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Zukunftssicherung
Bis 300 Euro im Jahr je Arbeitnehmer lohnsteuerfrei, meist in eine Lebensversicherung. Einfacher Einstieg für kleine Betriebe.
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Die betriebliche Altersvorsorge ist in Österreich freiwillig, außer ein Kollektivvertrag schreibt sie vor. Laut Bundesregierung hat nur rund ein Viertel der Beschäftigten Zugang zu einer Pensionskasse. Diese Seite zeigt Betrieben, welche Wege es gibt, wie sie steuerlich wirken und was die Reform ändern soll, über die der Nationalrat im Herbst 2026 berät.
Die Frage, die hier fast jeder zuerst stellt
Nein, eine allgemeine Pflicht gibt es nicht. Verpflichtend ist nur die Abfertigung Neu: 1,53 Prozent des Bruttoentgelts gehen an eine betriebliche Vorsorgekasse. Eine Pensionskassenzusage oder Kollektivversicherung ist freiwillig, es sei denn, Ihr Kollektivvertrag oder eine Betriebsvereinbarung sieht sie vor. Wer eine Zusage macht, braucht dafür eine Betriebsvereinbarung oder, ohne Betriebsrat, ein einheitliches Vertragsmuster nach dem Betriebspensionsgesetz.
Die Pensionskasse ist der verbreitetste Weg. Der Arbeitgeber zahlt Beiträge, die beim Arbeitnehmer weder lohnsteuer- noch sozialversicherungspflichtig sind. Besteuert wird erst die spätere Zusatzpension. In Österreich gibt es fünf überbetriebliche Pensionskassen, dazu betriebliche Kassen großer Konzerne.
Die betriebliche Kollektivversicherung funktioniert steuerlich wie die Pensionskasse, wird aber von einem Lebensversicherer getragen und bietet in der Regel eine Garantie auf den Rechnungszins. Sie ist oft für kleinere Betriebe einfacher umzusetzen.
Bei der direkten Leistungszusage verspricht der Betrieb die Pension selbst und bildet dafür eine Pensionsrückstellung. Das eignet sich vor allem für Geschäftsführer und Schlüsselkräfte, bindet aber Kapital und Bilanz. Üblich ist eine Rückdeckungsversicherung, damit das Risiko nicht allein beim Betrieb bleibt.
Nach § 3 Abs. 1 Z 15 lit. a EStG darf der Arbeitgeber bis zu 300 Euro im Jahr je Arbeitnehmer lohnsteuerfrei für die Zukunftssicherung aufwenden, etwa in eine Lebens-, Kranken- oder Unfallversicherung. Voraussetzung ist, dass die Leistung allen Arbeitnehmern oder einer bestimmten Gruppe gewährt wird.
Die 300 Euro lassen sich auch aus einer Bezugsumwandlung finanzieren. Dann spart der Arbeitnehmer Lohnsteuer, die Sozialversicherung fällt jedoch weiter an. Für eine echte Zusatzpension ist der Betrag klein, als Einstieg in die betriebliche Vorsorge ist er für kleine Betriebe aber unkompliziert.
Der Ministerrat hat am 22. April 2026 Eckpunkte zur Stärkung der betrieblichen Altersvorsorge beschlossen, die Regierungsvorlage liegt seit Juli 2026 im Nationalrat. Der Sozialausschuss hat im September 2026 zugestimmt, der Beschluss im Plenum steht zu diesem Zeitpunkt noch aus. Das Gesetz ist also noch nicht in Kraft.
Geplant ist, dass Beschäftigte ihre Abfertigung Neu in eine Pensionskasse übertragen können. Überbetriebliche Pensionskassen sollen dafür ein Standardprodukt anbieten, das bisher als Generalpensionskassenvertrag diskutiert wurde. Dazu kommen die Zusammenführung verstreuter Konten, mehr Wahlfreiheit bei der Veranlagung und niedrigere Verwaltungskosten. Die Bestimmungen sollen laut Entwurf gestaffelt ab 2027 und 2028 gelten.
Für Betriebe heißt das: Die eigene Pensionskassenlösung bleibt wichtig, weil sie über den reinen Abfertigungsbetrag hinausgeht. Wer eine Zusage plant, kann das jetzt tun, ohne auf die Reform zu warten.
Pech-Rad
Sechs Schäden, die wirklich passieren. Das Rad entscheidet, welcher Sie trifft, und zeigt, wer zahlt.
