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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen / Haushaltsversicherung

Zahlt die Haushaltsversicherung, wenn die Tür nicht versperrt war?

Kurz gesagt

Ob die Haushaltsversicherung zahlt, wenn die Tür nicht versperrt war, ist in Österreich heikel. Typische Bedingungen verlangen ausdrücklich, alle Eingangstüren zu versperren, sobald niemand in der Wohnung ist. Wer das missachtet, riskiert die ganze Leistung, wenn der Einbruch dadurch leichter war. Bei einem Wohnungseinbruch geht es oft um 2.000 bis 6.000 Euro.

Zahlt die Haushaltsversicherung, wenn die Tür nicht versperrt war?

Was es kostet

Was bei einem Einbruch in Österreich auf dem Spiel steht.

BeispielRichtwert
Einbruch in eine Wohnung, Technik und Schmucketwa 2.000 bis 6.000 Euro
Einfacher Diebstahl aus der Wohnung laut einer Sonderbedingungbis 500 Euro Bargeld, 3.000 Euro sonstiger Inhalt
Haushaltsversicherung für 70 Quadratmeteretwa 80 bis 180 Euro im Jahr
Aufpreis für Verzicht auf grobe Fahrlässigkeitetwa 5 bis 20 Euro im Jahr

Grenzen für einfachen Diebstahl aus einer Sonderbedingung 2021.

Schadenhöhe, Prämie und Aufpreis sind Richtwerte aus der Angebotspraxis, Stand Oktober 2026;

das genaue Angebot holen wir ein.

Rechenbeispiel

Wohnungstür beim Einkaufen nur zugezogen

Eine Mieterin in Graz geht eine Stunde einkaufen und zieht die Tür nur ins Schloss. Ein Dieb öffnet sie mit einer Karte und nimmt Laptop und Schmuck für 3.000 Euro mit.

EinordnungEinbruchdiebstahl mit schlossfremdem Werkzeug
Sicherheitsvorschrift Versperrenverletzt, der Verstoß hat den Einbruch erleichtert
Mögliche Leistung0 Euro bis 3.000 Euro, je nach Polizze und Verzichtsklausel

Ein einmal Umdrehen des Schlüssels hätte die Frage gar nicht erst aufkommen lassen.

Was österreichische Polizzen zum Versperren verlangen

Anders als die deutschen Musterbedingungen enthalten österreichische Haushaltsbedingungen oft eine klare Sicherheitsvorschrift. In den ABH 2022 eines großen Versicherers heißt es sinngemäß: Wenn alle Personen die Wohnung verlassen, sind sämtliche Eingangstüren zu schließen und zu versperren, Fenster in Reichhöhe zu schließen. Das gilt dort auch für einfachen Diebstahl und Vandalismus.

Wer die Tür nur zuzieht oder offen lässt, verletzt diese Vorschrift. Der Versicherer kann dann leistungsfrei sein. Nach § 6 VersVG gilt das aber nur, wenn Sie schuldhaft gehandelt haben und der Verstoß Einfluss auf den Eintritt des Schadens oder seinen Umfang hatte.

Zugezogen, offen oder versperrt: drei Fälle

Öffnet ein Dieb eine nur zugezogene Tür mit einer Karte, ist das nach den Bedingungen ein Eindringen mit schlossfremdem Werkzeug, also Einbruchdiebstahl. Weil die Tür aber nicht versperrt war, kann sich der Versicherer auf die Sicherheitsvorschrift berufen, denn mit versperrter Tür wäre das so nicht gegangen.

Stand die Tür offen, liegt gar kein Einbruch vor. Zahlen kann dann höchstens eine Deckung für einfachen Diebstahl, und auch dort gilt die Versperrpflicht.

SituationWas die Haushaltsversicherung daraus macht
Tür versperrt und aufgebrochenEinbruchdiebstahl, versichert
Tür nur zugezogen, mit Karte geöffnetEinbruch, aber Sicherheitsvorschrift verletzt, Leistungsfreiheit möglich
Tür offen, niemand zu Hausekein Einbruch, Versperrpflicht verletzt
Tür offen, Sie sind zu Hausekeine Versperrpflicht, aber meist kein Einbruch
Bewohner wird bedrohtBeraubung, versichert

Grobe Fahrlässigkeit nach österreichischem Recht

Neben der Sicherheitsvorschrift gilt § 61 VersVG: Führt der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall grob fahrlässig herbei, ist der Versicherer ganz frei. Eine anteilige Kürzung wie in Deutschland sieht das Gesetz nicht vor.

Manche Haushaltsversicherungen verzichten gegen Aufpreis auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit, oft bis zu einer Grenze. Ob ein solcher Verzicht auch die Sicherheitsvorschrift zum Versperren aufhebt, steht im Wortlaut der Klausel.

Wann Sie sich keine Sorgen machen müssen

Sind Sie oder ein Mitbewohner zu Hause, greift die Versperrpflicht nach den genannten Bedingungen nicht. Wird jemand bedroht oder überwältigt, ist das Beraubung und versichert.

Kritisch ist die nicht versperrte Tür also vor allem, wenn alle weg waren. Gewöhnen Sie sich an, auch beim kurzen Weg zum Müllraum abzusperren.

Schritt für Schritt

  1. Polizei rufen und Anzeige erstatten.
  2. Spuren an Tür und Schloss fotografieren.
  3. Dem Versicherer ehrlich sagen, ob die Tür versperrt, zugezogen oder offen war.
  4. Liste der gestohlenen Sachen mit Wiederbeschaffungswert vorlegen.
  5. Bei Ablehnung die Begründung schriftlich verlangen und die Schlichtungsstelle prüfen lassen.

Checkliste

  • Sicherheitsvorschriften in Ihrer Polizze gelesen
  • Tür bei Abwesenheit immer versperren
  • Fenster in Reichhöhe schließen
  • Verzicht auf grobe Fahrlässigkeit, wenn angeboten
  • Einfacher Diebstahl mitversichert

Häufige Fehler

  • Tür nur zuziehen, weil man gleich zurück ist
  • Beim Versicherer behaupten, die Tür sei versperrt gewesen
  • Elektronisches Schloss nicht auf Versperren stellen

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Reicht es, die Tür nur zuzuziehen?

Nach vielen österreichischen Bedingungen nicht.

Verlangt wird, dass die Tür versperrt ist, wenn niemand zu Hause ist.

Gilt die Versperrpflicht auch, wenn ich nur kurz weg bin?

Die genannten Bedingungen unterscheiden nicht nach der Dauer.

Entscheidend ist, dass alle die Wohnung verlassen haben.

Was gilt bei elektronischen Schlössern?

Sie müssen ebenfalls versperrt sein.

Nach einem Einbruch kann der Versicherer das Protokoll des Schlosses verlangen.

Zahlt die Haushaltsversicherung, wenn ein Gast etwas mitnimmt?

Das ist kein Einbruch.

Zahlen kann höchstens eine Deckung für einfachen Diebstahl mit niedriger Grenze.

Darf der Versicherer bei grober Fahrlässigkeit kürzen?

In Österreich ist er nach § 61 VersVG sogar ganz frei, außer die Polizze enthält einen Verzicht.

Muss ich ein gekipptes Fenster schließen?

Nach den genannten Bedingungen gilt ein gekipptes Fenster nur als geschlossen,

wenn es sich nur mit Gewalt und Beschädigung öffnen lässt.

Quellen

NAMMERT Versicherungsmakler

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