01
Einzelpolizze für kleine Feste
3 Mio. € pauschal für einen oder wenige Tage, überschaubare Besucherzahl, kein Feuerwerk und keine Fahrgeschäfte. Passt zur Feier im eigenen Haus oder zum kleinen Grätzlfest.
Privat
Privathaftpflicht Haushaltsversicherung Eigenheim Naturkatastrophen Photovoltaik Bauherrenversicherung Kfz-Versicherung Fahrrad und E-Bike Reiseversicherung Drohnenversicherung Hundehaftpflicht Tierkrankenversicherung Rechtsschutz Unfallversicherung Berufsunfähigkeit Ablebensversicherung Bestattungsvorsorge Private Pensionsvorsorge Private Krankenversicherung Zusatzkrankenversicherung Zahnversicherung Pflegevorsorge Grundbesitzerhaftpflicht Gewässerschadenhaftpflicht Jagdhaftpflicht Pferdehaftpflicht Glasbruchversicherung Handyversicherung Motorradversicherung Wohnmobilversicherung Reisekranken Pferde-OP-Versicherung Grundfähigkeit Kinderinvalidität Oldtimerversicherung E-Scooter-Versicherung Schwere-Krankheiten-Versicherung Krankentaggeld Mietausfall Instrumentenversicherung Kunst und WertsachenGewerbe
Betriebshaftpflicht Berufshaftpflicht D&O-Versicherung Firmenrechtsschutz Betriebsinhalt Betriebsgebäude Betriebsunterbrechung Elektronikversicherung Maschinenbruch Bauwesenversicherung Transportversicherung Flottenversicherung Vereinshaftpflicht Veranstaltungshaftpflicht Kautionsversicherung Cyberversicherung Kreditversicherung Betriebliche Vorsorge Betriebliche Krankenversicherung Gruppenunfallversicherung Nach BetriebsartRatgeber
Welche Versicherungen brauche ich? Wer zahlt den Schaden? Versicherungen, die nicht jeder braucht Kündigungsfristen Versicherungsfragen Bedingungen aller Tarife vergleichenVersicherer
Versicherer in Österreich Versicherer von A bis Z Versicherer in Spanien Beschwerden im VergleichKontakt
+49 3375 29 12 77 Kontakt Kunden-Login, Verträge, DokumenteSprache
Deutsch English Español Boot und YachtStartseite / Versicherungsmakler / Gewerbe
Ob Zeltfest, Konzert, Adventmarkt oder Firmenfeier: Wer veranstaltet, ist für die Sicherheit der Gäste verantwortlich und haftet nach dem ABGB für Schäden, die aus Versäumnissen entstehen. Die Veranstaltungshaftpflicht ersetzt berechtigte Ansprüche und wehrt unberechtigte ab. Sie lässt sich für eine einzelne Veranstaltung oder als Jahresvertrag abschließen.
Die Frage, die hier fast jeder zuerst stellt
Das Veranstaltungsrecht ist in Österreich Landessache, jedes Bundesland hat ein eigenes Veranstaltungsgesetz. Ob eine Versicherung verlangt wird, hängt deshalb vom Land, von der Art der Veranstaltung und von der Behörde ab, die sie genehmigt oder zur Kenntnis nimmt. Unabhängig davon verlangen Gemeinden, Hallenbetreiber und Grundeigentümer den Deckungsnachweis oft im Vertrag. Und die Haftung selbst ist nach dem ABGB nicht begrenzt.
Wer eine Veranstaltung ausrichtet, eröffnet einen Verkehr und muss die Besucher vor Gefahren schützen, die er erkennen und mit zumutbarem Aufwand abwenden kann. Die Gerichte leiten diese Pflicht aus dem ABGB ab. Bühne und Zelt müssen standsicher sein, Kabel gesichert, Fluchtwege frei, die Beleuchtung ausreichend. Fehlt es daran, haftet der Veranstalter für den Schaden.
Bedient sich der Veranstalter anderer, etwa eines Ordnerdienstes oder einer Bühnenfirma, haftet er gegenüber den Gästen auch für deren Fehler, soweit sie als seine Erfüllungsgehilfen tätig sind (§ 1313a ABGB). Darum sollte die Polizze ausdrücklich Helfer und Mitwirkende einschließen.
Für das einmalige Feuerwehrfest, den Maturaball oder das Firmenjubiläum reicht eine Polizze, die nur für diese Tage gilt. Sie nennt Ort, Datum, Art und Besucherzahl und läuft von selbst aus. Aufbau und Abbau sollten in der Laufzeit stehen, denn beim Aufstellen von Zelt und Bühne passiert besonders viel.
