Zum Inhalt springen

Startseite / Versicherungsmakler / Gewerbe

Betriebsinhaltsversicherung: Einrichtung, Maschinen und Waren in Österreich richtig versichern

Die Betriebsinhaltsversicherung deckt Einrichtung, Maschinen, Vorräte und Waren eines Betriebs gegen Feuer, Einbruchsdiebstahl, Leitungswasser und Sturm. In Österreich wird sie meist als Bündelpolizze für Gewerbe angeboten, oft gemeinsam mit Betriebshaftpflicht und Glas. Die zwei Stolperstellen sind eine zu niedrige Versicherungssumme und die knappen Grenzen bei Hochwasser.

Betriebsinhaltsversicherung

Die Frage, die hier fast jeder zuerst stellt

Muss ich als Unternehmer in Österreich eine Betriebsinhaltsversicherung haben?

Nein, gesetzlich ist sie freiwillig. Viele Bestandverträge über Geschäftslokale verlangen sie aber, ebenso Banken und Leasinggeber. Wirtschaftlich ist sie für fast jeden Betrieb sinnvoll, der mehr Einrichtung, Werkzeug oder Ware hat, als er nach einem Brand aus eigenen Mitteln sofort neu kaufen könnte. Versichert wird der Neuwert aller Betriebssachen, und genau dieser Wert wird häufig unterschätzt.

§ 56 VersVG: warum zu wenig Summe auch kleine Schäden kürzt

Ist die Versicherungssumme niedriger als der Versicherungswert, ersetzt der Versicherer den Schaden nur im Verhältnis der beiden Werte. Sind Einrichtung und Waren 150.000 Euro wert und 75.000 Euro versichert, bekommen Sie nach einem Wasserschaden von 10.000 Euro nur 5.000 Euro. Die Kürzung trifft jeden Teilschaden, nicht erst den Totalschaden.

Abhilfe schafft eine Versicherung auf Erstes Risiko für bestimmte Positionen, bei der bis zur vereinbarten Summe ohne Kürzung gezahlt wird, oder ein ausdrücklicher Verzicht auf den Einwand der Unterversicherung. Ohne eine solche Vereinbarung gilt § 56 VersVG, und die Summe muss mit dem Betrieb mitwachsen.

Hochwasser, Vermurung und der Katastrophenfonds

Überschwemmung, Hochwasser, Vermurung und Lawine sind in österreichischen Betriebspolizzen meist nur mit einem eigenen Höchstbetrag gedeckt, der weit unter der Versicherungssumme liegt. In Zonen mit hohem Risiko ist mehr oft gar nicht zu bekommen. Wer in einem Gefahrenzonenbereich arbeitet, sollte diese Grenze kennen, bevor das Wasser kommt.

Die Beihilfen der Länder aus dem Katastrophenfonds ersetzen nur einen Teil des Schadens und nur, was nicht versichert ist. Sie sind eine Hilfe, keine Planungsgrundlage. Nach dem Hochwasser 2024 gab es für Betriebe zusätzlich ein Sonderprogramm des aws, auch das war keine Versicherungsleistung.

Grobe Fahrlässigkeit: in Österreich ein Alles-oder-nichts-Thema

Nach § 61 VersVG ist der Versicherer leistungsfrei, wenn der Versicherungsnehmer den Schaden grob fahrlässig herbeiführt. Eine anteilige Kürzung wie in Deutschland kennt das Gesetz nicht. Der eingeschaltete Heizstrahler neben dem Karton oder das gekippte Fenster über Nacht kann deshalb den ganzen Anspruch kosten.

Bessere Polizzen mildern das vertraglich ab, etwa durch einen Verzicht für bestimmte Fälle oder einen Höchstbetrag, der trotz grober Fahrlässigkeit gezahlt wird. Diese Klausel ist bei Gewerbe wichtiger als ein paar Euro Prämie.

