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Wann zahlt die Stornoversicherung nicht?

Kurz gesagt

Die Stornoversicherung zahlt nicht, wenn der Grund bei Abschluss der Polizze schon bekannt oder vorhersehbar war, wenn er nicht schwer wiegt oder wenn ihn die Bedingungen ausschließen. Reiseunlust, Angst, die eigene Kündigung, Streik, Krieg und Arglist sind nie gedeckt. Auch eine zu späte Stornierung, ein fehlendes Attest und die Wartefrist führen zur Ablehnung.

Wann zahlt die Stornoversicherung nicht?

Was es kostet

Belegte Prämienspannen für Österreich und typische Selbstbehaltsätze, Stand September 2026.

BeispielRichtwert
Komplettschutz Einzelperson, 10 Tage Europaetwa 32 bis 162 Euro
Komplettschutz Familie mit zwei Kindern, 14 Tage Europaetwa 90 bis 278 Euro
Maturareise, 7 Tage Türkeietwa 30 bis 152 Euro
Reine Stornoversicherung, Reisepreis bis 100 Euroab etwa 10 Euro
Storno- und Reiseschutz, Reisepreis bis 400 Euro, Europaab etwa 38 Euro
Jahres-Stornoversicherung je Person, Reisepreis bis 1.000 Euroab etwa 95 Euro, im besseren Tarif ab 109 Euro
Familie zu vier, 7 Tage Griechenland, Reisepreis 3.000 Euro, Jahresvertragetwa 229 bis 328 Euro im Jahr
Jahres-Gepäck- und Stornoschutz eines Mobilitätsklubsab etwa 59 Euro im Jahr
Selbstbehalt in Standardtarifenhäufig 20 Prozent des ersatzfähigen Schadens

Stand September 2026, aus veröffentlichten Vergleichen und Tarifangaben für Österreich. Ob und wie hoch ein Selbstbehalt gilt, welche Gründe gedeckt sind und wie lang die Wartefrist läuft, steht in den Bedingungen des jeweiligen Tarifs; das genaue Angebot holen wir für Sie ein.

Rechenbeispiel

Storno wegen einer bekannten Rückenerkrankung, Reisepreis 2.400 Euro

Der Bandscheibenvorfall wurde im Jahr vor der Buchung zweimal behandelt. 25 Tage vor Abreise kommt der Schub zurück, die Reisebedingungen sehen zu diesem Zeitpunkt 40 Prozent Stornogebühr vor.

Reisepreis2.400 Euro
Stornogebühr, 40 Prozent960 Euro
Ersatz, weil die Erkrankung bei Abschluss bekannt war0 Euro
Gleicher Fall mit neuem, unerwartetem Grund: Selbstbehalt 20 Prozent192 Euro
Ersatz in diesem Fall768 Euro

Wegen der bekannten Vorerkrankung bleiben 960 Euro bei Ihnen. Bei einem neuen, unerwarteten Grund hätte die Versicherung 768 Euro ersetzt, in einem Tarif ohne Selbstbehalt die vollen 960 Euro.

Die zwei Prüfsteine: unerwartet und schwer

Hinter fast jeder Ablehnung stehen zwei Fragen. Erste Frage: War das Ereignis unerwartet und so schwer, dass Ihnen die Reise nicht zumutbar ist? Ein Schnupfen genügt nicht, ein Beinbruch schon. Zweite Frage: War der Grund bei Abschluss der Polizze vorhersehbar? Wer abschließt, nachdem der Operationstermin steht, hat nur die Prämie bezahlt.

Beides muss zutreffen. Die Liste der Stornogründe in den Bedingungen ist abschließend: Was dort nicht steht, zahlt der Versicherer nicht. Österreichische Tarife nennen oft mehr Gründe als deutsche, etwa die Einberufung zum Präsenzdienst oder eine nicht bestandene Prüfung. Der Rahmen bleibt aber gleich.

