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Elektronikversicherung: EDV, Kassen und Ordinationstechnik in Österreich absichern

Die Elektronikversicherung deckt elektronische Geräte eines Betriebs gegen fast alle plötzlichen Schäden: Überspannung, Kurzschluss, Bedienungsfehler, Wasser, Sturz, Einbruchsdiebstahl. Sie ist in Österreich eine eigene Sparte der technischen Versicherung und schließt die Lücke, die die Betriebsinhaltsversicherung bei Technik lässt.

Elektronikversicherung

Die Frage, die hier fast jeder zuerst stellt

Was deckt eine Elektronikversicherung, das die Betriebsinhaltsversicherung nicht deckt?

Vor allem technische und von innen kommende Schäden. Die Inhaltsversicherung zahlt bei Feuer, Einbruchsdiebstahl, Leitungswasser und Sturm. Die Elektronikversicherung zahlt zusätzlich bei Überspannung aus dem Netz, Kurzschluss, Bedienungsfehlern, Sturz, Flüssigkeit im Gerät und Vandalismus. Für Ordinationen, Büros und Handelsbetriebe mit Kassensystemen sind das die häufigsten Schäden an der Technik.

Technik fällt selten durch Feuer aus

Die meisten Schäden an Computern, Kassen oder Ultraschallgeräten entstehen nicht durch Brand oder Einbruch, sondern durch Überspannung, Feuchtigkeit, einen Sturz oder eine falsche Bedienung. In der Betriebsinhaltsversicherung sind gerade diese Ursachen nicht versichert.

Die Elektronikversicherung ist als Allgefahrendeckung aufgebaut. Versichert ist jeder unvorhergesehene Sachschaden, der nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist. Ausgeschlossen sind typischerweise Abnutzung, bekannte Mängel, Vorsatz und Schäden, für die der Lieferant aus Gewährleistung oder Garantie einstehen muss.

Grobe Fahrlässigkeit und Obliegenheiten

Auch in der Elektronikversicherung gilt § 61 VersVG: Wer den Schaden grob fahrlässig herbeiführt, verliert den Anspruch. Für Technik heißt das zum Beispiel, einen Laptop sichtbar im Auto zu lassen oder Geräte bei bekannter Überhitzung weiterzubetreiben. Gute Polizzen schließen grobe Fahrlässigkeit bis zu einer Grenze ein.

Viele Verträge verlangen außerdem Wartung nach Herstellervorgaben, Überspannungsschutz für bestimmte Anlagen und ordnungsgemäße Datensicherung. Wer die Obliegenheiten kennt, vermeidet den Streit nach dem Schaden.

Daten sind kein Gerät

Die Grunddeckung ersetzt die Hardware. Wiederherstellung von Daten, Neuinstallation und Lizenzkosten brauchen eine eigene Position für Datenträger und Software, und auch die greift in der Regel nur nach einem Sachschaden.

Ein Angriff mit Verschlüsselungssoftware beschädigt kein Gerät. Dafür gibt es die Cyberversicherung, die neben der Wiederherstellung auch Forensik, Betriebsunterbrechung und Haftpflichtansprüche abdeckt.

Was versichert ist

  • Überspannung, Induktion und Kurzschluss
  • Bedienungsfehler und Ungeschicklichkeit
  • Wasser, Feuchtigkeit und Flüssigkeiten
  • Sturz, Bruch und Anprall
  • Feuer, Blitzschlag, Explosion, Sturm und Leitungswasser
  • Einbruchsdiebstahl, Beraubung und Vandalismus
  • Konstruktions- und Materialfehler nach Ende der Gewährleistung
  • Tragbare Geräte außerhalb des Betriebs, wenn vereinbart

Was nicht versichert ist

  • Abnutzung und Verschleiß
  • Schäden, für die Lieferant oder Hersteller einstehen muss
  • Mängel, die beim Abschluss bekannt waren
  • Datenverlust durch Schadsoftware ohne Sachschaden
  • Grob fahrlässig verursachte Schäden, soweit nicht eingeschlossen
  • Diebstahl aus unbeaufsichtigten Fahrzeugen ohne besondere Vereinbarung

