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Betriebshaftpflicht in Österreich: Haftung nach ABGB, Deckung nach AHVB

Ein Betrieb haftet für Schäden, die er selbst, seine Mitarbeiter oder seine Produkte bei anderen anrichten. Die Betriebshaftpflicht übernimmt berechtigte Ansprüche und wehrt unberechtigte ab. In Österreich bauen die meisten Verträge auf den Allgemeinen und Ergänzenden Bedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHVB und EHVB) auf, und dort liegen auch die Lücken.

Betriebshaftpflichtversicherung

Die Frage, die hier fast jeder zuerst stellt

Muss ein Betrieb in Österreich eine Haftpflichtversicherung haben?

Grundsätzlich nicht, nur einzelne Gewerbe sind nach der Gewerbeordnung dazu verpflichtet, etwa Baumeister (§ 99 GewO) und Immobilientreuhänder (§ 117 GewO). Freiwillig heißt aber nicht entbehrlich: Nach dem ABGB haften Sie für eigenes Verschulden und für Ihre Gehilfen, und diese Haftung hat keine Obergrenze. Viele Auftraggeber, Vermieter und öffentliche Stellen verlangen zudem einen Deckungsnachweis, bevor sie einen Auftrag vergeben.

Gehilfenhaftung: Sie haften für Ihre Leute

Das ABGB rechnet Ihnen Fehler Ihrer Mitarbeiter zu. Gegenüber Kunden, mit denen Sie einen Vertrag haben, haften Sie für jeden Erfüllungsgehilfen wie für sich selbst (§ 1313a ABGB). Außerhalb eines Vertrags haften Sie für Besorgungsgehilfen, wenn diese untüchtig waren oder Sie ihre Gefährlichkeit kannten (§ 1315 ABGB).

Die Mitarbeiter selbst haften nach dem Dienstnehmerhaftpflichtgesetz nur eingeschränkt, wenn sie einen Schaden im Dienst verursachen. Der Geschädigte hält sich deshalb in der Regel an den Betrieb. Eine gute Betriebshaftpflicht schließt die persönliche Haftpflicht aller Dienstnehmer ein, damit auch der Monteur geschützt ist, der beim Kunden etwas beschädigt.

Arbeitsunfälle: AUVA, Dienstgeberhaftungsprivileg und Regress

Verletzt sich ein eigener Dienstnehmer bei der Arbeit, leistet die Unfallversicherung, meist die AUVA. Der Dienstgeber haftet dem Verletzten für Personenschäden nur bei Vorsatz (§ 333 ASVG). Dieses Haftungsprivileg schützt den Betrieb vor Klagen der eigenen Mitarbeiter.

Es schützt aber nicht vor dem Sozialversicherungsträger. Hat der Betrieb den Unfall grob fahrlässig verursacht, etwa durch fehlende Absturzsicherung, kann der Träger seine Leistungen zurückfordern (§ 334 ASVG). Diese Regressansprüche sollten in der Betriebshaftpflicht ausdrücklich eingeschlossen sein, denn bei schweren Unfällen mit Rentenleistungen werden die Beträge hoch.

Was die AHVB ausschließen und wie man es zurückholt

Die AHVB schließen Schäden an Sachen aus, die bearbeitet, repariert oder montiert werden, ebenso Schäden an gemieteten oder geliehenen Sachen. Für einen Installateur oder eine Reinigungsfirma betrifft das den Kern der Arbeit. Diese Ausschlüsse lassen sich über Besondere Bedingungen teilweise aufheben, meist mit einer eigenen Summe und einem Selbstbehalt.

Ein zweiter Punkt ist die Produkthaftung. Nach dem Produkthaftungsgesetz haften Hersteller und Importeure in die EU verschuldensunabhängig für Personen- und Sachschäden durch fehlerhafte Produkte. Die erweiterte Produkthaftpflicht deckt darüber hinaus Vermögensschäden der Abnehmer, etwa Aus- und Einbaukosten. Umweltschäden sind nur gedeckt, wenn der Vertrag es sagt; das Bundes-Umwelthaftungsgesetz verpflichtet Betreiber bestimmter Tätigkeiten, Umweltschäden zu sanieren.

