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Basis
Feuer, Leitungswasser, Sturm zum Neuwert, niedrige Hochwasserpauschale, Haftpflicht mit geringer Summe.
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Die Eigenheimversicherung ersetzt Schäden am Haus durch Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel und Schneedruck und enthält in den meisten Tarifen die Haftpflicht als Haus- und Grundbesitzer. Sie ist keine gesetzliche Pflicht, die Bank verlangt sie aber für jeden Wohnbaukredit. Hochwasser ist in Österreich meist nur bis zu einer Pauschale gedeckt.
Die Frage, die hier fast jeder zuerst stellt
Gesetzlich nicht. Wer einen Wohnbaukredit hat, muss aber eine Feuerversicherung nachweisen, und die Bank lässt die Polizze meist zu ihren Gunsten vinkulieren. Unabhängig davon ist die Eigenheimversicherung für fast jeden Hausbesitzer nötig, weil ein Brand oder Sturmschaden sonst das ganze Vermögen trifft. Für Eigentumswohnungen versichert in der Regel die Eigentümergemeinschaft das Gebäude über die Hausverwaltung.
Die Eigenheimversicherung zahlt den Neuwert, also was der Wiederaufbau heute kostet. Den vollen Neuwert gibt es aber in der Regel nur, wenn Sie das Gebäude innerhalb der in den Bedingungen genannten Frist wiederherstellen. Wer nicht baut, bekommt nur den Zeitwert.
Die Summe berechnen die meisten Versicherer aus Wohnnutzfläche, Bauweise und Ausstattung und verzichten dann auf den Unterversicherungseinwand nach § 56 VersVG. Zubauten, ein ausgebauter Dachboden oder ein neuer Wintergarten müssen gemeldet werden, sonst entfällt dieser Verzicht.
Anders als Sturm und Hagel ist Hochwasser in der Eigenheimversicherung fast immer nur begrenzt gedeckt. Die Arbeiterkammer nennt übliche Pauschalen zwischen 4.000 und 10.000 Euro, viele Versicherer bieten gegen Mehrprämie Erweiterungen auf 20.000 bis 40.000 Euro an. Für ein durchnässtes Erdgeschoss reicht das selten.
Den Rest können Beihilfen der Länder aus dem Katastrophenfonds teilweise decken, abzüglich der Versicherungsleistung. Niederösterreich hat die Ersatzquote nach dem Hochwasser im September 2024 von 20 auf 50 Prozent erhöht, in Härtefällen bis 80 Prozent. Ein Rechtsanspruch besteht nicht, und die Quote hängt vom Land und vom Ereignis ab.
Wer ein Haus besitzt, haftet für Schäden, die davon ausgehen: ein Dachziegel, der auf ein Auto fällt, ein nicht geräumter Gehsteig im Winter, ein morscher Baum. Diese Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht ist in österreichischen Eigenheimversicherungen üblicherweise enthalten.
Prüfen Sie die Summe und ob vermietete Einheiten mitversichert sind. Wer eine Wohnung im Haus vermietet, sollte das angeben, weil sich damit Haftung und Prämie ändern.
Eine Photovoltaikanlage am Dach kann meist in die Eigenheimversicherung eingeschlossen werden, allerdings nur gegen die dort versicherten Gefahren. Eine eigene Photovoltaikversicherung deckt zusätzlich Bedienungsfehler, Kurzschluss und Ertragsausfall.
Garagen, Carports und Gartenhäuser sind nicht automatisch dabei. Eine Bootshütte am See gehört als Nebengebäude in die Polizze; das Boot selbst braucht eine Bootsversicherung, die wir als Assekuradeur anbieten.
Pech-Rad
Sechs Schäden, die wirklich passieren. Das Rad entscheidet, welcher Sie trifft, und zeigt, wer zahlt.
Kosten:
Die Prämie hängt von Fläche, Bauweise, Lage und den gewählten Pauschalen für Naturkatastrophen ab. Dazu kommen Versicherungssteuer und ein möglicher Dauerrabatt. Beispielprämien nennen wir nicht, weil Sturm- und Hochwasserzonen die Preise regional stark unterscheiden.