Wer sie braucht

  • Ärzte und Zahnärzte mit Ordinationstechnik
  • Kanzleien, Büros und Agenturen mit EDV und Servern
  • Handel und Gastronomie mit Registrierkassen und Kassensystemen
  • Betriebe mit Mess- und Steuerungstechnik
  • Leasingnehmer, deren Vertrag eine Versicherung verlangt

Wer darauf verzichten kann

  • Betriebe mit wenig und günstiger Technik, die sie selbst ersetzen können

Pech-Rad

Drehen Sie am Rad des Pechs

Sechs Schäden, die wirklich passieren. Das Rad entscheidet, welcher Sie trifft, und zeigt, wer zahlt.

Alle sechs Fälle ansehen
  1. Registrierkassa fällt vom Pult, rund 500 bis 2.500 €. Billigtarif: zahlt, Starker Tarif: zahlt. Sturz und Bruch sind typische Elektronikschäden. Die Betriebsinhaltsversicherung würde hier nicht zahlen.
  2. Laptop sichtbar im Auto, Scheibe kaputt, rund 1.000 bis 3.000 €. Billigtarif: zahlt nicht, Starker Tarif: zahlt teilweise. Ohne tragbare Geräte keine Deckung unterwegs. Und selbst dann kann sichtbares Liegenlassen als grob fahrlässig gelten.
  3. Blitz im Tal legt Ultraschall lahm, vier- bis fünfstellig. Billigtarif: zahlt, Starker Tarif: zahlt. Überspannung ist ein Kernrisiko der Elektronikversicherung, egal wie weit weg der Blitz einschlug.
  4. Festplatte nach Sturz, Daten zurückholen, Datenrettung oft vierstellig. Billigtarif: zahlt nicht, Starker Tarif: zahlt. Das Gerät zahlt die Grunddeckung. Wiederherstellung und Neuinstallation brauchen die Position für Datenträger und Software.
  5. Trojaner verschlüsselt die Ordination, fünfstellig mit Ausfall. Billigtarif: zahlt nicht, Starker Tarif: zahlt nicht. Kein Sachschaden am Gerät, also kein Fall für die Elektronikversicherung. Das deckt die Cyberversicherung.
  6. Verschlissener Lüfter, Server überhitzt, Lüfter wenige €, Server vierstellig. Billigtarif: zahlt teilweise, Starker Tarif: zahlt teilweise. Der Lüfter selbst ist Abnutzung und nicht gedeckt. Der Folgeschaden am Server ist ein plötzlicher Sachschaden und versichert.

Was sie kostet

Die Prämie richtet sich nach der Versicherungssumme, also dem Neuwert der Geräte, nach der Art der Technik und dem Selbstbehalt. Tragbare Geräte sind deutlich teurer zu versichern als stationäre.

Wovon der Beitrag abhängt

  • Neuwert der Geräte
  • Stationär oder tragbar
  • Art der Technik: EDV, Medizintechnik, Messtechnik
  • Selbstbehalt
  • Zusätze für Daten, Software und Mehrkosten
  • Betriebsumgebung wie Staub, Hitze oder Feuchtigkeit

Für die gewerbliche Elektronikversicherung gibt es in Österreich keine veröffentlichten Prämienvergleiche. Die Prämie steht erst im Angebot fest.

Die Tariflinien am Markt

01

Pauschale Bürodeckung

Eine Summe für die stationäre Büro- und Kassentechnik, neue Geräte bis zur Summe automatisch mitversichert.

02

Erweiterte Deckung

Zusätzlich tragbare Geräte, Datenträger und Software, Mehrkosten und ein Einschluss grober Fahrlässigkeit.

03

Geräteverzeichnis

Jedes wertvolle Gerät einzeln mit Neuwert, dazu Mehrkosten und Betriebsunterbrechung. Für Ordinationen und Labore.

