Kfz-Handel und Werkstatt in Österreich: Probefahrt, Kundenauto, Abstellplatz
Ein Autohaus oder eine Werkstatt fährt täglich mit Fahrzeugen, die nicht zum Verkehr zugelassen sind oder einem Kunden gehören. Für die Probefahrtkennzeichen schreibt das Kraftfahrgesetz eine Haftpflichtversicherung vor. Schäden am Fahrzeug selbst, ob auf der Probefahrt, auf der Hebebühne oder am Abstellplatz, deckt sie aber nicht. Dafür braucht es eine Kaskodeckung, die auf den Betrieb zugeschnitten ist.
Muss ein Kfz-Händler in Österreich eine eigene Versicherung haben?
Wer Probefahrtkennzeichen beantragt, muss für jedes Kennzeichen eine Versicherungsbestätigung nach § 61 Abs. 1 KFG vorlegen, ohne Kfz-Haftpflicht gibt es also keine blauen Tafeln. Eine Kasko für Kundenfahrzeuge und den eigenen Bestand ist freiwillig. Fehlt sie bei einem Vorführwagen, muss der Händler den Kaufinteressenten vor der Probefahrt darauf hinweisen. Einen Selbstbehalt darf er nach Ansicht des OGH nur verlangen, wenn er ihn vorher angekündigt hat.
Probefahrtkennzeichen: wofür die blauen Tafeln gelten
Probefahrten mit Fahrzeugen ohne Zulassung regelt § 45 KFG. Er zählt abschließend auf, welche Fahrten mit den blauen Tafeln erlaubt sind; nach den Merkblättern der WKO gehört auch die Überstellung vom Händler zum Käufer bei der Abholung dazu. Private Fahrten sind unzulässig, auch wenn es einen geschäftlichen Anlass gibt. Bei jeder Fahrt ist der Probefahrtschein mitzuführen.
Die Behörde vergibt Probefahrtkennzeichen nur, wenn die Notwendigkeit glaubhaft gemacht wird, etwa durch einen Fahrzeughandel. Für jedes Kennzeichen ist eine Versicherungsbestätigung vorzulegen. Die WKO weist darauf hin, dass österreichische Probefahrtkennzeichen für Fahrten nach Deutschland nicht verwendet werden dürfen, die Durchfahrt aber erlaubt ist, und dass für Italien eigene Einschränkungen gelten.
Der Kunde auf Probefahrt: Kasko, Hinweis und Selbstbehalt
Baut ein Kaufinteressent auf der Probefahrt einen Unfall, zahlt die Haftpflicht des Probefahrtkennzeichens den Schaden beim Unfallgegner. Für den Schaden am Vorführwagen kommt es auf die Kasko an. Hat der Händler keine, muss er den Interessenten nach der Rechtsprechung des OGH vor Antritt der Fahrt darüber aufklären, und einen Selbstbehalt kann er nur fordern, wenn er vorher darauf hingewiesen hat.
In der Praxis heißt das: schriftliche Probefahrtvereinbarung, Lenkberechtigung und Ausweis prüfen, Selbstbehalt im Vorhinein nennen. Die WKO stellt dafür Muster bereit. Mit einer Kaskodeckung im Betrieb wird das Gespräch einfacher, weil der Kunde nicht mit einem Totalschaden auf eigene Rechnung rechnen muss.
Kundenfahrzeuge in der Werkstatt
Die Betriebshaftpflicht einer Werkstatt deckt Personen- und Sachschäden bei Dritten, etwa den Kunden, der in der Annahme ausrutscht. Schäden an Fahrzeugen, die gerade repariert oder verwahrt werden, sind dort in aller Regel ausgeschlossen, ebenso alles, was beim Lenken eines Kraftfahrzeugs passiert. Ein Auto, das beim Umparken in der Halle gegen eine Säule fährt, bleibt so ohne eigene Deckung am Betrieb hängen.
Eine Kaskodeckung für Kundenfahrzeuge in Obhut schließt diese Lücke. Entscheidend sind die Details der Polizze: ob sie nur während der Arbeit gilt oder auch für Fahrzeuge, die über Nacht am Abstellplatz stehen, welche Höchstsumme je Fahrzeug vereinbart ist und welcher Selbstbehalt gilt.