Was versichert ist

  • Personen- und Sachschäden bei Kunden, Lieferanten und Besuchern
  • Vermögensschäden als Folge eines Personen- oder Sachschadens
  • Abwehr unberechtigter Ansprüche, auch vor Gericht
  • Persönliche Haftpflicht der Dienstnehmer aus betrieblicher Tätigkeit
  • Regressansprüche der Sozialversicherungsträger nach § 334 ASVG, wenn eingeschlossen
  • Schäden an bearbeiteten Sachen, wenn über Besondere Bedingungen vereinbart
  • Schäden an gemieteten Betriebsräumen, wenn vereinbart
  • Produkthaftpflicht nach dem Produkthaftungsgesetz
  • Umweltstörung durch Stoffe aus dem Betrieb, je nach Vertrag

Was nicht versichert ist

  • Vorsätzlich herbeigeführte Schäden
  • Erfüllung von Verträgen, Gewährleistung und Nachbesserung
  • Vertragsstrafen und vertraglich übernommene Haftungen über das Gesetz hinaus
  • Reine Vermögensschäden aus Beratung und Planung
  • Kraftfahrzeuge mit Kennzeichen, dafür gilt die Kfz-Haftpflicht nach KHVG
  • Schäden an eigenen Sachen des Betriebs
  • Ansprüche aus den USA und Kanada, wenn nicht vereinbart

Wer sie braucht

  • Handwerks- und Gewerbebetriebe mit Arbeiten beim Kunden
  • Handel, Gastronomie und Hotellerie mit Publikumsverkehr
  • Hersteller, Importeure und Händler von Waren
  • Baumeister und Immobilientreuhänder, für die die Gewerbeordnung eine Versicherung vorschreibt
  • Neugründer, deren Kunden oder Vermieter einen Nachweis verlangen

Wer darauf verzichten kann

  • Freiberufler, deren Risiko fast nur in Vermögensschäden liegt und die eine Berufshaftpflicht mit Bürohaftpflicht haben

Pech-Rad

Drehen Sie am Rad des Pechs

Sechs Schäden, die wirklich passieren. Das Rad entscheidet, welcher Sie trifft, und zeigt, wer zahlt.

Alle sechs Fälle ansehen
  1. Installateur bohrt Wasserleitung an, rund 3.000 bis 15.000 €. Billigtarif: zahlt teilweise, Starker Tarif: zahlt. Den Wasserschaden an Wänden und Böden zahlt schon der Grundtarif. Die angebohrte Leitung selbst gilt als bearbeitete Sache und ist erst mit einem Einschluss für Bearbeitungsschäden gedeckt.
  2. Gast stolpert im Gastgarten übers Kabel, einige tausend Euro, mit Dauerfolgen sechsstellig. Billigtarif: zahlt, Starker Tarif: zahlt. Personenschäden durch eine Stolperfalle sind der klassische Fall. Versichert sind Schmerzengeld, Heilkosten und Verdienstentgang, soweit der Betrieb haftet.
  3. Lehrling verliert Schlüssel des Kunden, bis fünfstellig bei einer Schließanlage. Billigtarif: zahlt teilweise, Starker Tarif: zahlt. Der Verlust fremder Schlüssel ist nach den AHVB nicht automatisch dabei. Gute Tarife schließen ihn ein, auch für ganze Schließanlagen.
  4. Neue Fassade blättert nach einem Jahr ab, rund 10.000 bis 40.000 €. Billigtarif: zahlt nicht, Starker Tarif: zahlt nicht. Die mangelhafte Arbeit neu zu machen ist Gewährleistung und Erfüllung. Das bleibt beim Betrieb, in jedem Tarif.
  5. Heizöl läuft beim Befüllen ins Erdreich, fünf- bis sechsstellig für die Sanierung. Billigtarif: zahlt nicht, Starker Tarif: zahlt. Umweltstörungen sind in den Standardbedingungen ausgeschlossen. Erst ein Umwelthaftpflicht-Baustein nimmt sie auf.
  6. Kellner schüttet Rotwein auf den Mantel, rund 100 bis 400 €. Billigtarif: zahlt, Starker Tarif: zahlt. Ein Sachschaden am Eigentum des Gastes ist gedeckt. Bei so kleinen Summen lohnt ein Blick auf den Selbstbehalt.

Was sie kostet

Die Prämie hängt vor allem an Branche und Betriebsgröße. Ein Büro und ein Dachdecker gleicher Größe trennen Welten. Seriöse Zahlen gibt es erst, wenn Tätigkeit, Umsatz und Mitarbeiterzahl feststehen.

Wovon der Beitrag abhängt

  • Gewerbe und genaue Tätigkeit
  • Umsatz, Lohnsumme oder Zahl der Dienstnehmer
  • Pauschalversicherungssumme und Selbstbehalt
  • Einschlüsse über Besondere Bedingungen, etwa Bearbeitungsschäden
  • Export und Auslandsmontagen
  • Schadenverlauf
  • Vertragslaufzeit, weil mehrjährige Verträge oft einen Dauerrabatt haben

Für die Betriebshaftpflicht gibt es in Österreich keine belastbaren öffentlichen Vergleichswerte über alle Branchen, deshalb nennen wir keine Beispielprämien. Ihre Prämie steht erst im Angebot fest.

Die Tariflinien am Markt

01

Grunddeckung nach AHVB

Gesetzliche Haftpflicht mit einer Pauschalsumme von meist 3 Mio. €, kaum Einschlüsse. Passt für einfache Risiken ohne Arbeit an fremden Sachen.

