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Betriebliche Altersvorsorge in Österreich: Pensionskasse, Kollektivversicherung und die Reform der zweiten Säule

Die betriebliche Altersvorsorge ist in Österreich freiwillig, außer ein Kollektivvertrag schreibt sie vor. Laut Bundesregierung hat nur rund ein Viertel der Beschäftigten Zugang zu einer Pensionskasse. Diese Seite zeigt Betrieben, welche Wege es gibt, wie sie steuerlich wirken und was die Reform ändern soll, über die der Nationalrat im Herbst 2026 berät.

Betriebliche Altersvorsorge

Die Frage, die hier fast jeder zuerst stellt

Muss ich als Arbeitgeber in Österreich eine Betriebspension anbieten?

Nein, eine allgemeine Pflicht gibt es nicht. Verpflichtend ist nur die Abfertigung Neu: 1,53 Prozent des Bruttoentgelts gehen an eine betriebliche Vorsorgekasse. Eine Pensionskassenzusage oder Kollektivversicherung ist freiwillig, es sei denn, Ihr Kollektivvertrag oder eine Betriebsvereinbarung sieht sie vor. Wer eine Zusage macht, braucht dafür eine Betriebsvereinbarung oder, ohne Betriebsrat, ein einheitliches Vertragsmuster nach dem Betriebspensionsgesetz.

Pensionskasse, Kollektivversicherung, direkte Zusage

Die Pensionskasse ist der verbreitetste Weg. Der Arbeitgeber zahlt Beiträge, die beim Arbeitnehmer weder lohnsteuer- noch sozialversicherungspflichtig sind. Besteuert wird erst die spätere Zusatzpension. In Österreich gibt es fünf überbetriebliche Pensionskassen, dazu betriebliche Kassen großer Konzerne.

Die betriebliche Kollektivversicherung funktioniert steuerlich wie die Pensionskasse, wird aber von einem Lebensversicherer getragen und bietet in der Regel eine Garantie auf den Rechnungszins. Sie ist oft für kleinere Betriebe einfacher umzusetzen.

Bei der direkten Leistungszusage verspricht der Betrieb die Pension selbst und bildet dafür eine Pensionsrückstellung. Das eignet sich vor allem für Geschäftsführer und Schlüsselkräfte, bindet aber Kapital und Bilanz. Üblich ist eine Rückdeckungsversicherung, damit das Risiko nicht allein beim Betrieb bleibt.

Die 300 Euro Zukunftssicherung und die Bezugsumwandlung

Nach § 3 Abs. 1 Z 15 lit. a EStG darf der Arbeitgeber bis zu 300 Euro im Jahr je Arbeitnehmer lohnsteuerfrei für die Zukunftssicherung aufwenden, etwa in eine Lebens-, Kranken- oder Unfallversicherung. Voraussetzung ist, dass die Leistung allen Arbeitnehmern oder einer bestimmten Gruppe gewährt wird.

Die 300 Euro lassen sich auch aus einer Bezugsumwandlung finanzieren. Dann spart der Arbeitnehmer Lohnsteuer, die Sozialversicherung fällt jedoch weiter an. Für eine echte Zusatzpension ist der Betrag klein, als Einstieg in die betriebliche Vorsorge ist er für kleine Betriebe aber unkompliziert.

Die Reform der zweiten Säule: was geplant ist

Der Ministerrat hat am 22. April 2026 Eckpunkte zur Stärkung der betrieblichen Altersvorsorge beschlossen, die Regierungsvorlage liegt seit Juli 2026 im Nationalrat. Der Sozialausschuss hat im September 2026 zugestimmt, der Beschluss im Plenum steht zu diesem Zeitpunkt noch aus. Das Gesetz ist also noch nicht in Kraft.

Geplant ist, dass Beschäftigte ihre Abfertigung Neu in eine Pensionskasse übertragen können. Überbetriebliche Pensionskassen sollen dafür ein Standardprodukt anbieten, das bisher als Generalpensionskassenvertrag diskutiert wurde. Dazu kommen die Zusammenführung verstreuter Konten, mehr Wahlfreiheit bei der Veranlagung und niedrigere Verwaltungskosten. Die Bestimmungen sollen laut Entwurf gestaffelt ab 2027 und 2028 gelten.

Für Betriebe heißt das: Die eigene Pensionskassenlösung bleibt wichtig, weil sie über den reinen Abfertigungsbetrag hinausgeht. Wer eine Zusage plant, kann das jetzt tun, ohne auf die Reform zu warten.