Diese Gründe sind ausgeschlossen

Die Übersicht zeigt, welche Fälle in der Praxis am häufigsten abgelehnt werden und warum. Sie ersetzt nicht die Bedingungen Ihres Tarifs, macht aber sichtbar, wo die Grenze verläuft.

Die dritte Spalte ist der eigentliche Nutzen. Wer die Begründung kennt, sieht schon vor dem Abschluss, welcher Baustein im eigenen Fall fehlt und ob er nachrüstbar ist.

GrundZahlt ja oder neinBegründung
Reiseunlust oder Angst vor Anschlägen und Ansteckungneinkein unerwartetes Ereignis, sondern eine eigene Entscheidung
Schlechtes Wetter am Urlaubsortneingehört zum normalen Reiserisiko
Eigene Kündigung oder geplanter JobwechselneinSie führen den Grund selbst herbei
Unverschuldete Kündigung durch den Arbeitgeberja, in den meisten Tarifenunerwartet und nicht von Ihnen ausgelöst
Urlaubssperre im Betriebneingehört zum Arbeitsverhältnis, nicht zum versicherten Risiko
Bekannte Erkrankung, die sich verschlechtertnur in besseren Tarifender Verlauf war bei Abschluss absehbar
Nicht ausgeheilte Erkrankung, Reise trotzdem gebuchtneinder Zustand bestand schon vor der Polizze
Schwangerschaft, vor dem Abschluss bereits bekanntneinbei Abschluss bekannt, also nicht unerwartet
Schwangerschaft, erst nach der Buchung festgestelltoft jaunerwartet eingetreten, in vielen Tarifen ausdrücklich genannt
Pandemie und Reisewarnungje nach Bedingungswerkviele Tarife regeln das in einer eigenen Klausel oder schließen es aus
Krieg, innere Unruhen, Streikneingilt als höhere Gewalt und ist ausdrücklich ausgeschlossen
Insolvenz des Veranstaltersneindafür gibt es die gesetzliche Absicherung der Pauschalreise
Absage durch den Veranstalterneindann erstattet der Veranstalter den Reisepreis
Abschluss erst nach Eintritt des Grundesneingedeckt ist nur, was nach dem Abschluss passiert
Krankheit innerhalb der Wartefrist von 10 Tagenneinin der Wartefrist sind meist nur Unfall, Tod und Naturkatastrophe gedeckt
Storno erst Tage nach dem Ereignis gemeldetnur teilweiseersetzt wird die Gebühr, die bei sofortiger Stornierung fällig gewesen wäre
Kein ärztliches Attest mit Diagnoseneinohne Nachweis gilt der Versicherungsfall als nicht belegt
Alkohol, Drogen, Arglist oder Vorsatzneinselbst herbeigeführter Versicherungsfall

Die Wartefrist ist der häufigste Stolperstein

In Österreich verlangen die meisten Anbieter den Abschluss binnen drei Tagen nach der Buchung. Wird die Polizze später abgeschlossen, beginnt der Stornoschutz erst am 11. Tag nach Abschluss. Krankheit ist in diesen zehn Tagen nicht gedeckt, Unfall, Tod und Naturkatastrophe meist schon.

Einzelne Tarife rechnen mit elf Tagen Wartefrist, ausgenommen nur der Unfall. Die Frist läuft ab dem Abschlusstag, nicht ab der Buchung. Wer eine Reise im Jänner bucht und die Polizze im März nachholt, hat im März eine Lücke von rund zehn Tagen, obwohl die Abreise erst im Sommer ist.

Sagt der Veranstalter ab, zahlt der Veranstalter

Wenn der Veranstalter die Pauschalreise absagt, ist das kein Fall für die Stornoversicherung. Dann bekommen Sie den bezahlten Reisepreis vom Veranstalter zurück. Dasselbe gilt, wenn am Zielort unvermeidbare außergewöhnliche Umstände eintreten: Dann können Sie kostenfrei zurücktreten.

Die Versicherung deckt Ihre persönlichen Gründe, das Reiserecht deckt Ereignisse am Zielort. Prüfen Sie deshalb zuerst, wer abgesagt hat. Wer den falschen Fall beim falschen Gegenüber meldet, verliert Zeit und damit Geld, weil die Stornostaffel weiterläuft.

