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Praxisausfall in Österreich: was die Ordination kostet, wenn Sie ausfallen

In der Ordination hängt das Honorar an Ihnen. Sind Sie krank, verunfallt oder in Quarantäne, bleiben Gehälter der Assistentinnen, Miete, Leasing und Kreditraten trotzdem fällig. In Österreich heißt die passende Polizze meist Betriebsunterbrechungsversicherung für freiberuflich und selbständig Tätige, kurz BUFT. Sie zahlt einen vereinbarten Tagessatz für Fixkosten und, je nach Vertrag, entgangenen Gewinn.

Die Frage, die hier fast jeder zuerst stellt

Reicht die Krankenunterstützung des Wohlfahrtsfonds nicht aus?

Für die laufenden Kosten einer Ordination in der Regel nicht. Die Krankenunterstützung der Wohlfahrtsfonds ist je Bundesland unterschiedlich geregelt und hoch, in Niederösterreich etwa bei stationärem Aufenthalt ab dem ersten Tag und bei häuslicher Pflege ab dem vierten Tag. Sie ist als Hilfe für Sie persönlich gedacht, nicht als Ersatz für Personal, Miete und Leasing. Diese Lücke schließt die BUFT.

BUFT, Sach-BU und Krankengeld auseinanderhalten

Die klassische Betriebsunterbrechungsversicherung nach Feuer, Leitungswasser oder Einbruch zahlt nur, wenn ein Sachschaden die Ordination lahmlegt. Für Ärzte, Zahnärzte und Therapeuten ist aber die eigene Krankheit das wahrscheinlichere Risiko. Dafür gibt es die BUFT: Sie hängt an Ihrer Arbeitsunfähigkeit und nicht an einem Schaden am Gebäude.

Das Krankengeld der Sozialversicherung und die Krankenunterstützung des Wohlfahrtsfonds sichern dagegen Sie als Person. Wie hoch sie ausfallen, hängt von Bundesland, Kammer und eigener Versicherung ab. Rechnen Sie nach, ob diese Leistungen Ihren privaten Bedarf decken, und sichern Sie die Kosten der Ordination gesondert.

Den Tagessatz an der Ordination ausrichten

Grundlage ist, was die Ordination im Monat kostet, auch wenn sie geschlossen ist: Gehälter samt Lohnnebenkosten, Miete und Betriebskosten, Leasing für Geräte, Kreditraten, Kammerumlage und Wohlfahrtsfondsbeitrag, Software, Labor und Versicherungen. Daraus ergibt sich ein Tagessatz. Wer zusätzlich den entgangenen Gewinn absichern will, vereinbart das ausdrücklich.

Die Karenzfrist bestimmt den Preis. Eine kurze Frist kostet deutlich mehr Prämie, eine lange belastet die eigenen Rücklagen. Für eine Gruppenpraxis gilt: Jede Gesellschafterin und jeder Gesellschafter wird eigens versichert, mit einem Tagessatz, der dem eigenen Kostenanteil entspricht.

Quarantäne, Teilarbeitsunfähigkeit und Rahmenverträge

Ob eine behördlich angeordnete Quarantäne versichert ist, regelt jede Polizze selbst. Manche BUFT-Tarife leisten bei Krankheit, Unfall und Quarantäne und schon ab einer Arbeitsunfähigkeit von 50 Prozent, andere nur bei voller Arbeitsunfähigkeit. Wer nur eingeschränkt ordinieren darf, hat die vollen Kosten und den halben Umsatz.

Einige Landesärztekammern haben mit Versicherern Rahmenvereinbarungen für ihre Mitglieder geschlossen, die Ärztekammer für Niederösterreich etwa mit der Helvetia. Solche Verträge können günstiger sein, sind aber nicht automatisch die beste Wahl für jede Ordination. Ein Vergleich mit freien Tarifen lohnt.