Wer laufend veranstaltet, etwa ein Kulturverein mit Konzertreihe, ein Marktbetreiber oder ein Unternehmen mit mehreren Events im Jahr, ist mit einem Jahresvertrag meist besser bedient. Er deckt alle Veranstaltungen im beschriebenen Rahmen. Fällt eine deutlich größer aus als vereinbart, gehört sie vorab dem Versicherer gemeldet.
Die Veranstaltungshaftpflicht ersetzt Schäden, die Dritten entstehen. Muss das Fest wegen Unwetter abgesagt werden, ist das kein Haftpflichtfall, dafür gibt es eine eigene Ausfallversicherung. Auch die eigene Licht- und Tonanlage, die gestohlen oder beschädigt wird, ist nicht über die Haftpflicht gedeckt, sondern über eine Elektronik- oder Inhaltsversicherung.
Verletzt sich ein freiwilliger Helfer beim Aufbau, zahlt die Haftpflicht nur, wenn ein anderer dafür verantwortlich ist. Für die eigenen Unfälle der Helfer braucht es eine Unfallversicherung, bei Vereinen oft als Gruppenunfall. Vereine sollten außerdem prüfen, ob ihre Vereinshaftpflicht das Fest schon als vereinsübliche Veranstaltung einschließt.
Feuerwerk, Hüpfburg, Ringelspiel, Tiere oder Motorsport sind in vielen Polizzen ausgeschlossen oder nur bis zu einer Grenze mitversichert. Wer so etwas plant, muss es bei der Anfrage angeben. Betreibt ein Schausteller oder Pyrotechniker diesen Teil selbst, sollte der Veranstalter sich dessen Deckungsbestätigung vorlegen lassen.
Beim Ausschank und beim Verkauf von Speisen gilt dasselbe. Eine Lebensmittelvergiftung nach dem Grillhendl ist ein Haftpflichtschaden, aber nur, wenn die Abgabe von Speisen versichert ist. Und wer eine Garderobe betreibt, haftet für die abgegebenen Mäntel; viele Tarife setzen dafür nur eine kleine Summe an.
Was versichert ist
Was nicht versichert ist
Wer sie braucht
Wer sie nicht braucht
Pech-Rad
Sechs Schäden, die wirklich passieren: Das Rad wählt Ihren und zeigt, wer zahlt.
Kosten:
Die Prämie hängt davon ab, wie viel Risiko an einem Tag zusammenkommt. Eine Weihnachtsfeier im eigenen Betrieb und ein zweitägiges Zeltfest mit Musik und Schank liegen weit auseinander. Eine belastbare Zahl gibt es erst mit Art, Größe und Dauer.
Wovon der Beitrag abhängt
Wir nennen keine Beispielprämien, weil sie je nach Veranstaltung um ein Vielfaches auseinanderliegen. Ihre Prämie steht im Angebot fest, das wir für Sie einholen.
01
Einzelpolizze für kleine Feste
3 Mio. € pauschal für einen oder wenige Tage, überschaubare Besucherzahl, kein Feuerwerk und keine Fahrgeschäfte. Passt zur Feier im eigenen Haus oder zum kleinen Grätzlfest.
02
Fest mit Bühne und Schank
5 Mio. € pauschal, gemietete Säle und Zelte, Speisen und Getränke sowie Aufbau und Abbau eingeschlossen. Der übliche Rahmen für Zeltfeste, Bälle und Märkte.
03
Jahresvertrag oder Großveranstaltung
10 Mio. € und mehr, alle Veranstaltungen des Jahres im vereinbarten Rahmen, besondere Programmpunkte nach Absprache. Für Kulturveranstalter, Marktbetreiber und Unternehmen mit vielen Events.
