Pferdehaftpflicht in Österreich: Wer das Pferd hält, muss die Verwahrung beweisen
Ein Pferd, das von der Koppel auf die Bundesstraße läuft, kann einen Unfall mit Schwerverletzten auslösen. Nach § 1320 ABGB haften Sie dafür, wenn Sie nicht beweisen, dass Sie das Tier ordnungsgemäß verwahrt haben. Eine gesetzliche Versicherungspflicht für Pferde gibt es nicht, eine eigene Polizze ist trotzdem die Regel.
Nein, eine allgemeine Versicherungspflicht für Pferde gibt es nicht. Nach § 1320 ABGB tragen Sie als Halter aber die Beweislast: Sie haften, wenn Sie nicht nachweisen, dass Sie für die erforderliche Verwahrung oder Beaufsichtigung gesorgt haben. Gelingt das nicht, haften Sie auch ohne persönliches Verschulden. Weil ein einziger Verkehrsunfall Millionen kosten kann, gehört die Polizze zur Pferdehaltung dazu.
§ 1320 ABGB: Sie müssen die richtige Verwahrung beweisen
Das österreichische Recht ist etwas milder als das deutsche, aber strenger, als viele glauben. Es gibt keine reine Erfolgshaftung: Wer nachweist, dass er sein Pferd so verwahrt und beaufsichtigt hat, wie es objektiv geboten war, haftet nicht. Der OGH betont auch, dass die Anforderungen an den Halter nicht überspannt werden dürfen.
In der Praxis liegt die Last aber beim Halter. Er muss Zaun, Weidetor, Anbindung und Aufsicht belegen, nicht der Geschädigte das Gegenteil. Ein Fall aus der Rechtsprechung: Ein Halter brach am Wagen zusammen, das Pferd entwich unbeaufsichtigt. Der OGH bejahte die Haftung, weil die Verwahrung objektiv nicht mehr gewährleistet war, obwohl dem Mann persönlich nichts vorzuwerfen war.
Reitbeteiligung und Fremdreiter: wer zahlt, wenn der andere stürzt
Reitet jemand Ihr Pferd, der nicht Halter ist, kann er Sie in Anspruch nehmen, wenn er verletzt wird, und seine Krankenversicherung holt sich die Heilungskosten bei Ihnen zurück. Hat er selbst einen Teil der Aufsicht übernommen oder unvorsichtig gehandelt, wird nach Mitverschulden geteilt. Eine Polizze, die Fremdreiter ausschließt, lässt Sie mit diesem Anteil allein.
Achten Sie deshalb darauf, dass Ansprüche von Fremdreitern und Reitbeteiligungen ausdrücklich eingeschlossen sind und ob der Versicherer eine Namensliste oder eine Helmpflicht verlangt. Was die Reitbeteiligung an Ihrem Pferd beschädigt, deckt Ihre Pferdehaftpflicht nicht, dafür braucht der Reiter eine eigene Absicherung.
Nicht verwechseln: Hundehaftpflicht und OP-Versicherung
Wer Hund und Pferd hält, findet die Landesregeln zur Hundehaftpflicht auf unserer Seite zur Hunde- und Pferdehaftpflicht. Für Pferde gibt es keine Landespflicht wie für Hunde in Wien oder Niederösterreich, die Fragen sind andere: Nutzung, Fremdreiter, Kutsche, Turnier.
Für Kolik, Verletzungen und Klinikaufenthalte des eigenen Pferdes zahlt die Haftpflicht nie. Das übernimmt die Pferde-OP-Versicherung, die die Haftpflicht ergänzt.
