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Grunddeckung nach AHVB
Gesetzliche Haftpflicht mit einer Pauschalsumme von meist 3 Mio. €, kaum Einschlüsse. Passt für einfache Risiken ohne Arbeit an fremden Sachen.
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Ein Betrieb haftet für Schäden, die er selbst, seine Mitarbeiter oder seine Produkte bei anderen anrichten. Die Betriebshaftpflicht übernimmt berechtigte Ansprüche und wehrt unberechtigte ab. In Österreich bauen die meisten Verträge auf den Allgemeinen und Ergänzenden Bedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHVB und EHVB) auf, und dort liegen auch die Lücken.
Die Frage, die hier fast jeder zuerst stellt
Grundsätzlich nicht, nur einzelne Gewerbe sind nach der Gewerbeordnung dazu verpflichtet, etwa Baumeister (§ 99 GewO) und Immobilientreuhänder (§ 117 GewO). Freiwillig heißt aber nicht entbehrlich: Nach dem ABGB haften Sie für eigenes Verschulden und für Ihre Gehilfen, und diese Haftung hat keine Obergrenze. Viele Auftraggeber, Vermieter und öffentliche Stellen verlangen zudem einen Deckungsnachweis, bevor sie einen Auftrag vergeben.
Das ABGB rechnet Ihnen Fehler Ihrer Mitarbeiter zu. Gegenüber Kunden, mit denen Sie einen Vertrag haben, haften Sie für jeden Erfüllungsgehilfen wie für sich selbst (§ 1313a ABGB). Außerhalb eines Vertrags haften Sie für Besorgungsgehilfen, wenn diese untüchtig waren oder Sie ihre Gefährlichkeit kannten (§ 1315 ABGB).
Die Mitarbeiter selbst haften nach dem Dienstnehmerhaftpflichtgesetz nur eingeschränkt, wenn sie einen Schaden im Dienst verursachen. Der Geschädigte hält sich deshalb in der Regel an den Betrieb. Eine gute Betriebshaftpflicht schließt die persönliche Haftpflicht aller Dienstnehmer ein, damit auch der Monteur geschützt ist, der beim Kunden etwas beschädigt.
Verletzt sich ein eigener Dienstnehmer bei der Arbeit, leistet die Unfallversicherung, meist die AUVA. Der Dienstgeber haftet dem Verletzten für Personenschäden nur bei Vorsatz (§ 333 ASVG). Dieses Haftungsprivileg schützt den Betrieb vor Klagen der eigenen Mitarbeiter.
Es schützt aber nicht vor dem Sozialversicherungsträger. Hat der Betrieb den Unfall grob fahrlässig verursacht, etwa durch fehlende Absturzsicherung, kann der Träger seine Leistungen zurückfordern (§ 334 ASVG). Diese Regressansprüche sollten in der Betriebshaftpflicht ausdrücklich eingeschlossen sein, denn bei schweren Unfällen mit Rentenleistungen werden die Beträge hoch.
Die AHVB schließen Schäden an Sachen aus, die bearbeitet, repariert oder montiert werden, ebenso Schäden an gemieteten oder geliehenen Sachen. Für einen Installateur oder eine Reinigungsfirma betrifft das den Kern der Arbeit. Diese Ausschlüsse lassen sich über Besondere Bedingungen teilweise aufheben, meist mit einer eigenen Summe und einem Selbstbehalt.
Ein zweiter Punkt ist die Produkthaftung. Nach dem Produkthaftungsgesetz haften Hersteller und Importeure in die EU verschuldensunabhängig für Personen- und Sachschäden durch fehlerhafte Produkte. Die erweiterte Produkthaftpflicht deckt darüber hinaus Vermögensschäden der Abnehmer, etwa Aus- und Einbaukosten. Umweltschäden sind nur gedeckt, wenn der Vertrag es sagt; das Bundes-Umwelthaftungsgesetz verpflichtet Betreiber bestimmter Tätigkeiten, Umweltschäden zu sanieren.
Pech-Rad
Sechs Schäden, die wirklich passieren. Das Rad entscheidet, welcher Sie trifft, und zeigt, wer zahlt.
Kosten:
Die Prämie hängt vor allem an Branche und Betriebsgröße. Ein Büro und ein Dachdecker gleicher Größe trennen Welten. Seriöse Zahlen gibt es erst, wenn Tätigkeit, Umsatz und Mitarbeiterzahl feststehen.
