Zum Inhalt springen

Startseite / Versicherungsmakler / Privat

Spitalgeldversicherung: ein fixer Betrag für jeden Tag im Spital

Das Spitalgeld zahlt für jeden Tag eines stationären Spitalsaufenthalts einen vereinbarten Betrag aus, ohne Rechnung und ohne Frage, wofür Sie ihn verwenden. Es ist weder Einkommensersatz noch Sonderklasse. Als kleiner Baustein kann es trotzdem nützlich sein, etwa für den Kostenbeitrag, Fahrten der Familie oder die Betreuung zu Hause.

Die Frage, die hier fast jeder zuerst stellt

Brauche ich eine Spitalgeldversicherung?

Für die meisten Versicherten in Österreich gehört sie nicht zu den ersten Polizzen. Der Kostenbeitrag im Spital ist auf 28 Tage im Kalenderjahr begrenzt und entfällt bei Rezeptgebührenbefreiung. Wer Einkommen absichern will, braucht ein Krankentaggeld, wer Arztwahl und Zweibettzimmer will, eine Sonderklasse-Versicherung. Spitalgeld lohnt sich vor allem als Ergänzung für Nebenkosten eines längeren Aufenthalts.

Spitalgeld, Krankentaggeld, Sonderklasse: was wofür zahlt

Das Spitalgeld, oft auch Krankenhaustaggeld genannt, zahlt nur für Tage, an denen Sie stationär im Spital aufgenommen sind. Ob Sie in dieser Zeit Einkommen verlieren, ist egal, und zu Hause im Krankenstand gibt es nichts.

Das Krankentaggeld ersetzt dagegen Einkommen bei Arbeitsunfähigkeit, auch wochenlang daheim. Die Sonderklasse-Versicherung bezahlt die Behandlung selbst: Wahlarzt im Spital, Zwei- oder Einbettzimmer, Spital nach Wahl. Die drei Polizzen ergänzen sich, ersetzen einander aber nicht.

Kostenbeitrag und Nebenkosten im Spital

In der allgemeinen Gebührenklasse heben die Spitäler einen Kostenbeitrag je Verpflegstag ein, dessen Höhe das jeweilige Bundesland festlegt. Er ist auf 28 Tage im Kalenderjahr begrenzt. Das Tarifblatt der Grazer Spitäler nennt für 2025 12,08 Euro am Tag. Wer von der Rezeptgebühr befreit ist, zahlt ihn nicht.

Dazu kommen Kosten, die keine Kasse übernimmt: Fahrten der Angehörigen, Parken, Telefon und Fernsehen, eine Betreuung für Kinder oder pflegebedürftige Eltern. Ein Taggeld von 30 oder 40 Euro deckt das bei einem kurzen Aufenthalt gut ab, bei einem längeren zumindest teilweise.

Ersatztaggeld: wenn die Sonderklasse nicht genutzt wird

Viele Sonderklasse-Polizzen zahlen ein Ersatztaggeld, wenn Sie trotz Versicherung in der allgemeinen Klasse liegen, etwa weil das Spital kein Sonderklassebett frei hat oder Sie bewusst darauf verzichten. Das ist kein eigener Vertrag, sondern Teil der Sonderklasse und steht in der Leistungsübersicht der Polizze.

Wer bereits eine Sonderklasse hat, sollte deshalb zuerst nachsehen, wie hoch dieses Ersatztaggeld ist. Ein eigenes Spitalgeld daneben ist dann oft doppelt.

Spitalgeld in der Unfallversicherung

Viele Unfallpolizzen enthalten ein Spitalgeld, manchmal ergänzt um ein Genesungsgeld nach der Entlassung. Es zahlt aber nur, wenn ein Unfall der Grund für den Aufenthalt war. Bei Krankheit leistet es nicht, und die meisten Spitalsaufenthalte haben eine Krankheit als Ursache.

Einige Tarife verdoppeln das Spitalgeld bei Unfällen oder bei einem Aufenthalt im Ausland. Für die Entscheidung zählt aber zuerst, ob Krankheit überhaupt mitversichert ist.

