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Gesetzliche Mindestdeckung
Erfüllt die Landespflicht, wenige Einschlüsse. Reicht für Sachschäden, knapp für schwere Personenschäden.
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In Wien, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Tirol und der Steiermark müssen Hundehalter eine Haftpflichtversicherung nachweisen. Wer ein Tier hält, haftet nach § 1320 ABGB, wenn er nicht beweist, dass er es ausreichend verwahrt hat. Dieser Beweis gelingt in der Praxis selten, deshalb brauchen auch Pferdehalter und Hundebesitzer in den übrigen Ländern eine Polizze.
Die Frage, die hier fast jeder zuerst stellt
In Wien, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Tirol und der Steiermark ist eine Haftpflichtversicherung für jeden Hund vorgeschrieben, jeweils mit einer gesetzlichen Mindestsumme, in Wien etwa 725.000 Euro. In Kärnten, Vorarlberg und im Burgenland gilt die Pflicht nur für bestimmte, als gefährlich oder auffällig eingestufte Hunde. Weil die Haftung für Tierschäden streng ist, empfiehlt sich die Versicherung überall.
Anders als in Deutschland haftet der Tierhalter in Österreich nicht völlig verschuldensunabhängig. Nach § 1320 ABGB haftet er aber, wenn er nicht beweist, dass er für die erforderliche Verwahrung oder Beaufsichtigung gesorgt hat. Was erforderlich ist, beurteilen die Gerichte streng und nach den Umständen: Rasse, bisheriges Verhalten, Ort und Situation.
In der Praxis bedeutet das: Hat Ihr Hund jemanden gebissen oder ist Ihr Pferd ausgebrochen, müssen Sie zeigen, dass Zaun, Leine und Aufsicht genügt haben. Die Haftpflichtversicherung prüft diese Frage für Sie, zahlt berechtigte Forderungen und wehrt unberechtigte ab.
Die Landesgesetze schreiben eine Mindestdeckung vor, die Polizze muss sie erreichen. Diese Summen genügen für die meisten Sachschäden, nicht aber für einen schweren Personenschaden, etwa wenn ein Radfahrer wegen eines Hundes stürzt und bleibend verletzt ist.
Manche Haushaltsversicherungen erlauben, einen Hund gegen Zuschlag in die Privathaftpflicht einzuschließen. Ob das die Landespflicht erfüllt, hängt von Summe und Bestätigung ab. Eine eigene Hundehaftpflicht ist oft klarer, weil sie die typischen Hundeschäden gezielt regelt.
Für Pferde gibt es keine allgemeine Versicherungspflicht. Das Risiko ist dennoch hoch: Ein Pferd, das von der Koppel auf die Bundesstraße läuft, kann einen folgenschweren Unfall auslösen, und dann fragt das Gericht, ob die Einzäunung ausreichend war.
Häufig übersehen wird die Reitbeteiligung. Stürzt jemand, der Ihr Pferd reitet, kann er Ansprüche an Sie als Halter stellen. Gute Tarife decken diese Ansprüche und schützen umgekehrt die Reitbeteiligung, wenn das Pferd unter ihr zu Schaden kommt.
Pech-Rad
Sechs Schäden, die wirklich passieren. Das Rad entscheidet, welcher Sie trifft, und zeigt, wer zahlt.
Kosten:
Die Hundehaftpflicht gehört zu den günstigen Versicherungen, die Pferdehaftpflicht kostet mehr. Wer den Hund in die Haushaltsversicherung einschließt, zahlt einen Zuschlag statt einer eigenen Prämie.
Wir nennen keine Richtwerte, weil österreichische Vergleiche Hund und Haushaltsversicherung oft gemeinsam bepreisen. Ihre Prämie steht erst im Angebot fest.
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Erfüllt die Landespflicht, wenige Einschlüsse. Reicht für Sachschäden, knapp für schwere Personenschäden.
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Deutlich höhere Summe, Mietsachschäden, private Betreuer und Welpen eingeschlossen. Für die meisten Hundehalter passend.
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Hohe Summe, Hundesport, bei Pferden Fremdreiter und Turniere. Für aktive Halter und Pferdebesitzer.
| Kriterium | Mindeststandard | Starker Tarif | Warum das zählt |
|---|---|---|---|
| Versicherungssumme | gesetzliche Mindestsumme des Landes | mehrere Millionen Euro pauschal | Ein Unfall mit schwer verletzter Person übersteigt die Mindestsummen. |
| Betreuung durch Dritte | nur Familienangehörige | auch Freunde und gewerbliche Betreuer | Sonst fehlt Schutz, wenn jemand anders den Hund ausführt. |
| Mietsachschäden | ausgeschlossen | Wohnung, Ferienwohnung und Hotel eingeschlossen | Zerkratzte Böden und Türen sind häufige Schäden. |
| Welpen | kurze Mitversicherung | bis zwölf Monate | Ein ungeplanter Wurf ist dann sofort versichert. |
| Fremdreiter | ausgeschlossen | eingeschlossen | Der Sturz eines fremden Reiters ist der teuerste typische Pferdeschaden. |
| Bestätigung für die Behörde | auf Anfrage | automatisch mit der Polizze | Die Gemeinde verlangt den Nachweis bei der Anmeldung. |
Hunde- und Pferdehaftpflicht bieten die großen österreichischen Versicherer an, einige auch als Einschluss in die Haushaltsversicherung.
