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Sonderklasse mit Selbstbehalt
Zweibettzimmer und freie Arztwahl, dafür Selbstbehalt je Aufenthalt. Der günstigste Weg in die Sonderklasse.
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In Österreich ist fast jeder über die Sozialversicherung pflichtversichert, eine private Krankenversicherung ersetzt die Kasse nicht, sondern ergänzt sie. Ihr Kern ist die Sonderklasse: Zimmer mit höchstens einem weiteren Patienten, der Arzt Ihrer Wahl im Spital und Zugang zu Privatkliniken. Laut Versicherungsverband VVO sind rund vier von zehn Menschen in Österreich privat krankenversichert.
Die Frage, die hier fast jeder zuerst stellt
Pflicht ist sie nicht, denn ÖGK, SVS oder BVAEB decken die medizinisch notwendige Behandlung ab. Sinnvoll ist sie, wenn Ihnen im Spital die Wahl des Arztes und des Termins wichtig ist, wenn Sie Wartezeiten auf planbare Operationen vermeiden wollen oder regelmäßig Wahlärzte aufsuchen. Die Sonderklasse ist der teuerste, aber auch der wirksamste Baustein. Wer sie erst mit fünfzig abschließt, zahlt deutlich mehr als mit dreißig.
Als Kassenpatient werden Sie in der allgemeinen Gebührenklasse behandelt: medizinisch vollwertig, aber im Mehrbettzimmer, mit dem diensthabenden Arzt und mit den Wartezeiten des Spitals für planbare Eingriffe. Die Sonderklasse zahlt ein Zimmer mit höchstens einem Mitpatienten, die Behandlung durch den Arzt Ihres Vertrauens und die Aufnahme in Privatspitälern.
Viele Versicherte nennen die freie Terminwahl als den eigentlichen Grund. Bei einer Hüft- oder Knieoperation entscheidet die Sonderklasse oft darüber, ob Sie Wochen oder Monate warten. Die Behandlungsqualität in der allgemeinen Klasse ist deshalb nicht schlechter, der Unterschied liegt in Wahl und Zeitpunkt.
Der Beitrag richtet sich nach dem Alter beim Eintritt, dem Gesundheitszustand und dem Bundesland, weil die Spitalskosten regional verschieden sind. Ein Teil wird als Alterungsrückstellung angespart, damit der Beitrag nicht allein wegen des Alters steigt.
Erhöhen darf der Versicherer nur aus im Vertrag vereinbarten Gründen, etwa über eine Indexklausel oder bei gestiegenen Kosten im Gesundheitswesen. Ein Selbstbehalt je Spitalsaufenthalt oder je Jahr senkt den Beitrag spürbar und ist für Gesunde oft die vernünftigste Stellschraube.
Vor der Annahme fragt der Versicherer nach Erkrankungen und Behandlungen der letzten Jahre. Unvollständige Angaben erlauben ihm nach dem Versicherungsvertragsgesetz, vom Vertrag zurückzutreten oder im Schadenfall nicht zu leisten. Antworten Sie deshalb anhand von Befunden, nicht aus dem Gedächtnis.
Vorerkrankungen führen zu Zuschlägen oder Ausschlüssen einzelner Diagnosen. Über einen Makler lässt sich vorab klären, welcher Versicherer eine bestimmte Vorgeschichte zu welchen Bedingungen annimmt.
Pech-Rad
Sechs Schäden, die wirklich passieren. Das Rad entscheidet, welcher Sie trifft, und zeigt, wer zahlt.
Kosten:
Die Sonderklasse ist eine der teureren privaten Versicherungen. Der Beitrag hängt stark vom Eintrittsalter ab, deshalb lohnt sich ein früher Abschluss, auch für Kinder.
Wir nennen keine Beitragsbeispiele, weil Alter, Bundesland und Selbstbehalt den Preis zu stark verschieben. Ihr Beitrag steht erst im Angebot fest.
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Zweibettzimmer und freie Arztwahl, dafür Selbstbehalt je Aufenthalt. Der günstigste Weg in die Sonderklasse.
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Volle Kostenübernahme in Vertragsspitälern, auch in Privatkliniken. Der übliche Umfang.
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Zusätzlich Wahlarzt, Medikamente, Heilbehelfe und Vorsorge. Nahe an einer Vollversorgung auf privatem Niveau.
| Kriterium | Mindeststandard | Starker Tarif | Warum das zählt |
|---|---|---|---|
| Privatspitäler | nur Vertragsspitäler | alle Privatspitäler in Österreich | Gerade dort sind Termine für planbare Eingriffe oft am schnellsten zu haben. |
| Ersatztaggeld | niedriger Tagessatz | spürbares Taggeld bei allgemeiner Klasse | Wer im Notfall in die allgemeine Klasse kommt, bekommt so wenigstens Geld. |
| Selbstbehalt | je Aufenthalt | wählbar oder jährlich gedeckelt | Mehrere Aufenthalte im Jahr summieren sich sonst. |
| Rehabilitation | nicht versichert | Reha nach Spitalsaufenthalt eingeschlossen | Nach Operationen ist die Reha oft die längste Phase. |
| Auslandsschutz | Notfälle in Europa | weltweit, auch geplante Behandlungen | Für Spezialbehandlungen im Ausland entscheidet diese Klausel. |
| Kinder | Neugeborene nur mit Gesundheitsprüfung | Aufnahme des Neugeborenen ohne Gesundheitsprüfung, wenn ein Elternteil versichert ist | Ein Neugeborenes ohne Gesundheitsprüfung aufzunehmen, ist später kaum nachzuholen. |
| Ambulante Operationen | nicht eingeschlossen | voll eingeschlossen | Immer mehr Eingriffe werden ohne Übernachtung durchgeführt. |
Private Krankenversicherungen bieten in Österreich spezialisierte Krankenversicherer und die großen Kompositversicherer an. Die Liste ist ein Marktüberblick.