Was versichert ist

  • Fixes Taggeld für jeden Tag eines medizinisch notwendigen stationären Spitalsaufenthalts
  • Aufenthalte nach Krankheit und nach Unfall, wenn beides vereinbart ist
  • Freie Verwendung des Geldes ohne Belege
  • Je nach Tarif Taggeld bei Rehabilitation nach einem Spitalsaufenthalt
  • Je nach Tarif Taggeld in Hospiz oder Palliativstation
  • Je nach Tarif weltweite Geltung, teils mit doppeltem Taggeld im Ausland

Was nicht versichert ist

  • Verdienstausfall im Krankenstand zu Hause
  • Ambulante Behandlung ohne stationäre Aufnahme, wenn nicht eigens vereinbart
  • Kuraufenthalte, wenn nicht ausdrücklich eingeschlossen
  • Bei Abschluss bekannte Leiden, die ausgeschlossen wurden
  • Aufenthalte in einer vereinbarten Wartezeit
  • Bei reiner Unfallpolizze: jeder Spitalsaufenthalt wegen Krankheit

Wer sie braucht

  • Eltern, die während eines Spitalsaufenthalts Kinderbetreuung zukaufen müssten
  • Pflegende Angehörige, deren Ersatzpflege Geld kostet
  • Menschen mit langen Wegen zum nächsten Schwerpunktspital
  • Wer Krankentaggeld und Berufsunfähigkeit schon geregelt hat und Nebenkosten abfedern will

Wer sie nicht braucht

  • Wer eine Sonderklasse-Polizze mit ausreichendem Ersatztaggeld hat
  • Wer von der Rezeptgebühr befreit ist und Nebenkosten aus Rücklagen trägt
  • Wer noch kein Krankentaggeld oder keine Berufsunfähigkeitsversicherung hat: dort liegt das größere Risiko

Pech-Rad

Drehen Sie am Rad des Pechs

Sechs Schäden, die wirklich passieren: Das Rad wählt Ihren und zeigt, wer zahlt.

Alle sechs Fälle ansehen
  1. Gallenblase, fünf Tage im Spital, Kostenbeitrag plus Fahrten der Familie. Billigtarif: zahlt, Starker Tarif: zahlt. Ein typischer kurzer Aufenthalt. Jede Spitalgeldpolizze mit Krankheitsschutz zahlt hier fünf Taggelder.
  2. Hüfte neu, danach Reha, mehrere Wochen Nebenkosten. Billigtarif: zahlt teilweise, Starker Tarif: zahlt. Einfache Tarife zahlen nur die Tage im Akutspital. Starke Tarife zahlen auch in der Rehabilitation weiter.
  3. Skiunfall in Tirol, drei Tage Spital, Kostenbeitrag, Anreise der Familie. Billigtarif: zahlt, Starker Tarif: zahlt. Unfall mit stationärer Aufnahme: zahlt jede Polizze, auch das Spitalgeld der Unfallversicherung.
  4. Lungenentzündung, eine Woche Spital, Kostenbeitrag und Betreuung daheim. Billigtarif: zahlt nicht, Starker Tarif: zahlt. Ein Spitalgeld nur nach Unfall zahlt bei Krankheit nichts. Erst eine Polizze mit Krankheitsschutz leistet.
  5. Sechs Wochen Krankenstand daheim, Verdienstausfall nach der Entgeltfortzahlung. Billigtarif: zahlt nicht, Starker Tarif: zahlt nicht. Ohne Spitalsaufenthalt gibt es kein Spitalgeld. Für den Verdienstausfall ist das Krankentaggeld da.
  6. Unfall im Urlaub in Kroatien, Spital vor Ort und Rücktransport. Billigtarif: zahlt teilweise, Starker Tarif: zahlt. Einfache Tarife gelten nur in Österreich oder Europa. Manche starken Tarife zahlen im Ausland sogar das doppelte Taggeld.

Was sie kostet

Die Prämie richtet sich vor allem nach der Höhe des Taggelds und dem Eintrittsalter. Weil Krankenversicherungen in Österreich auf Lebenszeit laufen, ist ein früher Einstieg günstiger, Anpassungen der Prämie sind trotzdem möglich.

Wovon der Beitrag abhängt

  • Höhe des Taggelds
  • Eintrittsalter
  • Gesundheitszustand und daraus folgende Zuschläge oder Ausschlüsse
  • Leistungen bei Reha, Hospiz und im Ausland
  • Nur Unfall oder auch Krankheit
  • Kombination mit Sonderklasse oder Unfallversicherung

Wir nennen keine Prämienbeispiele, weil Alter, Taggeld und Gesundheitsfragen den Preis stark verschieben. Ihre Prämie steht erst im Angebot fest.

Die Tariflinien am Markt

01

Spitalgeld nur nach Unfall

Als Baustein der Unfallversicherung, günstig, aber bei Krankheit ohne Leistung. Passt für Sportler, deckt den Großteil der Spitalsaufenthalte jedoch nicht.

02

Spitalgeld bei Krankheit und Unfall

Eigene Polizze mit Taggeld für jeden Spitalstag, gleich aus welchem Grund. Für Familien und pflegende Angehörige der vernünftige Schnitt.

