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Private Krankenversicherung in Österreich: Sonderklasse und freie Arztwahl zusätzlich zur Kasse

In Österreich ist fast jeder über die Sozialversicherung pflichtversichert, eine private Krankenversicherung ersetzt die Kasse nicht, sondern ergänzt sie. Ihr Kern ist die Sonderklasse: Zimmer mit höchstens einem weiteren Patienten, der Arzt Ihrer Wahl im Spital und Zugang zu Privatkliniken. Laut Versicherungsverband VVO sind rund vier von zehn Menschen in Österreich privat krankenversichert.

Private Krankenversicherung in Österreich (Sonderklasse)

Die Frage, die hier fast jeder zuerst stellt

Brauche ich in Österreich eine private Krankenversicherung?

Pflicht ist sie nicht, denn ÖGK, SVS oder BVAEB decken die medizinisch notwendige Behandlung ab. Sinnvoll ist sie, wenn Ihnen im Spital die Wahl des Arztes und des Termins wichtig ist, wenn Sie Wartezeiten auf planbare Operationen vermeiden wollen oder regelmäßig Wahlärzte aufsuchen. Die Sonderklasse ist der teuerste, aber auch der wirksamste Baustein. Wer sie erst mit fünfzig abschließt, zahlt deutlich mehr als mit dreißig.

Allgemeine Klasse und Sonderklasse im Vergleich

Als Kassenpatient werden Sie in der allgemeinen Gebührenklasse behandelt: medizinisch vollwertig, aber im Mehrbettzimmer, mit dem diensthabenden Arzt und mit den Wartezeiten des Spitals für planbare Eingriffe. Die Sonderklasse zahlt ein Zimmer mit höchstens einem Mitpatienten, die Behandlung durch den Arzt Ihres Vertrauens und die Aufnahme in Privatspitälern.

Viele Versicherte nennen die freie Terminwahl als den eigentlichen Grund. Bei einer Hüft- oder Knieoperation entscheidet die Sonderklasse oft darüber, ob Sie Wochen oder Monate warten. Die Behandlungsqualität in der allgemeinen Klasse ist deshalb nicht schlechter, der Unterschied liegt in Wahl und Zeitpunkt.

Wie sich der Beitrag bildet und entwickelt

Der Beitrag richtet sich nach dem Alter beim Eintritt, dem Gesundheitszustand und dem Bundesland, weil die Spitalskosten regional verschieden sind. Ein Teil wird als Alterungsrückstellung angespart, damit der Beitrag nicht allein wegen des Alters steigt.

Erhöhen darf der Versicherer nur aus im Vertrag vereinbarten Gründen, etwa über eine Indexklausel oder bei gestiegenen Kosten im Gesundheitswesen. Ein Selbstbehalt je Spitalsaufenthalt oder je Jahr senkt den Beitrag spürbar und ist für Gesunde oft die vernünftigste Stellschraube.

Gesundheitsfragen und Vorerkrankungen

Vor der Annahme fragt der Versicherer nach Erkrankungen und Behandlungen der letzten Jahre. Unvollständige Angaben erlauben ihm nach dem Versicherungsvertragsgesetz, vom Vertrag zurückzutreten oder im Schadenfall nicht zu leisten. Antworten Sie deshalb anhand von Befunden, nicht aus dem Gedächtnis.

Vorerkrankungen führen zu Zuschlägen oder Ausschlüssen einzelner Diagnosen. Über einen Makler lässt sich vorab klären, welcher Versicherer eine bestimmte Vorgeschichte zu welchen Bedingungen annimmt.