Ohne Beispielprämien, weil sie je Haus und Region stark schwanken. Ihre Prämie steht erst im Angebot fest.
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Feuer, Leitungswasser, Sturm zum Neuwert, niedrige Hochwasserpauschale, Haftpflicht mit geringer Summe.
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Unterversicherungsverzicht, Glasbruch, höhere Aufräumkosten, Haftpflicht im Millionenbereich.
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Erweiterte Naturkatastrophendeckung, Verzicht auf grobe Fahrlässigkeit, Kanalrückstau und Photovoltaik eingeschlossen.
| Kriterium | Mindeststandard | Starker Tarif | Warum das zählt |
|---|---|---|---|
| Neuwert | vereinbart | mit Unterversicherungsverzicht und Wertanpassung | Baukosten steigen, die Summe muss mitgehen. |
| Hochwasserpauschale | wenige tausend Euro | erhöht auf 20.000 € oder mehr | Ein überflutetes Erdgeschoss kostet schnell ein Vielfaches der Grundpauschale. |
| Haftpflicht | eingeschlossen | mehrere Millionen Euro, vermietete Einheiten mit | Personenschäden durch Glatteis vor dem Haus werden teuer. |
| Grobe Fahrlässigkeit | kein Verzicht | Verzicht bis zur Versicherungssumme | Nach § 61 VersVG ist der Versicherer sonst leistungsfrei. |
| Kanalrückstau | ausgeschlossen | eingeschlossen | Bei Starkregen drückt Wasser aus dem Kanal in den Keller. |
| Aufräumkosten | Prozentsatz der Summe | großzügige Grenze | Nach Muren und Bränden ist das Wegräumen ein großer Posten. |
| Photovoltaik | gegen versicherte Gefahren | Allgefahren mit Ertragsausfall | Hagel ist in vielen Regionen die größte Gefahr für Module. |
Eigenheimversicherungen bieten alle großen österreichischen Sachversicherer und die Landesversicherer an. Die Unterschiede liegen vor allem in Hochwasserpauschale, Haftpflichtsumme und Zusatzbausteinen.
| Versicherer | Einordnung |
|---|---|
| Wiener Städtische | Teil der Vienna Insurance Group, bundesweit tätig |
| UNIQA | börsennotierte Versicherungsgruppe aus Wien |
| Generali | Tochter des italienischen Generali-Konzerns |
| Allianz | Allianz Elementar, österreichische Gesellschaft der Allianz |
| Donau Versicherung | eigene Marke innerhalb der Vienna Insurance Group |
| GRAWE | Grazer Wechselseitige, Versicherungsverein |
| Oberösterreichische | Landesversicherer mit Sitz in Linz |
| Niederösterreichische | Landesversicherer mit Sitz in St. Pölten |
| Tiroler Versicherung | Versicherungsverein mit Sitz in Innsbruck |
| Vorarlberger Landes-Versicherung | Versicherungsverein mit Sitz in Bregenz |
Gebäude und Hausbesitzerhaftpflicht in einer Polizze, der Normalfall für Einfamilienhäuser.
Haus und Wohnungsinhalt gemeinsam, eine Prämie, oft mit Bündelnachlass.
Höhere Pauschalen für Hochwasser, Überschwemmung, Vermurung und Lawinen.
Erweitert den Schutz der Anlage auf weitere Gefahren und Ertragsausfall.
Mythos oder Wahrheit
Fünf Sätze, die man über diese Versicherung hört. Tippen Sie zuerst, dann lösen wir auf.
Im Ortsgebiet muss der Hausbesitzer den Gehsteig räumen und streuen.
Das stimmt.
Ja, § 93 StVO verpflichtet Eigentümer im Ortsgebiet dazu zwischen 6 und 22 Uhr. Stürzt jemand, springt die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht ein.
Mit einer Eigenheimversicherung ist jedes Hochwasser in voller Höhe gedeckt.
Das stimmt nicht.
Falsch, für Hochwasser gilt fast immer eine Pauschalsumme. Alles darüber tragen Sie, abzüglich einer möglichen Beihilfe des Landes.
