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Zahlt die Haushaltsversicherung bei grober Fahrlässigkeit?

Kurz gesagt

Nur wenn Ihre Polizze grobe Fahrlässigkeit ausdrücklich einschließt. Nach § 61 VersVG ist der Versicherer sonst ganz leistungsfrei, er kürzt also nicht nur, er zahlt nichts. Viele Tarife decken sie heute bis zur vollen Versicherungssumme, manche nur begrenzt oder gegen Aufpreis.

Zahlt die Haushaltsversicherung bei grober Fahrlässigkeit?

Was es kostet

Öffentlich genannte Prämien für Haushaltsversicherungen mit Mindestschutz, Stand 2026.

BeispielRichtwert
Mietwohnung 90 Quadratmeter, solide Ausstattung, alle verglichenen Tarifeetwa 155 bis 295 Euro im Jahr
Mietwohnung 90 Quadratmeter, Selbstbehalt höchstens 200 Euroetwa 122 bis 236 Euro im Jahr
70 Quadratmeter in Wienetwa 72 bis 180 Euro im Jahr
Mehrprämie für den Einschluss grober Fahrlässigkeitoft nur wenige Euro bis etwa 20 Euro im Jahr

Richtwerte, Stand September 2026, aus öffentlich genannten Vergleichen. Die Mehrprämie für den Einschluss ist ein Richtwert aus der Angebotspraxis, da sie in den Quellen nicht beziffert wird. Ihre Prämie hängt von Postleitzahl, Summe und Umfang ab; das genaue Angebot holen wir ein.

Rechenbeispiel

Küchenbrand in einer 70 Quadratmeter Wohnung, Schaden 25.000 Euro

Die Mieterin hat Öl erhitzt und ist kurz zur Nachbarin gegangen. Das Gericht würde das als grob fahrlässig werten.

Polizze ohne Einschluss grober Fahrlässigkeit0 Euro
Einschluss begrenzt auf 10.000 Euro10.000 Euro
Einschluss bis zur vollen Versicherungssumme25.000 Euro

Ohne Einschluss trägt sie den ganzen Schaden selbst. Mit vollem Einschluss bekommt sie alles ersetzt, bis zur Versicherungssumme.

Warum das Thema in Österreich so wichtig ist

Das österreichische Versicherungsvertragsgesetz kennt keine Quote. Wer einen Schaden grob fahrlässig verursacht, verliert ohne besondere Vereinbarung den ganzen Anspruch. Ein vergessener Fetttopf kann so die gesamte Küche und mehr kosten.

Leichte Fahrlässigkeit ist dagegen immer mitversichert. Wo die Grenze liegt, entscheidet im Streitfall das Gericht nach den Umständen: Wie offensichtlich war die Gefahr, wie lange waren Sie weg, wie leicht wäre es zu vermeiden gewesen?

SituationEinschätzung
Fett erhitzt, Wohnung verlassentypischer Fall grober Fahrlässigkeit
Kerze brennt im leeren Raummeist grob fahrlässig
Wohnungstür offen stehen gelassenoft grob fahrlässig, wichtig für den Einbruchschutz
Glas umgestoßen, Wasser in der Steckdosemeist leicht fahrlässig, gedeckt
Bügeleisen kurz eingeschaltet vergessenhängt von Dauer und Umständen ab

Worauf Sie in der Polizze achten

Entscheidend ist die Summe, bis zu der grobe Fahrlässigkeit gedeckt ist. Die meisten Anbieter leisten bis zur vollen Versicherungssumme, einige wenige setzen eine niedrigere Grenze. Bei einem Wohnungsbrand ist eine kleine Grenze schnell aufgebraucht.

Prüfen Sie außerdem, ob der Einschluss nur im höheren Tarif oder als eigener Baustein gegen Aufpreis angeboten wird. Ältere Polizzen enthalten ihn oft gar nicht.

Grenzen des Einschlusses

Vorsatz bleibt immer ausgeschlossen. Auch vereinbarte Sicherheitsvorschriften, etwa das Versperren der Wohnungstür oder der Einbau bestimmter Schlösser, gelten neben dem Einschluss weiter. Wer sie verletzt, riskiert trotzdem Kürzungen.

Die Haushaltsversicherung enthält in Österreich meist auch die Haftpflicht für den Privatbereich. Dort geht es um Schäden an anderen, die Frage der groben Fahrlässigkeit betrifft vor allem Ihren eigenen Hausrat.

Wann Sie nichts ändern müssen

Steht in Ihrer Polizze bereits der Einschluss bis zur vollen Versicherungssumme, ist alles erledigt. Ein Wechsel nur wegen dieses Punktes lohnt sich dann nicht.

Fehlt er, reicht oft ein Anruf beim Versicherer: Viele stellen bestehende Verträge gegen eine kleine Mehrprämie auf den aktuellen Tarif um. Achten Sie dabei auf eine neue Bindungsfrist.

Schritt für Schritt

  1. Polizze und Bedingungen nach dem Stichwort grobe Fahrlässigkeit durchsuchen.
  2. Prüfen, bis zu welcher Summe der Einschluss gilt.
  3. Sicherheitsvorschriften in den Bedingungen lesen, sie gelten zusätzlich.
  4. Fehlt der Einschluss, Umstellung beim Versicherer anfragen oder Angebote einholen.
  5. Bei Umstellung auf die neue Laufzeit und einen möglichen Dauerrabatt achten.

Checkliste

  • Grobe Fahrlässigkeit ausdrücklich eingeschlossen
  • Einschluss bis 100 Prozent der Versicherungssumme
  • Versicherungssumme mit Unterversicherungsverzicht
  • Sicherheitsvorschriften bekannt und im Alltag machbar
  • Haushaltshaftpflicht mit ausreichender Summe enthalten

Häufige Fehler

  • Annehmen, dass wie in Deutschland nur gekürzt wird
  • Einen alten Vertrag weiterlaufen lassen, der den Einschluss nicht kennt
  • Eine niedrige Grenze für grobe Fahrlässigkeit übersehen
  • Beim Schaden die Umstände schönreden, statt sie sachlich zu schildern

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Ist grobe Fahrlässigkeit in jeder Haushaltsversicherung gedeckt?

Nein. Ohne Vereinbarung ist der Versicherer leistungsfrei. Viele aktuelle Tarife schließen sie ein, ältere Polizzen oft nicht.

Was ist ein typischer Fall grober Fahrlässigkeit?

Fett auf dem Herd erhitzen und die Wohnung verlassen, eine Kerze im leeren Raum brennen lassen oder die Wohnungstür offen lassen.

Kostet der Einschluss viel?

Meist nicht. Oft steckt er schon im Standard- oder Toptarif, als Baustein ist die Mehrprämie in der Regel klein.

Hilft der Einschluss auch bei einem Einbruch durch die offene Tür?

Das hängt von den Sicherheitsvorschriften ab. Lesen Sie, ob das Versperren der Tür als eigene Pflicht vereinbart ist.

Kann ich meinen bestehenden Vertrag erweitern?

Oft ja, durch Umstellung auf den aktuellen Tarif. Fragen Sie nach der neuen Laufzeit, bevor Sie zustimmen.

Quellen

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