Was versichert ist

  • Lebenslange Zusatzpension aus Pensionskasse oder Kollektivversicherung
  • Hinterbliebenenpension, wenn in der Zusage vereinbart
  • Berufsunfähigkeitspension, wenn vereinbart
  • Mitnahme der unverfallbaren Anwartschaft beim Wechsel des Arbeitgebers
  • Eigenbeiträge der Arbeitnehmer mit staatlicher Prämie
  • Rückdeckung einer direkten Leistungszusage über eine Versicherung
  • Zukunftssicherung bis 300 Euro im Jahr lohnsteuerfrei

Was nicht versichert ist

  • Keine garantierte Pensionshöhe bei beitragsorientierten Pensionskassenlösungen
  • Keine Sozialversicherungsfreiheit bei Bezugsumwandlung für die Zukunftssicherung
  • Keine Auszahlung vor dem Pensionsalter außer in gesetzlich geregelten Fällen
  • Keine Übertragung der Abfertigung in die Pensionskasse, solange die Reform nicht beschlossen ist
  • Keine Absicherung des Betriebs gegen eigene Pensionsverpflichtungen ohne Rückdeckung

Wer sie braucht

  • Betriebe, deren Kollektivvertrag eine Pensionskasse vorsieht
  • Betriebe, die Fachkräfte mit einer Zusatzpension binden wollen
  • Geschäftsführer und Schlüsselkräfte mit direkter Leistungszusage
  • Kleine Betriebe, die mit der 300-Euro-Zukunftssicherung beginnen wollen
  • Betriebe mit Pensionsrückstellungen, die das Risiko auslagern wollen

Wer darauf verzichten kann

  • Betriebe ohne Kollektivvertragspflicht, die ihre Mittel lieber direkt als Gehalt auszahlen wollen

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Alle sechs Fälle ansehen
  1. Schlechtes Veranlagungsjahr der Kasse, die Pension sinkt, oft um einige Prozent. Billigtarif: zahlt nicht, Starker Tarif: zahlt nicht. Im beitragsorientierten Modell tragen die Begünstigten das Veranlagungsrisiko. Wer Garantien will, wählt die Kollektivversicherung und verzichtet auf Ertragschancen.
  2. Mitarbeiter wird invalid, die fehlenden Beiträge bis zur Pension. Billigtarif: zahlt nicht, Starker Tarif: zahlt. Ohne Invaliditätsleistung bleibt nur das bisher Angesparte. Mit ihr zahlt die Kasse eine Invaliditätspension.
  3. Wechsel vor der Unverfallbarkeit, die bisherigen Arbeitgeberbeiträge. Billigtarif: zahlt nicht, Starker Tarif: zahlt teilweise. Vor Ablauf der Frist bleibt der Anspruch aus den Arbeitgeberbeiträgen nicht erhalten. Großzügige Zusagen verkürzen die Frist oder verzichten darauf.
  4. Arbeitgeber geht in Konkurs, nichts, wenn ausgelagert. Billigtarif: zahlt, Starker Tarif: zahlt. Pensionskasse und Kollektivversicherung liegen außerhalb des Betriebsvermögens und sind vor den Gläubigern sicher.
  5. Tod vor dem Pensionsantritt, das angesparte Kapital. Billigtarif: zahlt teilweise, Starker Tarif: zahlt. Ohne Hinterbliebenenleistung gibt es nur, was gespart ist. Starke Zusagen sehen eine Witwen- und Waisenpension vor.
  6. Direkte Zusage ohne Rückdeckung, die ganze Pensionszusage. Billigtarif: zahlt nicht, Starker Tarif: zahlt teilweise. Geht der Betrieb pleite, ist eine direkte Zusage nur begrenzt gesichert. Eine verpfändete Rückdeckungsversicherung schützt den Begünstigten.

Was sie kostet

Die Beiträge bestimmt der Arbeitgeber selbst, meist als Prozentsatz des Gehalts. Dazu kommen Verwaltungskosten der Pensionskasse oder die Kosten des Versicherungstarifs. Steuerlich sind die Arbeitgeberbeiträge Betriebsausgaben, beim Arbeitnehmer fällt in der Ansparphase weder Lohnsteuer noch Sozialversicherung an.

Wovon der Beitrag abhängt

  • Beitragshöhe in Prozent des Gehalts
  • Zahl der begünstigten Arbeitnehmer
  • Verwaltungskosten der Pensionskasse oder Tarifkosten des Versicherers
  • Garantie oder beitragsorientierte Veranlagung
  • Hinterbliebenen- und Berufsunfähigkeitsleistungen
  • Rückdeckung bei direkter Leistungszusage

Keine Richtwerte, weil die Beiträge individuell vereinbart werden. Steuerregeln Stand 2026, Reform noch nicht beschlossen. Kosten stehen erst im Angebot fest.

Die Tariflinien am Markt

01

Zukunftssicherung

Bis 300 Euro im Jahr je Arbeitnehmer lohnsteuerfrei, meist in eine Lebensversicherung. Einfacher Einstieg für kleine Betriebe.