| Kriterium | Mindeststandard | Starker Tarif | Warum das zählt |
|---|---|---|---|
| Pauschalversicherungssumme | 3 Mio. € | 5 bis 10 Mio. €, mindestens die Summe aus der Auflage von Behörde oder Vermieter | Bei einem Gedränge oder einem einstürzenden Zelt gibt es mehrere Verletzte auf einmal. |
| Aufbau und Abbau | nur der Veranstaltungstag | alle Auf- und Abbautage eingeschlossen | Beim Aufstellen von Zelt, Bühne und Traversen passieren viele Unfälle. |
| Schäden an gemieteten Räumen | mit kleiner Grenze | Säle, Räume und Zelte mit hoher Summe, auch durch Brand | Der Saalvermieter wendet sich nach einem Schaden zuerst an den Veranstalter. |
| Speisen und Getränke | nicht genannt | Abgabe von Speisen und Getränken ausdrücklich eingeschlossen | Eine Lebensmittelvergiftung trifft viele Gäste gleichzeitig. |
| Besondere Programmpunkte | ausgeschlossen | Feuerwerk, Hüpfburg oder Tiere namentlich eingeschlossen, soweit geplant | Was nicht in der Polizze steht, ist im Zweifel nicht gedeckt. |
| Helfer und Mitwirkende | Mitarbeiter des Veranstalters | auch freiwillige Helfer und Mitwirkende ohne Dienstvertrag | Bei Festen helfen oft Freiwillige mit, die sonst persönlich in Anspruch genommen werden können. |
| Garderobe | ausgeschlossen | Abhandenkommen gegen Marke mit angemessener Summe | Bei Bällen und Winterfesten hängen schnell Hunderte Mäntel an der Garderobe. |
Veranstaltungshaftpflicht bieten große österreichische Versicherer und mehrere Landesversicherer an, für einzelne Termine oder als Jahresvertrag. Die Liste zeigt den Markt und sagt nichts darüber, mit wem wir zusammenarbeiten.
| Versicherer | Einordnung |
|---|---|
| UNIQA | Versicherungsgruppe mit Sitz in Wien, Veranstalterhaftpflicht als Baustein der Betriebshaftpflicht |
| Wiener Städtische | Vienna Insurance Group, Veranstalterversicherung auch online |
| Allianz Elementar | österreichische Gesellschaft der Allianz-Gruppe, eigene Besondere Bedingungen für Veranstalter |
| Generali Versicherung | österreichische Gesellschaft der Generali-Gruppe |
| Oberösterreichische Versicherung | Landesversicherer mit Sitz in Linz, eigene Veranstalterhaftpflicht |
| Kärntner Landesversicherung | Landesversicherer mit Sitz in Klagenfurt, Veranstalterhaftpflicht im Firmenprogramm |
Bedingungen aller Tarife vergleichen Veranstaltungshaftpflicht 2 Tarife von 2 Anbietern, Stand 24. Oktober 2026
Polizze für eine einzelne Veranstaltung
Gilt für ein bestimmtes Fest an einem bestimmten Ort und Datum. Rasch abgeschlossen, läuft von selbst aus und passt für alle, die selten veranstalten.
Jahresvertrag für Veranstalter
Deckt alle Veranstaltungen eines Jahres im beschriebenen Rahmen. Für Kulturvereine mit Programm, Marktbetreiber und Unternehmen mit wiederkehrenden Events.
Einschluss in Vereins- oder Betriebshaftpflicht
Vereinsübliche Feste und die eigene Betriebsfeier sind manchmal schon in der bestehenden Polizze enthalten. Ein Blick hinein spart eine doppelte Prämie.
Veranstaltungsausfallversicherung
Ersetzt vergebliche Kosten, wenn die Veranstaltung abgesagt werden muss. Kein Haftpflichtschutz, wird bei größeren Events aber oft gleich mit angefragt.
Mythos oder Wahrheit
Fünf Sätze, die man über diese Versicherung hört. Tippen Sie zuerst, dann lösen wir auf.
In ganz Österreich gelten für Veranstaltungen dieselben Regeln.
Das stimmt nicht.
Falsch, das Veranstaltungsrecht ist Landessache. Jedes Bundesland hat ein eigenes Veranstaltungsgesetz mit eigenen Anzeige- und Genehmigungspflichten.
Der Veranstalter haftet auch für Fehler des Ordnerdienstes.
Das stimmt.
Stimmt, gegenüber den Gästen haftet er für seine Erfüllungsgehilfen (§ 1313a ABGB). Der Ordnerdienst kann im Innenverhältnis dafür einstehen müssen.
Ein Schild "Betreten auf eigene Gefahr" schließt jede Haftung aus.
Das stimmt nicht.
Falsch, ein Schild ersetzt die nötigen Sicherungen nicht. Es kann auf eine Gefahr hinweisen, die Verkehrssicherungspflicht bleibt.
Die Versicherung wehrt auch unberechtigte Forderungen ab.
Das stimmt.
Stimmt, die Abwehr unbegründeter Ansprüche gehört zur Leistung. Der Versicherer prüft die Haftung und führt den Streit, auch vor Gericht.
Der Caterer ist über meine Veranstaltungshaftpflicht mitversichert.
Das stimmt nicht.
Falsch, gedeckt ist Ihre Haftung als Veranstalter. Selbstständige Dienstleister brauchen eine eigene Polizze, deren Bestätigung Sie sich zeigen lassen sollten.
