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Was ist der Unterschied zwischen Stornoversicherung und Reiseabbruch?

Kurz gesagt

Die Trennlinie ist der Reisebeginn. Bis zur Abreise ersetzt die Stornoversicherung die Stornokosten des Veranstalters. Ab der Abreise ersetzt der Reiseabbruch die nicht konsumierten Reiseleistungen und meist die Mehrkosten der außerplanmäßigen Rückreise. Für eine Woche und 1.000 Euro Reisepreis kostet reiner Stornoschutz ab etwa 70 Euro, ein Komplettpaket mit Abbruch ab etwa 100 Euro.

Was ist der Unterschied zwischen Stornoversicherung und Reiseabbruch?

Was es kostet

Öffentlich genannte Prämien für Österreich, Stand 2026.

BeispielRichtwert
Reisepreis bis 100 Euro, Storno und Abbruchab etwa 10 Euro
Reisepreis bis 400 Euro, Paket mit Abbruch, Europaab etwa 38 Euro
Eine Woche, Reisepreis 1.000 Euro, nur Stornoab etwa 70 Euro je Person, ab etwa 135 Euro für die Familie
Eine Woche, Reisepreis 1.000 Euro, Komplettschutz mit Abbruchab etwa 100 Euro je Person, ab etwa 200 Euro für die Familie
Jahrespaket Einzelperson mit 3.000 Euro Storno, Erhebung der Arbeiterkammeretwa 167 bis 293 Euro im Jahr

Richtwerte, Stand September 2026, aus öffentlich genannten Prämien und einer Erhebung der Arbeiterkammer. Der Aufpreis vom reinen Storno zum Paket mit Abbruch liegt in der Angebotspraxis bei etwa 30 Prozent. Ihre Prämie hängt von Reisepreis, Dauer, Alter und Selbstbehalt ab; das genaue Angebot holen wir ein.

Rechenbeispiel

Familie, Pauschalreise für 3.500 Euro, 14 Tage, Abbruch am fünften Tag

Ein Kind wird krank, die Familie fliegt am fünften Tag heim. So rechnet ein Tarif mit anteiliger Erstattung.

Reisepreis für 14 Tage3.500 Euro
Konsumiert bis zum Abbruch, 4 Tage1.000 Euro
Nicht konsumierte Leistungen, 10 von 14 Tagen2.500 Euro
Mehrkosten der Rückreise, neue Flüge und Transferetwa 900 Euro
Tarif ohne Selbstbehaltkein Abzug

Erstattung etwa 3.400 Euro. Mit einem Selbstbehalt von 20 Prozent bleiben rund 2.720 Euro, mit einem Tarif, der in der ersten Reisehälfte den vollen Reisepreis ersetzt, sogar 3.500 Euro plus Rückreise. Rechenbeispiel mit Richtwerten.

Der Reisebeginn trennt die beiden Bausteine

Die Stornoversicherung endet, sobald Sie abreisen. Bis dahin ersetzt sie, was der Veranstalter oder das Hotel bei einer Absage einbehält. Kurz vor der Abreise sind das oft 50 bis 90 Prozent des Reisepreises.

Ab dem Reisebeginn übernimmt der Reiseabbruch, in vielen Polizzen Urlaubsgarantie genannt. Er fragt nicht nach Stornokosten, sondern nach dem, was Sie bezahlt und nicht mehr genutzt haben, und nach den Kosten der vorzeitigen Rückreise.

FallWelcher Baustein zahltWas ersetzt wird
Storno vor der AbreiseStornoversicherungdie Stornokosten des Veranstalters
Verspäteter Reiseantritt, Sie reisen nachStorno oder PaketMehrkosten der Nachreise samt Nächtigung, meist mit einer Höchstsumme
Abbruch wegen eigener KrankheitReiseabbruchnicht konsumierte Leistungen und die Mehrkosten der Rückreise
Abbruch wegen Todesfall daheimReiseabbruchnicht konsumierte Leistungen und die außerplanmäßige Rückreise
Schaden am eigenen Haus oder an der WohnungReiseabbruchnicht konsumierte Leistungen und die Rückreise
Rückholung im Rettungswagen oder FlugzeugReisekrankenversicherungder medizinisch notwendige Rücktransport samt Begleitung
Reise ist erheblich vertragswidrigkein VersicherungsfallAbhilfe und Rückbeförderung schuldet der Veranstalter

Voll oder anteilig: die Rechenregel in der Polizze

Wie viel Sie zurückbekommen, hängt vom Tarif ab. Manche Bedingungen ersetzen bei einem Abbruch in der ersten Reisehälfte den vollen Reisepreis, andere rechnen von Anfang an anteilig nach den Tagen, die Sie nicht mehr hatten. Diese Rechenregel steht in der Polizze und ist der wichtigste Unterschied zwischen zwei Tarifen mit ähnlicher Prämie.

