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Pferdehaftpflicht in Österreich: Wer das Pferd hält, muss die Verwahrung beweisen

Ein Pferd, das von der Koppel auf die Bundesstraße läuft, kann einen Unfall mit Schwerverletzten auslösen. Nach § 1320 ABGB haften Sie dafür, wenn Sie nicht beweisen, dass Sie das Tier ordnungsgemäß verwahrt haben. Eine gesetzliche Versicherungspflicht für Pferde gibt es nicht, eine eigene Polizze ist trotzdem die Regel.

Die Frage, die hier fast jeder zuerst stellt

Ist die Pferdehaftpflicht in Österreich Pflicht?

Nein, eine allgemeine Versicherungspflicht für Pferde gibt es nicht. Nach § 1320 ABGB tragen Sie als Halter aber die Beweislast: Sie haften, wenn Sie nicht nachweisen, dass Sie für die erforderliche Verwahrung oder Beaufsichtigung gesorgt haben. Gelingt das nicht, haften Sie auch ohne persönliches Verschulden. Weil ein einziger Verkehrsunfall Millionen kosten kann, gehört die Polizze zur Pferdehaltung dazu.

§ 1320 ABGB: Sie müssen die richtige Verwahrung beweisen

Das österreichische Recht ist etwas milder als das deutsche, aber strenger, als viele glauben. Es gibt keine reine Erfolgshaftung: Wer nachweist, dass er sein Pferd so verwahrt und beaufsichtigt hat, wie es objektiv geboten war, haftet nicht. Der OGH betont auch, dass die Anforderungen an den Halter nicht überspannt werden dürfen.

In der Praxis liegt die Last aber beim Halter. Er muss Zaun, Weidetor, Anbindung und Aufsicht belegen, nicht der Geschädigte das Gegenteil. Ein Fall aus der Rechtsprechung: Ein Halter brach am Wagen zusammen, das Pferd entwich unbeaufsichtigt. Der OGH bejahte die Haftung, weil die Verwahrung objektiv nicht mehr gewährleistet war, obwohl dem Mann persönlich nichts vorzuwerfen war.

Reitbeteiligung und Fremdreiter: wer zahlt, wenn der andere stürzt

Reitet jemand Ihr Pferd, der nicht Halter ist, kann er Sie in Anspruch nehmen, wenn er verletzt wird, und seine Krankenversicherung holt sich die Heilungskosten bei Ihnen zurück. Hat er selbst einen Teil der Aufsicht übernommen oder unvorsichtig gehandelt, wird nach Mitverschulden geteilt. Eine Polizze, die Fremdreiter ausschließt, lässt Sie mit diesem Anteil allein.

Achten Sie deshalb darauf, dass Ansprüche von Fremdreitern und Reitbeteiligungen ausdrücklich eingeschlossen sind und ob der Versicherer eine Namensliste oder eine Helmpflicht verlangt. Was die Reitbeteiligung an Ihrem Pferd beschädigt, deckt Ihre Pferdehaftpflicht nicht, dafür braucht der Reiter eine eigene Absicherung.

Nicht verwechseln: Hundehaftpflicht und OP-Versicherung

Wer Hund und Pferd hält, findet die Landesregeln zur Hundehaftpflicht auf unserer Seite zur Hunde- und Pferdehaftpflicht. Für Pferde gibt es keine Landespflicht wie für Hunde in Wien oder Niederösterreich, die Fragen sind andere: Nutzung, Fremdreiter, Kutsche, Turnier.

Für Kolik, Verletzungen und Klinikaufenthalte des eigenen Pferdes zahlt die Haftpflicht nie. Das übernimmt die Pferde-OP-Versicherung, die die Haftpflicht ergänzt.