Woran Sie einen guten Tarif erkennen

KriteriumMindeststandardStarker TarifWarum das zählt
Neuwert Zeitwert ab einem bestimmten Gerätealter Neuwert während der gesamten Nutzung Ein fünf Jahre altes Gerät hat kaum Zeitwert, der Ersatz kostet voll.
Tragbare Geräte nur im Betrieb europaweit oder weltweit Laptops und Tablets gehen unterwegs verloren oder kaputt.
Grobe Fahrlässigkeit Leistungsfreiheit nach § 61 VersVG bis zu einer Summe eingeschlossen Im Alltag mit Technik ist grobe Fahrlässigkeit schneller behauptet als man denkt.
Daten und Software nicht versichert eigene Summe für Wiederherstellung und Lizenzen Die Einrichtung einer Ordinationssoftware kostet oft mehr als der Rechner.
Mehrkosten nicht versichert Leihgeräte, Überstunden und Expresszuschläge Ohne Kassensystem oder Röntgen steht der Betrieb.
Unterversicherungsverzicht keiner Verzicht bei pauschaler Deckung Neue Geräte werden selten nachgemeldet.

Anbieter im Überblick

Elektronikversicherungen bieten in Österreich die großen Sachversicherer im Bereich der technischen Versicherung an, oft auch als Baustein von Gewerbepaketen. Die Liste ist ein Marktüberblick.

VersichererEinordnung
UNIQAtechnische Versicherungen für Gewerbe
Wiener StädtischeVienna Insurance Group, technische Versicherungen
GeneraliGenerali Versicherung AG, Elektronik für Betriebe
AllianzAllianz Elementar Versicherungs-AG, technische Versicherungen
ZurichZürich Versicherungs-AG, Firmenkunden
HelvetiaHelvetia Versicherungen AG, technische Versicherungen über Makler
HDIHDI Versicherung AG in Österreich, Firmenkunden

Produkte und Bausteine am Markt

Elektronik-Pauschalversicherung

Für Büro- und Kassentechnik mit einer Gesamtsumme, ohne Einzelliste.

Elektronikversicherung nach Geräteverzeichnis

Für wertvolle Einzelgeräte wie Röntgen, Laborgeräte oder Steuerungsanlagen.

Tragbare Elektronik

Laptops, Tablets und Messgeräte außerhalb des Betriebs.

Datenträger- und Softwareversicherung

Wiederherstellung von Daten und Programmen nach einem versicherten Schaden.

Mehrkosten- und BU-Deckung

Ersatzgeräte oder Ertragsausfall, bis die Technik wieder läuft.

Mythos oder Wahrheit

Was stimmt, was nicht?

Fünf Sätze, die man über diese Versicherung hört. Tippen Sie zuerst, dann lösen wir auf.

Startet die Registrierkassa nach einem Update nicht mehr, zahlt die Elektronikversicherung.

Das stimmt nicht.

Nein, ein Softwarefehler ist kein Sachschaden. Ansprechpartner ist der Kassenanbieter, der auch für die Einhaltung der Registrierkassenpflicht sorgen muss.

Ein Gerät mit bekanntem Defekt wird ersetzt, sobald es endgültig ausfällt.

Das stimmt nicht.

Nein, Mängel, die beim Abschluss schon bekannt waren, sind ausgeschlossen. Wer ein Gerät mit Macken versichern will, sollte es vorher reparieren lassen.

Auch geleaste oder gemietete Geräte kann ich über meine Polizze versichern.

Das stimmt.

Ja, entscheidend ist, dass Sie das Risiko tragen. Leasingverträge verlangen das oft sogar, meist zum Neuwert.

Beißt ein Marder im Technikraum die Kabel durch, ist das gedeckt.

Das stimmt.

In der Regel ja, weil die Elektronikversicherung jeden unvorhergesehenen Sachschaden deckt, der nicht ausgeschlossen ist. Tierbiss steht in den üblichen Ausschlüssen nicht drin.

Beschädigt der Techniker bei der Reparatur das Gerät, zahlt meine Elektronikversicherung.

Das stimmt nicht.

In erster Linie nicht. Für Fehler bei der Reparatur haftet der Betrieb, der repariert hat, und dessen Haftpflichtversicherung.