Was versichert ist

  • Fixkosten der Ordination wie Gehälter, Miete, Leasing und Kreditraten
  • Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit
  • Arbeitsunfähigkeit durch Unfall
  • Behördlich angeordnete Quarantäne, wenn eingeschlossen
  • Teilweise Arbeitsunfähigkeit, wenn der Tarif ab 50 Prozent leistet
  • Entgangener Gewinn, wenn vereinbart
  • Stillstand nach Sachschaden, wenn als Baustein eingeschlossen
  • Prämienrückvergütung bei schadenfreiem Verlauf, bei manchen Tarifen

Was nicht versichert ist

  • Ihr privater Lebensunterhalt, soweit er nicht über den Gewinnanteil versichert ist
  • Ausfall, weil Ordinationsassistentinnen krank oder in Quarantäne sind
  • Die Tage der Karenzfrist
  • Leistung über die vereinbarte Haftzeit hinaus
  • Leiden, die beim Antrag bekannt waren und ausgeschlossen wurden
  • Dauerhafte Berufsunfähigkeit, dafür gibt es eigene Polizzen

Wer sie braucht

  • Kassenärzte und Wahlärzte mit eigener Ordination und Personal
  • Zahnärzte mit hohen Kosten für Assistenz, Behandlungseinheiten und Leasing
  • Physio-, Psycho- und Ergotherapeuten mit eigenen Räumen
  • Gesellschafter einer Gruppenpraxis
  • Ordinationsgründer mit laufendem Kredit

Wer sie nicht braucht

  • Angestellte Spitalsärzte ohne eigene Ordination
  • Wahlärzte mit wenigen Stunden in Untermiete und ohne Personal, bei sehr niedrigen Fixkosten

Pech-Rad

Drehen Sie am Rad des Pechs

Sechs Schäden, die wirklich passieren: Das Rad wählt Ihren und zeigt, wer zahlt.

Alle sechs Fälle ansehen
  1. Zahnärztin nach Knie-OP vier Wochen weg, Fixkosten eines Monats, oft fünfstellig. Billigtarif: zahlt, Starker Tarif: zahlt. Volle Arbeitsunfähigkeit nach einer Operation ist der Kernfall. Gezahlt wird nach Ablauf der Karenzfrist.
  2. Arzt darf nur halbtags ordinieren, halber Umsatz bei vollen Kosten. Billigtarif: zahlt nicht, Starker Tarif: zahlt. Einfache Tarife zahlen nur bei voller Arbeitsunfähigkeit. Starke leisten anteilig schon ab 50 Prozent.
  3. Behörde ordnet Absonderung an, Fixkosten von ein bis zwei Wochen. Billigtarif: zahlt nicht, Starker Tarif: zahlt. Quarantäne ist ein eigener Einschluss. Ohne ihn zahlt die Polizze nur bei echter Arbeitsunfähigkeit.
  4. Beide Assistentinnen krank, Ausfall, solange die Ordination zu ist. Billigtarif: zahlt nicht, Starker Tarif: zahlt nicht. Die BUFT hängt an Ihrer Person, nicht am Personal. Dieser Ausfall bleibt bei der Ordination.
  5. Leitungswasser flutet die Ordination, Fixkosten bis zur Wiedereröffnung. Billigtarif: zahlt nicht, Starker Tarif: zahlt. Sachschaden als Auslöser ist ein Baustein. Fehlt er, braucht es eine eigene Sach-Betriebsunterbrechung.
  6. Therapeutin wird nach Unfall operiert, Fixkosten über mehrere Wochen. Billigtarif: zahlt, Starker Tarif: zahlt. Ein Unfall mit Spitalsaufenthalt löst die Leistung aus. Manche Tarife verkürzen dabei die Karenzfrist.

Was sie kostet

Die Prämie richtet sich nach Tagessatz, Karenzfrist, Haftzeit, Alter und Fachrichtung, bei Rahmenverträgen auch nach den Konditionen der Kammer. Unabhängige Preisvergleiche für Österreich gibt es nicht, deshalb nennen wir keine Beispielprämien.

Wovon der Beitrag abhängt

  • Höhe des Tagessatzes
  • Karenzfrist bis zum Leistungsbeginn
  • Haftzeit je Versicherungsfall
  • Eintrittsalter und Gesundheitszustand
  • Fachrichtung und Form der Ordination
  • Eingeschlossene Auslöser wie Quarantäne und Sachschaden

Die Prämie steht erst nach der Gesundheitsprüfung im Angebot fest, das wir für Sie einholen.

Die Tariflinien am Markt

01

Krankheit und Unfall

Tagessatz bei voller Arbeitsunfähigkeit, längere Karenzfrist. Sichert das Hauptrisiko der Einzelordination zu einer überschaubaren Prämie.

02

Mit Quarantäne und Teilarbeitsunfähigkeit

Zusätzlich behördliche Quarantäne und Leistung ab 50 Prozent Arbeitsunfähigkeit, kürzere Karenzfrist wählbar. Für Ordinationen mit viel Patientenkontakt.