Was versichert ist

  • Personen-, Sach- und Vermögensfolgeschäden, die Ihr Pferd anderen zufügt
  • Prüfung der Ansprüche und Abwehr unberechtigter Forderungen, auch vor Gericht
  • Ansprüche von Fremdreitern und Reitbeteiligungen gegen Sie, je nach Polizze
  • Haftpflicht des Fremdreiters gegenüber Dritten, je nach Polizze
  • Flurschäden auf Wiesen, Äckern und Wegen
  • Schäden an gemieteter Box, Stallung oder Reithalle, je nach Polizze
  • Fohlen bei Fuß bis zu einem bestimmten Alter
  • Turniere und Fahrten mit der Kutsche, wenn eingeschlossen

Was nicht versichert ist

  • Schäden am eigenen Pferd und an der eigenen Ausrüstung
  • Schäden, die eine Reitbeteiligung an Ihrem Pferd anrichtet
  • Gewerbliche Nutzung wie bezahlter Reitunterricht oder Einstellbetrieb
  • Rennen und Turniere, wenn die Polizze sie nicht nennt
  • Vorsätzlich verursachte Schäden
  • Tierarzt- und Operationskosten des eigenen Pferdes

Wer sie braucht

  • Jeder private Pferde- und Ponyhalter, auch für das Beistellpferd
  • Halter mit Reitbeteiligung oder wechselnden Reitern
  • Turnier- und Fahrsportler, mit passendem Einschluss
  • Züchter im privaten Rahmen mit Fohlen oder Stute

Wer sie nicht braucht

  • Reiter ohne eigenes Pferd: keine Pferdehaftpflicht, aber eine Absicherung für Schäden am fremden Pferd
  • Reitschüler im Schulbetrieb: Hier ist der Betrieb Halter

Pech-Rad

Drehen Sie am Rad des Pechs

Sechs Schäden, die wirklich passieren: Das Rad wählt Ihren und zeigt, wer zahlt.

Alle sechs Fälle ansehen
  1. Pferd läuft auf die Bundesstraße, fünfstellig, mit Verletzten weit mehr. Billigtarif: zahlt, Starker Tarif: zahlt. Jede Pferdehaftpflicht zahlt, wenn Sie die Verwahrung nicht beweisen können. Entscheidend ist, ob die Summe reicht.
  2. Reitbeteiligung stürzt beim Ausritt, fünfstellig, dazu Regress der Krankenkasse. Billigtarif: zahlt nicht, Starker Tarif: zahlt. Ohne Einschluss der Fremdreiter tragen Sie Ihren Anteil selbst. Gute Polizzen zahlen ohne Namensliste.
  3. Boxenwand im Einstellbetrieb kaputt, rund 500 bis 3.000 €. Billigtarif: zahlt nicht, Starker Tarif: zahlt. Die Box gehört dem Stall, Sie haben sie gemietet. Viele Grundpolizzen lassen das offen.
  4. Hufspuren quer über die Mähwiese, einige hundert Euro. Billigtarif: zahlt teilweise, Starker Tarif: zahlt. Flurschäden sind oft genannt, im Grundschutz aber nicht immer. Starke Polizzen nennen sie ausdrücklich.
  5. Wallach schlägt Pferd im Offenstall, Tierarzt bis vierstellig. Billigtarif: zahlt, Starker Tarif: zahlt. Das verletzte Pferd gehört einem anderen Einsteller, also zahlt Ihre Haftpflicht, oft geteilt nach der Tiergefahr beider Pferde.
  6. Reitbeteiligung verletzt Ihr Pferd, Tierarzt bis vierstellig, bei Verlust mehr. Billigtarif: zahlt nicht, Starker Tarif: zahlt nicht. Ihre Haftpflicht zahlt nie für das eigene Pferd. Dafür braucht der Reiter eine eigene Deckung oder Sie eine OP-Versicherung.

Was sie kostet

Die Prämie für eine Pferdehaftpflicht ist höher als für einen Hund, bleibt aber neben Einstellplatz und Hufschmied ein kleiner Posten. Die Unterschiede zwischen den Polizzen liegen weniger im Preis als in den Klauseln zu Fremdreitern und Mietsachschäden.

Wovon der Beitrag abhängt

  • Zahl der Pferde und Stockmaß
  • Nutzung: Freizeit, Turnier, Fahrsport, Zucht
  • Fremdreiter und Reitbeteiligung eingeschlossen
  • Versicherungssumme und Selbstbehalt
  • Einschlüsse wie Kutsche, Turnier, Deckakt

Für Österreich nennen wir keine Richtwerte, weil es keinen unabhängigen Vergleich mit belastbaren Prämien gibt. Ihre Prämie steht erst im Angebot fest.