03

Sonderklasse mit Ersatztaggeld

Behandlung in der Sonderklasse, und wer sie nicht nutzt, bekommt ein Ersatztaggeld. Hier zählt zuerst die Sonderklasse, das Taggeld ist die Zugabe.

Woran Sie einen guten Tarif erkennen

KriteriumMindeststandardStarker TarifWarum das zählt
Krankheit eingeschlossen nur Unfall Krankheit und Unfall Die meisten Spitalsaufenthalte haben eine Krankheit als Ursache.
Höhe des Taggelds fixer Betrag ohne Anpassung wählbar, mit Anpassung an die Teuerung Ein Taggeld aus dem Jahr des Abschlusses verliert über Jahrzehnte an Wert.
Rehabilitation keine Leistung Taggeld auch in der Reha nach einem Spitalsaufenthalt Nach Hüfte, Knie oder Herz folgen oft Wochen in der Reha.
Hospiz und Palliativstation ausgeschlossen eingeschlossen für eine vereinbarte Zahl von Tagen Gerade am Lebensende entstehen für Angehörige viele Nebenkosten.
Ausland nur Österreich oder Europa weltweit, teils mit erhöhtem Taggeld Ein Unfall auf Reisen führt oft direkt in ein Spital vor Ort.
Psychiatrische Aufenthalte ausgeschlossen oder stark begrenzt wie jeder andere Spitalsaufenthalt Stationäre psychische Behandlungen dauern oft viele Wochen.
Höchstdauer begrenzte Zahl an Tagen im Jahr ohne zeitliche Grenze Bei langer Krankheit braucht man das Geld am längsten.

Anbieter im Überblick

Spitalgeld bieten in Österreich die Kranken- und Unfallversicherer an, als eigene Polizze, als Teil der Sonderklasse oder als Baustein der Unfallversicherung. Die Liste ist ein Marktüberblick, keine Aussage darüber, mit wem wir zusammenarbeiten.

VersichererEinordnung
UNIQAgroßer Krankenversicherer Österreichs, Spitalgeld auch als Ersatztaggeld in der Sonderklasse
Wiener StädtischeTeil der Vienna Insurance Group, Taggeldtarife in der Produktlinie MEDplus
DONAU VersicherungTeil der Vienna Insurance Group, Krankenhaustaggeld als eigener Tarif und Spitalgeld in der Unfallversicherung
Allianzösterreichische Gesellschaft der Allianz-Gruppe, Taggeldpolizze für Personen mit Wohnsitz in Österreich
Raiffeisen VersicherungMarke der UNIQA, Vertrieb über die Raiffeisenbanken

Bedingungen aller Tarife vergleichen Spitalgeld 6 Tarife von 6 Anbietern, Stand 24. Oktober 2026

Produkte und Bausteine am Markt

Eigene Spitalgeldpolizze

Taggeld für jeden Spitalstag nach Krankheit oder Unfall, unabhängig von der Klasse, in der Sie liegen.

Ersatztaggeld in der Sonderklasse

Teil der Sonderklasse-Polizze. Fließt, wenn Sie in der allgemeinen Klasse aufgenommen werden.

Spitalgeld in der Unfallversicherung

Zahlt nur nach einem Unfall, oft zusammen mit einem Genesungsgeld nach der Entlassung.

Taggeld für Kinder

Mitversicherung der Kinder, damit ein Elternteil bei einem Spitalsaufenthalt des Kindes Ausfälle abfedern kann.

Mythos oder Wahrheit

Was stimmt, was nicht?

Fünf Sätze, die man über diese Versicherung hört. Tippen Sie zuerst, dann lösen wir auf.

Mit Spitalgeld ist mein Einkommen im Krankenstand gesichert.

Das stimmt nicht.

Falsch. Spitalgeld zahlt nur für Tage im Spital. Im Krankenstand zu Hause fließt nichts, dafür ist das Krankentaggeld gedacht.

Der Kostenbeitrag im Spital fällt höchstens für 28 Tage im Jahr an.

Das stimmt.

Stimmt. Die Länder heben ihn je Verpflegstag ein, aber für höchstens 28 Tage im Kalenderjahr. Mit Rezeptgebührenbefreiung entfällt er ganz.

Viele Sonderklasse-Polizzen zahlen Geld, wenn ich in der allgemeinen Klasse liege.

Das stimmt.

Stimmt. Dieses Ersatztaggeld ist Teil vieler Sonderklasse-Polizzen. Wie hoch es ist, steht in der Leistungsübersicht.

Das Spitalgeld der Unfallversicherung zahlt auch bei einer Operation wegen Krankheit.

Das stimmt nicht.

Falsch. Es zahlt nur, wenn ein Unfall den Spitalsaufenthalt ausgelöst hat.