03

Person und Sache in einer Polizze

Krankheit, Unfall und Quarantäne plus Stillstand nach Feuer, Leitungswasser oder Einbruch, dazu entgangener Gewinn. Für Ordinationen mit teurer Technik.

Woran Sie einen guten Tarif erkennen

KriteriumMindeststandardStarker TarifWarum das zählt
Tagessatz deckt die laufenden Fixkosten Fixkosten plus Reserve, an Indexsteigerungen anpassbar Gehälter und Mieten steigen, ein starrer Tagessatz verliert jedes Jahr an Wert.
Karenzfrist zu den eigenen Rücklagen passend kurz, bei Unfall oder Spitalsaufenthalt verkürzt Die Karenzfrist ist der Teil, den Sie selbst tragen.
Grad der Arbeitsunfähigkeit nur bei voller Arbeitsunfähigkeit anteilig ab 50 Prozent Nach Operationen dürfen viele erst eingeschränkt ordinieren.
Quarantäne nicht enthalten behördliche Quarantäne des Inhabers eingeschlossen Gesundheitsberufe sind von Absonderungen öfter betroffen.
Haftzeit 12 Monate länger als 12 Monate Schwere Erkrankungen mit Rehabilitation dauern oft mehr als ein Jahr.
Entgangener Gewinn nur Fixkosten Fixkosten und ein vereinbarter Gewinnanteil Ohne Gewinnanteil bleibt Ihr eigenes Einkommen ungesichert, wenn kein Krankengeld reicht.
Gruppenpraxis nur ein Gesellschafter versichert jeder Gesellschafter mit eigenem Tagessatz Sonst tragen die Gesunden die Kosten der Kranken.

Anbieter im Überblick

Die BUFT bieten mehrere österreichische Schaden- und Unfallversicherer an, teils auch über Rahmenverträge mit Ärzte- und Zahnärztekammern. Die Liste gibt einen Überblick über den Markt und sagt nichts darüber, mit wem wir zusammenarbeiten.

VersichererEinordnung
HelvetiaBUFT mit Krankheit, Unfall und Quarantäne, Rahmenvereinbarung mit der Ärztekammer für Niederösterreich
Generali VersicherungBUFT nach den Allgemeinen Bedingungen ABFT
DONAU VersicherungTeil der Vienna Insurance Group, Betriebsunterbrechung für freiberuflich Tätige
Wiener StädtischeTeil der Vienna Insurance Group, Betriebsunterbrechung auch über Gruppenverträge
GRAWEGrazer Wechselseitige, Betriebsunterbrechung für freiberuflich Tätige
UNIQAbörsennotierte Versicherungsgruppe mit Sitz in Wien, Rahmenverträge mit Kammern der Heilberufe

Bedingungen aller Tarife vergleichen Praxisausfall 6 Tarife von 5 Anbietern, Stand 24. Oktober 2026

Produkte und Bausteine am Markt

BUFT für Ärzte und Zahnärzte

Tagessatz bei Krankheit, Unfall und je nach Tarif Quarantäne. Die übliche Lösung für die Einzelordination.

Kammer-Rahmenvertrag

Konditionen, die eine Landesärztekammer für ihre Mitglieder ausverhandelt hat. Lohnt den Vergleich mit freien Tarifen.

Sach-Betriebsunterbrechung

Ertragsausfall nach Feuer, Leitungswasser oder Einbruch in der Ordination, als eigene Polizze oder Baustein.

Private Krankengeldversicherung

Sichert Ihr persönliches Einkommen und ergänzt die BUFT, die die Kosten der Ordination trägt.

Mythos oder Wahrheit

Was stimmt, was nicht?

Fünf Sätze, die man über diese Versicherung hört. Tippen Sie zuerst, dann lösen wir auf.

Der Wohlfahrtsfonds zahlt die Gehälter meiner Assistentinnen weiter.

Das stimmt nicht.

Falsch, die Krankenunterstützung ist eine Leistung an Sie persönlich und nicht nach den Kosten der Ordination bemessen.

Die Feuer-Betriebsunterbrechung zahlt auch, wenn ich krank bin.

Das stimmt nicht.

Falsch, sie setzt einen Sachschaden voraus. Für die eigene Krankheit gibt es die BUFT.

Es gibt BUFT-Tarife, die schon bei halber Arbeitsunfähigkeit leisten.

Das stimmt.

Stimmt, manche Tarife zahlen anteilig ab 50 Prozent. Das ist ein wichtiges Merkmal beim Vergleich.