Was versichert ist
Personen-, Sach- und Vermögensfolgeschäden, die Ihr Pferd anderen zufügt
Prüfung der Ansprüche und Abwehr unberechtigter Forderungen, auch vor Gericht
Ansprüche von Fremdreitern und Reitbeteiligungen gegen Sie, je nach Polizze
Haftpflicht des Fremdreiters gegenüber Dritten, je nach Polizze
Flurschäden auf Wiesen, Äckern und Wegen
Schäden an gemieteter Box, Stallung oder Reithalle, je nach Polizze
Fohlen bei Fuß bis zu einem bestimmten Alter
Turniere und Fahrten mit der Kutsche, wenn eingeschlossen
Was nicht versichert ist
Schäden am eigenen Pferd und an der eigenen Ausrüstung
Schäden, die eine Reitbeteiligung an Ihrem Pferd anrichtet
Gewerbliche Nutzung wie bezahlter Reitunterricht oder Einstellbetrieb
Rennen und Turniere, wenn die Polizze sie nicht nennt
Vorsätzlich verursachte Schäden
Tierarzt- und Operationskosten des eigenen Pferdes
Wer sie braucht
Jeder private Pferde- und Ponyhalter, auch für das Beistellpferd
Halter mit Reitbeteiligung oder wechselnden Reitern
Turnier- und Fahrsportler, mit passendem Einschluss
Züchter im privaten Rahmen mit Fohlen oder Stute
Wer sie nicht braucht
Reiter ohne eigenes Pferd: keine Pferdehaftpflicht, aber eine Absicherung für Schäden am fremden Pferd
Reitschüler im Schulbetrieb: Hier ist der Betrieb Halter
Pech-Rad
Drehen Sie am Rad des Pechs
Sechs Schäden, die wirklich passieren: Das Rad wählt Ihren und zeigt, wer zahlt.
Kosten:
Billigtarif Starker Tarif
Alle sechs Fälle ansehen
Pferd läuft auf die Bundesstraße, fünfstellig, mit Verletzten weit mehr. Billigtarif: zahlt, Starker Tarif: zahlt. Jede Pferdehaftpflicht zahlt, wenn Sie die Verwahrung nicht beweisen können. Entscheidend ist, ob die Summe reicht.
Reitbeteiligung stürzt beim Ausritt, fünfstellig, dazu Regress der Krankenkasse. Billigtarif: zahlt nicht, Starker Tarif: zahlt. Ohne Einschluss der Fremdreiter tragen Sie Ihren Anteil selbst. Gute Polizzen zahlen ohne Namensliste.
Boxenwand im Einstellbetrieb kaputt, rund 500 bis 3.000 €. Billigtarif: zahlt nicht, Starker Tarif: zahlt. Die Box gehört dem Stall, Sie haben sie gemietet. Viele Grundpolizzen lassen das offen.
Hufspuren quer über die Mähwiese, einige hundert Euro. Billigtarif: zahlt teilweise, Starker Tarif: zahlt. Flurschäden sind oft genannt, im Grundschutz aber nicht immer. Starke Polizzen nennen sie ausdrücklich.
Wallach schlägt Pferd im Offenstall, Tierarzt bis vierstellig. Billigtarif: zahlt, Starker Tarif: zahlt. Das verletzte Pferd gehört einem anderen Einsteller, also zahlt Ihre Haftpflicht, oft geteilt nach der Tiergefahr beider Pferde.
Reitbeteiligung verletzt Ihr Pferd, Tierarzt bis vierstellig, bei Verlust mehr. Billigtarif: zahlt nicht, Starker Tarif: zahlt nicht. Ihre Haftpflicht zahlt nie für das eigene Pferd. Dafür braucht der Reiter eine eigene Deckung oder Sie eine OP-Versicherung.
Was sie kostet
Die Prämie für eine Pferdehaftpflicht ist höher als für einen Hund, bleibt aber neben Einstellplatz und Hufschmied ein kleiner Posten. Die Unterschiede zwischen den Polizzen liegen weniger im Preis als in den Klauseln zu Fremdreitern und Mietsachschäden.
