Alles zur Versicherung: Reiseversicherung
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Kurz gesagt
Die Stornoversicherung zahlt nicht, wenn der Grund bei Abschluss der Polizze schon bekannt oder vorhersehbar war, wenn er nicht schwer wiegt oder wenn ihn die Bedingungen ausschließen. Reiseunlust, Angst, die eigene Kündigung, Streik, Krieg und Arglist sind nie gedeckt. Auch eine zu späte Stornierung, ein fehlendes Attest und die Wartefrist führen zur Ablehnung.
Belegte Prämienspannen für Österreich und typische Selbstbehaltsätze, Stand September 2026.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Komplettschutz Einzelperson, 10 Tage Europa | etwa 32 bis 162 Euro |
| Komplettschutz Familie mit zwei Kindern, 14 Tage Europa | etwa 90 bis 278 Euro |
| Maturareise, 7 Tage Türkei | etwa 30 bis 152 Euro |
| Reine Stornoversicherung, Reisepreis bis 100 Euro | ab etwa 10 Euro |
| Storno- und Reiseschutz, Reisepreis bis 400 Euro, Europa | ab etwa 38 Euro |
| Jahres-Stornoversicherung je Person, Reisepreis bis 1.000 Euro | ab etwa 95 Euro, im besseren Tarif ab 109 Euro |
| Familie zu vier, 7 Tage Griechenland, Reisepreis 3.000 Euro, Jahresvertrag | etwa 229 bis 328 Euro im Jahr |
| Jahres-Gepäck- und Stornoschutz eines Mobilitätsklubs | ab etwa 59 Euro im Jahr |
| Selbstbehalt in Standardtarifen | häufig 20 Prozent des ersatzfähigen Schadens |
Stand September 2026, aus veröffentlichten Vergleichen und Tarifangaben für Österreich. Ob und wie hoch ein Selbstbehalt gilt, welche Gründe gedeckt sind und wie lang die Wartefrist läuft, steht in den Bedingungen des jeweiligen Tarifs; das genaue Angebot holen wir für Sie ein.
Rechenbeispiel
Der Bandscheibenvorfall wurde im Jahr vor der Buchung zweimal behandelt. 25 Tage vor Abreise kommt der Schub zurück, die Reisebedingungen sehen zu diesem Zeitpunkt 40 Prozent Stornogebühr vor.
| Reisepreis | 2.400 Euro |
| Stornogebühr, 40 Prozent | 960 Euro |
| Ersatz, weil die Erkrankung bei Abschluss bekannt war | 0 Euro |
| Gleicher Fall mit neuem, unerwartetem Grund: Selbstbehalt 20 Prozent | 192 Euro |
| Ersatz in diesem Fall | 768 Euro |
Wegen der bekannten Vorerkrankung bleiben 960 Euro bei Ihnen. Bei einem neuen, unerwarteten Grund hätte die Versicherung 768 Euro ersetzt, in einem Tarif ohne Selbstbehalt die vollen 960 Euro.
Hinter fast jeder Ablehnung stehen zwei Fragen. Erste Frage: War das Ereignis unerwartet und so schwer, dass Ihnen die Reise nicht zumutbar ist? Ein Schnupfen genügt nicht, ein Beinbruch schon. Zweite Frage: War der Grund bei Abschluss der Polizze vorhersehbar? Wer abschließt, nachdem der Operationstermin steht, hat nur die Prämie bezahlt.
Beides muss zutreffen. Die Liste der Stornogründe in den Bedingungen ist abschließend: Was dort nicht steht, zahlt der Versicherer nicht. Österreichische Tarife nennen oft mehr Gründe als deutsche, etwa die Einberufung zum Präsenzdienst oder eine nicht bestandene Prüfung. Der Rahmen bleibt aber gleich.
Die Übersicht zeigt, welche Fälle in der Praxis am häufigsten abgelehnt werden und warum. Sie ersetzt nicht die Bedingungen Ihres Tarifs, macht aber sichtbar, wo die Grenze verläuft.
Die dritte Spalte ist der eigentliche Nutzen. Wer die Begründung kennt, sieht schon vor dem Abschluss, welcher Baustein im eigenen Fall fehlt und ob er nachrüstbar ist.