Ein Blitz, der nur in der Nähe einschlägt, kann trotzdem ein Versicherungsfall sein.
Das stimmt.
Stimmt, die Überspannung zerstört oft Heizungssteuerung oder Torantrieb. Viele Polizzen decken solche indirekten Blitzschäden, meist mit einer Grenze.
Fällt mein morscher Baum aufs Nachbarauto, ist das allein Sache des Nachbarn.
Das stimmt nicht.
Nein, als Besitzer müssen Sie Ihre Bäume regelmäßig kontrollieren. Haben Sie das versäumt, haften Sie, und die Grundbesitzerhaftpflicht in der Polizze übernimmt den Schaden.
Steht die Bank in der Polizze, kann ich trotzdem jederzeit allein kündigen.
Das stimmt nicht.
Nein, bei einer Vinkulierung braucht jede Kündigung die Zustimmung der Bank. Ein Wechsel geht deshalb nur mit einer neuen, ebenfalls vinkulierten Polizze.
Fragen und Antworten
Bis zur vereinbarten Pauschale. Diese liegt häufig im Bereich weniger tausend Euro und kann gegen Mehrprämie erhöht werden. Was darüber hinausgeht, ersetzt teilweise der Katastrophenfonds über das Land, allerdings ohne Rechtsanspruch und nach Abzug der Versicherungsleistung.
Die Bank lässt sich in der Polizze als Begünstigte eintragen. Im Schadenfall zahlt der Versicherer dann nur mit Zustimmung der Bank aus, und Kündigungen werden ihr gemeldet. Nach Tilgung des Kredits sollten Sie die Vinkulierung aufheben lassen.
In den meisten österreichischen Eigenheimversicherungen ja. Sie deckt Schäden, die vom Haus oder Grundstück ausgehen, etwa herabfallende Dachziegel oder Stürze auf nicht geräumten Wegen. Prüfen Sie die Summe und ob vermietete Teile erfasst sind.
Gegen Feuer, Sturm und Hagel lässt sie sich meist in die Eigenheimversicherung aufnehmen. Wer auch Bedienungsfehler, Überspannung, Diebstahl und Ertragsausfall abdecken will, braucht eine eigene Photovoltaikversicherung oder einen erweiterten Zusatz.
Bei langen Laufzeiten als Verbraucher zum Ende des dritten Jahres und danach jährlich, mit einem Monat Frist nach § 8 VersVG. Ist die Polizze vinkuliert, muss die Bank einer Kündigung zustimmen oder eine neue Polizze vorgelegt bekommen.
Die Eigenheimversicherung, wenn der Wind mehr als 60 km/h erreicht hat. Regnet es danach ins Haus, sind die Folgeschäden am Gebäude ebenfalls gedeckt, jene am Inventar trägt die Haushaltsversicherung.
Nein. Der Rechnungshof hat 2025 angeregt, ein Versicherungsmodell für Extremwetterschäden zu entwickeln, und der Versicherungsverband verweist auf Lösungen in anderen Ländern. Eine Pflicht ist nicht beschlossen.
Grundsätzlich ja, aber mit Pflichten. Wer das Haus längere Zeit nicht bewohnt, muss es melden und im Winter Leitungen entleeren oder beheizen. Sonst drohen Kürzungen bei Frost- und Leitungswasserschäden.
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Zahlt der Staat, wenn mein Haus überflutet wird?

Ist die Privathaftpflicht in der Haushaltsversicherung enthalten?

Reicht die Eigenheimversicherung für meine PV-Anlage?

Welche Versicherungen brauche ich beim Hausbau in Österreich?
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Versicherungen, die Sie meist nicht brauchen
Boot oder Yacht? Da sind wir nicht Makler, sondern Assekuradeur: eigene Tarife, eigene Schadenregulierung.
Zur BootsversicherungNAMMERT Assekuradeur GmbH mit Sitz in Deutschland, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37, in Österreich tätig im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit. Bei Boots- und Yachtversicherungen sind wir Assekuradeur und nicht Makler. Erstinformation lesen · Stand
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