Wovon der Beitrag abhängt
Zahl der Pferde und Stockmaß
Nutzung: Freizeit, Turnier, Fahrsport, Zucht
Fremdreiter und Reitbeteiligung eingeschlossen
Versicherungssumme und Selbstbehalt
Einschlüsse wie Kutsche, Turnier, Deckakt
Für Österreich nennen wir keine Richtwerte, weil es keinen unabhängigen Vergleich mit belastbaren Prämien gibt. Ihre Prämie steht erst im Angebot fest.
Die Tariflinien am Markt
01
Grundschutz
Niedrigere Versicherungssumme, Fremdreiter nicht oder nur eng versichert. Reicht höchstens, wenn ausschließlich Sie selbst reiten.
02
Komfort
Hohe Pauschalsumme, Fremdreiter und Reitbeteiligung, Box und Stallung, Flurschäden und Fohlen eingeschlossen. Für die meisten Freizeitreiter richtig.
03
Premium
Noch höhere Summen, Turniere, Kutschfahrten, ungewollter Deckakt und Ausfalldeckung. Für Sportreiter, Fahrer und Züchter.
Woran Sie einen guten Tarif erkennen
Kriterium
Mindeststandard
Starker Tarif
Warum das zählt
Versicherungssumme
einige Millionen Euro pauschal
10 Mio. € oder mehr pauschal
Ein Unfall auf der Straße mit Verletzten übersteigt kleine Summen schnell.
Fremdreiter
ausgeschlossen
eingeschlossen, ohne Namensliste
Der Sturz der Reitbeteiligung führt fast immer zu Forderungen gegen den Halter.
Helmklausel
Leistung nur mit Helm
keine Kürzung wegen fehlenden Helms
Sonst entscheidet das Verhalten des Reiters über Ihren Schutz.
Gemietete Box und Stallung
nicht versichert
eingeschlossen, auch Reithalle
Eine eingetretene Boxenwand ist ein typischer Alltagsschaden.
Fohlen
bis sechs Monate
bis zwölf Monate
Ein Fohlen ist sonst ohne Nachmeldung nicht gedeckt.
Flurschäden
nicht ausdrücklich genannt
eingeschlossen
Der Bauer verlangt Ersatz, wenn der Ausritt über die Wiese geht.
Anbieter im Überblick
Pferdehaftpflicht bieten mehrere österreichische Versicherer an, teils als eigene Polizze, teils als Teil einer Tierhalterpolizze. Wir prüfen im Einzelfall, wer Fremdreiter und Turniere einschließt.
Versicherer
Einordnung
Wiener Städtische
Teil der Vienna Insurance Group, Außendienst und Makler
UNIQA
österreichischer Versicherungskonzern, Außendienst und Makler
Generali Versicherung
Teil der italienischen Generali-Gruppe
Allianz Elementar
Sachversicherungsgesellschaft der Allianz in Österreich
Eigene Polizze für ein oder mehrere Pferde und Ponys, Prämie meist je Tier.
Einschluss Fremdreiter
Ansprüche der Reitbeteiligung gegen Sie und deren Haftung gegenüber Dritten.
Einschluss Turnier und Kutsche
Für Bewerbe und Fahrten mit Kutsche oder Wagen.
Absicherung der Reitbeteiligung
Für Reiter ohne eigenes Pferd, wenn sie das fremde Pferd verletzen oder Sattelzeug beschädigen.
Mythos oder Wahrheit
Was stimmt, was nicht?
Fünf Sätze, die man über diese Versicherung hört. Tippen Sie zuerst, dann lösen wir auf.
In Österreich haftet der Pferdehalter für jeden Schaden, egal was er getan hat.
Das stimmt nicht.
Falsch: § 1320 ABGB ist keine reine Erfolgshaftung. Wer beweist, dass er sein Pferd objektiv richtig verwahrt hat, haftet nicht. Den Beweis müssen aber Sie führen.
Für Pferde gibt es keine gesetzliche Versicherungspflicht.
Das stimmt.