Kosten:
Die Beiträge bestimmt der Arbeitgeber selbst, meist als Prozentsatz des Gehalts. Dazu kommen Verwaltungskosten der Pensionskasse oder die Kosten des Versicherungstarifs. Steuerlich sind die Arbeitgeberbeiträge Betriebsausgaben, beim Arbeitnehmer fällt in der Ansparphase weder Lohnsteuer noch Sozialversicherung an.
Keine Richtwerte, weil die Beiträge individuell vereinbart werden. Steuerregeln Stand 2026, Reform noch nicht beschlossen. Kosten stehen erst im Angebot fest.
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Bis 300 Euro im Jahr je Arbeitnehmer lohnsteuerfrei, meist in eine Lebensversicherung. Einfacher Einstieg für kleine Betriebe.
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Beitragsorientierte Zusage über einen Lebensversicherer, mit Rechnungszinsgarantie. Für kleine und mittlere Betriebe gut handhabbar.
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Über eine überbetriebliche Pensionskasse, mit Betriebsvereinbarung oder Vertragsmuster. Der Standard in größeren Betrieben und vielen Branchen.
| Kriterium | Mindeststandard | Starker Tarif | Warum das zählt |
|---|---|---|---|
| Verwaltungskosten | offen ausgewiesen | niedrige Vermögensverwaltungskosten, schriftlich zugesagt | Die Kosten wirken über Jahrzehnte auf jede Pension im Betrieb. |
| Veranlagung | eine Veranlagungs- und Risikogemeinschaft | Wahlmöglichkeit nach Alter und Risikoprofil | Junge Beschäftigte brauchen eine andere Veranlagung als kurz vor der Pension. |
| Garantie | keine | Rechnungszins- oder Mindestertragsgarantie wählbar | Ohne Garantie können Pensionen in schwachen Jahren sinken. |
| Rechtliche Grundlage | Einzelzusagen | Betriebsvereinbarung oder Vertragsmuster nach Betriebspensionsgesetz | Nur eine korrekte Grundlage sichert die steuerliche Behandlung. |
| Arbeitnehmerbeiträge | nicht vorgesehen | möglich, mit Prämie nach § 108a EStG | Beschäftigte können selbst aufstocken und bekommen dafür eine staatliche Prämie. |
| Information der Beschäftigten | jährliche Kontonachricht | Online-Zugang und persönliche Information | Eine Vorsorge, die niemand kennt, bindet auch niemanden. |
| Zusatzleistungen | Alterspension | Hinterbliebenen- und Berufsunfähigkeitspension | Für Familien ist der Schutz vor Todesfall und Invalidität oft wichtiger als die Altersleistung. |
Betriebliche Altersvorsorge tragen in Österreich Pensionskassen und Lebensversicherer. Die Liste ist ein Marktüberblick und sagt nichts darüber, mit wem wir zusammenarbeiten.
| Versicherer | Einordnung |
|---|---|
| VBV-Pensionskasse | überbetriebliche Pensionskasse, Teil der VBV-Gruppe, die auch eine Vorsorgekasse führt |
| Valida Pension | überbetriebliche Pensionskasse der Valida-Gruppe |
| APK Pensionskasse | überbetriebliche Pensionskasse mit Sitz in Wien |
| BONUS Pensionskassen | überbetriebliche Pensionskasse mit Sitz in Wien |
| Allianz Pensionskasse | überbetriebliche Pensionskasse der Allianz-Gruppe in Österreich |
| Wiener Städtische | Lebensversicherer der Vienna Insurance Group, betriebliche Kollektivversicherung und Zukunftssicherung |
| UNIQA | österreichischer Versicherungskonzern, betriebliche Vorsorge über Lebensversicherung |
| GRAWE | Grazer Wechselseitige, Lebensversicherung für betriebliche Zukunftssicherung |
Beitragsorientiert über eine überbetriebliche Pensionskasse, Beiträge frei von Lohnsteuer und Sozialversicherung.
Lebensversicherung für Gruppen von Arbeitnehmern, steuerlich wie die Pensionskasse, meist mit Garantie.
Bis 300 Euro im Jahr je Arbeitnehmer lohnsteuerfrei, auch aus Bezugsumwandlung.
Der Betrieb sagt die Pension selbst zu und sichert sie über eine Rückdeckungsversicherung ab.
Pflichtbeitrag von 1,53 Prozent an die betriebliche Vorsorgekasse. Die Reform soll die Übertragung in eine Pensionskasse ermöglichen.
