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Kreditversicherung in Österreich: Forderungen gegen Zahlungsausfall schützen

Jede Lieferung auf Ziel ist ein Kredit an Ihren Kunden. Die Kreditversicherung, oft auch Warenkredit- oder Forderungsversicherung genannt, ersetzt den Großteil einer Forderung, wenn der Abnehmer insolvent wird oder schlicht nicht zahlt. In Österreich ist der Markt klein und übersichtlich, umso wichtiger ist der Vergleich der Bedingungen.

Kreditversicherung (Warenkreditversicherung)

Die Frage, die hier fast jeder zuerst stellt

Brauche ich als österreichischer Lieferant eine Kreditversicherung?

Dann, wenn der Ausfall eines einzelnen Kunden Ihren Betrieb in Liquiditätsnot bringen würde. Das trifft vor allem Lieferanten mit wenigen großen Abnehmern, langen Zahlungszielen oder Exportgeschäft zu. Die Polizze ersetzt meist 70 bis 90 Prozent der ausgefallenen Forderung. Wer fast nur an Privatkunden oder gegen Vorauszahlung verkauft, kann sich die Prämie sparen.

Selbst rechnen

Wie viel Umsatz ein insolventer Kunde kostet

Fällt eine Forderung aus, holen Sie den Verlust nur über neuen Umsatz wieder herein, mit Ihrer Marge.

Grobe Rechnung.

Ein kleiner Markt mit klaren Strukturen

In Österreich teilen sich wenige Anbieter die Kreditversicherung. Marktführer ist die Acredia, dazu kommen Coface, Atradius, Credendo und die österreichische Niederlassung der R+V. Für Exporte in schwierige Märkte oder mit langen Laufzeiten gibt es zusätzlich die Haftungen des Bundes nach dem Ausfuhrförderungsgesetz, die die Oesterreichische Kontrollbank abwickelt.

Für Sie heißt das: Die Auswahl ist überschaubar, aber die Limitpolitik der Häuser unterscheidet sich je Branche und Land deutlich. Derselbe Kunde kann bei einem Versicherer ein hohes Limit bekommen und beim anderen keines.

Wie das Kreditlimit funktioniert

Versichert ist jeder Abnehmer bis zu einem Limit, das der Versicherer nach Prüfung der Bilanzen und seiner Zahlungsdaten vergibt. Lieferungen darüber hinaus sind Ihr eigenes Risiko. Verschlechtert sich die Bonität, kann das Limit für künftige Lieferungen gekürzt oder gestrichen werden; was schon geliefert ist, bleibt versichert.

Viele Kunden sehen in einer Limitkürzung einen Nachteil. Tatsächlich ist sie oft die früheste Warnung vor einer Insolvenz, lange bevor der KSV1870 oder das Firmenbuch etwas zeigen.

Anfechtung nach der Insolvenzordnung

Auch bezahlte Rechnungen können zurückgefordert werden. Der Insolvenzverwalter kann Zahlungen anfechten, die der Schuldner vor der Insolvenzeröffnung geleistet hat, wenn der Lieferant die Zahlungsunfähigkeit kannte oder kennen musste (§§ 27 ff. IO). Wer mit einem angeschlagenen Kunden Ratenzahlungen vereinbart, sollte wissen, ob seine Polizze die Anfechtung mitversichert.

Was versichert ist

  • Forderungsausfall durch Insolvenz des Kunden
  • Nichtzahlung ohne Insolvenzverfahren nach vereinbarter Frist
  • Forderungen aus Lieferungen und Leistungen an Unternehmen
  • Exportforderungen in vereinbarten Ländern
  • Laufende Bonitätsüberwachung der Kunden
  • Betreibung und Inkasso nach Eintritt des Schadens
  • Anfechtungsschäden, wenn vereinbart