Der eigene Bestand am Abstellplatz
Ein Gebrauchtwagenplatz ist ein Klumpenrisiko: Ein Hagelzug, ein Sturm oder ein Brand trifft viele Fahrzeuge auf einmal. Eine Teilkasko für den Bestand deckt diese Naturgefahren sowie Diebstahl, eine Vollkasko zusätzlich Schäden beim Rangieren und auf Überstellungsfahrten.
Die Prämie richtet sich meist nach dem durchschnittlichen Bestandswert, die Versicherer setzen dazu eine Höchstsumme je Fahrzeug und für den ganzen Platz. Wer saisonal mehr Fahrzeuge hat oder hochwertige Modelle hereinnimmt, sollte das melden, sonst droht im Schaden eine Unterversicherung.
Was versichert ist
Kfz-Haftpflicht für Fahrten mit Probefahrtkennzeichen
Kasko für Kundenfahrzeuge in Obhut, zur Reparatur, Pflege oder zum Verkauf
Kasko für den eigenen Fahrzeugbestand am Abstellplatz
Unfallschäden auf Probe- und Überstellungsfahrten, in der Vollkasko
Hagel, Sturm, Brand und Diebstahl am Bestand, in der Teilkasko
Schäden beim Umparken und Rangieren im Betrieb, je nach Polizze
Überstellung vom Händler zum Käufer bei der Abholung
Was nicht versichert ist
Mangelhafte Reparatur und deren Behebung, das ist Gewährleistung
Privatfahrten mit Probefahrtkennzeichen
Fahrten ins Ausland, wo das Kennzeichen nicht gilt
Unterschlagung durch einen Kaufinteressenten, wenn nicht eigens vereinbart
Vorsätzlich herbeigeführte Schäden
Wer sie braucht
Autohäuser und Gebrauchtwagenhändler
Kfz-Werkstätten und Mechatroniker
Spengler, Lackierer und Reifenhändler mit Kundenfahrzeugen im Betrieb
Fahrzeugaufbereiter
Betriebe, die Fahrzeuge vor der Zulassung überstellen
Wer sie nicht braucht
Teilehändler ohne Probefahrtkennzeichen, die nie fremde Fahrzeuge lenken oder verwahren
Pech-Rad
Drehen Sie am Rad des Pechs
Sechs Schäden, die wirklich passieren: Das Rad wählt Ihren und zeigt, wer zahlt.
Kosten:
Billigtarif Starker Tarif
Alle sechs Fälle ansehen
Kundenauto touchiert beim Umparken, rund 1.000 bis 5.000 €. Billigtarif: zahlt nicht, Starker Tarif: zahlt. Ein Schaden am Fahrzeug in Verwahrung fällt nicht unter die Betriebshaftpflicht. Die Kasko für Kundenfahrzeuge in Obhut zahlt, wenn sie den ganzen Betrieb erfasst.
Interessent fährt Vorführwagen an, Schaden am Gegner und am eigenen Wagen. Billigtarif: zahlt teilweise, Starker Tarif: zahlt. Der Unfallgegner bekommt sein Geld aus der Haftpflicht des Kennzeichens. Den Vorführwagen deckt nur die Vollkasko, sonst bleibt der Händler darauf sitzen.
Hagel über dem Abstellplatz, für viele Fahrzeuge zugleich, oft fünfstellig. Billigtarif: zahlt nicht, Starker Tarif: zahlt. Hagel ist ein Teilkaskoschaden. Ohne Kasko für den Bestand zahlt der Händler jeden Schaden selbst.
Probefahrt endet in Deutschland, Strafe und offene Deckungsfrage. Billigtarif: zahlt nicht, Starker Tarif: zahlt nicht. Mit österreichischem Probefahrtkennzeichen ist die Fahrt nach Deutschland nicht zulässig. Wer gegen die Regeln fährt, kann sich auf keinen Tarif verlassen.
Probefahrer verschwindet mit dem Auto, Wert des Fahrzeugs. Billigtarif: zahlt nicht, Starker Tarif: zahlt teilweise. Ob Unterschlagung gedeckt ist, steht in den Bedingungen. Gute Polizzen schließen sie ein, wenn Ausweis und Lenkberechtigung kontrolliert wurden.
