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Betriebsunterbrechungsversicherung in Österreich: Sach-BU und BUFT im Vergleich

Eine Betriebsunterbrechungsversicherung ersetzt den Deckungsbeitrag, der fehlt, wenn ein Betrieb stillsteht: fixe Kosten und Gewinn. In Österreich gibt es zwei ganz verschiedene Formen. Die Sach-BU zahlt nach einem Brand oder Wasserschaden, die BUFT nach Krankheit oder Unfall des Inhabers.

Betriebsunterbrechungsversicherung

Die Frage, die hier fast jeder zuerst stellt

Welche Betriebsunterbrechungsversicherung brauche ich: Sach-BU oder BUFT?

Das hängt davon ab, woran Ihr Betrieb eher scheitert. Hängt der Umsatz an Räumen, Maschinen und Waren, schützt die Sach-BU nach Feuer, Leitungswasser oder Sturm. Hängt er an Ihrer eigenen Arbeitskraft, etwa in einer Ordination, Kanzlei oder als Einzelunternehmer, schützt die BUFT bei Krankheit und Unfall. Viele Freiberufler brauchen die BUFT dringender, Produktionsbetriebe die Sach-BU.

Selbst rechnen

Die Stillstandsuhr

Nach einem Brand laufen Löhne, Miete und Kredite weiter, jeden Tag, auch wenn nichts verkauft wird.

Monat mit 30 Tagen gerechnet.

Deckungsbeitrag: die Zahl, auf die es ankommt

Versichert wird in Österreich meist der Deckungsbeitrag, also Umsatz minus variable Kosten wie Wareneinsatz. Darin stecken die fixen Kosten, die weiterlaufen, und der Gewinn. Die Zahl steht in Ihrer Kostenrechnung oder lässt sich vom Steuerberater aus dem Jahresabschluss ableiten.

Ist die Versicherungssumme zu niedrig, kürzt der Versicherer nach § 56 VersVG anteilig, auch in der Betriebsunterbrechung. Der Versicherer darf den Deckungsbeitrag beim Abschluss und im Schadenfall prüfen. Einen Verzicht auf den Einwand der Unterversicherung gibt es nur, wenn er ausdrücklich vereinbart ist.

BUFT: Schutz für den Betrieb, der am Inhaber hängt

Die Betriebsunterbrechungsversicherung für freiberuflich und selbständig Tätige ersetzt die laufenden Betriebskosten, wenn der Inhaber wegen Krankheit oder Unfall vollständig arbeitsunfähig ist. Sie ist in Österreich unter Ärzten, Zahnärzten, Rechtsanwälten, Architekten und Gewerbetreibenden ohne Vertretung verbreitet.

Wichtig sind die Karenzzeit, meist zwischen einer und vier Wochen, die Haftzeit und die Frage, ob schon eine teilweise Arbeitsunfähigkeit reicht. Viele Tarife zahlen nur bei vollständigem Ausfall. Gesundheitsfragen beim Abschluss sind Pflicht und müssen vollständig beantwortet werden.

Haftzeit und Wiederanlauf realistisch planen

Die Haftzeit beginnt mit dem Schaden, nicht mit dem Wiederaufbau. Zwölf Monate reichen für ein Büro, das in angemieteten Ausweichräumen weiterarbeiten kann. Für einen Betrieb mit eigener Halle, Bauverhandlung und Sondermaschinen reichen sie oft nicht.

Hängt Ihr Betrieb an einem einzigen Lieferanten oder Abnehmer, lohnt sich ein Blick auf die Rückwirkungsschadendeckung. Ohne sie zahlt die Sach-BU nicht, wenn der Brand beim Partner und nicht bei Ihnen war.

Was versichert ist

  • Fixe Kosten wie Löhne, Miete, Leasing und Kreditzinsen
  • Entgangener Gewinn während der Unterbrechung
  • Sach-BU: Stillstand nach Feuer, Leitungswasser, Sturm oder Einbruchsdiebstahl
  • BUFT: Stillstand durch Krankheit oder Unfall des Inhabers
  • Schadenminderungskosten wie Ausweichquartier und Fremdfertigung
  • Rückwirkungsschäden bei Lieferanten und Abnehmern, wenn vereinbart
  • Behördlich angeordnete Quarantäne des Inhabers in vielen BUFT-Tarifen