Bei Einzelbuchungen zählt jede Leistung für sich: Nächtigungen, Ausflüge, Kurse, Liftkarten. Bei einem Pauschalpreis teilt der Versicherer den Preis durch die Reisetage. Prüfen Sie zusätzlich, ob ein Selbstbehalt vereinbart ist; Tarife ohne Selbstbehalt sind in Österreich üblich und lohnen sich meist.

Was nicht in den Reiseabbruch gehört

Der Krankentransport nach Österreich ist Sache der Reisekrankenversicherung. Die Europäische Krankenversicherungskarte auf der Rückseite der e-card zahlt ihn nicht, sie deckt nur die staatliche Versorgung im Urlaubsland. Der Reiseabbruch ersetzt daneben die gewöhnlichen Mehrkosten der Heimreise, etwa ein neues Ticket oder einen Transfer.

Auch eine vertragswidrige Pauschalreise ist kein Versicherungsfall. Ist die Reise erheblich beeinträchtigt und der Veranstalter hilft innerhalb einer angemessenen Frist nicht ab, können Sie nach dem Pauschalreisegesetz ohne Entschädigung zurücktreten. Gehört die Beförderung zur Reise, muss der Veranstalter für die Rückbeförderung ohne Mehrkosten sorgen.

Wann Sie das Paket nicht brauchen

Für eine kurze Reise im Inland, eine kostenlos stornierbare Buchung oder einen Betrag, den Sie im Ernstfall selbst tragen könnten, ist das Paket zu teuer. Bei einem Wochenende für 200 Euro zahlen Sie leicht ein Viertel des Reisepreises für die Absicherung.

Sinnvoll wird es bei teuren Reisen, langer Vorlaufzeit, Familien mit Kindern, älteren Mitreisenden oder pflegebedürftigen Angehörigen daheim. Wer zwei oder mehr Reisen im Jahr macht, rechnet den Jahresvertrag gegen die Summe der Einzelprämien.

Schritt für Schritt

  1. Reisepreis und Stornostaffel des Veranstalters notieren.
  2. Prüfen, ob der Tarif neben dem Storno auch den Abbruch ausdrücklich nennt.
  3. In der Polizze nachlesen, ob anteilig oder in der ersten Reisehälfte voll erstattet wird.
  4. Höchstsummen für die Rückreise und einen etwaigen Selbstbehalt vergleichen.
  5. Im Ernstfall vor der Heimreise die Notrufnummer anrufen, Befund und Belege sammeln.

Checkliste

  • Reiseabbruch in der Polizze ausdrücklich genannt, nicht nur Storno
  • Rechenregel für die Erstattung gelesen, anteilig oder voll
  • Mehrkosten der Rückreise ohne enge Höchstsumme
  • Alle Mitreisenden namentlich versichert
  • Tarif ohne Selbstbehalt geprüft und gegen die Prämie gerechnet
  • Reisekrankenversicherung mit Rücktransport getrennt vorhanden

Häufige Fehler

  • Nur den Stornoschutz kaufen und ab der Abreise ohne Deckung sein
  • Ohne Rücksprache heimfliegen und die Mehrkosten selbst tragen
  • Glauben, die e-card zahle den Rücktransport nach Österreich
  • Bei einer vertragswidrigen Reise die Versicherung statt den Veranstalter belangen
  • Belege für nicht konsumierte Ausflüge und Nächtigungen wegwerfen

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Zahlt die Stornoversicherung auch, wenn ich die Reise abbreche?

Nein, sie endet mit dem Reisebeginn. Danach greift nur der Reiseabbruch, den es in Österreich fast nur im Paket mit dem Storno gibt.

Bekomme ich den ganzen Reisepreis zurück?

Das hängt vom Tarif ab. Manche Bedingungen ersetzen bei einem Abbruch in der ersten Reisehälfte den vollen Reisepreis, andere rechnen von Anfang an anteilig nach den nicht konsumierten Tagen.

Wer zahlt den Rücktransport nach Österreich?

Die Reisekrankenversicherung, wenn er medizinisch notwendig ist. Der Reiseabbruch ersetzt nur die gewöhnlichen Mehrkosten der Heimreise.

Kann ich den Reiseabbruch einzeln abschließen?

In der Regel nicht. Österreichische Versicherer bieten ihn als Teil des Stornoschutzes oder im Komplettpaket an.

Was gilt bei einem verspäteten Reiseantritt?

Viele Tarife ersetzen die Mehrkosten der Nachreise samt Nächtigung, meist bis zu einer Höchstsumme je Person. Die versäumten Tage werden anteilig gerechnet.

Zahlt die Versicherung bei einer Baustelle neben dem Hotel?

Nein, das ist eine Vertragswidrigkeit der Pauschalreise. Der Veranstalter muss Abhilfe schaffen, sonst können Sie ohne Entschädigung zurücktreten.

Lohnt sich ein Jahresvertrag?

Ab etwa zwei Reisen im Jahr meist ja. Rechnen Sie die Summe der Einzelprämien gegen die Jahresprämie, bei Familien kippt es früher.

Quellen

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