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Zahnersatz-Basis
Fester Prozentsatz für Kronen und Implantate mit niedrigem Jahreshöchstbetrag.
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Die Krankenkasse deckt beim Zahnarzt Kontrolle, einfache Füllungen, Extraktionen und bestimmte abnehmbare Prothesen. Festsitzender Zahnersatz wie Kronen, Brücken und Implantate ist in Österreich Privatleistung. Eine Zahnversicherung übernimmt einen Teil dieser Kosten, und genau dort liegen die großen Rechnungen.
Die Frage, die hier fast jeder zuerst stellt
Nein. Kronen, Brücken und Implantate sind keine Kassenleistungen, auch nicht anteilig; Sie bezahlen sie zur Gänze selbst. Die Kasse leistet bei abnehmbarem Zahnersatz, bei Füllungen, Wurzelbehandlungen und Extraktionen. Eine Zahnversicherung erstattet je nach Tarif einen festen Prozentsatz der Rechnung für Zahnersatz, oft 50 bis 80 Prozent, meist bis zu einem Jahreshöchstbetrag.
Selbst rechnen
Festsitzender Zahnersatz ist meist keine Kassenleistung. Tragen Sie Rechnung, allfälligen Kassenzuschuss und die Erstattung Ihres Tarifs ein.
Vereinfachte Rechnung.
Beim Vertragszahnarzt sind Untersuchung, Röntgen, einfache Füllungen, Wurzelbehandlung und Zahnentfernung Kassenleistungen. Für abnehmbare Prothesen gibt es einen Kassenanteil mit Zuzahlung. Alles, was festsitzend ersetzt wird, verhandeln Sie privat mit dem Zahnarzt.
Weil die Preise für Kronen und Implantate frei vereinbart werden, unterscheiden sie sich zwischen Praxen und Bundesländern deutlich. Holen Sie vor größeren Arbeiten einen schriftlichen Kostenvoranschlag ein. Diesen verlangt auch jeder Versicherer, bevor er eine Leistung zusagt.
Seit 2015 zahlt die Kasse eine festsitzende Zahnspange für Kinder und Jugendliche bis 18 vollständig, wenn die Fehlstellung schwer ist, das heißt Grad 4 oder 5 auf der IOTN-Skala. Die Behandlung muss bei einem Vertragskieferorthopäden erfolgen.
Bei leichteren Fehlstellungen, also Grad 1 bis 3, gibt es nur einen Kostenzuschuss oder gar nichts. Dann zahlen Eltern oft mehrere tausend Euro. Eine Kinderzahnversicherung, die vor der ersten Untersuchung beim Kieferorthopäden besteht, kann diese Lücke schließen.
Zahnversicherungen haben meist eine Wartezeit von einigen Monaten und begrenzen die Leistung in den ersten Jahren. Behandlungen, die vor Vertragsbeginn angeraten oder begonnen wurden, sind ausgeschlossen.
Wer einen Zahn schon verloren hat oder gerade einen Kostenvoranschlag in der Hand hält, bekommt diese Arbeit nicht mehr versichert. Der richtige Zeitpunkt ist nach einer Kontrolle ohne Befund.
Pech-Rad
Sechs Schäden, die wirklich passieren. Das Rad entscheidet, welcher Sie trifft, und zeigt, wer zahlt.
Kosten:
Der Beitrag hängt vom Alter, vom Erstattungssatz und vom Jahreshöchstbetrag ab. Tarife mit hohem Satz und ohne Staffel kosten deutlich mehr.
Wir nennen keine Beitragsbeispiele, weil für Österreich keine breit veröffentlichten Tarifvergleiche vorliegen, die eine seriöse Spanne tragen. Ihr Beitrag steht erst im Angebot fest.
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Fester Prozentsatz für Kronen und Implantate mit niedrigem Jahreshöchstbetrag.
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Höherer Satz, Mundhygiene, höhere Jahresgrenze. Der übliche Umfang.
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Hoher Satz, Kieferorthopädie, kurze Staffel. Oft als Baustein einer ambulanten Gesamtversicherung.
| Kriterium | Mindeststandard | Starker Tarif | Warum das zählt |
|---|---|---|---|
| Erstattungssatz Zahnersatz | 50 % | 80 % und mehr | Bei einem Implantat entscheidet der Satz über Hunderte Euro. |
| Jahreshöchstbetrag | niedrig | hoch oder ohne Grenze nach der Staffel | Mehrere Implantate in einem Jahr sprengen kleine Budgets. |
| Staffel | mehrjährig mit engen Grenzen | kurz, Unfälle ausgenommen | In den ersten Jahren zählt, was die Staffel erlaubt. |
| Mundhygiene | nicht enthalten | zweimal im Jahr | Regelmäßige Reinigung beugt teuren Arbeiten vor. |
| Kieferorthopädie Kinder | ausgeschlossen | auch bei IOTN 1 bis 3 | Unterhalb der Gratisgrenze zahlen Eltern alles selbst. |
| Wartezeit | mehrere Monate | keine oder kurze Wartezeit | Ein Schaden kurz nach Abschluss wäre sonst nicht gedeckt. |
Zahnversicherungen bieten in Österreich vor allem die Krankenversicherer an, als eigenen Tarif oder als Baustein. Die Liste ist ein Marktüberblick.