Die Tariflinien am Markt

01

Grundschutz

Niedrigere Versicherungssumme, Fremdreiter nicht oder nur eng versichert. Reicht höchstens, wenn ausschließlich Sie selbst reiten.

02

Komfort

Hohe Pauschalsumme, Fremdreiter und Reitbeteiligung, Box und Stallung, Flurschäden und Fohlen eingeschlossen. Für die meisten Freizeitreiter richtig.

03

Premium

Noch höhere Summen, Turniere, Kutschfahrten, ungewollter Deckakt und Ausfalldeckung. Für Sportreiter, Fahrer und Züchter.

Woran Sie einen guten Tarif erkennen

KriteriumMindeststandardStarker TarifWarum das zählt
Versicherungssumme einige Millionen Euro pauschal 10 Mio. € oder mehr pauschal Ein Unfall auf der Straße mit Verletzten übersteigt kleine Summen schnell.
Fremdreiter ausgeschlossen eingeschlossen, ohne Namensliste Der Sturz der Reitbeteiligung führt fast immer zu Forderungen gegen den Halter.
Helmklausel Leistung nur mit Helm keine Kürzung wegen fehlenden Helms Sonst entscheidet das Verhalten des Reiters über Ihren Schutz.
Gemietete Box und Stallung nicht versichert eingeschlossen, auch Reithalle Eine eingetretene Boxenwand ist ein typischer Alltagsschaden.
Fohlen bis sechs Monate bis zwölf Monate Ein Fohlen ist sonst ohne Nachmeldung nicht gedeckt.
Flurschäden nicht ausdrücklich genannt eingeschlossen Der Bauer verlangt Ersatz, wenn der Ausritt über die Wiese geht.

Anbieter im Überblick

Pferdehaftpflicht bieten mehrere österreichische Versicherer an, teils als eigene Polizze, teils als Teil einer Tierhalterpolizze. Wir prüfen im Einzelfall, wer Fremdreiter und Turniere einschließt.

VersichererEinordnung
Wiener StädtischeTeil der Vienna Insurance Group, Außendienst und Makler
UNIQAösterreichischer Versicherungskonzern, Außendienst und Makler
Generali VersicherungTeil der italienischen Generali-Gruppe
Allianz ElementarSachversicherungsgesellschaft der Allianz in Österreich
DONAU VersicherungTeil der Vienna Insurance Group
Helvetia VersicherungenTeil der Schweizer Helvetia Baloise Gruppe

Bedingungen aller Tarife vergleichen 4 Tarife von 3 Anbietern, Stand 24. Oktober 2026

Produkte und Bausteine am Markt

Pferdehalterhaftpflicht

Eigene Polizze für ein oder mehrere Pferde und Ponys, Prämie meist je Tier.

Einschluss Fremdreiter

Ansprüche der Reitbeteiligung gegen Sie und deren Haftung gegenüber Dritten.

Einschluss Turnier und Kutsche

Für Bewerbe und Fahrten mit Kutsche oder Wagen.

Absicherung der Reitbeteiligung

Für Reiter ohne eigenes Pferd, wenn sie das fremde Pferd verletzen oder Sattelzeug beschädigen.

Mythos oder Wahrheit

Was stimmt, was nicht?

Fünf Sätze, die man über diese Versicherung hört. Tippen Sie zuerst, dann lösen wir auf.

In Österreich haftet der Pferdehalter für jeden Schaden, egal was er getan hat.

Das stimmt nicht.

Falsch: § 1320 ABGB ist keine reine Erfolgshaftung. Wer beweist, dass er sein Pferd objektiv richtig verwahrt hat, haftet nicht. Den Beweis müssen aber Sie führen.

Für Pferde gibt es keine gesetzliche Versicherungspflicht.

Das stimmt.

Stimmt: Anders als für Hunde in mehreren Bundesländern schreibt kein Gesetz eine Pferdehaftpflicht vor. Wegen der Beweislast beim Halter ist sie trotzdem dringend zu empfehlen.

Wer eine Reitbeteiligung hat, ist für deren Stürze nicht verantwortlich.

Das stimmt nicht.

Falsch: Auch die Reitbeteiligung kann Ansprüche gegen den Halter stellen. Hat sie mitverschuldet, wird geteilt, ganz frei ist der Halter selten.