Mythos oder Wahrheit
Fünf Sätze, die man über diese Versicherung hört. Tippen Sie zuerst, dann lösen wir auf.
Eine Pensionskassenpension kann sinken, auch wenn man schon in Pension ist.
Das stimmt.
Ja. In beitragsorientierten Modellen hängt die Höhe vom Veranlagungsergebnis ab, und in schwachen Börsenjahren gab es tatsächlich Kürzungen. Schwankungsrückstellungen federn das nur ab.
Arbeitgeberbeiträge an die Pensionskasse gehören sofort dem Mitarbeiter.
Das stimmt nicht.
Nicht immer. Das Betriebspensionsgesetz erlaubt eine Frist, bis die Beiträge unverfallbar werden. Eigene Beiträge des Arbeitnehmers gehören ihm dagegen immer.
Die Pension aus eigenen Arbeitnehmerbeiträgen ist nur zu einem Viertel steuerpflichtig.
Das stimmt.
Stimmt. Weil diese Beiträge aus versteuertem Einkommen stammen, sind nur 25 Prozent der daraus entstehenden Pension lohnsteuerpflichtig.
Wer ins Ausland zieht, verliert seinen Pensionskassenanspruch.
Das stimmt nicht.
Nein. Die Anwartschaft bleibt bestehen und wird ab dem Pensionsalter auch ins Ausland gezahlt.
Eine Betriebspension ist in Österreich für jeden Arbeitgeber Pflicht.
Das stimmt nicht.
Nein, sie ist freiwillig. Pflicht ist nur die Abfertigung Neu, die aber keine Pension ist.
Fragen und Antworten
Die Abfertigung Neu ist Pflicht, 1,53 Prozent des Bruttoentgelts gehen an eine Vorsorgekasse, und das Geld wird meist als Einmalbetrag ausgezahlt. Die Pensionskasse ist freiwillig und zahlt eine lebenslange Zusatzpension. Die geplante Reform soll beides enger verbinden.
Nur eingeschränkt, wenn Ihr Arbeitgeber einen Pensionskassenvertrag hat. Die allgemeine Übertragung über ein Standardprodukt ist Teil der Reform, die im September 2026 noch im Nationalrat liegt. Sie soll laut Entwurf erst ab 2028 möglich sein.
Beim Arbeitnehmer ja, in der Ansparphase fallen weder Lohnsteuer noch Sozialversicherung an. Die spätere Pension aus diesen Beiträgen ist voll lohnsteuerpflichtig. Für den Arbeitgeber sind die Beiträge Betriebsausgaben.
Oft ja. Eigenbeiträge bis 1.000 Euro im Jahr bekommen 2026 eine Prämie von 4,25 Prozent, und der Pensionsteil daraus ist steuerfrei. Die Beiträge zahlen Sie aber aus versteuertem Einkommen.
Die unverfallbare Anwartschaft bleibt Ihnen. Sie können sie in der Pensionskasse beitragsfrei stehen lassen, zum neuen Arbeitgeber übertragen oder in eine andere Vorsorgeform überführen. Kleine Beträge können auch abgefunden werden.
Nein. Mit Betriebsrat wird die Zusage über eine Betriebsvereinbarung geregelt. Ohne Betriebsrat schließt der Arbeitgeber mit jedem Beschäftigten eine Einzelvereinbarung nach einem einheitlichen Vertragsmuster ab.
Zahlt der Arbeitgeber sie zusätzlich zum Gehalt, ist sie lohnsteuerfrei und in der Regel auch beitragsfrei. Wird sie aus einer Bezugsumwandlung finanziert, bleibt nur die Lohnsteuerfreiheit, die Sozialversicherung fällt weiter an.
In der Regel nein. Die meisten Zusagen sind beitragsorientiert, die Pension hängt vom Veranlagungsergebnis ab und kann schwanken. Manche Pensionskassen bieten eine Mindestertragsgarantie an, die kostet aber Ertrag.
Vor allem für Geschäftsführer und einzelne Schlüsselkräfte mit höherem Versorgungsbedarf. Der Betrieb bildet eine Pensionsrückstellung und sollte das Risiko über eine Rückdeckungsversicherung absichern, sonst hängt die Pension an der Zahlungsfähigkeit des Unternehmens.
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Ist eine Gruppenkrankenversicherung für Mitarbeiter in Österreich steuerfrei?

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Brauche ich in Österreich überhaupt eine private Pensionsvorsorge?

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Haftet ein GmbH-Geschäftsführer in Österreich mit seinem Privatvermögen?
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