Was nicht versichert ist

  • Forderungen gegen Konsumenten
  • Lieferungen über dem Kreditlimit
  • Strittige Forderungen bis zur rechtlichen Klärung
  • Geschäfte innerhalb der eigenen Unternehmensgruppe
  • Der vereinbarte Selbstbehalt
  • Verspätet gemeldete Zahlungsverzüge

Wer sie braucht

  • Großhändler und Produzenten mit Zahlungszielen
  • Zulieferer mit wenigen großen Abnehmern
  • Exporteure, vor allem nach Ost- und Südosteuropa
  • Betriebe, die Forderungen an Banken abtreten oder Factoring nutzen
  • Baunebengewerbe mit langen Zahlungsfristen

Wer darauf verzichten kann

  • Handels- und Dienstleistungsbetriebe mit überwiegend Privatkunden
  • Firmen mit vielen Kleinkunden ohne Klumpenrisiko

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Sechs Schäden, die wirklich passieren. Das Rad entscheidet, welcher Sie trifft, und zeigt, wer zahlt.

Alle sechs Fälle ansehen
  1. Baufirma schlittert in den Konkurs, offene Rechnungen, oft fünf- bis sechsstellig. Billigtarif: zahlt, Starker Tarif: zahlt. Der Klassiker in Österreich: Die Kreditversicherung zahlt bis zum Limit, abzüglich Selbstbehalt.
  2. Sanierungsplan mit 20 Prozent Quote, bis zu 80 Prozent der Forderung. Billigtarif: zahlt, Starker Tarif: zahlt. Auch das Sanierungsverfahren ist ein Versicherungsfall. Die Polizze ersetzt den Teil, der über die Quote hinaus verloren geht.
  3. Nachlieferung über das Limit hinaus, der Betrag über dem Limit. Billigtarif: zahlt nicht, Starker Tarif: zahlt nicht. Jede Lieferung über dem bewilligten Limit ist Eigenrisiko. Das gilt für Kompakt- und Gesamtumsatzpolizze gleich.
  4. Masseverwalter ficht Zahlungen an, schon kassierte Beträge. Billigtarif: zahlt nicht, Starker Tarif: zahlt. Muss Geld an die Masse zurück, zahlt nur eine Polizze mit ausdrücklicher Anfechtungsdeckung.
  5. Kunde in Drittland darf nicht zahlen, die ganze Exportforderung. Billigtarif: zahlt nicht, Starker Tarif: zahlt. Transferverbote und Zahlungsverbote sind politische Risiken. Die Kompaktpolizze deckt meist nur wirtschaftliche Ausfälle.
  6. Monatelang keine Zahlung, kein Verfahren, die offene Forderung. Billigtarif: zahlt, Starker Tarif: zahlt. Der protrahierte Zahlungsausfall ist gedeckt, wenn die Frist laut Polizze abgelaufen und rechtzeitig gemeldet ist.

Was sie kostet

Die Prämie wird in Promille vom versicherten Umsatz berechnet, dazu kommen Prüfgebühren je Kunde und eine Mindestprämie. Unabhängige veröffentlichte Preisvergleiche für Österreich gibt es nicht, daher nennen wir keine Beträge.

Wovon der Beitrag abhängt

  • Versicherter Umsatz und Kundenanzahl
  • Eigene Branche und Kundenbranchen
  • Exportländer und Exportanteil
  • Zahlungsziele
  • Ausfälle der Vergangenheit
  • Selbstbehalt und Jahreshöchstleistung

Die Prämie steht erst im Angebot fest, nach Prüfung von Umsatzstruktur und Kundenliste.

Die Tariflinien am Markt

01

Kompaktpolizze

Für kleinere Umsätze mit vereinfachter Limitvergabe und fixer Prämie.

02

Gesamtumsatzpolizze

Alle Firmenkunden versichert, Limits je Kunde, Standard für den Mittelstand.

03

Individuelle Lösung

Für große Umsätze: hohe Eigenbehalte, Einzelkundendeckungen oder Kombination mit Bankfinanzierung.