| Grund | Zahlt ja oder nein | Begründung |
|---|---|---|
| Reiseunlust oder Angst vor Anschlägen und Ansteckung | nein | kein unerwartetes Ereignis, sondern eine eigene Entscheidung |
| Schlechtes Wetter am Urlaubsort | nein | gehört zum normalen Reiserisiko |
| Eigene Kündigung oder geplanter Jobwechsel | nein | Sie führen den Grund selbst herbei |
| Unverschuldete Kündigung durch den Arbeitgeber | ja, in den meisten Tarifen | unerwartet und nicht von Ihnen ausgelöst |
| Urlaubssperre im Betrieb | nein | gehört zum Arbeitsverhältnis, nicht zum versicherten Risiko |
| Bekannte Erkrankung, die sich verschlechtert | nur in besseren Tarifen | der Verlauf war bei Abschluss absehbar |
| Nicht ausgeheilte Erkrankung, Reise trotzdem gebucht | nein | der Zustand bestand schon vor der Polizze |
| Schwangerschaft, vor dem Abschluss bereits bekannt | nein | bei Abschluss bekannt, also nicht unerwartet |
| Schwangerschaft, erst nach der Buchung festgestellt | oft ja | unerwartet eingetreten, in vielen Tarifen ausdrücklich genannt |
| Pandemie und Reisewarnung | je nach Bedingungswerk | viele Tarife regeln das in einer eigenen Klausel oder schließen es aus |
| Krieg, innere Unruhen, Streik | nein | gilt als höhere Gewalt und ist ausdrücklich ausgeschlossen |
| Insolvenz des Veranstalters | nein | dafür gibt es die gesetzliche Absicherung der Pauschalreise |
| Absage durch den Veranstalter | nein | dann erstattet der Veranstalter den Reisepreis |
| Abschluss erst nach Eintritt des Grundes | nein | gedeckt ist nur, was nach dem Abschluss passiert |
| Krankheit innerhalb der Wartefrist von 10 Tagen | nein | in der Wartefrist sind meist nur Unfall, Tod und Naturkatastrophe gedeckt |
| Storno erst Tage nach dem Ereignis gemeldet | nur teilweise | ersetzt wird die Gebühr, die bei sofortiger Stornierung fällig gewesen wäre |
| Kein ärztliches Attest mit Diagnose | nein | ohne Nachweis gilt der Versicherungsfall als nicht belegt |
| Alkohol, Drogen, Arglist oder Vorsatz | nein | selbst herbeigeführter Versicherungsfall |
In Österreich verlangen die meisten Anbieter den Abschluss binnen drei Tagen nach der Buchung. Wird die Polizze später abgeschlossen, beginnt der Stornoschutz erst am 11. Tag nach Abschluss. Krankheit ist in diesen zehn Tagen nicht gedeckt, Unfall, Tod und Naturkatastrophe meist schon.
Einzelne Tarife rechnen mit elf Tagen Wartefrist, ausgenommen nur der Unfall. Die Frist läuft ab dem Abschlusstag, nicht ab der Buchung. Wer eine Reise im Jänner bucht und die Polizze im März nachholt, hat im März eine Lücke von rund zehn Tagen, obwohl die Abreise erst im Sommer ist.
Wenn der Veranstalter die Pauschalreise absagt, ist das kein Fall für die Stornoversicherung. Dann bekommen Sie den bezahlten Reisepreis vom Veranstalter zurück. Dasselbe gilt, wenn am Zielort unvermeidbare außergewöhnliche Umstände eintreten: Dann können Sie kostenfrei zurücktreten.
Die Versicherung deckt Ihre persönlichen Gründe, das Reiserecht deckt Ereignisse am Zielort. Prüfen Sie deshalb zuerst, wer abgesagt hat. Wer den falschen Fall beim falschen Gegenüber meldet, verliert Zeit und damit Geld, weil die Stornostaffel weiterläuft.
Auch bei einem klar gedeckten Grund bleibt in vielen Tarifen ein Selbstbehalt von 20 Prozent bei Ihnen. Bei 1.500 Euro Stornogebühr sind das 300 Euro. Tarife ohne Selbstbehalt kosten mehr, zahlen aber voll, und bei teuren Reisen lohnt sich dieser Aufpreis meist.
Dazu kommt die Stornostaffel: Bei Pauschalreisen und Charterflügen reicht sie von etwa 10 Prozent bei frühem Storno bis zu 85 Prozent kurz vor Abreise. Wer abwartet, erhöht den Schaden, und ersetzt wird nur die Gebühr vom Tag des Ereignisses.
Fragen und Antworten
In der Regel nicht. Angst ist kein unerwartetes Ereignis. Nur einzelne Tarife nennen einen Anschlag am Zielort ausdrücklich als Stornogrund.
Das hängt vom Bedingungswerk ab. Manche Tarife decken eine Erkrankung wie jede andere, schließen aber Quarantäne und Reisewarnung aus. Lesen Sie diese Klausel vor dem Abschluss.
Meist zehn Tage, teils elf. Sie gilt, wenn Sie die Polizze später als drei Tage nach der Buchung abschließen. Unfall, Tod und Naturkatastrophe sind meist ausgenommen.
Nein. Gedeckt ist nur die unverschuldete Kündigung durch den Arbeitgeber, und auch das nur in Tarifen, die diesen Grund nennen.
Nicht immer. Bessere Tarife decken die unerwartete Verschlechterung einer bekannten Krankheit, wenn sie vor der Reise stabil war. Der Standardtarif tut das nicht.
Dann zahlt der Veranstalter den Reisepreis zurück. Die Stornoversicherung ist dafür nicht zuständig.
Nein. Wenn Hotel oder Flug bis kurz vor Anreise kostenfrei storniert werden können, entsteht keine Stornogebühr, und dann gibt es nichts zu ersetzen.
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