Was Selbstbehalt und Stornostaffel übrig lassen

Auch bei einem klar gedeckten Grund bleibt in vielen Tarifen ein Selbstbehalt von 20 Prozent bei Ihnen. Bei 1.500 Euro Stornogebühr sind das 300 Euro. Tarife ohne Selbstbehalt kosten mehr, zahlen aber voll, und bei teuren Reisen lohnt sich dieser Aufpreis meist.

Dazu kommt die Stornostaffel: Bei Pauschalreisen und Charterflügen reicht sie von etwa 10 Prozent bei frühem Storno bis zu 85 Prozent kurz vor Abreise. Wer abwartet, erhöht den Schaden, und ersetzt wird nur die Gebühr vom Tag des Ereignisses.

Schritt für Schritt

  1. In den Bedingungen nachsehen, ob Ihr Grund in der Liste der Stornogründe steht.
  2. Sofort beim Veranstalter stornieren, sobald der Grund feststeht, und nicht abwarten.
  3. Den Versicherer am selben Tag verständigen und die Schadenmeldung anfordern.
  4. Ärztliches Attest mit Diagnose vom Tag der Stornierung besorgen.
  5. Buchung, Stornorechnung und Nachweise einreichen und bei Ablehnung die schriftliche Begründung verlangen.

Checkliste

  • Der Grund ist erst nach dem Abschluss eingetreten
  • Der Grund war bei Abschluss nicht vorhersehbar
  • Wartefrist abgelaufen oder Abschluss binnen drei Tagen nach der Buchung erfolgt
  • Behandlungen des letzten Jahres geklärt und, wenn möglich, mitgedeckt
  • Attest mit Diagnose vom Tag der Stornierung liegt vor
  • Höhe des Selbstbehalts bekannt

Häufige Fehler

  • Abwarten, ob es doch besser wird, und dadurch in eine höhere Stornostaffel rutschen
  • Die Polizze erst Wochen nach der Buchung abschließen und die Wartefrist übersehen
  • Eine bekannte Erkrankung nicht angeben und auf Kulanz hoffen
  • Beim Veranstalter stornieren, den Versicherer aber erst später verständigen

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Zahlt die Stornoversicherung bei Angst vor Anschlägen?

In der Regel nicht. Angst ist kein unerwartetes Ereignis. Nur einzelne Tarife nennen einen Anschlag am Zielort ausdrücklich als Stornogrund.

Was gilt bei Pandemie oder Reisewarnung?

Das hängt vom Bedingungswerk ab. Manche Tarife decken eine Erkrankung wie jede andere, schließen aber Quarantäne und Reisewarnung aus. Lesen Sie diese Klausel vor dem Abschluss.

Wie lang ist die Wartefrist?

Meist zehn Tage, teils elf. Sie gilt, wenn Sie die Polizze später als drei Tage nach der Buchung abschließen. Unfall, Tod und Naturkatastrophe sind meist ausgenommen.

Zahlt sie, wenn ich selbst kündige?

Nein. Gedeckt ist nur die unverschuldete Kündigung durch den Arbeitgeber, und auch das nur in Tarifen, die diesen Grund nennen.

Sind bekannte Krankheiten immer ausgeschlossen?

Nicht immer. Bessere Tarife decken die unerwartete Verschlechterung einer bekannten Krankheit, wenn sie vor der Reise stabil war. Der Standardtarif tut das nicht.

Was passiert, wenn der Veranstalter absagt?

Dann zahlt der Veranstalter den Reisepreis zurück. Die Stornoversicherung ist dafür nicht zuständig.

Brauche ich die Versicherung, wenn ich kostenfrei stornieren kann?

Nein. Wenn Hotel oder Flug bis kurz vor Anreise kostenfrei storniert werden können, entsteht keine Stornogebühr, und dann gibt es nichts zu ersetzen.

Quellen

NAMMERT Versicherungsmakler

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