Für die Betriebshaftpflicht gibt es in Österreich keine belastbaren öffentlichen Vergleichswerte über alle Branchen, deshalb nennen wir keine Beispielprämien. Ihre Prämie steht erst im Angebot fest.
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Gesetzliche Haftpflicht mit einer Pauschalsumme von meist 3 Mio. €, kaum Einschlüsse. Passt für einfache Risiken ohne Arbeit an fremden Sachen.
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Auf ein Gewerbe abgestimmt, mit den typischen Besonderen Bedingungen, etwa für Bearbeitungsschäden oder Mietsachschäden. Der übliche Weg für Klein- und Mittelbetriebe.
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Höhere Summen, erweiterte Produkthaftpflicht, Umweltdeckung, weltweite Geltung. Für Produktion, Export und größere Betriebe.
| Kriterium | Mindeststandard | Starker Tarif | Warum das zählt |
|---|---|---|---|
| Pauschalversicherungssumme | 3 Mio. € | 5 bis 10 Mio. € ohne Untergrenzen | Ein schwerer Personenschaden mit lebenslanger Rente sprengt kleine Summen. |
| Bearbeitungsschäden | ausgeschlossen | eingeschlossen mit ausreichender Sublimite | Wer an fremden Sachen arbeitet, beschädigt sie am ehesten. |
| Regress nach § 334 ASVG | eingeschlossen | eingeschlossen ohne gesonderte Grenze | Nach einem grob fahrlässig verursachten Arbeitsunfall fordert der Träger seine Leistungen zurück. |
| Mitversicherte Personen | Inhaber und Organe | alle Dienstnehmer, Leiharbeiter und Aushilfen | Der Geschädigte kann auch die handelnde Person in Anspruch nehmen. |
| Mietsachschäden | ausgeschlossen | an Betriebsräumen bis zur Pauschalsumme | Brand oder Wasser im gemieteten Geschäft treffen sonst den Betrieb selbst. |
| Erweiterte Produkthaftpflicht | nicht enthalten | Aus- und Einbaukosten, Vermischung, Weiterverarbeitung | Zulieferer werden für den Austausch fehlerhafter Teile beim Endkunden in Anspruch genommen. |
| Geltungsbereich | Europa | weltweit, Nordamerika nach Vereinbarung | Montagen und Lieferungen ins Ausland bringen fremdes Recht ins Spiel. |
Betriebshaftpflicht zeichnen alle großen österreichischen Schaden- und Unfallversicherer, meist in Gewerbepaketen. Die Liste gibt einen Überblick über den Markt und sagt nichts darüber, mit wem wir zusammenarbeiten.
| Versicherer | Einordnung |
|---|---|
| UNIQA | börsennotierte Versicherungsgruppe mit Sitz in Wien |
| Wiener Städtische | Teil der Vienna Insurance Group |
| Donau Versicherung | Teil der Vienna Insurance Group |
| Generali Versicherung | österreichische Gesellschaft der Generali-Gruppe |
| Allianz Elementar | österreichische Gesellschaft der Allianz-Gruppe |
| Zurich | österreichische Gesellschaft der Zurich-Gruppe |
| Helvetia | österreichische Gesellschaft der Schweizer Helvetia-Gruppe |
| GRAWE | Grazer Wechselseitige, Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit |
Haftpflicht, Betriebsinhalt und Betriebsunterbrechung in einem Vertrag. Einfach, aber einzelne Teile lassen sich schwer wechseln.
Für ein bestimmtes Gewerbe mit den dort nötigen Besonderen Bedingungen, etwa Baugewerbe oder Gastronomie.
Für Hersteller, Importeure und Händler, mit oder ohne erweiterte Deckung für Vermögensschäden der Abnehmer.
Für Betriebe mit Tanks, Anlagen oder gefährlichen Stoffen, auch zur Abdeckung von Sanierungspflichten nach dem Bundes-Umwelthaftungsgesetz.
Mythos oder Wahrheit
Fünf Sätze, die man über diese Versicherung hört. Tippen Sie zuerst, dann lösen wir auf.
In Österreich ist die Betriebshaftpflicht für jeden Betrieb Pflicht.
Das stimmt nicht.
Falsch, eine allgemeine Versicherungspflicht gibt es nicht. Nur für einzelne Gewerbe und Berufe schreibt das Gesetz eine Haftpflicht vor. Viele Auftraggeber verlangen sie trotzdem vor der Vergabe.
Die Versicherung übernimmt auch die Abwehr, wenn der Kunde zu Unrecht fordert.
Das stimmt.