Was versichert ist

  • Unterbringung in der Sonderklasse, Zweibett- oder Einbettzimmer
  • Behandlung durch den Arzt Ihrer Wahl im Spital, Arzthonorare der Sonderklasse
  • Aufenthalte in Privatkliniken, je nach Tarif bis zur vollen Höhe
  • Ersatzleistung (Taggeld), wenn Sie trotz Versicherung in der allgemeinen Klasse bleiben
  • Ambulante Operationen und tagesklinische Behandlungen
  • Rehabilitation und Kuraufenthalte nach einem Spitalsaufenthalt, je nach Tarif
  • Behandlungen im Ausland, meist europaweit, teils weltweit
  • Wahlarzt, Medikamente und Heilbehelfe als ambulanter Zusatzbaustein

Was nicht versichert ist

  • Leistungen, die bei Vertragsabschluss ausgeschlossen wurden
  • Behandlungen während der Wartezeit
  • Kosmetische Eingriffe ohne medizinische Notwendigkeit
  • Aufenthalte, die vorrangig der Pflege dienen
  • Kosten über den vertraglichen Höchstsätzen
  • Selbstbehalt je Aufenthalt oder Jahr

Wer sie braucht

  • Wer bei planbaren Operationen Arzt und Termin selbst bestimmen möchte
  • Selbstständige, für die lange Wartezeiten auf Eingriffe Umsatz kosten
  • Familien, die Kinder früh zu günstigen Kinderbeiträgen versichern wollen
  • Wer regelmäßig Wahlärzte aufsucht und den ambulanten Baustein dazunimmt

Wer darauf verzichten kann

  • Wer mit der allgemeinen Klasse zufrieden ist und keine Wahl von Arzt und Termin braucht
  • Wer den Beitrag auch im Pensionsalter nicht dauerhaft tragen kann

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Alle sechs Fälle ansehen
  1. Hüft-OP in der Privatklinik, mehrere tausend bis über 10.000 €. Billigtarif: zahlt teilweise, Starker Tarif: zahlt. Einfache Tarife zahlen nur in Vertragsspitälern und ziehen einen Selbstbehalt ab. Starke Tarife decken alle Privatspitäler in Österreich.
  2. Knie-Arthroskopie ohne Übernachtung, rund 2.000 bis 5.000 € privat. Billigtarif: zahlt nicht, Starker Tarif: zahlt. Ambulante Operationen fallen bei vielen Sonderklasse-Tarifen durch, weil kein Spitalsaufenthalt vorliegt. Starke Tarife schließen sie ausdrücklich ein.
  3. Reha nach der Bandscheiben-OP, mehrere tausend Euro für drei Wochen. Billigtarif: zahlt nicht, Starker Tarif: zahlt. Rehabilitation ist nicht automatisch Teil der Sonderklasse. Gute Tarife nehmen sie nach einem Spitalsaufenthalt mit.
  4. Freiwillig in der allgemeinen Klasse, kein Schaden, sondern Geld: Ersatztaggeld. Billigtarif: zahlt, Starker Tarif: zahlt. Wer trotz Sonderklasse ein Mehrbettzimmer nimmt, bekommt je Tag einen Geldbetrag. Die Höhe ist der Unterschied zwischen den Tarifen.
  5. Beinbruch im Italien-Urlaub, vierstellig bis fünfstellig mit Operation. Billigtarif: zahlt, Starker Tarif: zahlt. Notfälle in Europa sind schon im einfachen Tarif gedeckt. Starke Tarife gehen weiter und zahlen auch geplante Behandlungen im Ausland.
  6. Pflegeheim nach dem Schlaganfall, mehrere tausend Euro im Monat. Billigtarif: zahlt nicht, Starker Tarif: zahlt nicht. Die Krankenversicherung zahlt Heilbehandlung, keinen Pflegeaufenthalt. Dafür gibt es Pflegegeld und die private Pflegeversicherung.

Was sie kostet

Die Sonderklasse ist eine der teureren privaten Versicherungen. Der Beitrag hängt stark vom Eintrittsalter ab, deshalb lohnt sich ein früher Abschluss, auch für Kinder.

Wovon der Beitrag abhängt

  • Eintrittsalter
  • Gesundheitszustand und Zuschläge
  • Wohnbundesland
  • Zweibett- oder Einbettzimmer
  • Höhe des Selbstbehalts
  • Einschluss von Privatspitälern
  • Ambulante Zusatzbausteine

Wir nennen keine Beitragsbeispiele, weil Alter, Bundesland und Selbstbehalt den Preis zu stark verschieben. Ihr Beitrag steht erst im Angebot fest.

Die Tariflinien am Markt

01

Sonderklasse mit Selbstbehalt

Zweibettzimmer und freie Arztwahl, dafür Selbstbehalt je Aufenthalt. Der günstigste Weg in die Sonderklasse.