02

Branchenpaket

Auf ein Gewerbe abgestimmt, mit den typischen Besonderen Bedingungen, etwa für Bearbeitungsschäden oder Mietsachschäden. Der übliche Weg für Klein- und Mittelbetriebe.

03

Individueller Vertrag

Höhere Summen, erweiterte Produkthaftpflicht, Umweltdeckung, weltweite Geltung. Für Produktion, Export und größere Betriebe.

Woran Sie einen guten Tarif erkennen

KriteriumMindeststandardStarker TarifWarum das zählt
Pauschalversicherungssumme 3 Mio. € 5 bis 10 Mio. € ohne Untergrenzen Ein schwerer Personenschaden mit lebenslanger Rente sprengt kleine Summen.
Bearbeitungsschäden ausgeschlossen eingeschlossen mit ausreichender Sublimite Wer an fremden Sachen arbeitet, beschädigt sie am ehesten.
Regress nach § 334 ASVG eingeschlossen eingeschlossen ohne gesonderte Grenze Nach einem grob fahrlässig verursachten Arbeitsunfall fordert der Träger seine Leistungen zurück.
Mitversicherte Personen Inhaber und Organe alle Dienstnehmer, Leiharbeiter und Aushilfen Der Geschädigte kann auch die handelnde Person in Anspruch nehmen.
Mietsachschäden ausgeschlossen an Betriebsräumen bis zur Pauschalsumme Brand oder Wasser im gemieteten Geschäft treffen sonst den Betrieb selbst.
Erweiterte Produkthaftpflicht nicht enthalten Aus- und Einbaukosten, Vermischung, Weiterverarbeitung Zulieferer werden für den Austausch fehlerhafter Teile beim Endkunden in Anspruch genommen.
Geltungsbereich Europa weltweit, Nordamerika nach Vereinbarung Montagen und Lieferungen ins Ausland bringen fremdes Recht ins Spiel.

Anbieter im Überblick

Betriebshaftpflicht zeichnen alle großen österreichischen Schaden- und Unfallversicherer, meist in Gewerbepaketen. Die Liste gibt einen Überblick über den Markt und sagt nichts darüber, mit wem wir zusammenarbeiten.

VersichererEinordnung
UNIQAbörsennotierte Versicherungsgruppe mit Sitz in Wien
Wiener StädtischeTeil der Vienna Insurance Group
Donau VersicherungTeil der Vienna Insurance Group
Generali Versicherungösterreichische Gesellschaft der Generali-Gruppe
Allianz Elementarösterreichische Gesellschaft der Allianz-Gruppe
Zurichösterreichische Gesellschaft der Zurich-Gruppe
Helvetiaösterreichische Gesellschaft der Schweizer Helvetia-Gruppe
GRAWEGrazer Wechselseitige, Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit

Produkte und Bausteine am Markt

Betriebshaftpflicht im Gewerbepaket

Haftpflicht, Betriebsinhalt und Betriebsunterbrechung in einem Vertrag. Einfach, aber einzelne Teile lassen sich schwer wechseln.

Branchenhaftpflicht

Für ein bestimmtes Gewerbe mit den dort nötigen Besonderen Bedingungen, etwa Baugewerbe oder Gastronomie.

Produkthaftpflicht

Für Hersteller, Importeure und Händler, mit oder ohne erweiterte Deckung für Vermögensschäden der Abnehmer.

Umwelthaftpflicht

Für Betriebe mit Tanks, Anlagen oder gefährlichen Stoffen, auch zur Abdeckung von Sanierungspflichten nach dem Bundes-Umwelthaftungsgesetz.

Mythos oder Wahrheit

Was stimmt, was nicht?

Fünf Sätze, die man über diese Versicherung hört. Tippen Sie zuerst, dann lösen wir auf.

In Österreich ist die Betriebshaftpflicht für jeden Betrieb Pflicht.

Das stimmt nicht.

Falsch, eine allgemeine Versicherungspflicht gibt es nicht. Nur für einzelne Gewerbe und Berufe schreibt das Gesetz eine Haftpflicht vor. Viele Auftraggeber verlangen sie trotzdem vor der Vergabe.

Die Versicherung übernimmt auch die Abwehr, wenn der Kunde zu Unrecht fordert.

Das stimmt.

Stimmt, die AHVB sehen die Abwehr unberechtigter Ansprüche ausdrücklich vor. Der Versicherer zahlt dann Anwalt und Prozess, ohne dass der Betrieb in Vorlage gehen muss.

Auch wer grob fahrlässig handelt, bleibt in der Haftpflicht versichert.

Das stimmt.

Stimmt, das Versicherungsvertragsgesetz nimmt in der Haftpflicht nur den Vorsatz aus. Eine vergessene Absperrung ist deshalb gedeckt.