Je kürzer die Karenzfrist, desto höher die Prämie.

Das stimmt.

Stimmt, die ersten Krankheitstage sind die häufigsten. Wer sie selbst trägt, zahlt deutlich weniger.

Mit dem Rahmenvertrag der Kammer bin ich automatisch versichert.

Das stimmt nicht.

Falsch, ein Rahmenvertrag regelt Konditionen. Versichert sind Sie erst mit einer eigenen Polizze und nach Ihrem Antrag.

Häufige Fehler beim Abschluss

  • Glauben, Krankengeld und Wohlfahrtsfonds tragen auch Gehälter und Miete
  • Den Tagessatz bei der Gründung festlegen und nie anpassen
  • Eine Sach-BU für ausreichend halten, obwohl die eigene Krankheit das größere Risiko ist
  • Gesundheitsfragen beim Antrag unvollständig beantworten
  • In der Gruppenpraxis nur einen Gesellschafter versichern

Häufig gefragt

Fragen und Antworten

Wie heißt die Praxisausfallversicherung in Österreich?

Meist Betriebsunterbrechungsversicherung für freiberuflich und selbständig Tätige, kurz BUFT.

Grundlage sind Allgemeine Bedingungen wie die ABFT,

ergänzt um Besondere Bedingungen des Versicherers.

Zahlt die BUFT auch bei teilweiser Arbeitsunfähigkeit?

Das hängt vom Tarif ab.

Manche Tarife leisten schon ab einer Arbeitsunfähigkeit von 50 Prozent, andere nur,

wenn Sie gar nicht ordinieren können.

Für Ärzte nach Operationen ist das ein wichtiger Unterschied.

Ist eine Quarantäne versichert?

Bei Tarifen, die behördlich angeordnete Quarantäne einschließen, ja.

Prüfen Sie die Klausel in den Besonderen Bedingungen.

Fällt nur Ihr Personal aus, hilft die BUFT nicht, sie hängt an Ihrer Person.

Wie hoch soll der Tagessatz sein?

So hoch, dass er die monatlichen Kosten der Ordination trägt, umgerechnet auf den Tag, mit Reserve.

Zählen Sie Gehälter samt Lohnnebenkosten, Miete, Leasing, Kreditraten,

Kammerumlage und laufende Verträge zusammen.

Lohnt sich der Rahmenvertrag meiner Ärztekammer?

Oft ist er ein guter Ausgangspunkt.

Vergleichen Sie trotzdem Karenzfrist, Haftzeit, Quarantäneklausel und Prämie mit freien Tarifen.

Wir holen beide Seiten ein und legen sie nebeneinander.

Brauche ich als Wahlarzt eine BUFT?

Wenn Sie eigene Räume, Personal oder Geräte finanzieren, ja.

Wer nur stundenweise in fremden Räumen ordiniert,

hat geringe Fixkosten und kommt oft mit einer privaten Krankengeldversicherung aus.

Was passiert nach einem Wasserschaden in der Ordination?

Die BUFT zahlt nur, wenn der Sachschaden als Auslöser eingeschlossen ist.

Sonst ist das ein Fall für die Sach-Betriebsunterbrechung,

die meist zusammen mit der Inhaltsversicherung abgeschlossen wird.

Warum über einen Makler?

Weil Tarife und Rahmenverträge sich in Karenzfrist, Quarantäne,

Teilarbeitsunfähigkeit und Gesundheitsfragen unterscheiden.

Wir rechnen mit Ihnen den Tagessatz aus und vergleichen die Bedingungen, nicht nur die Prämie.

NAMMERT Versicherungsmakler

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Wir holen Angebote ein und melden uns mit einem Vergleich, kostenlos: Es zahlt der Versicherer.

1Für wen?
2Welche Versicherungen?

Mehrere möglich. Zu jeder Sparte erscheinen die Angaben, die ein Versicherer braucht.

Privat

Gewerbe

3Angaben zu Ihren Wünschen

Praxisausfallversicherung

Gehälter mit Lohnnebenkosten, Miete, Leasing, Kreditraten, laufende Verträge

Zum Beispiel Kassen- oder Wahlarzt, Rahmenvertrag der Kammer, bestehendes Krankengeld,

laufende Behandlungen

4Ihr bisheriger Vertrag
5Wie erreichen wir Sie?

Für Sie kostenlos und unverbindlich. Wir melden uns persönlich bei Ihnen.

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Muss ich als Unternehmer in Österreich eine Betriebsinhaltsversicherung haben?

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