Stimmt, die AHVB sehen die Abwehr unberechtigter Ansprüche ausdrücklich vor. Der Versicherer zahlt dann Anwalt und Prozess, ohne dass der Betrieb in Vorlage gehen muss.
Auch wer grob fahrlässig handelt, bleibt in der Haftpflicht versichert.
Das stimmt.
Stimmt, das Versicherungsvertragsgesetz nimmt in der Haftpflicht nur den Vorsatz aus. Eine vergessene Absperrung ist deshalb gedeckt.
Für einen Schaden auf einer Baustelle in Bayern zahlt die österreichische Polizze nicht.
Das stimmt nicht.
Falsch, die AHVB gelten in der Regel für ganz Europa. Heikel wird es erst bei Lieferungen oder Arbeiten mit Bezug zu den USA und Kanada.
Der Geschädigte kann direkt gegen meinen Versicherer klagen.
Das stimmt nicht.
Falsch, ein direktes Klagerecht gegen den Versicherer kennt Österreich vor allem in der Kfz-Haftpflicht. Bei der Betriebshaftpflicht richtet sich der Anspruch gegen den Betrieb.
Fragen und Antworten
Ja, sofern es nicht die Sache ist, an der er gerade arbeitet. Schäden an bearbeiteten Sachen sind in den AHVB ausgeschlossen und müssen eigens eingeschlossen werden. Die Vase im Vorzimmer ist gedeckt, das Waschbecken, das montiert wird, oft nicht.
Zunächst die Unfallversicherung, meist die AUVA. Sie als Dienstgeber haften dem Mitarbeiter nur bei Vorsatz. Hat der Betrieb grob fahrlässig gehandelt, kann der Sozialversicherungsträger aber Regress nehmen, und diesen Regress deckt eine gute Betriebshaftpflicht.
Kleinbetriebe wählen meist eine Pauschalsumme von 3 Millionen Euro, Bau, Produktion und Betriebe mit Publikum eher 5 bis 10 Millionen Euro. Maßgeblich ist der schlimmste realistische Personenschaden, nicht der Durchschnitt.
Nein. Fahrzeuge mit Kennzeichen brauchen die Kfz-Haftpflicht nach dem KHVG. Stapler oder Arbeitsmaschinen ohne Kennzeichen auf dem Betriebsgelände lassen sich dagegen oft in der Betriebshaftpflicht mitversichern.
Nein, die Behebung des eigenen Mangels ist Gewährleistung und kein Haftpflichtschaden. Versichert sind Folgeschäden, etwa der Wasserschaden, den eine undichte Verbindung in der Wohnung darunter anrichtet.
Ja, nach § 158 VersVG können beide Seiten nach einem Haftpflichtschaden kündigen. Unternehmer sollten wissen, dass die Kündigungsmöglichkeit nach drei Jahren bei langen Verträgen nur Verbrauchern zusteht, nicht Betrieben.
Ja, sobald er mit Kunden, Waren oder fremden Räumen zu tun hat. Beim Einzelunternehmen gibt es keine Trennung zwischen Betriebs- und Privatvermögen, jeder Schaden trifft den Inhaber persönlich. Die private Haftpflicht aus der Haushaltsversicherung schließt berufliche Schäden aus.
Ihre Haftung für den Subunternehmer gegenüber Ihrem Auftraggeber ist versichert, dessen eigene Haftung nicht. Lassen Sie sich von Subunternehmern eine eigene Deckungsbestätigung zeigen, sonst bleiben Sie womöglich auf dem Regress sitzen.
Weil die Unterschiede in den Besonderen Bedingungen liegen und ein Vertrag nur so gut ist wie die Beschreibung des Betriebs. Wir holen vergleichbare Angebote ein, prüfen Einschlüsse und Selbstbehalte und begleiten Sie im Schadenfall.
NAMMERT Versicherungsmakler
Wir holen Angebote ein und melden uns mit einem Vergleich. Kostenlos und ohne Verpflichtung, die Vergütung zahlt der Versicherer.
Wir melden uns innerhalb eines Werktags. Wenn etwas eilt: +49 3375 29 12 77.

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Boot oder Yacht? Da sind wir nicht Makler, sondern Assekuradeur: eigene Tarife, eigene Schadenregulierung.
Zur BootsversicherungNAMMERT Assekuradeur GmbH mit Sitz in Deutschland, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37, in Österreich tätig im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit. Bei Boots- und Yachtversicherungen sind wir Assekuradeur und nicht Makler. Erstinformation lesen · Stand
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