| Versicherer | Einordnung |
|---|---|
| UNIQA | börsennotierte Versicherungsgruppe, nach eigenen Angaben rund 40 Prozent der Privatversicherten |
| Merkur Versicherung | Grazer Versicherer mit Schwerpunkt Krankenversicherung |
| Wiener Städtische | Teil der Vienna Insurance Group |
| DONAU Versicherung | Teil der Vienna Insurance Group |
| Generali | österreichische Tochter der italienischen Generali-Gruppe |
| Allianz | österreichische Gesellschaft der Allianz-Gruppe |
| muki | Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit mit Schwerpunkt Krankenversicherung |
Der stationäre Kern: Zimmer, Arztwahl, Privatspital.
Dieselbe Leistung, mit Eigenanteil je Fall zu niedrigerem Beitrag.
Sonderklasse nur nach Unfällen. Günstig, schützt aber nicht bei Krankheit.
Ambulanter Baustein, der die Differenz zwischen Wahlarzthonorar und Kassenrückerstattung zahlt.
Gruppenverträge über den Arbeitgeber, oft ohne oder mit vereinfachten Gesundheitsfragen.
Mythos oder Wahrheit
Fünf Sätze, die man über diese Versicherung hört. Tippen Sie zuerst, dann lösen wir auf.
Auch mit privater Krankenversicherung bleibe ich bei der Sozialversicherung pflichtversichert.
Das stimmt.
Stimmt. Die private Krankenversicherung kommt in Österreich zur gesetzlichen dazu, sie ersetzt sie nicht. Ein Opting-out gibt es nur für einzelne Kammerberufe mit eigener Gruppenversicherung.
Sonderklasse heißt immer Einzelzimmer.
Das stimmt nicht.
Falsch. Die Sonderklasse garantiert ein Zimmer mit höchstens einem weiteren Patienten. Ein Einbettzimmer kostet meist einen Aufpreis oder einen eigenen Tarifbaustein.
Der Versicherer darf die Prämie jedes Jahr nach Belieben erhöhen.
Das stimmt nicht.
Falsch. Erhöhungen sind nur nach den im Vertrag genannten Faktoren erlaubt (§ 178f VersVG), etwa einem Index oder gestiegenen Spitalskosten. Das eigene Älterwerden allein ist kein Grund.
Im Privatspital zahlt die Krankenkasse gar nichts dazu.
Das stimmt nicht.
Falsch. Über den Privatkrankenanstalten-Finanzierungsfonds (PRIKRAF) finanziert die Sozialversicherung in vielen Privatspitälern einen Teil mit. Die Sonderklasse zahlt den Rest, deshalb wird ihre Leistung dort erst bezahlbar.
Mit Sonderklasse kann ich mir den operierenden Arzt im Spital aussuchen.
Das stimmt.
Stimmt, das ist neben dem Zimmer der Kern der Sonderklasse. Der Arzt muss an dem Spital tätig sein und die Behandlung übernehmen können, ein Recht auf einen früheren OP-Termin folgt daraus nicht.
Fragen und Antworten
Die Mehrkosten des Spitals für die Sonderklasse und die Honorare der behandelnden Ärzte. Dazu kommt je nach Tarif die volle Kostenübernahme in Privatspitälern. Die Grundkosten des Aufenthalts in öffentlichen Spitälern trägt weiter die Sozialversicherung.
In der Regel ja, zumindest in Privatspitälern und bei Belegärzten. Bei öffentlichen Spitälern hängt es von der Organisation des Hauses ab. Die freie Terminwahl ist für viele der Hauptgrund für den Abschluss.
Eine günstige Variante, die nur nach Unfällen leistet. Für Krankheiten wie Bandscheibenvorfall, Krebs oder Herzprobleme zahlt sie nichts. Als einziger Spitalsschutz ist sie deshalb meist zu wenig.
Nein. Bei der Krankenversicherung ist eine ordentliche Kündigung durch den Versicherer nach dem Versicherungsvertragsgesetz ausgeschlossen. Er kann nur bei Verletzung der Anzeigepflicht zurücktreten oder bei Prämienverzug kündigen.
Für Verträge ab 2016 nicht mehr. Ältere Verträge konnten bis zur Veranlagung 2020 als Topfsonderausgaben geltend gemacht werden. Zahlt der Arbeitgeber einen Zuschuss, sind bis zu 300 Euro im Jahr steuerfrei.
Oft ja, weil Kinderbeiträge niedrig sind und sich die Aufnahme ohne Vorerkrankungen später kaum nachholen lässt. Viele Tarife erlauben die Mitversicherung eines Elternteils im Spital.
Viele Tarife bieten eine Anwartschaft an: Gegen einen geringen Beitrag bleiben Eintrittsalter und Gesundheitsstatus erhalten. Wer ohne Anwartschaft kündigt, beginnt bei der Rückkehr neu mit Gesundheitsprüfung.
Ja, meist mehrere Monate für Krankheiten und länger für Entbindungen. Unfälle sind in der Regel ab dem ersten Tag versichert. Beim Wechsel von einem anderen Versicherer wird die Wartezeit oft angerechnet.
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