Für einen Schaden auf einer Baustelle in Bayern zahlt die österreichische Polizze nicht.

Das stimmt nicht.

Falsch, die AHVB gelten in der Regel für ganz Europa. Heikel wird es erst bei Lieferungen oder Arbeiten mit Bezug zu den USA und Kanada.

Der Geschädigte kann direkt gegen meinen Versicherer klagen.

Das stimmt nicht.

Falsch, ein direktes Klagerecht gegen den Versicherer kennt Österreich vor allem in der Kfz-Haftpflicht. Bei der Betriebshaftpflicht richtet sich der Anspruch gegen den Betrieb.

Häufige Fehler beim Abschluss

  • Nur die Gewerbeberechtigung angeben und die tatsächlichen Tätigkeiten verschweigen
  • Bearbeitungsschäden nicht einschließen, obwohl beim Kunden gearbeitet wird
  • Den Umsatz jahrelang nicht aktualisieren
  • Den § 334 ASVG unterschätzen, weil man sich durch das Dienstgeberhaftungsprivileg sicher fühlt
  • Einen langen Vertrag mit Dauerrabatt unterschreiben, ohne die Kündigungsregeln zu lesen

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Zahlt die Betriebshaftpflicht, wenn mein Mitarbeiter beim Kunden etwas kaputt macht?

Ja, sofern es nicht die Sache ist, an der er gerade arbeitet. Schäden an bearbeiteten Sachen sind in den AHVB ausgeschlossen und müssen eigens eingeschlossen werden. Die Vase im Vorzimmer ist gedeckt, das Waschbecken, das montiert wird, oft nicht.

Wer zahlt, wenn sich mein Dienstnehmer bei der Arbeit verletzt?

Zunächst die Unfallversicherung, meist die AUVA. Sie als Dienstgeber haften dem Mitarbeiter nur bei Vorsatz. Hat der Betrieb grob fahrlässig gehandelt, kann der Sozialversicherungsträger aber Regress nehmen, und diesen Regress deckt eine gute Betriebshaftpflicht.

Welche Versicherungssumme ist in Österreich üblich?

Kleinbetriebe wählen meist eine Pauschalsumme von 3 Millionen Euro, Bau, Produktion und Betriebe mit Publikum eher 5 bis 10 Millionen Euro. Maßgeblich ist der schlimmste realistische Personenschaden, nicht der Durchschnitt.

Sind Firmenautos in der Betriebshaftpflicht versichert?

Nein. Fahrzeuge mit Kennzeichen brauchen die Kfz-Haftpflicht nach dem KHVG. Stapler oder Arbeitsmaschinen ohne Kennzeichen auf dem Betriebsgelände lassen sich dagegen oft in der Betriebshaftpflicht mitversichern.

Deckt die Betriebshaftpflicht eine fehlerhafte Arbeit?

Nein, die Behebung des eigenen Mangels ist Gewährleistung und kein Haftpflichtschaden. Versichert sind Folgeschäden, etwa der Wasserschaden, den eine undichte Verbindung in der Wohnung darunter anrichtet.

Kann ich den Vertrag nach einem Schaden kündigen?

Ja, nach § 158 VersVG können beide Seiten nach einem Haftpflichtschaden kündigen. Unternehmer sollten wissen, dass die Kündigungsmöglichkeit nach drei Jahren bei langen Verträgen nur Verbrauchern zusteht, nicht Betrieben.

Braucht ein Einzelunternehmer eine Betriebshaftpflicht?

Ja, sobald er mit Kunden, Waren oder fremden Räumen zu tun hat. Beim Einzelunternehmen gibt es keine Trennung zwischen Betriebs- und Privatvermögen, jeder Schaden trifft den Inhaber persönlich. Die private Haftpflicht aus der Haushaltsversicherung schließt berufliche Schäden aus.

Sind Subunternehmer mitversichert?

Ihre Haftung für den Subunternehmer gegenüber Ihrem Auftraggeber ist versichert, dessen eigene Haftung nicht. Lassen Sie sich von Subunternehmern eine eigene Deckungsbestätigung zeigen, sonst bleiben Sie womöglich auf dem Regress sitzen.

Warum über einen Makler abschließen?

Weil die Unterschiede in den Besonderen Bedingungen liegen und ein Vertrag nur so gut ist wie die Beschreibung des Betriebs. Wir holen vergleichbare Angebote ein, prüfen Einschlüsse und Selbstbehalte und begleiten Sie im Schadenfall.

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5Wie erreichen wir Sie?

Das gehört oft dazu

Betriebsinhalt

Muss ich als Unternehmer in Österreich eine Betriebsinhaltsversicherung haben?

Cyberversicherung

Was kostet eine Cyberversicherung für einen österreichischen Betrieb?

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