Woran Sie einen guten Tarif erkennen

KriteriumMindeststandardStarker TarifWarum das zählt
Ersatzquote 70 Prozent 90 Prozent Jeder Prozentpunkt Selbstbehalt ist im Schadenfall Ihr Verlust.
Nichtzahlung nur Insolvenz versichert Nichtzahlung nach kurzer Frist versichert Viele Schuldner gehen nie in ein Verfahren, sie zahlen nur nicht.
Kleinforderungen Limitantrag für jeden Kunden Selbstprüfungsgrenze ohne Antrag Erspart Verwaltungsaufwand bei vielen kleinen Kunden.
Anfechtung nicht versichert versichert Rückforderungen treffen vor allem Lieferanten, die Kunden in der Krise entgegenkommen.
Meldefristen knapp großzügig und verlängerbar Eine versäumte Meldung kostet sonst die ganze Leistung.
Länderabdeckung nur Inland Inland und Export in wichtige Zielländer Für österreichische Exporteure ist Deutschland oft der größte Einzelmarkt.

Anbieter im Überblick

Der österreichische Markt für Kreditversicherung ist konzentriert. Die Liste ist ein Überblick ohne Wertung und sagt nichts darüber, mit wem wir zusammenarbeiten.

VersichererEinordnung
Acrediaösterreichischer Kreditversicherer, Marktführer im Inland
Coface Austriaösterreichische Niederlassung der französischen Coface-Gruppe
Atradiusniederländisch-spanische Gruppe, in Österreich über eine Niederlassung tätig
Credendobelgische Kreditversicherungsgruppe mit Präsenz in Österreich
R+V ÖsterreichNiederlassung der deutschen R+V Allgemeine, Waren- und Kautionskredit
Oesterreichische Kontrollbank (OeKB)wickelt die Exportgarantien des Bundes ab, kein privater Versicherer

Produkte und Bausteine am Markt

Gesamtumsatzdeckung

Alle Forderungen an Firmenkunden versichert, Standardlösung.

Einzelkundendeckung

Nur ausgewählte Großkunden, gezielter Schutz bei höherem Prämiensatz.

Kautionsversicherung

Garantien für Anzahlungen und Haftrücklässe, entlastet den Bankrahmen.

Exportgarantien des Bundes

Über die OeKB für politische und wirtschaftliche Risiken, auch bei langen Laufzeiten.

Mythos oder Wahrheit

Was stimmt, was nicht?

Fünf Sätze, die man über diese Versicherung hört. Tippen Sie zuerst, dann lösen wir auf.

Bei einem Sanierungsplan bekommt man mindestens 20 Prozent seiner Forderung.

Das stimmt.

Stimmt, wenn der Plan angenommen und erfüllt wird. Die Insolvenzordnung verlangt eine Mindestquote von 20 Prozent, in der Eigenverwaltung 30 Prozent. Scheitert der Plan, kann es deutlich weniger werden.

Der KSV1870 ist eine Kreditversicherung.

Das stimmt nicht.

Nein. Der KSV1870 ist ein Gläubigerschutzverband: Er liefert Bonitätsauskünfte, treibt Forderungen ein und vertritt Gläubiger im Insolvenzverfahren. Den Ausfall selbst ersetzt er nicht.

Eigentumsvorbehalt schützt mich im Konkurs meines Kunden vollständig.

Das stimmt nicht.

Selten. Ist die Ware eingebaut oder weiterverkauft, ist der Vorbehalt meist erloschen. Er hilft nur bei Ware, die noch unverändert beim Kunden liegt.

Eine Kreditversicherung kann überfällige Rechnungen für mich eintreiben.

Das stimmt.

Ja. Viele Polizzen enthalten ein Inkasso, das schon vor dem Schadenfall mahnt und verhandelt. Oft kommt das Geld so, bevor überhaupt ein Schaden entsteht.

Wer einem Kunden Aufschub gewährt, bleibt automatisch versichert.

Das stimmt nicht.