| Versicherer | Einordnung |
|---|---|
| Wiener Städtische | Tierhaftpflicht für Hunde und Pferde, Teil der Vienna Insurance Group |
| UNIQA | österreichischer Versicherungskonzern, Außendienst und Makler |
| Generali Versicherung | Teil der italienischen Generali-Gruppe |
| Allianz Elementar | Sachversicherungsgesellschaft der Allianz in Österreich |
| DONAU Versicherung | Teil der Vienna Insurance Group |
| VAV Versicherung | österreichischer Versicherer mit Maklervertrieb |
| Helvetia Versicherungen | Teil der Schweizer Helvetia Baloise Gruppe |
Eigene Polizze für einen oder mehrere Hunde, mit Bestätigung für die Gemeinde.
Einschluss gegen Zuschlag. Summe und Bestätigung für die Landespflicht prüfen.
Für Freizeit- und Sportpferde, mit Bausteinen für Fremdreiter und Veranstaltungen.
Manche Versicherer kombinieren Haftpflicht mit Tierkranken- oder OP-Versicherung in einem Vertrag.
Mythos oder Wahrheit
Fünf Sätze, die man über diese Versicherung hört. Tippen Sie zuerst, dann lösen wir auf.
Wer auf der Alm von einer Kuh verletzt wird, bekommt immer Schadenersatz vom Bauern.
Das stimmt nicht.
Falsch: Seit der Gesetzesänderung von 2019 zählt ausdrücklich, was von Almbesuchern an Eigenverantwortung erwartet werden kann. Wer mit Hund durch eine Mutterkuhherde geht, trägt ein Mitverschulden oder den Schaden allein.
Ein Hundeführschein ersetzt die Haftpflichtversicherung.
Das stimmt nicht.
Nein: Der Hundeführschein weist Sachkunde nach, er zahlt keinen Schaden. Wo das Landesgesetz beides verlangt, brauchen Sie auch beides. Die Haftung nach dem ABGB bleibt ohnehin bestehen.
Für die Katze brauche ich in Österreich keine eigene Tierhalterhaftpflicht.
Das stimmt.
Stimmt: Katzen und Kleintiere laufen in der Regel über die Privathaftpflicht der Haushaltsversicherung. Eigene Polizzen sind für Hunde und Pferde üblich. Bei ungewöhnlichen Tieren lohnt die Nachfrage.
In Wien muss wirklich jeder Hund haftpflichtversichert sein, auch der kleine Mops.
Das stimmt.
Stimmt: Das Wiener Tierhaltegesetz verlangt die Versicherung für alle Hunde, nicht nur für Listenhunde. Andere Bundesländer regeln das unterschiedlich. Die Größe des Hundes spielt dabei keine Rolle.
Mit der Hundeabgabe an die Gemeinde sind Schäden meines Hundes abgedeckt.
Das stimmt nicht.
Falsch: Die Hundeabgabe ist eine Gemeindeabgabe ohne Versicherungsschutz. Sie fließt in das Gemeindebudget. Für Schäden haftet weiter der Halter persönlich.
Fragen und Antworten
Nur, wenn er ausdrücklich eingeschlossen ist. Viele Haushaltspolizzen decken Katzen und Kleintiere, Hunde aber nur gegen Zuschlag. Ob der Einschluss die Landespflicht erfüllt, hängt von der Summe ab.
Mindestens so hoch wie das jeweilige Landesgesetz verlangt, in Wien etwa 725.000 Euro. Empfehlenswert sind deutlich höhere Summen, weil schwere Personenschäden diese Beträge übersteigen können.
Wahrscheinlich ja. Nach § 1320 ABGB müssen Sie beweisen, dass die Verwahrung ausreichend war. Das Gericht prüft dabei den Einzelfall, und oft reicht die Leine allein nicht als Nachweis.
Gesetzlich nicht, praktisch ja. Pferde können schwere Unfälle verursachen, und der Halter muss beweisen, dass Koppel und Aufsicht genügt haben.
Dort gibt es keine allgemeine Pflicht für jeden Hund, wohl aber für bestimmte als gefährlich oder auffällig eingestufte Hunde. Die Haftung nach § 1320 ABGB gilt dennoch überall.
In guten Tarifen ja. Prüfen Sie, ob auch gewerbliche Betreuer wie Hundepensionen erfasst sind, das regeln die Tarife unterschiedlich.
In den Ländern mit Versicherungspflicht ja, meist bei der Anmeldung des Hundes. Die Versicherer stellen dafür eine Bestätigung aus.
Welpen aus einem Wurf Ihres versicherten Hundes sind in vielen Tarifen einige Monate mitversichert. Wer einen Welpen behält, muss ihn danach eigens versichern und bei der Gemeinde anmelden.
Weil sich die Polizzen bei Summe, Betreuern und Fremdreitern stark unterscheiden. Wir prüfen auch, ob der Einschluss in Ihre Haushaltsversicherung reicht. Die Vergütung zahlt der Versicherer.
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