Was nicht versichert ist

  • Sach-BU: Ausfälle ohne Sachschaden, etwa durch Konjunktur oder Streik
  • BUFT: teilweise Arbeitsunfähigkeit in Tarifen, die nur den Vollausfall versichern
  • Vorerkrankungen, die beim Abschluss verschwiegen wurden
  • Cyberangriffe ohne Sachschaden
  • Maschinenbruch ohne eigene Maschinen-BU
  • Die Karenzzeit am Beginn der Unterbrechung

Wer sie braucht

  • Ärzte, Zahnärzte und Therapeuten mit eigener Ordination (BUFT)
  • Einzelunternehmer und Freiberufler ohne Vertretung (BUFT)
  • Produktions- und Handwerksbetriebe mit Maschinen (Sach-BU)
  • Gastronomie und Hotellerie mit hohen Fixkosten (Sach-BU)
  • Handelsbetriebe mit großem Lager (Sach-BU)

Wer darauf verzichten kann

  • Betriebe mit geringen Fixkosten und ausreichenden Rücklagen für einige Monate Stillstand

Pech-Rad

Drehen Sie am Rad des Pechs

Sechs Schäden, die wirklich passieren. Das Rad entscheidet, welcher Sie trifft, und zeigt, wer zahlt.

Alle sechs Fälle ansehen
  1. Brand in der Tischlerei, 8 Monate zu, sechsstellig. Billigtarif: zahlt, Starker Tarif: zahlt. Sachschaden im Betrieb, danach fehlt der Deckungsbeitrag. Genau dafür ist die Sach-BU da.
  2. Zahnärztin 6 Wochen im Gips, Fixkosten der Ordination, oft fünfstellig. Billigtarif: zahlt nicht, Starker Tarif: zahlt teilweise. Die Sach-BU zahlt nie für Krankheit. Mit einer BUFT gibt es Geld nach Ablauf der Karenzzeit, sofern völlige Arbeitsunfähigkeit vorliegt.
  3. Hochwasser legt Betrieb 3 Monate still, drei Monate Deckungsbeitrag. Billigtarif: zahlt nicht, Starker Tarif: zahlt teilweise. Nur wenn Hochwasser im Sachvertrag und in der BU eingeschlossen ist, und dann bis zum Höchstbetrag für Naturgefahren.
  4. Einziger Lieferant brennt ab, Wochen bis Monate ohne Ware. Billigtarif: zahlt nicht, Starker Tarif: zahlt. Ohne eigenen Sachschaden zahlt nur eine vereinbarte Rückwirkungsschadendeckung.
  5. Mure verschüttet Zufahrt, Hotel leer, Nächtigungen einer ganzen Saison. Billigtarif: zahlt nicht, Starker Tarif: zahlt teilweise. Ist das Hotel selbst unbeschädigt, zahlt die Sach-BU nicht. Einige Polizzen decken behinderte Zufahrt als eigenen Baustein, eng begrenzt.
  6. Behörde sperrt Betrieb wegen Seuche, Wochen ohne Umsatz. Billigtarif: zahlt nicht, Starker Tarif: zahlt nicht. Behördliche Schließungen ohne Sachschaden sind keine Betriebsunterbrechung im Sinne der Polizze.

Was sie kostet

Die Prämie der Sach-BU hängt am versicherten Deckungsbeitrag, an der Haftzeit und am Brandrisiko des Betriebs. Die BUFT richtet sich zusätzlich nach Alter, Gesundheit und Beruf des Inhabers sowie nach der Karenzzeit.

Wovon der Beitrag abhängt

  • Höhe des versicherten Deckungsbeitrags oder der fixen Kosten
  • Haftzeit
  • Karenzzeit bei der BUFT
  • Betriebsart und Brandrisiko bei der Sach-BU
  • Alter und Gesundheitszustand des Inhabers bei der BUFT
  • Eingeschlossene Gefahren und Rückwirkungsschäden

Veröffentlichte Prämienvergleiche gibt es für Betriebsunterbrechungsversicherungen in Österreich nicht in belastbarer Form. Die Prämie steht erst im Angebot fest.

Die Tariflinien am Markt

01

BU in der Bündelpolizze

Als Zusatz zur Betriebsinhaltsversicherung, mit pauschaler Summe und denselben Gefahren. Einfach, aber oft zu knapp für größere Betriebe.

02

Eigenständige Sach-BU

Summe aus dem Deckungsbeitrag, frei wählbare Haftzeit, Rückwirkungsschäden und Mehrkosten zuwählbar.