Nein. Wer Zahlungsziele ohne Zustimmung des Versicherers verlängert, riskiert die Deckung für diese Rechnung. Stundungen daher vorher melden und abstimmen.

Häufige Fehler beim Abschluss

  • Nach Limitstreichung ohne Sicherheit weiterliefern
  • Zahlungsverzüge aus Rücksicht auf den Kunden zu spät melden
  • Zahlungsziele ohne Zustimmung des Versicherers verlängern
  • Nur den Promillesatz vergleichen und Mindestprämie und Prüfgebühren übersehen

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Wie viel ersetzt die Kreditversicherung bei einer Insolvenz?

Meist 70 bis 90 Prozent der versicherten Forderung bis zum Kreditlimit. Den Rest tragen Sie als Selbstbehalt. Voraussetzung ist, dass Limit und Meldefristen eingehalten wurden.

Muss erst ein Insolvenzverfahren eröffnet sein?

Bei guten Polizzen nicht. Zahlt ein Kunde nach Ablauf einer vereinbarten Frist nicht, gilt das als Versicherungsfall. Polizzen, die nur die Insolvenz erfassen, sind deutlich schwächer.

Was tun, wenn der Versicherer ein Limit streicht?

Schon gelieferte Ware bleibt versichert. Für neue Lieferungen sollten Sie Vorauszahlung, Bankgarantie oder Eigentumsvorbehalt vereinbaren. Mit aktuellen Unterlagen des Kunden lässt sich das Limit oft neu prüfen lassen.

Ist die Kreditversicherung dasselbe wie eine Exportgarantie der OeKB?

Nein. Die Kreditversicherung ist ein privater Vertrag, die Exportgarantien sind Haftungen der Republik Österreich, abgewickelt von der OeKB. Die staatliche Deckung ist vor allem für schwierige Länder und lange Laufzeiten gedacht.

Bekommt mein Kunde mit, dass ich versichert bin?

Nicht unbedingt. Der Versicherer prüft über Wirtschaftsauskunfteien und eigene Daten. Bei hohen Limits kann er den Kunden um aktuelle Bilanzen ersuchen.

Hilft die Polizze bei der Bankfinanzierung?

Ja. Versicherte Forderungen sind eine bessere Sicherheit, und Factoringgesellschaften setzen eine Kreditversicherung häufig voraus.

Wie lange bin ich an den Vertrag gebunden?

Üblich sind ein bis drei Jahre mit Verlängerung, wenn nicht fristgerecht gekündigt wird. Die Kündigungsfrist steht in der Polizze. Limits passt der Versicherer unabhängig davon laufend an.

Warum über einen Makler?

Weil sich die wenigen Anbieter in Limitpolitik, Nichtzahlungsfristen und Anfechtungsschutz deutlich unterscheiden. Wir holen Angebote ein und unterstützen Sie bei Limitanfragen. Die Vergütung trägt der Versicherer.

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Angebote für Kreditversicherung anfordern

Wir holen Angebote ein und melden uns mit einem Vergleich. Kostenlos und ohne Verpflichtung, die Vergütung zahlt der Versicherer.

1Für wen?
2Welche Versicherungen?

Mehrere möglich. Zu jeder gewählten Sparte erscheinen die Angaben, die ein Versicherer für ein Angebot braucht.

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4Ihr bisheriger Vertrag
5Wie erreichen wir Sie?

Das gehört oft dazu

Cyberversicherung

Was kostet eine Cyberversicherung für einen österreichischen Betrieb?

D&O-Versicherung

Haftet ein GmbH-Geschäftsführer in Österreich mit seinem Privatvermögen?

Boot oder Yacht? Da sind wir nicht Makler, sondern Assekuradeur: eigene Tarife, eigene Schadenregulierung.

Zur Bootsversicherung

NAMMERT Assekuradeur GmbH mit Sitz in Deutschland, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37, in Österreich tätig im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit. Bei Boots- und Yachtversicherungen sind wir Assekuradeur und nicht Makler. Erstinformation lesen · Stand

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