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Arbeitsgerichts-, Schadenersatz-, Straf- und Sozialversicherungs-Rechtsschutz. Der sinnvolle Kern für Betriebe mit Personal.
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Wer in Österreich einen Prozess verliert, zahlt die eigenen Anwaltskosten, die Gerichtsgebühren und die Kosten der Gegenseite. Der Firmenrechtsschutz übernimmt dieses Kostenrisiko für die Rechtsbereiche, die im Vertrag stehen. Welche das sind, entscheidet der Betrieb über die Bausteine, und dort liegen die Unterschiede.
Die Frage, die hier fast jeder zuerst stellt
Für Betriebe mit Mitarbeitern ist der Arbeitsgerichts-Rechtsschutz der wichtigste, dazu Schadenersatz- und Straf-Rechtsschutz. Wer Liegenschaften oder Geschäftslokale nutzt, ergänzt den Liegenschafts-Rechtsschutz, wer Firmenfahrzeuge hat, den Fahrzeug-Rechtsschutz. Der Vertrags-Rechtsschutz für den Betriebsbereich, also Streit mit Kunden und Lieferanten, ist ein eigener Baustein, meist mit Streitwertgrenze. Welche Kombination passt, hängt davon ab, wo der Betrieb tatsächlich Konflikte hat.
Im österreichischen Zivilprozess ersetzt die unterlegene Partei der obsiegenden die Kosten, bei teilweisem Erfolg im Verhältnis. Die Anwaltshonorare richten sich nach dem Rechtsanwaltstarifgesetz und steigen mit dem Streitwert. Ein Betrieb, der über zwei Instanzen einen Streit verliert, trägt also drei Rechnungen: die eigene, die gegnerische und die Gerichtsgebühren.
Dazu kommen Sachverständigengutachten, die in Bau- und Gewährleistungsstreitigkeiten oft den größten Posten ausmachen. Der Rechtsschutz trägt diese Kosten bis zur Versicherungssumme, vorausgesetzt der Streit fällt in einen versicherten Baustein und ist nach Ablauf der Wartezeit entstanden.
Streit mit Dienstnehmern landet vor dem Arbeits- und Sozialgericht. Typische Fälle sind Entlassung und Kündigung, offene Überstunden, Konkurrenzklauseln und Schadenersatz nach dem Dienstnehmerhaftpflichtgesetz. Der Arbeitsgerichts-Rechtsschutz übernimmt die Kosten des Betriebs in diesen Verfahren.
Wichtig ist die Wartezeit. Ein Konflikt, der sich vor Vertragsbeginn oder in den ersten drei Monaten abgezeichnet hat, ist nicht gedeckt. Wer den Rechtsschutz erst abschließt, wenn eine schwierige Trennung ansteht, zahlt für genau diesen Fall selbst.
Die meisten Streitigkeiten eines Betriebs drehen sich um Verträge: die Rechnung, die nicht bezahlt wird, das Werk mit angeblichen Mängeln, der Lieferant, der zu spät liefert. Der allgemeine Vertrags-Rechtsschutz für den Betriebsbereich deckt solche Konflikte, ist aber ein eigener Baustein und wird oft nur mit Streitwertgrenze und Selbstbehalt angeboten.
Nicht versicherbar sind in der Regel Streitigkeiten aus dem Gesellschaftsverhältnis, aus Kauf und Verkauf von Unternehmen, aus dem Bau eigener Gebäude und aus Immaterialgüterrechten wie Marken und Patenten. Für das reine Eintreiben unbestrittener Forderungen ist ein Inkassobüro oder das Mahnverfahren meist günstiger.
Pech-Rad
Sechs Schäden, die wirklich passieren. Das Rad entscheidet, welcher Sie trifft, und zeigt, wer zahlt.
Kosten:
Die Prämie ergibt sich aus Betriebsart, Zahl der Mitarbeiter und den gewählten Bausteinen. Der Vertrags-Rechtsschutz ist oft der teuerste Teil. Ein höherer Selbstbehalt senkt die Prämie merklich.
Für den Firmenrechtsschutz gibt es keine belastbaren öffentlichen Vergleichswerte, deshalb nennen wir keine Beispielprämien. Ihre Prämie steht erst im Angebot fest.
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Arbeitsgerichts-, Schadenersatz-, Straf- und Sozialversicherungs-Rechtsschutz. Der sinnvolle Kern für Betriebe mit Personal.
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Zusätzlich Liegenschaft, Fahrzeuge und Beratungs-Rechtsschutz. Für Betriebe mit eigenem Standort und Fuhrpark.
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Mit Vertrags-Rechtsschutz für den Betriebsbereich, höheren Summen und erweitertem Straf-Rechtsschutz für Führungskräfte.
| Kriterium | Mindeststandard | Starker Tarif | Warum das zählt |
|---|---|---|---|
| Versicherungssumme | 100.000 € je Fall | 300.000 € oder mehr | Mehrere Instanzen mit Gutachten übersteigen kleine Summen schnell. |
| Vertrags-Rechtsschutz | nicht enthalten | enthalten mit ausreichender Streitwertgrenze | Hier liegen die häufigsten Konflikte im Betriebsalltag. |
| Straf-Rechtsschutz | nur Fahrlässigkeitsdelikte | auch Vorsatzvorwürfe bis zur rechtskräftigen Verurteilung | Nach Arbeitsunfällen und Betriebsprüfungen wird schnell ermittelt. |
| Mitversicherte Personen | Betriebsinhaber | auch Geschäftsführer, Prokuristen und Dienstnehmer in betrieblicher Eigenschaft | Oft trifft das Verfahren die handelnde Person, nicht die Firma. |
| Wartezeit beim Wechsel | neue Wartezeit | Anrechnung der Vorversicherung | Ein Wechsel darf keine Lücke erzeugen. |
| Beratungs-Rechtsschutz | nicht enthalten | anwaltliche Erstberatung ohne Selbstbehalt | Früher Rat verhindert oft den teuren Prozess. |
Firmenrechtsschutz bieten spezialisierte Rechtsschutzversicherer und die großen österreichischen Versicherer. Die Aufzählung zeigt den Markt, nicht unsere Vertragspartner.