Häufige Fehler beim Abschluss

  • Geglaubt, die Bündelpolizze decke auch Überspannung und Bedienungsfehler
  • Laptops nur für den Betrieb versichert
  • Die Summe nach der Anschaffung neuer Ordinationstechnik nicht erhöht
  • Datenwiederherstellung und Software vergessen
  • Elektronik- und Cyberversicherung verwechselt

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Ist die Registrierkasse in der Elektronikversicherung versichert?

Ja, wenn sie in der Summe oder im Geräteverzeichnis enthalten ist. Versichert sind dann auch Schäden durch Überspannung, verschüttete Flüssigkeit oder einen Sturz, die die Inhaltsversicherung nicht deckt.

Zahlt die Elektronikversicherung bei einem Blitzschlag in der Nachbarschaft?

Ja, Überspannung ist ein Kernrisiko der Elektronikversicherung, egal ob sie durch einen nahen Blitz oder durch das Netz entsteht.

Ist ein gestohlener Laptop versichert?

Im Betrieb bei Einbruchsdiebstahl ja. Unterwegs nur, wenn tragbare Geräte eingeschlossen sind, und aus dem Auto meist nur unter Bedingungen wie verschlossenem Kofferraum und bestimmten Uhrzeiten. Lesen Sie diese Klausel genau.

Deckt die Elektronikversicherung einen Hackerangriff?

Nein, weil kein Sachschaden am Gerät entsteht. Für verschlüsselte oder gestohlene Daten brauchen Sie eine Cyberversicherung.

Was passiert bei einem Garantiefall?

Zuerst muss der Lieferant oder Hersteller leisten. Die Elektronikversicherung springt in der Regel nur ein, wenn keine Gewährleistung oder Garantie besteht, bessere Polizzen gehen in Vorleistung, wenn der Lieferant ablehnt.

Muss ich jedes neue Gerät melden?

Bei pauschaler Deckung nicht, solange die Gesamtsumme reicht. Bei einem Geräteverzeichnis schon, sonst ist das neue Gerät nicht versichert.

Werden ältere Geräte zum Neuwert ersetzt?

Das hängt von der Polizze ab. Manche zahlen durchgehend den Neuwert eines vergleichbaren Geräts, andere wechseln nach einigen Jahren zum Zeitwert. Das ist einer der wichtigsten Punkte beim Vergleich.

Braucht eine Ordination eine Elektronikversicherung?

In den meisten Fällen ja. Ultraschall, Röntgen, Dentaleinheiten und Praxissoftware sind teuer und für den Betrieb unverzichtbar. Ein Ausfall bedeutet abgesagte Termine, deshalb gehören Mehrkosten und oft eine Betriebsunterbrechung dazu.

NAMMERT Versicherungsmakler

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Wir holen Angebote ein und melden uns mit einem Vergleich. Kostenlos und ohne Verpflichtung, die Vergütung zahlt der Versicherer.

1Für wen?
2Welche Versicherungen?

Mehrere möglich. Zu jeder gewählten Sparte erscheinen die Angaben, die ein Versicherer für ein Angebot braucht.

Privat

Gewerbe

3Angaben zu Ihren Wünschen

Elektronikversicherung

4Ihr bisheriger Vertrag
5Wie erreichen wir Sie?

Das gehört oft dazu

Cyberversicherung

Was kostet eine Cyberversicherung für einen österreichischen Betrieb?

Maschinenbruch

Deckt meine Betriebsinhaltsversicherung nicht ohnehin Schäden an Maschinen?

Betriebsinhalt

Muss ich als Unternehmer in Österreich eine Betriebsinhaltsversicherung haben?

Boot oder Yacht? Da sind wir nicht Makler, sondern Assekuradeur: eigene Tarife, eigene Schadenregulierung.

Zur Bootsversicherung

NAMMERT Assekuradeur GmbH mit Sitz in Deutschland, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37, in Österreich tätig im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit. Bei Boots- und Yachtversicherungen sind wir Assekuradeur und nicht Makler. Erstinformation lesen · Stand

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