03

BUFT

Für Betriebe, die am Inhaber hängen: ersetzt fixe Kosten bei Krankheit und Unfall, mit Karenz- und Haftzeit nach Wahl.

Woran Sie einen guten Tarif erkennen

KriteriumMindeststandardStarker TarifWarum das zählt
Haftzeit 12 Monate 18 bis 24 Monate für Betriebe mit eigener Halle oder Sondermaschinen Wiederaufbau und Kundenrückgewinnung dauern oft länger als ein Jahr.
Unterversicherung § 56 VersVG gilt ausdrücklicher Verzicht bis zu einer Grenze Ein wachsender Betrieb ist mit einer Summe aus dem Vorjahr unterversichert.
Karenzzeit (BUFT) vier Wochen eine bis zwei Wochen Die ersten Wochen überbrückt kaum ein Betrieb ohne Einnahmen leicht.
Teilarbeitsunfähigkeit (BUFT) nur Vollausfall Leistung auch bei eingeschränkter Tätigkeit Nach Operationen arbeiten viele wieder stundenweise, der Betrieb bleibt trotzdem eingeschränkt.
Rückwirkungsschäden ausgeschlossen genannte Lieferanten und Abnehmer eingeschlossen Der Brand beim Hauptlieferanten stoppt Ihre Produktion genauso.
Mehrkosten nur Schadenminderung eigene Summe für Ausweichräume und Fremdfertigung Wer schnell weiterarbeitet, verliert keine Kunden.

Anbieter im Überblick

Die Sach-BU bieten die österreichischen Sachversicherer meist im Verbund mit der Betriebsinhaltsversicherung an. Die BUFT ist ein eigener Markt, in dem auch kleinere Anbieter aktiv sind. Die Liste ist ein Marktüberblick.

VersichererEinordnung
UNIQASach-BU für Gewerbe und Industrie
Wiener StädtischeVienna Insurance Group, Firmenkunden
GeneraliGenerali Versicherung AG, Gewerbe und freie Berufe
AllianzAllianz Elementar Versicherungs-AG
ZurichZürich Versicherungs-AG, Firmenkunden über Makler
DONAU VersicherungVienna Insurance Group, Gewerbeprodukte
Grazer WechselseitigeVersicherungsverein auf Gegenseitigkeit, Gewerbekunden
HelvetiaHelvetia Versicherungen AG, Sach- und technische Versicherungen

Produkte und Bausteine am Markt

Feuer-Betriebsunterbrechung

Der Kern der Sach-BU: Ausfall nach Brand, Blitz und Explosion.

Mehrgefahren-BU

Zusätzlich Leitungswasser, Sturm, Einbruchsdiebstahl und Naturgefahren, abgestimmt auf die Inhaltspolizze.

BUFT

Ersatz der fixen Kosten bei Krankheit oder Unfall des Inhabers, verbreitet bei Ordinationen und Kanzleien.

Maschinen-BU

Ausfall nach einem Maschinenbruch, den die Feuer-BU nicht erfasst.

Mythos oder Wahrheit

Was stimmt, was nicht?

Fünf Sätze, die man über diese Versicherung hört. Tippen Sie zuerst, dann lösen wir auf.

Die Prämie für die Betriebsunterbrechung kann ich als Betriebsausgabe absetzen.

Das stimmt.

Ja, sie sichert betriebliche Erträge und Kosten ab. Dafür ist die spätere Entschädigung eine Betriebseinnahme und wird versteuert.

Nach einem Schaden darf der Versicherer Einsicht in meine Buchhaltung verlangen.

Das stimmt.

Stimmt, ohne Zahlen lässt sich kein Ertragsausfall berechnen. Bilanzen, Kostenrechnung und laufende Monatswerte sind die Grundlage jeder Regulierung.

Wer nach dem Brand rasch in einem Provisorium weiterarbeitet, bekommt weniger und ist der Dumme.

Das stimmt nicht.

Falsch. Die Mehrkosten für Ausweichräume oder Leihmaschinen ersetzt der Versicherer, soweit sie den Ausfall verringern. Sie sind sogar verpflichtet, den Schaden gering zu halten.

Die Haftzeit ist die Zeit, in der der Betrieb geschlossen ist.

Das stimmt nicht.