02

Betriebliche Kollektivversicherung

Beitragsorientierte Zusage über einen Lebensversicherer, mit Rechnungszinsgarantie. Für kleine und mittlere Betriebe gut handhabbar.

03

Pensionskassenzusage

Über eine überbetriebliche Pensionskasse, mit Betriebsvereinbarung oder Vertragsmuster. Der Standard in größeren Betrieben und vielen Branchen.

Woran Sie einen guten Tarif erkennen

KriteriumMindeststandardStarker TarifWarum das zählt
Verwaltungskosten offen ausgewiesen niedrige Vermögensverwaltungskosten, schriftlich zugesagt Die Kosten wirken über Jahrzehnte auf jede Pension im Betrieb.
Veranlagung eine Veranlagungs- und Risikogemeinschaft Wahlmöglichkeit nach Alter und Risikoprofil Junge Beschäftigte brauchen eine andere Veranlagung als kurz vor der Pension.
Garantie keine Rechnungszins- oder Mindestertragsgarantie wählbar Ohne Garantie können Pensionen in schwachen Jahren sinken.
Rechtliche Grundlage Einzelzusagen Betriebsvereinbarung oder Vertragsmuster nach Betriebspensionsgesetz Nur eine korrekte Grundlage sichert die steuerliche Behandlung.
Arbeitnehmerbeiträge nicht vorgesehen möglich, mit Prämie nach § 108a EStG Beschäftigte können selbst aufstocken und bekommen dafür eine staatliche Prämie.
Information der Beschäftigten jährliche Kontonachricht Online-Zugang und persönliche Information Eine Vorsorge, die niemand kennt, bindet auch niemanden.
Zusatzleistungen Alterspension Hinterbliebenen- und Berufsunfähigkeitspension Für Familien ist der Schutz vor Todesfall und Invalidität oft wichtiger als die Altersleistung.

Anbieter im Überblick

Betriebliche Altersvorsorge tragen in Österreich Pensionskassen und Lebensversicherer. Die Liste ist ein Marktüberblick und sagt nichts darüber, mit wem wir zusammenarbeiten.

VersichererEinordnung
VBV-Pensionskasseüberbetriebliche Pensionskasse, Teil der VBV-Gruppe, die auch eine Vorsorgekasse führt
Valida Pensionüberbetriebliche Pensionskasse der Valida-Gruppe
APK Pensionskasseüberbetriebliche Pensionskasse mit Sitz in Wien
BONUS Pensionskassenüberbetriebliche Pensionskasse mit Sitz in Wien
Allianz Pensionskasseüberbetriebliche Pensionskasse der Allianz-Gruppe in Österreich
Wiener StädtischeLebensversicherer der Vienna Insurance Group, betriebliche Kollektivversicherung und Zukunftssicherung
UNIQAösterreichischer Versicherungskonzern, betriebliche Vorsorge über Lebensversicherung
GRAWEGrazer Wechselseitige, Lebensversicherung für betriebliche Zukunftssicherung

Produkte und Bausteine am Markt

Pensionskassenzusage

Beitragsorientiert über eine überbetriebliche Pensionskasse, Beiträge frei von Lohnsteuer und Sozialversicherung.

Betriebliche Kollektivversicherung

Lebensversicherung für Gruppen von Arbeitnehmern, steuerlich wie die Pensionskasse, meist mit Garantie.

Zukunftssicherung nach § 3 Abs. 1 Z 15 lit. a EStG

Bis 300 Euro im Jahr je Arbeitnehmer lohnsteuerfrei, auch aus Bezugsumwandlung.

Direkte Leistungszusage mit Rückdeckung

Der Betrieb sagt die Pension selbst zu und sichert sie über eine Rückdeckungsversicherung ab.

Abfertigung Neu

Pflichtbeitrag von 1,53 Prozent an die betriebliche Vorsorgekasse. Die Reform soll die Übertragung in eine Pensionskasse ermöglichen.

Mythos oder Wahrheit

Was stimmt, was nicht?

Fünf Sätze, die man über diese Versicherung hört. Tippen Sie zuerst, dann lösen wir auf.

Eine Pensionskassenpension kann sinken, auch wenn man schon in Pension ist.

Das stimmt.

Ja. In beitragsorientierten Modellen hängt die Höhe vom Veranlagungsergebnis ab, und in schwachen Börsenjahren gab es tatsächlich Kürzungen. Schwankungsrückstellungen federn das nur ab.

Arbeitgeberbeiträge an die Pensionskasse gehören sofort dem Mitarbeiter.

Das stimmt nicht.

Nicht immer. Das Betriebspensionsgesetz erlaubt eine Frist, bis die Beiträge unverfallbar werden. Eigene Beiträge des Arbeitnehmers gehören ihm dagegen immer.