Fragen und Antworten
Den Geburtstag im Garten oder die Hochzeit im kleinen Kreis meist schon, das zählt zum Privatleben.
Ist die Feier öffentlich, wird Eintritt verlangt oder gewerblich organisiert,
greift die Privathaftpflicht in der Regel nicht mehr.
Dann braucht es eine Veranstaltungshaftpflicht.
Oft ja, wenn es eine Betriebsveranstaltung für die Mitarbeiter ist und die Polizze das einschließt.
Bei großen Kundenevents, gemieteten Locations oder Feuerwerk sollte man prüfen,
ob Summe und Einschlüsse reichen.
Diese Summe ist die Untergrenze.
Wir holen ein Angebot mit genau dieser Summe oder höher ein und kümmern uns darum,
dass die Deckungsbestätigung rechtzeitig vor dem Termin vorliegt.
Kleine Einzelveranstaltungen oft binnen weniger Tage.
Bei vielen Besuchern, Bühnen oder besonderen Programmpunkten prüft der Versicherer genauer.
Planen Sie einige Wochen Vorlauf ein, besonders wenn die Behörde den Nachweis sehen will.
Für Schäden, die sie bei der Veranstaltung anderen zufügen, in guten Tarifen ja.
Ihre eigenen Verletzungen deckt die Haftpflicht nicht.
Dafür gibt es die Unfallversicherung, bei Vereinen oft eine Gruppenunfallversicherung.
Nein.
Eine Absage ist kein Schaden, den Sie einem Dritten zufügen.
Für vergebliche Kosten gibt es eine eigene Veranstaltungsausfallversicherung.
Der Versicherer prüft, ob Sie Ihre Verkehrssicherungspflicht verletzt haben.
Wurde trotz Regen nichts gestreut oder ausgelegt, ersetzt er Heilungskosten,
Verdienstentgang und Schmerzengeld.
War vorgesorgt, wehrt er den Anspruch ab.
Ja.
Ihre Veranstaltungshaftpflicht deckt Ihre Haftung als Veranstalter,
nicht die eigene Haftung selbstständiger Dienstleister.
Lassen Sie sich von ihnen eine Deckungsbestätigung zeigen.
Sobald Sie mehrere Veranstaltungen im Jahr ausrichten.
Sie müssen nicht jeden Termin einzeln versichern und vergessen keinen.
Voraussetzung ist eine ehrliche Beschreibung, welche Art und Größe von Veranstaltungen vorkommen.
Weil die Unterschiede in den Besonderen Bedingungen liegen: Aufbau und Abbau, gemietete Räume,
Speisen, Garderobe, Programmpunkte.
Wir beschreiben Ihre Veranstaltung so, wie sie geplant ist,
und sorgen für die Bestätigung bei Gemeinde und Vermieter.
NAMMERT Versicherungsmakler
Wir holen Angebote ein und melden uns mit einem Vergleich, kostenlos: Es zahlt der Versicherer.
Danke, Ihre Anfrage ist bei uns.
Wir melden uns innerhalb eines Werktags. Wenn etwas eilt: +49 3375 29 12 77.
Muss ein Verein in Österreich eine Haftpflichtversicherung haben?

Muss ein Betrieb in Österreich eine Haftpflichtversicherung haben?

Was bringt eine Gruppenunfallversicherung, wenn die Mitarbeiter über die AUVA versichert sind?

Was deckt eine Elektronikversicherung, das die Betriebsinhaltsversicherung nicht deckt?

Muss ich als Unternehmer in Österreich eine Betriebsinhaltsversicherung haben?
Welche Versicherungen brauche ich?
Zehn Lebenslagen, ehrlich eingeteilt
Ihren Fall suchen, sehen, welche Police zahlt
Polizzen, die nicht jeder braucht
Für wen sie passen und worauf Sie achten sollten
Boot oder Yacht? Dafür gibt es eigene Deckungskonzepte, ebenfalls über Ihren Makler.
Zur BootsversicherungStand
Kostenloser Rückruf
Nummer und Wunschzeit genügen, jemand aus unserem Team meldet sich.
Wir sind Makler und vermitteln Ihnen genau den Tarif, den Sie gewählt haben,
bei jedem Versicherer am Markt.
Sofort erreichbar: +49 3375 29 12 77 · WhatsApp · info@nammert.com
Danke, wir melden uns so schnell wie möglich.
Ihre Rückrufbitte ist eingegangen. Nicht warten? Rufen Sie an: +49 3375 29 12 77.
Jetzt selbst berechnen