| Versicherer | Einordnung |
|---|---|
| D.A.S. Rechtsschutz | auf Rechtsschutz spezialisiert, Teil der ERGO Group |
| ARAG | Zweigniederlassung des deutschen Rechtsschutzversicherers ARAG SE |
| UNIQA | börsennotierte Versicherungsgruppe mit Sitz in Wien |
| Wiener Städtische | Teil der Vienna Insurance Group |
| Generali Versicherung | österreichische Gesellschaft der Generali-Gruppe |
| Allianz Elementar | österreichische Gesellschaft der Allianz-Gruppe |
Die Kernbausteine für Gewerbebetriebe, frei kombinierbar mit Liegenschaft und Fahrzeugen.
Für Ärzte, Ziviltechniker oder Wirtschaftstreuhänder, oft zusammen mit dem Privat-Rechtsschutz des Inhabers.
Zusatzbaustein für Streit mit Kunden und Lieferanten, mit Streitwertgrenze.
Eigene Deckung für Geschäftsführer und Vorstände, mit Vorsatzvorwürfen und höheren Summen.
Mythos oder Wahrheit
Fünf Sätze, die man über diese Versicherung hört. Tippen Sie zuerst, dann lösen wir auf.
Wer vor dem Arbeitsgericht in erster Instanz gewinnt, bekommt seinen Anwalt ersetzt.
Das stimmt nicht.
Falsch, in Arbeitsrechtssachen gibt es in erster Instanz keinen Kostenersatz. Jede Seite zahlt ihren Anwalt selbst, auch der Sieger.
Im normalen Zivilprozess zahlt, wer verliert, auch den Anwalt der Gegenseite.
Das stimmt.
Stimmt, die Zivilprozessordnung folgt dem Erfolgsprinzip. Deshalb kostet ein verlorener Prozess oft doppelt so viel wie gedacht.
Der Rechtsschutz gilt ab dem Tag der Unterschrift für jeden Streit.
Das stimmt nicht.
Falsch, für die meisten Bausteine läuft zuerst eine Wartezeit, meist drei Monate. Streit, dessen Ursache davor liegt, bleibt draußen.
Die Rechtsschutzversicherung zahlt auch den Sachverständigen, den das Gericht bestellt.
Das stimmt.
Stimmt, Sachverständigengebühren gehören zu den versicherten Verfahrenskosten. In Bau- und Gewährleistungsstreit sind sie oft der größte Posten.
Einen Streit um meine Marke deckt der Firmenrechtsschutz.
Das stimmt nicht.
Falsch, Marken-, Patent- und Wettbewerbsrecht sind ausgeschlossen. Dafür gibt es spezielle Deckungen für gewerblichen Rechtsschutz.
Fragen und Antworten
Nur mit dem Baustein Vertrags-Rechtsschutz für den Betriebsbereich und innerhalb der vereinbarten Streitwertgrenze. Ohne diesen Baustein trägt der Betrieb die Kosten selbst. Für unbestrittene Forderungen genügt oft ein Mahnverfahren.
Ja, mit dem Arbeitsgerichts-Rechtsschutz, wenn der Konflikt nach Ablauf der Wartezeit entstanden ist. Versichert sind Anwalts-, Gerichts- und Sachverständigenkosten, nicht aber eine Zahlung, zu der der Betrieb verurteilt wird.
Ja, das Recht auf freie Anwaltswahl steht in § 158k VersVG. Der Versicherer darf Ihnen einen Anwalt vorschlagen, aber keinen vorschreiben, sobald es zu einem gerichtlichen Verfahren kommt.
Meist ja, soweit er in seiner Funktion für die Firma betroffen ist, etwa nach einem Arbeitsunfall. Bei Vorwürfen, die nur vorsätzlich begangen werden können, leisten viele Tarife nur eingeschränkt. Ein eigener Straf-Rechtsschutz für Führungskräfte schließt diese Lücke.
Ja, sie decken Verschiedenes. Die Haftpflicht wehrt Forderungen gegen den Betrieb ab und zahlt berechtigte. Der Rechtsschutz hilft, eigene Ansprüche durchzusetzen und sich in Straf-, Arbeits- oder Sozialversicherungsverfahren zu verteidigen.
Er muss die Ablehnung begründen. Hält er die Sache für aussichtslos, sehen die Bedingungen meist ein Verfahren vor, in dem ein unabhängiger Dritter über die Erfolgsaussichten entscheidet. Wir prüfen die Begründung gegen die Bedingungen.
Das hängt vor allem von Branche, Mitarbeiterzahl und Bausteinen ab. Ein kleiner Handwerksbetrieb ohne Vertrags-Rechtsschutz zahlt deutlich weniger als ein Handelsbetrieb mit allen Bausteinen. Wir rechnen es mit Ihren Angaben.
Ja, bei der Auswahl der Bausteine und im Streitfall. Wir klären, welche Konflikte Ihr Betrieb tatsächlich hat, vergleichen Streitwertgrenzen und Selbstbehalte und unterstützen Sie, wenn eine Deckung strittig ist.
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Zur BootsversicherungNAMMERT Assekuradeur GmbH mit Sitz in Deutschland, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37, in Österreich tätig im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit. Bei Boots- und Yachtversicherungen sind wir Assekuradeur und nicht Makler. Erstinformation lesen · Stand
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