Stimmt: Anders als für Hunde in mehreren Bundesländern schreibt kein Gesetz eine Pferdehaftpflicht vor. Wegen der Beweislast beim Halter ist sie trotzdem dringend zu empfehlen.
Wer eine Reitbeteiligung hat, ist für deren Stürze nicht verantwortlich.
Das stimmt nicht.
Falsch: Auch die Reitbeteiligung kann Ansprüche gegen den Halter stellen. Hat sie mitverschuldet, wird geteilt, ganz frei ist der Halter selten.
Die Pferdehaftpflicht zahlt nicht für Schäden am eigenen Pferd.
Das stimmt.
Stimmt: Haftpflicht heißt Schäden an anderen. Kolik, Verletzung oder Operation des eigenen Pferdes deckt die Pferde-OP-Versicherung.
Ein Pony ist so klein, dass es in der Haushaltsversicherung mitläuft.
Das stimmt nicht.
Falsch: Ponys gelten als Pferde. Ohne eigenen Einschluss oder eigene Polizze sind sie nicht gedeckt, auch wenn das Risiko kleiner wirkt.
Häufige Fehler beim Abschluss
Davon ausgehen, dass die Haushaltsversicherung das Pferd mitnimmt
Die Reitbeteiligung nicht melden, obwohl die Polizze eine Namensliste verlangt
Ein Fohlen oder ein zweites Pferd nicht nachmelden
Auf Bewerben starten, obwohl Turniere ausgeschlossen sind
Die Beweislast unterschätzen und Zaun und Weidetor nicht dokumentieren
Häufig gefragt
Fragen und Antworten
Deckt meine Privathaftpflicht in der Haushaltsversicherung auch das Pferd?
In aller Regel nicht.
Kleintiere laufen dort meist mit,
Pferde dagegen nur über einen eigenen Einschluss oder eine eigene Polizze.
Prüfen Sie Ihre Bedingungen oder fragen Sie uns.
Wann hafte ich nach § 1320 ABGB nicht?
Wenn Sie beweisen, dass Sie für die erforderliche Verwahrung und Beaufsichtigung gesorgt haben.
Maßgeblich ist, was objektiv geboten war.
Weil Sie den Beweis führen müssen, lohnt es sich, Zaun, Tor und Kontrollen zu dokumentieren.
Ist meine Reitbeteiligung mitversichert?
Nur, wenn Ihre Polizze Fremdreiter einschließt.
Dann sind ihre Ansprüche gegen Sie und ihre Haftung gegenüber Dritten gedeckt.
Was sie an Ihrem Pferd anrichtet, deckt Ihre Pferdehaftpflicht nicht.
Was kostet eine Pferdehaftpflicht in Österreich?
Das hängt von Zahl der Pferde, Nutzung, Versicherungssumme und Selbstbehalt ab.
Belastbare Durchschnittsprämien für Österreich gibt es nicht,
deshalb rechnen wir mit Ihren Angaben und legen Ihnen konkrete Angebote vor.
Sind Fohlen automatisch versichert?
In vielen Polizzen ja, bis zu einem bestimmten Alter, meist sechs oder zwölf Monate.
Danach braucht das junge Pferd eine eigene Deckung.
Bin ich auf einem Turnier versichert?
Nur, wenn die Polizze Turniere einschließt.
Rennen sind fast immer ausgenommen.
Prüfen Sie das vor der Nennung.
Warum über einen Makler?
Weil die entscheidenden Unterschiede in Fremdreitern, Helmklausel und gemieteter Box stecken.
Wir lesen die Polizzen in Ihrem Auftrag, die Vergütung zahlt der Versicherer.
NAMMERT Versicherungsmakler
Angebote für Pferdehaftpflicht anfordern
Wir holen Angebote ein und melden uns mit einem Vergleich, kostenlos: Es zahlt der Versicherer.
Danke, Ihre Anfrage ist bei uns.
Wir melden uns innerhalb eines Werktags. Wenn etwas eilt: +49 3375 29 12 77.