Nein, sie beginnt mit dem Schaden und läuft weiter, wenn Sie wieder geöffnet haben. Auch der schwächere Umsatz nach der Wiedereröffnung ist gedeckt, solange die Haftzeit läuft.

Die Betriebsunterbrechung zahlt schon für den ersten Tag des Stillstands.

Das stimmt nicht.

Meist nicht. Viele Polizzen vereinbaren einen Selbstbehalt in Stunden oder Tagen. Wer ohnehin nur kurze Ausfälle befürchtet, sollte genau auf diese Zahl schauen.

Häufige Fehler beim Abschluss

  • Die Sach-BU abgeschlossen und geglaubt, sie zahle auch bei Krankheit
  • Den Deckungsbeitrag aus dem Vorjahr übernommen, obwohl der Umsatz stark gewachsen ist
  • Bei der BUFT Gesundheitsfragen unvollständig beantwortet
  • Die Haftzeit nach dem Preis statt nach der Wiederanlaufzeit gewählt
  • Die Abhängigkeit von einem Hauptlieferanten nicht versichert

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Was ist der Unterschied zwischen BU und BUFT?

Die Sach-BU zahlt, wenn ein versicherter Sachschaden wie ein Brand den Betrieb stilllegt. Die BUFT zahlt, wenn der Inhaber wegen Krankheit oder Unfall nicht arbeiten kann. Die Auslöser sind verschieden, die Leistung ist ähnlich: Die fixen Kosten laufen weiter und werden ersetzt.

Zahlt die BUFT auch mein Einkommen?

Die BUFT ersetzt in erster Linie die fixen Betriebskosten wie Miete, Löhne der Angestellten und Leasingraten, je nach Tarif auch einen Gewinnanteil. Ihr privates Einkommen sichern Sie besser über eine Krankentaggeld- oder Berufsunfähigkeitsversicherung ab.

Wie lange ist die Karenzzeit in der BUFT?

Das vereinbaren Sie beim Abschluss, üblich sind etwa eine bis vier Wochen. Eine kürzere Karenzzeit kostet mehr Prämie. Für Betriebe mit hohen Fixkosten und wenig Rücklagen lohnt sich meist die kürzere Variante.

Zahlt die Betriebsunterbrechung nach einem Hochwasser?

Nur wenn Hochwasser in der Sachversicherung und in der BU eingeschlossen ist. Viele Polizzen haben für Naturgefahren eigene, niedrige Grenzen, die auch für den Ertragsausfall gelten. Prüfen Sie beide Verträge zusammen.

Wie berechne ich den Deckungsbeitrag?

Umsatz minus variable Kosten, also alles, was bei Stillstand nicht anfällt, wie Wareneinsatz und Fremdleistungen. Übrig bleiben fixe Kosten und Gewinn. Setzen Sie die erwartete Entwicklung an, nicht nur das Vorjahr, damit keine Unterversicherung entsteht.

Zahlt die BU bei einem Stromausfall?

Nur wenn ein versicherter Sachschaden in Ihrem Betrieb die Ursache ist oder der Ausfall öffentlicher Versorgung ausdrücklich eingeschlossen ist. Ein allgemeiner Netzausfall ohne Schaden bei Ihnen ist in der Standarddeckung nicht versichert.

Werden die Löhne meiner Mitarbeiter ersetzt?

Ja, Löhne und Gehälter gehören zu den fixen Kosten, die während der Unterbrechung weiterlaufen. So können Sie Ihr Team halten, bis der Betrieb wieder anläuft.

Kann ich die BUFT auch als Einpersonenunternehmen abschließen?

Ja, gerade dort ist sie verbreitet. Versichert werden dann vor allem Miete, Leasing, Versicherungen und andere fixe Kosten, die ohne Ihre Arbeit nicht gedeckt wären.

NAMMERT Versicherungsmakler

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1Für wen?
2Welche Versicherungen?

Mehrere möglich. Zu jeder gewählten Sparte erscheinen die Angaben, die ein Versicherer für ein Angebot braucht.

Privat

Gewerbe

3Angaben zu Ihren Wünschen

Betriebsunterbrechungsversicherung

4Ihr bisheriger Vertrag
5Wie erreichen wir Sie?

Das gehört oft dazu

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Deckt meine Betriebsinhaltsversicherung nicht ohnehin Schäden an Maschinen?

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Bekomme ich eine Pension, wenn ich meinen Beruf nicht mehr ausüben kann?

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