Berufsunfähigkeitsversicherung bekommt man einige Jahre später und mit einer Diagnose in der Akte oft nicht wieder, und der Rückkaufswert liegt in den ersten Jahren unter dem Eingezahlten.
Außer der Reihe: Statt zu kündigen: Prämie stunden, den Vertrag prämienfrei stellen oder die Summe senken.
Betrifft:
Berufsunfähigkeit, Ablebensversicherung, Bestattungsvorsorge, Private Pensionsvorsorge
Betriebliche Altersvorsorge
nicht frei kündbar
Eine betriebliche Vorsorge lässt sich im Regelfall nicht einfach kündigen und auszahlen; das Geld ist für die Pension gebunden. Möglich sind Beitragspause, Ruhendstellung oder die Mitnahme beim Arbeitgeberwechsel.
Außer der Reihe: Beim Jobwechsel gelten eigene Fristen für die Übertragung des Guthabens.
Betrifft:
Betriebliche Vorsorge