02

Sonderklasse ohne Selbstbehalt

Volle Kostenübernahme in Vertragsspitälern, auch in Privatkliniken. Der übliche Umfang.

03

Sonderklasse mit ambulantem Paket

Zusätzlich Wahlarzt, Medikamente, Heilbehelfe und Vorsorge. Nahe an einer Vollversorgung auf privatem Niveau.

Woran Sie einen guten Tarif erkennen

KriteriumMindeststandardStarker TarifWarum das zählt
Privatspitäler nur Vertragsspitäler alle Privatspitäler in Österreich Gerade dort sind Termine für planbare Eingriffe oft am schnellsten zu haben.
Ersatztaggeld niedriger Tagessatz spürbares Taggeld bei allgemeiner Klasse Wer im Notfall in die allgemeine Klasse kommt, bekommt so wenigstens Geld.
Selbstbehalt je Aufenthalt wählbar oder jährlich gedeckelt Mehrere Aufenthalte im Jahr summieren sich sonst.
Rehabilitation nicht versichert Reha nach Spitalsaufenthalt eingeschlossen Nach Operationen ist die Reha oft die längste Phase.
Auslandsschutz Notfälle in Europa weltweit, auch geplante Behandlungen Für Spezialbehandlungen im Ausland entscheidet diese Klausel.
Kinder Neugeborene nur mit Gesundheitsprüfung Aufnahme des Neugeborenen ohne Gesundheitsprüfung, wenn ein Elternteil versichert ist Ein Neugeborenes ohne Gesundheitsprüfung aufzunehmen, ist später kaum nachzuholen.
Ambulante Operationen nicht eingeschlossen voll eingeschlossen Immer mehr Eingriffe werden ohne Übernachtung durchgeführt.

Anbieter im Überblick

Private Krankenversicherungen bieten in Österreich spezialisierte Krankenversicherer und die großen Kompositversicherer an. Die Liste ist ein Marktüberblick.

VersichererEinordnung
UNIQAbörsennotierte Versicherungsgruppe, nach eigenen Angaben rund 40 Prozent der Privatversicherten
Merkur VersicherungGrazer Versicherer mit Schwerpunkt Krankenversicherung
Wiener StädtischeTeil der Vienna Insurance Group
DONAU VersicherungTeil der Vienna Insurance Group
Generaliösterreichische Tochter der italienischen Generali-Gruppe
Allianzösterreichische Gesellschaft der Allianz-Gruppe
mukiVersicherungsverein auf Gegenseitigkeit mit Schwerpunkt Krankenversicherung

Produkte und Bausteine am Markt

Sonderklasseversicherung

Der stationäre Kern: Zimmer, Arztwahl, Privatspital.

Spitalskostenversicherung mit Selbstbehalt

Dieselbe Leistung, mit Eigenanteil je Fall zu niedrigerem Beitrag.

Unfall-Sonderklasse

Sonderklasse nur nach Unfällen. Günstig, schützt aber nicht bei Krankheit.

Privatarzt- und Wahlarztversicherung

Ambulanter Baustein, der die Differenz zwischen Wahlarzthonorar und Kassenrückerstattung zahlt.

Betriebliche Krankenversicherung

Gruppenverträge über den Arbeitgeber, oft ohne oder mit vereinfachten Gesundheitsfragen.

Mythos oder Wahrheit

Was stimmt, was nicht?

Fünf Sätze, die man über diese Versicherung hört. Tippen Sie zuerst, dann lösen wir auf.

Auch mit privater Krankenversicherung bleibe ich bei der Sozialversicherung pflichtversichert.

Das stimmt.

Stimmt. Die private Krankenversicherung kommt in Österreich zur gesetzlichen dazu, sie ersetzt sie nicht. Ein Opting-out gibt es nur für einzelne Kammerberufe mit eigener Gruppenversicherung.

Sonderklasse heißt immer Einzelzimmer.

Das stimmt nicht.

Falsch. Die Sonderklasse garantiert ein Zimmer mit höchstens einem weiteren Patienten. Ein Einbettzimmer kostet meist einen Aufpreis oder einen eigenen Tarifbaustein.