Mit Spitalgeld bekomme ich automatisch ein Zweibettzimmer.

Das stimmt nicht.

Falsch. Unterbringung und Wahlarzt bezahlt nur die Sonderklasse. Das Spitalgeld ist ein fixer Betrag, der an Sie geht.

Häufige Fehler beim Abschluss

  • Spitalgeld abschließen und glauben, damit sei der Verdienst im Krankenstand gesichert
  • Neben einer Sonderklasse ein zweites Taggeld abschließen, ohne das Ersatztaggeld zu kennen
  • Ein Spitalgeld nur nach Unfall für einen vollwertigen Schutz halten
  • Vorerkrankungen im Antrag weglassen, weil die Polizze klein wirkt
  • Die Aufenthaltsbestätigung des Spitals nicht aufheben

Häufig gefragt

Fragen und Antworten

Was ist der Unterschied zwischen Spitalgeld und Krankentaggeld?

Spitalgeld zahlt nur für Tage im Spital, unabhängig vom Einkommen.

Krankentaggeld ersetzt Verdienst im Krankenstand, auch zu Hause.

Für Selbstständige und Gutverdiener ist das Krankentaggeld die wichtigere Polizze.

Was ist der Unterschied zur Sonderklasse?

Die Sonderklasse bezahlt die bessere Unterbringung und den Wahlarzt im Spital direkt.

Das Spitalgeld zahlt einen fixen Betrag an Sie und ändert nichts an der Behandlung.

Wie hoch ist der Kostenbeitrag im Spital?

Er hängt vom Bundesland ab und wird für höchstens 28 Tage im Kalenderjahr eingehoben.

In Graz waren es 2025 12,08 Euro am Tag.

Wer von der Rezeptgebühr befreit ist, zahlt keinen Kostenbeitrag.

Was ist ein Ersatztaggeld?

Ein Taggeld, das viele Sonderklasse-Polizzen zahlen, wenn Sie in der allgemeinen Klasse liegen.

Wie hoch es ist, steht in der Leistungsübersicht Ihrer Polizze.

Gilt das Spitalgeld im Ausland?

Das hängt vom Tarif ab.

Manche Polizzen gelten weltweit, manche verdoppeln das Spitalgeld im Ausland sogar.

Die Behandlungskosten selbst deckt eine Reiseversicherung.

Kann der Versicherer meine Spitalgeldpolizze kündigen?

Krankenversicherungen werden in Österreich grundsätzlich auf Lebenszeit geschlossen,

und eine Kündigung durch den Versicherer ist nach § 178i VersVG nur in Ausnahmefällen zulässig,

etwa bei Gruppenversicherungen.

Zahlt die Unfallversicherung Spitalgeld bei Krankheit?

Nein.

Das Spitalgeld in der Unfallversicherung zahlt nur, wenn ein Unfall den Aufenthalt verursacht hat.

Für Krankheit braucht es eine Spitalgeldpolizze der Krankenversicherung.

NAMMERT Versicherungsmakler

Angebote für Spitalgeld anfordern

Wir holen Angebote ein und melden uns mit einem Vergleich, kostenlos: Es zahlt der Versicherer.

1Für wen?
2Welche Versicherungen?

Mehrere möglich. Zu jeder Sparte erscheinen die Angaben, die ein Versicherer braucht.

Privat

Gewerbe

3Angaben zu Ihren Wünschen

Spitalgeldversicherung

Zum Beispiel bestehende Sonderklasse, Reha, Ausland, Kinder

4Ihr bisheriger Vertrag
5Wie erreichen wir Sie?

Für Sie kostenlos und unverbindlich. Wir melden uns persönlich bei Ihnen.

Das gehört oft dazu

Krankentaggeld

Brauche ich als Selbstständiger in Österreich ein Krankentaggeld?

Boot oder Yacht? Dafür gibt es eigene Deckungskonzepte, ebenfalls über Ihren Makler.

Zur Bootsversicherung

Stand

Norman Nammert Stefan Heinz Josy Olivia Jäkel

Kostenloser Rückruf

Lieber sprechen? Wir rufen zurück.

Nummer und Wunschzeit genügen, jemand aus unserem Team meldet sich.

Wir sind Makler und vermitteln Ihnen genau den Tarif, den Sie gewählt haben,

bei jedem Versicherer am Markt.

  • Kostenlos und unverbindlich
  • Beratung ohne Versicherungslatein
  • Angebot direkt im Gespräch möglich

Sofort erreichbar: +49 3375 29 12 77 · WhatsApp · info@nammert.com

Wunschzeit

Ihre Angaben nutzen wir nur für den Rückruf. Mehr dazu im Datenschutz.