Die Pferdehaftpflicht zahlt nicht für Schäden am eigenen Pferd.

Das stimmt.

Stimmt: Haftpflicht heißt Schäden an anderen. Kolik, Verletzung oder Operation des eigenen Pferdes deckt die Pferde-OP-Versicherung.

Ein Pony ist so klein, dass es in der Haushaltsversicherung mitläuft.

Das stimmt nicht.

Falsch: Ponys gelten als Pferde. Ohne eigenen Einschluss oder eigene Polizze sind sie nicht gedeckt, auch wenn das Risiko kleiner wirkt.

Häufige Fehler beim Abschluss

  • Davon ausgehen, dass die Haushaltsversicherung das Pferd mitnimmt
  • Die Reitbeteiligung nicht melden, obwohl die Polizze eine Namensliste verlangt
  • Ein Fohlen oder ein zweites Pferd nicht nachmelden
  • Auf Bewerben starten, obwohl Turniere ausgeschlossen sind
  • Die Beweislast unterschätzen und Zaun und Weidetor nicht dokumentieren

Häufig gefragt

Fragen und Antworten

Deckt meine Privathaftpflicht in der Haushaltsversicherung auch das Pferd?

In aller Regel nicht.

Kleintiere laufen dort meist mit,

Pferde dagegen nur über einen eigenen Einschluss oder eine eigene Polizze.

Prüfen Sie Ihre Bedingungen oder fragen Sie uns.

Wann hafte ich nach § 1320 ABGB nicht?

Wenn Sie beweisen, dass Sie für die erforderliche Verwahrung und Beaufsichtigung gesorgt haben.

Maßgeblich ist, was objektiv geboten war.

Weil Sie den Beweis führen müssen, lohnt es sich, Zaun, Tor und Kontrollen zu dokumentieren.

Ist meine Reitbeteiligung mitversichert?

Nur, wenn Ihre Polizze Fremdreiter einschließt.

Dann sind ihre Ansprüche gegen Sie und ihre Haftung gegenüber Dritten gedeckt.

Was sie an Ihrem Pferd anrichtet, deckt Ihre Pferdehaftpflicht nicht.

Was kostet eine Pferdehaftpflicht in Österreich?

Das hängt von Zahl der Pferde, Nutzung, Versicherungssumme und Selbstbehalt ab.

Belastbare Durchschnittsprämien für Österreich gibt es nicht,

deshalb rechnen wir mit Ihren Angaben und legen Ihnen konkrete Angebote vor.

Sind Fohlen automatisch versichert?

In vielen Polizzen ja, bis zu einem bestimmten Alter, meist sechs oder zwölf Monate.

Danach braucht das junge Pferd eine eigene Deckung.

Bin ich auf einem Turnier versichert?

Nur, wenn die Polizze Turniere einschließt.

Rennen sind fast immer ausgenommen.

Prüfen Sie das vor der Nennung.

Warum über einen Makler?

Weil die entscheidenden Unterschiede in Fremdreitern, Helmklausel und gemieteter Box stecken.

Wir lesen die Polizzen in Ihrem Auftrag, die Vergütung zahlt der Versicherer.

NAMMERT Versicherungsmakler

Angebote für Pferdehaftpflicht anfordern

Wir holen Angebote ein und melden uns mit einem Vergleich, kostenlos: Es zahlt der Versicherer.

1Für wen?
2Welche Versicherungen?

Mehrere möglich. Zu jeder Sparte erscheinen die Angaben, die ein Versicherer braucht.

Privat

Gewerbe

3Angaben zu Ihren Wünschen

Pferdehaftpflichtversicherung

Zum Beispiel Fohlen, Deckakt, Bewerbe im Ausland, Kutsche

4Ihr bisheriger Vertrag
5Wie erreichen wir Sie?

Für Sie kostenlos und unverbindlich. Wir melden uns persönlich bei Ihnen.

Das gehört oft dazu

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Brauche ich eine eigene Privathaftpflicht, wenn ich eine Haushaltsversicherung habe?

Boot oder Yacht? Dafür gibt es eigene Deckungskonzepte, ebenfalls über Ihren Makler.

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