Der Versicherer darf die Prämie jedes Jahr nach Belieben erhöhen.

Das stimmt nicht.

Falsch. Erhöhungen sind nur nach den im Vertrag genannten Faktoren erlaubt (§ 178f VersVG), etwa einem Index oder gestiegenen Spitalskosten. Das eigene Älterwerden allein ist kein Grund.

Im Privatspital zahlt die Krankenkasse gar nichts dazu.

Das stimmt nicht.

Falsch. Über den Privatkrankenanstalten-Finanzierungsfonds (PRIKRAF) finanziert die Sozialversicherung in vielen Privatspitälern einen Teil mit. Die Sonderklasse zahlt den Rest, deshalb wird ihre Leistung dort erst bezahlbar.

Mit Sonderklasse kann ich mir den operierenden Arzt im Spital aussuchen.

Das stimmt.

Stimmt, das ist neben dem Zimmer der Kern der Sonderklasse. Der Arzt muss an dem Spital tätig sein und die Behandlung übernehmen können, ein Recht auf einen früheren OP-Termin folgt daraus nicht.

Häufige Fehler beim Abschluss

  • Nur eine Unfall-Sonderklasse abschließen und sich für Krankheiten versichert glauben
  • Gesundheitsfragen aus dem Gedächtnis beantworten
  • Kinder erst versichern, wenn eine Diagnose vorliegt
  • Den Beitrag im Pensionsalter nicht mitrechnen
  • Privatspitäler nicht prüfen, obwohl dort die kürzesten Wartezeiten sind

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Was zahlt die Sonderklasse genau?

Die Mehrkosten des Spitals für die Sonderklasse und die Honorare der behandelnden Ärzte. Dazu kommt je nach Tarif die volle Kostenübernahme in Privatspitälern. Die Grundkosten des Aufenthalts in öffentlichen Spitälern trägt weiter die Sozialversicherung.

Kann ich mir mit Sonderklasse den Operationstermin aussuchen?

In der Regel ja, zumindest in Privatspitälern und bei Belegärzten. Bei öffentlichen Spitälern hängt es von der Organisation des Hauses ab. Die freie Terminwahl ist für viele der Hauptgrund für den Abschluss.

Was ist eine Unfall-Sonderklasse?

Eine günstige Variante, die nur nach Unfällen leistet. Für Krankheiten wie Bandscheibenvorfall, Krebs oder Herzprobleme zahlt sie nichts. Als einziger Spitalsschutz ist sie deshalb meist zu wenig.

Kann mir der Versicherer kündigen, wenn ich oft im Spital war?

Nein. Bei der Krankenversicherung ist eine ordentliche Kündigung durch den Versicherer nach dem Versicherungsvertragsgesetz ausgeschlossen. Er kann nur bei Verletzung der Anzeigepflicht zurücktreten oder bei Prämienverzug kündigen.

Kann ich die Prämie von der Steuer absetzen?

Für Verträge ab 2016 nicht mehr. Ältere Verträge konnten bis zur Veranlagung 2020 als Topfsonderausgaben geltend gemacht werden. Zahlt der Arbeitgeber einen Zuschuss, sind bis zu 300 Euro im Jahr steuerfrei.

Lohnt sich die Sonderklasse für Kinder?

Oft ja, weil Kinderbeiträge niedrig sind und sich die Aufnahme ohne Vorerkrankungen später kaum nachholen lässt. Viele Tarife erlauben die Mitversicherung eines Elternteils im Spital.

Was passiert mit meiner Versicherung, wenn ich ins Ausland ziehe?

Viele Tarife bieten eine Anwartschaft an: Gegen einen geringen Beitrag bleiben Eintrittsalter und Gesundheitsstatus erhalten. Wer ohne Anwartschaft kündigt, beginnt bei der Rückkehr neu mit Gesundheitsprüfung.

Gibt es eine Wartezeit?

Ja, meist mehrere Monate für Krankheiten und länger für Entbindungen. Unfälle sind in der Regel ab dem ersten Tag versichert. Beim Wechsel von einem anderen Versicherer wird die Wartezeit oft angerechnet.

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