Was versichert ist

  • Betriebseinrichtung, Mobiliar und Geschäftsausstattung
  • Maschinen, Werkzeug und technische Geräte
  • Vorräte, Rohstoffe und Handelswaren
  • Feuer, Blitzschlag, Explosion und Flugzeugabsturz
  • Einbruchsdiebstahl, Beraubung und Vandalismus nach Einbruch
  • Leitungswasser aus Zu- und Ableitungsrohren
  • Sturm und Hagel
  • Aufräumungs- und Abbruchkosten, Schlossänderungskosten
  • Hochwasser und Überschwemmung, wenn vereinbart, meist mit Sublimit
  • Betriebsunterbrechung als Zusatz in vielen Bündelpolizzen

Was nicht versichert ist

  • Das Betriebsgebäude, dafür gibt es die Betriebsgebäudeversicherung
  • Einfacher Diebstahl ohne Einbruch
  • Hochwasser über dem vereinbarten Sublimit
  • Technische Defekte an Geräten ohne äußere Ursache
  • Grob fahrlässig verursachte Schäden, soweit nicht vertraglich eingeschlossen
  • Zugelassene Kraftfahrzeuge

Wer sie braucht

  • Handelsbetriebe mit Geschäftslokal und Lager
  • Gewerbe- und Handwerksbetriebe mit Werkstatt
  • Gastronomie und Hotellerie mit Küche und Inventar
  • Ordinationen, Kanzleien und Büros mit Ausstattung
  • Jeder, dessen Bestandvertrag eine Inhaltsversicherung vorschreibt

Wer darauf verzichten kann

  • Einpersonenunternehmen, die nur mit Laptop und Handy arbeiten und beides selbst ersetzen können

Pech-Rad

Drehen Sie am Rad des Pechs

Sechs Schäden, die wirklich passieren. Das Rad entscheidet, welcher Sie trifft, und zeigt, wer zahlt.

Alle sechs Fälle ansehen
  1. Heizstrahler brennt Lager nieder, fünf- bis sechsstellig. Billigtarif: zahlt nicht, Starker Tarif: zahlt teilweise. Grob fahrlässig heißt nach § 61 VersVG: keine Leistung. Bessere Polizzen zahlen trotzdem bis zu einem vereinbarten Höchstbetrag.
  2. Mure drückt Schlamm ins Lager, rund 10.000 bis 80.000 €. Billigtarif: zahlt nicht, Starker Tarif: zahlt teilweise. Vermurung ist nur als Naturgefahr eingeschlossen und dann bis zu einem eigenen Höchstbetrag, der unter der Summe liegt.
  3. Einbrecher kommen übers Kellerfenster, rund 5.000 bis 25.000 €. Billigtarif: zahlt, Starker Tarif: zahlt. Einsteigen durch eine Öffnung, die nicht zum Eintreten gedacht ist, gilt als Einbruchsdiebstahl. Das ist Kerndeckung.
  4. Kundin steckt einen Schal ein, ein paar Dutzend bis Hundert €. Billigtarif: zahlt nicht, Starker Tarif: zahlt nicht. Diebstahl während der Öffnungszeit ohne Einbruch oder Beraubung ist in keiner Betriebsinhaltspolizze gedeckt.
  5. Blitz im Ort, Kassa und Kühlung tot, rund 2.000 bis 15.000 €. Billigtarif: zahlt nicht, Starker Tarif: zahlt teilweise. Die Feuerversicherung zahlt nur den direkten Blitzschlag. Überspannung durch einen fernen Blitz braucht eine eigene Klausel, oft mit Grenze.
  6. Stein durchs Schaufenster, Ware weg, Scheibe plus Ware, oft vierstellig. Billigtarif: zahlt teilweise, Starker Tarif: zahlt. Die Ware ist bei Einbruchsdiebstahl gedeckt, die Scheibe nur mit Glasbruchversicherung. Starke Bündelpolizzen haben beides.

Was sie kostet

Die Prämie ergibt sich aus der Versicherungssumme, der Betriebsart und der Lage. Die Branche wiegt schwer: Eine Tischlerei ist ein anderes Brandrisiko als eine Steuerberatungskanzlei, ein Juwelier ein anderes Einbruchsrisiko als ein Blumengeschäft. Zur Prämie kommt die Versicherungssteuer.

Wovon der Beitrag abhängt

  • Betriebsart und Brandgefahr
  • Versicherungssumme und Anteil der Waren
  • Lage: Einbruchshäufigkeit, Hochwasser- und Gefahrenzonen
  • Sicherungen wie Alarmanlage, Gitter und Tresor
  • Bauart des Gebäudes und Brandschutz
  • Selbstbehalt und Laufzeit

Für Betriebsinhalt gibt es in Österreich keine veröffentlichten Prämienvergleiche, auf die man sich stützen könnte. Die Prämie steht erst im Angebot fest.

Die Tariflinien am Markt

01

Einzelsparten

Feuer, Einbruchsdiebstahl, Leitungswasser und Sturm als getrennte Verträge oder Positionen. Transparent, aber mit dem Risiko, dass eine Gefahr fehlt.

02

Gewerbe-Bündelpolizze

Alle Grundgefahren in einer Polizze, dazu Glas, Betriebshaftpflicht und oft eine Betriebsunterbrechung. In Österreich die übliche Form für kleine und mittlere Betriebe.

03

Erweiterte Deckung

Höhere Grenzen für Hochwasser, Klauseln zur groben Fahrlässigkeit, Unterversicherungsverzicht und Allgefahrenelemente. Für Betriebe mit hohen Werten.

Woran Sie einen guten Tarif erkennen

KriteriumMindeststandardStarker TarifWarum das zählt
Unterversicherung § 56 VersVG gilt voll Verzicht oder Erstes Risiko für wesentliche Positionen Sonst kürzt jede zu niedrige Summe auch kleine Schäden.
Grobe Fahrlässigkeit Leistungsfreiheit nach § 61 VersVG vertraglicher Einschluss bis zu einer festen Summe In Österreich hängt daran oft der ganze Anspruch.
Hochwasser und Überschwemmung niedriges Sublimit oder ausgeschlossen Sublimit, das zum Wert der Einrichtung passt Die Unwetter der letzten Jahre haben gezeigt, wie weit Standardgrenzen daneben liegen.
Kostenpositionen Aufräumungskosten mit kleinem Betrag Aufräumung, Abbruch, Entsorgung und Dekontamination mit eigenen Summen Nach einem Brand frisst die Entsorgung schnell einen großen Teil der Summe.
Fremde Sachen nicht versichert Kundengut und Kommissionsware eingeschlossen Ware, die Ihnen Kunden zur Reparatur geben, müssen Sie ersetzen.
Überspannung nur durch direkten Blitz Überspannung durch Blitz und Netz eingeschlossen Kassen und Steuerungen gehen fast immer durch Überspannung kaputt, nicht durch Feuer.
Betriebsunterbrechung nicht enthalten Ertragsausfall mit ausreichender Haftzeit in der Bündelpolizze Nach dem Schaden laufen Löhne und Miete weiter.

Anbieter im Überblick

Betriebsinhalt bieten in Österreich die großen Sachversicherer und die Landesversicherer an, meist als Gewerbe-Bündelpolizze. Die Liste ist ein Marktüberblick ohne Wertung.

VersichererEinordnung
UNIQAbörsennotierte österreichische Versicherungsgruppe, eigene Gewerbeprodukte
Wiener StädtischeTeil der Vienna Insurance Group, Firmen- und Gewerbekunden
GeneraliGenerali Versicherung AG, Teil der italienischen Generali-Gruppe
AllianzAllianz Elementar Versicherungs-AG, Gewerbe und Industrie
ZurichZürich Versicherungs-AG, Firmenkunden über Makler und Vertrieb
DONAU VersicherungTeil der Vienna Insurance Group
Grazer WechselseitigeVersicherungsverein auf Gegenseitigkeit mit Sitz in Graz
Oberösterreichische Versicherungregionaler Versicherer mit Gewerbegeschäft
HelvetiaHelvetia Versicherungen AG, österreichische Gesellschaft eines Schweizer Konzerns

Produkte und Bausteine am Markt

Gewerbe-Bündelpolizze

Inhalt, Glas, Betriebshaftpflicht und oft Betriebsunterbrechung in einem Vertrag, mit Branchentarif.

Feuer- und Einbruchsdiebstahlversicherung einzeln

Für Betriebe, die einzelne Gefahren gezielt und mit eigener Summe versichern wollen.

Versicherung auf Erstes Risiko

Für Positionen wie Bargeld, Kundengut oder Aufräumungskosten: Bezahlt wird bis zur Summe, ohne Unterversicherungsprüfung.

Branchenpakete

Eigene Lösungen für Gastronomie, Ordinationen, Friseure oder Kfz-Werkstätten mit typischen Einschlüssen wie Kühlgut.

Mythos oder Wahrheit

Was stimmt, was nicht?

Fünf Sätze, die man über diese Versicherung hört. Tippen Sie zuerst, dann lösen wir auf.

Ein Sturm ist für die Versicherung erst ein Sturm, wenn Orkanwarnung herrscht.

Das stimmt nicht.

Nein, nach den österreichischen Bedingungen reicht eine Windgeschwindigkeit von mehr als 60 km/h am Versicherungsort. Ob sie erreicht wurde, lässt sich bei GeoSphere Austria nachfragen.

Klettert ein Dieb durch das gekippte Fenster, ist das kein Einbruch und nicht versichert.

Das stimmt nicht.

Einsteigen zählt als Einbruchsdiebstahl. Das eigentliche Risiko liegt woanders: Ein über Nacht offenes Fenster kann als grob fahrlässig gewertet werden, und dann droht nach § 61 VersVG die Leistungsfreiheit.

Sperrt der Dieb mit einem bei einem Einbruch gestohlenen Originalschlüssel auf, ist das gedeckt.

Das stimmt.

Ja, das Aufsperren mit Schlüsseln, die durch Einbruch oder Beraubung erlangt wurden, gilt als Einbruchsdiebstahl. Anders ist es mit einem Schlüssel, den Sie einfach verloren haben.

Für mein kleines Geschäft reicht die private Haushaltsversicherung.

Das stimmt nicht.

Nein, die Haushaltsversicherung deckt die Wohnung und den privaten Hausrat. Geschäftsräume, Waren und Betriebseinrichtung sind dort nicht versichert, beruflich genutzte Geräte in der Wohnung nur eingeschränkt.

Den Schaden durch das Löschwasser der Feuerwehr zahlt die Feuerversicherung mit.

Das stimmt.

Stimmt, Löschwasser, Ruß und Schäden durch das Aufbrechen von Türen gehören zum Brandschaden. Oft ist dieser Teil sogar größer als das, was tatsächlich verbrannt ist.

Häufige Fehler beim Abschluss

  • Die Summe vor Jahren festgelegt und nie an neue Maschinen und höhere Warenbestände angepasst
  • Das Hochwassersublimit nie nachgelesen, obwohl der Betrieb im Erdgeschoss an einem Bach liegt
  • Die Klausel zur groben Fahrlässigkeit beim Vergleich übersehen
  • Kundengut in der Werkstatt für automatisch versichert gehalten
  • Nur den Sachschaden versichert, den Ertragsausfall nicht

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Zahlt die Betriebsinhaltsversicherung bei Hochwasser?

Nur wenn Hochwasser und Überschwemmung eingeschlossen sind, und dann meist nur bis zu einem eigenen Höchstbetrag. Dieser liegt oft weit unter dem Wert der Einrichtung. Lesen Sie die Grenze in Ihrer Polizze nach und fragen Sie, ob eine höhere Summe möglich ist.

Was ist eine Bündelpolizze?

Ein Vertrag, der mehrere Sparten für einen Betrieb zusammenfasst: Inhalt, Glas, Betriebshaftpflicht, oft auch Betriebsunterbrechung und Rechtsschutz. Das ist praktisch und oft günstiger als Einzelverträge. Jede Position hat aber ihre eigene Summe, und die muss stimmen.

Was bedeutet Versicherung auf Erstes Risiko?

Der Versicherer zahlt bis zur vereinbarten Summe, ohne zu prüfen, ob der Gesamtwert höher ist. Eine Unterversicherung spielt dann keine Rolle. Üblich ist das für Bargeld, Kundengut, Aufräumungskosten oder Sachen außerhalb des Betriebs.

Ist Ladendiebstahl versichert?

Nein. Versichert sind Einbruchsdiebstahl und Beraubung. Ware, die jemand während der Öffnungszeiten einsteckt, ist in der Betriebsinhaltsversicherung nicht gedeckt.

Wie hoch muss die Versicherungssumme sein?

So hoch wie der Neuwert aller Einrichtung, Maschinen und Geräte plus der höchste übliche Warenstand zum Einkaufspreis. Setzen Sie die Summe nach der Saisonspitze an, nicht nach dem Durchschnitt, oder vereinbaren Sie eine Vorsorge für schwankende Bestände.

Muss ich eine Alarmanlage haben?

Nicht gesetzlich, aber der Versicherer kann sie ab bestimmten Werten oder Branchen verlangen. Steht eine Alarmanlage in der Polizze, muss sie im Schadenfall eingeschaltet und gewartet gewesen sein, sonst drohen Leistungskürzungen.

Kann ich die Polizze jederzeit kündigen?

Das hängt von der vereinbarten Laufzeit ab. Das Kündigungsrecht nach drei Jahren aus § 8 VersVG gilt nur für Verbraucher, Unternehmer sind an die Laufzeit gebunden. Nach einem Schadenfall können beide Seiten kündigen.

Sind Computer und Kassen in der Inhaltsversicherung gedeckt?

Gegen Feuer, Einbruchsdiebstahl, Leitungswasser und Sturm ja. Gegen Kurzschluss, Bedienungsfehler, Sturz oder Überspannung aus dem Netz nicht, dafür gibt es die Elektronikversicherung.

Warum über einen Makler abschließen?

Weil die Gewerbepolizzen in Österreich bei Hochwassergrenzen, grober Fahrlässigkeit und Unterversicherung stark auseinandergehen. Als Makler vergleichen wir in Ihrem Auftrag und vertreten Sie im Schadenfall gegenüber dem Versicherer.

NAMMERT Versicherungsmakler

Angebote für Betriebsinhalt anfordern

Wir holen Angebote ein und melden uns mit einem Vergleich. Kostenlos und ohne Verpflichtung, die Vergütung zahlt der Versicherer.

1Für wen?
2Welche Versicherungen?

Mehrere möglich. Zu jeder gewählten Sparte erscheinen die Angaben, die ein Versicherer für ein Angebot braucht.

Privat

Gewerbe

3Angaben zu Ihren Wünschen

Betriebsinhaltsversicherung

4Ihr bisheriger Vertrag
5Wie erreichen wir Sie?

Das gehört oft dazu

Betriebsgebäude

Braucht ein Betriebsgebäude in Österreich eine eigene Versicherung?

Elektronikversicherung

Was deckt eine Elektronikversicherung, das die Betriebsinhaltsversicherung nicht deckt?

Boot oder Yacht? Da sind wir nicht Makler, sondern Assekuradeur: eigene Tarife, eigene Schadenregulierung.

Zur Bootsversicherung

NAMMERT Assekuradeur GmbH mit Sitz in Deutschland, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37, in Österreich tätig im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit. Bei Boots- und Yachtversicherungen sind wir Assekuradeur und nicht Makler. Erstinformation lesen · Stand

Norman Nammert Stefan Heinz Josy Olivia Jäkel

Kostenloser Rückruf

Lieber sprechen? Wir rufen zurück.

Nummer und Wunschzeit genügen, jemand aus unserem Team meldet sich. Jede und jeder hier hat den Sportbootführerschein See und Binnen: Wer neu anfängt, macht ihn im ersten Jahr, die Kosten übernehmen wir.

  • Kostenlos und unverbindlich
  • Beratung ohne Versicherungslatein
  • Angebot direkt im Gespräch möglich

Sofort erreichbar: +49 3375 29 12 77 · WhatsApp · info@nammert.com

Wunschzeit

Wir verwenden Ihre Angaben ausschließlich für den Rückruf. Hinweise zur Verarbeitung finden Sie im Datenschutz.