| Versicherer | Einordnung |
|---|---|
| UNIQA | börsennotierte Versicherungsgruppe |
| Merkur Versicherung | Grazer Versicherer, Schwerpunkt Krankenversicherung |
| Wiener Städtische | Teil der Vienna Insurance Group |
| Generali | Teil der italienischen Generali-Gruppe |
| Allianz | österreichische Gesellschaft der Allianz-Gruppe |
| DONAU Versicherung | Teil der Vienna Insurance Group |
Kronen, Brücken und Implantate zu einem festen Satz.
Teil eines Gesamtpakets mit Wahlarzt und Heilbehelfen, mit gemeinsamem oder eigenem Budget.
Mit Kieferorthopädie für leichtere Fehlstellungen, vor der ersten Untersuchung abzuschließen.
Nur Mundhygiene und Kontrolle, günstig, aber ohne Schutz bei Zahnersatz.
Mythos oder Wahrheit
Fünf Sätze, die man über diese Versicherung hört. Tippen Sie zuerst, dann lösen wir auf.
Seit dem Amalgamverbot 2025 zahlt die Kasse jede Füllung ohne Aufpreis.
Das stimmt nicht.
Falsch. Das EU-Verbot gilt seit 1. Jänner 2025, eine bundesweit einheitliche Kassenlösung für das Ersatzmaterial gab es danach lange nicht, je nach Kasse und Zahnarzt fallen Aufzahlungen an. Fragen Sie vor der Behandlung, welches Material Ihre Kasse übernimmt und was Sie dazuzahlen.
Einen ausgeschlagenen Zahn kann auch die private Unfallversicherung zahlen.
Das stimmt.
Stimmt, viele Unfallversicherungen haben Unfallkosten oder kosmetische Operationen nach Unfällen eingeschlossen. Prüfen Sie die Obergrenze in der Polizze, bevor Sie beide Versicherer anschreiben.
Implantate zahlt die Kasse in Österreich bei niemandem.
Das stimmt nicht.
Falsch, aber fast. In eng begrenzten medizinischen Ausnahmefällen, etwa nach einer Tumoroperation im Kiefer, kann die Kasse Implantate übernehmen. Für alle anderen bleibt es Privatleistung.
Beim Zahnarzt ohne Kassenvertrag bekomme ich von der Kasse keinen Cent.
Das stimmt nicht.
Falsch. Für Leistungen, die auch ein Kassenzahnarzt verrechnen darf, erstattet die Kasse einen Teil ihres eigenen Tarifs. Reichen Sie die Rechnung mit der Leistungsaufstellung ein.
Kieferorthopädie für Erwachsene zahlt kaum eine Zahnversicherung.
Das stimmt.
Stimmt. Die meisten Tarife beschränken Zahnspangen auf Kinder und Jugendliche. Ausnahmen sind Spezialtarife oder Behandlungen nach einem Unfall.
Fragen und Antworten
Das vereinbart jede Praxis frei, einheitliche Preise gibt es nicht. Verlangen Sie vor der Behandlung einen schriftlichen Kostenvoranschlag. Die Kasse beteiligt sich an Implantaten nicht.
Bei schweren Fehlstellungen, IOTN Grad 4 und 5, ja: Die Kasse zahlt die festsitzende Zahnspange bis zum 18. Geburtstag beim Vertragskieferorthopäden. Bei leichteren Fehlstellungen zahlen die Eltern ganz oder großteils selbst.
Grundsätzlich nicht, einzelne Kassen geben Zuschüsse, etwa für bestimmte Gruppen. Viele Zahnversicherungen erstatten eine oder zwei Mundhygienen im Jahr.
Ja, aber die angeratene Behandlung bleibt ausgeschlossen. Die Versicherung zahlt nur für Befunde, die nach Vertragsbeginn entstehen.
In den ersten Vertragsjahren gilt ein niedrigerer Höchstbetrag, der jedes Jahr steigt. Danach leistet der Tarif bis zur vollen Jahresgrenze. Unfälle sind meist ausgenommen.
Ja, bei Privatleistungen spielt der Kassenvertrag keine Rolle. Bei Kassenleistungen reichen Sie die Rechnung zuerst bei der Kasse ein, die Versicherung erstattet dann einen Teil der Differenz, je nach Tarif.
Viele Tarife leisten auch für Behandlungen in anderen EU-Ländern, etwa in Ungarn, zu den vertraglichen Sätzen. Prüfen Sie die Bedingungen und lassen Sie sich eine detaillierte Rechnung ausstellen.
In der Regel zum Ende des Versicherungsjahres, manche Tarife haben eine Mindestlaufzeit. Ein späterer Neuabschluss beginnt wieder mit Wartezeit und Staffel.
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