Die Pension aus eigenen Arbeitnehmerbeiträgen ist nur zu einem Viertel steuerpflichtig.

Das stimmt.

Stimmt. Weil diese Beiträge aus versteuertem Einkommen stammen, sind nur 25 Prozent der daraus entstehenden Pension lohnsteuerpflichtig.

Wer ins Ausland zieht, verliert seinen Pensionskassenanspruch.

Das stimmt nicht.

Nein. Die Anwartschaft bleibt bestehen und wird ab dem Pensionsalter auch ins Ausland gezahlt.

Eine Betriebspension ist in Österreich für jeden Arbeitgeber Pflicht.

Das stimmt nicht.

Nein, sie ist freiwillig. Pflicht ist nur die Abfertigung Neu, die aber keine Pension ist.

Häufige Fehler beim Abschluss

  • Eine Pensionszusage ohne Betriebsvereinbarung oder Vertragsmuster erteilen
  • Die Zukunftssicherung nur einzelnen Mitarbeitern gewähren und damit die Steuerfreiheit verlieren
  • Eine direkte Leistungszusage ohne Rückdeckung an den Geschäftsführer geben
  • Den Kollektivvertrag nicht auf Vorsorgepflichten prüfen
  • Die Reform abwarten, obwohl die eigene Zusage davon unabhängig ist

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Was ist der Unterschied zwischen Abfertigung Neu und Pensionskasse?

Die Abfertigung Neu ist Pflicht, 1,53 Prozent des Bruttoentgelts gehen an eine Vorsorgekasse, und das Geld wird meist als Einmalbetrag ausgezahlt. Die Pensionskasse ist freiwillig und zahlt eine lebenslange Zusatzpension. Die geplante Reform soll beides enger verbinden.

Kann ich meine Abfertigung Neu schon heute in die Pensionskasse übertragen?

Nur eingeschränkt, wenn Ihr Arbeitgeber einen Pensionskassenvertrag hat. Die allgemeine Übertragung über ein Standardprodukt ist Teil der Reform, die im September 2026 noch im Nationalrat liegt. Sie soll laut Entwurf erst ab 2028 möglich sein.

Sind Arbeitgeberbeiträge zur Pensionskasse steuerfrei?

Beim Arbeitnehmer ja, in der Ansparphase fallen weder Lohnsteuer noch Sozialversicherung an. Die spätere Pension aus diesen Beiträgen ist voll lohnsteuerpflichtig. Für den Arbeitgeber sind die Beiträge Betriebsausgaben.

Lohnt es sich, als Arbeitnehmer eigene Beiträge in die Pensionskasse zu zahlen?

Oft ja. Eigenbeiträge bis 1.000 Euro im Jahr bekommen 2026 eine Prämie von 4,25 Prozent, und der Pensionsteil daraus ist steuerfrei. Die Beiträge zahlen Sie aber aus versteuertem Einkommen.

Was passiert mit der Pensionskasse, wenn ich den Job wechsle?

Die unverfallbare Anwartschaft bleibt Ihnen. Sie können sie in der Pensionskasse beitragsfrei stehen lassen, zum neuen Arbeitgeber übertragen oder in eine andere Vorsorgeform überführen. Kleine Beträge können auch abgefunden werden.

Brauche ich einen Betriebsrat für eine Pensionskassenlösung?

Nein. Mit Betriebsrat wird die Zusage über eine Betriebsvereinbarung geregelt. Ohne Betriebsrat schließt der Arbeitgeber mit jedem Beschäftigten eine Einzelvereinbarung nach einem einheitlichen Vertragsmuster ab.

Ist die 300-Euro-Zukunftssicherung sozialversicherungsfrei?

Zahlt der Arbeitgeber sie zusätzlich zum Gehalt, ist sie lohnsteuerfrei und in der Regel auch beitragsfrei. Wird sie aus einer Bezugsumwandlung finanziert, bleibt nur die Lohnsteuerfreiheit, die Sozialversicherung fällt weiter an.

Garantiert die Pensionskasse eine bestimmte Pension?

In der Regel nein. Die meisten Zusagen sind beitragsorientiert, die Pension hängt vom Veranlagungsergebnis ab und kann schwanken. Manche Pensionskassen bieten eine Mindestertragsgarantie an, die kostet aber Ertrag.

Für wen eignet sich eine direkte Leistungszusage?

Vor allem für Geschäftsführer und einzelne Schlüsselkräfte mit höherem Versorgungsbedarf. Der Betrieb bildet eine Pensionsrückstellung und sollte das Risiko über eine Rückdeckungsversicherung absichern, sonst hängt die Pension an der Zahlungsfähigkeit des Unternehmens.

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Das gehört oft dazu

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