Reparatur misslingt, Arbeit neu, Arbeitszeit und Teile. Billigtarif: zahlt nicht, Starker Tarif: zahlt nicht. Die eigene Arbeit nochmals zu machen ist Gewährleistung. Dafür gibt es keine Versicherung.
Was sie kostet
Die Prämie hängt am Betrieb: an der Zahl der Probefahrtkennzeichen, am Bestand und am Umfang der Kasko. Ein kleiner Händler mit einem Kennzeichen und ein Autohaus mit großer Werkstatt sind nicht vergleichbar.
Wovon der Beitrag abhängt
Zahl der Probefahrtkennzeichen und Art der Fahrzeuge
Durchschnittlicher Bestandswert und Höchstwert je Fahrzeug
Umfang der Kasko für Kundenfahrzeuge und Bestand
Werkstattumsatz oder Zahl der Mitarbeiter
Sicherung des Abstellplatzes
Selbstbehalt und Schadenverlauf
Für diese Sparte gibt es in Österreich keine belastbaren öffentlichen Vergleichswerte, deshalb nennen wir keine Beispielprämien. Ihre Prämie steht erst im Angebot fest.
Die Tariflinien am Markt
01
Haftpflicht für Probefahrtkennzeichen
Die gesetzlich nötige Haftpflicht. Reicht für die Zuweisung der Kennzeichen, deckt aber keinen Schaden am gelenkten Fahrzeug.
02
Mit Teilkasko
Dazu Naturgefahren, Brand und Diebstahl für Bestand und Kundenfahrzeuge in Obhut. Für Händler mit großem Abstellplatz der wichtigste Schritt.
03
Mit Vollkasko
Dazu Unfall auf Probe- und Überstellungsfahrten und beim Rangieren. Für Betriebe mit Probefahrten und Werkstattverkehr der übliche Umfang.
Woran Sie einen guten Tarif erkennen
Kriterium
Mindeststandard
Starker Tarif
Warum das zählt
Kundenfahrzeuge in Obhut
nur während der Arbeit
auch am Abstellplatz vor und nach dem Auftrag
Viele Schäden entstehen nicht in der Halle, sondern über Nacht im Freien.
Unterschlagung bei Probefahrt
ausgeschlossen
eingeschlossen bei geprüfter Lenkberechtigung und Ausweis
Ein Interessent, der nicht zurückkommt, kostet den ganzen Fahrzeugwert.
Höchstsumme je Fahrzeug
Pauschalbetrag für Durchschnittsfahrzeuge
an die teuersten Fahrzeuge im Betrieb angepasst
Ein Premiumfahrzeug in der Werkstatt übersteigt sonst die Summe.
Pauschalversicherungssumme Haftpflicht
gesetzliches Minimum von 7,6 Mio. €
deutlich darüber
Auf Probefahrten lenken Fremde unbekannte Fahrzeuge, schwere Personenschäden sind teuer.
Selbstbehalt
hoher fixer Betrag je Schaden
wählbar, getrennt für Bestand und Kundenfahrzeuge
Kleine Rangierschäden kommen oft vor und sollen nicht jedes Mal am Betrieb hängen bleiben.
Lenkerkreis
nur Mitarbeiter
Mitarbeiter und Kaufinteressenten
Sonst fehlt der Schutz genau auf der Probefahrt.
Anbieter im Überblick
Kfz-Versicherungen für Händler und Werkstätten bieten die großen österreichischen Kfz-Versicherer im Gewerbegeschäft an. Welches Haus welche Betriebsgröße gern nimmt, klären wir im Einzelfall. Die Liste gibt einen Überblick über den Markt und sagt nichts darüber, mit wem wir zusammenarbeiten.
Versicherer
Einordnung
UNIQA
börsennotierte Versicherungsgruppe mit Sitz in Wien
Wiener Städtische
Teil der Vienna Insurance Group
Generali Versicherung
österreichische Gesellschaft der Generali-Gruppe
Allianz Elementar
österreichische Gesellschaft der Allianz-Gruppe
Zurich
österreichische Gesellschaft der Zurich-Gruppe
Donau Versicherung
Teil der Vienna Insurance Group
GRAWE
Grazer Wechselseitige, Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit