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Was zahlt die Haushaltsversicherung nach einem Einbruch?

Kurz gesagt

Nach einem Einbruch ersetzt die Haushaltsversicherung die gestohlenen Sachen zum Neuwert, beschädigte Einrichtung, meist Reparaturen an Tür und Fenster und notwendige neue Schlösser. Bei Bargeld und Schmuck hängt die Höhe davon ab, wo sie lagen: frei in der Wohnung gelten niedrige Grenzen, im versperrten Möbel oder Tresor höhere. Voraussetzung sind Einbruchspuren und eine Anzeige bei der Polizei.

Was zahlt die Haushaltsversicherung nach einem Einbruch?

Was es kostet

Wertgrenzen aus österreichischen Polizzen laut Arbeiterkammer, dazu Zahlen der Kriminalstatistik.

BeispielRichtwert
Bargeld frei in der Wohnungetwa 250 bis 15.000 Euro je nach Polizze
Bargeld im versperrten Möbeletwa 1.000 bis 32.000 Euro
Schmuck frei in der Wohnungetwa 1.000 bis 8.000 Euro
Schmuck im versperrten Möbeletwa 6.000 bis 32.000 Euro
Inhalt eines Tresors, je nach Tresorklasseetwa 15.000 bis 75.000 Euro

Stand September 2026. Die Spannen zeigen, wie weit die Polizzen auseinanderliegen; maßgeblich sind Ihre Bedingungen. Die Beträge im Rechenbeispiel sind angenommene Werte.

Rechenbeispiel

Einbruch in eine 65 Quadratmeter große Wohnung in Graz

Die Täter brechen die Wohnungstür auf. In der Polizze gilt für frei liegendes Bargeld eine Grenze von 1.000 Euro, Selbstbehalt 200 Euro.

Fernseher und Tablet, Neupreis1.900 Euro
Schmuck aus der unversperrten Lade2.500 Euro
Bargeld 1.800 Euro, Grenze 1.000 Euro1.000 Euro
Reparatur der Tür und neuer Zylinder1.100 Euro
Selbstbehaltminus 200 Euro

Ersetzt werden 6.300 Euro. 800 Euro Bargeld über der Grenze und der Selbstbehalt bleiben bei Ihnen.

Was ersetzt wird

Die Haushaltsversicherung deckt den Wohnungsinhalt. Nach einem Einbruchdiebstahl bekommen Sie für gestohlene Möbel, Geräte und Kleidung den Betrag, den eine gleichwertige Neuanschaffung kostet. Was die Täter beschädigen, wird repariert oder ersetzt.

Dazu kommen Folgekosten: Reparaturen an Wohnungstür, Fenstern und Schlössern sowie der Tausch von Schlössern, wenn Schlüssel fehlen. Diese Kosten sind in manchen Polizzen mit eigenen Höchstbeträgen begrenzt.

SchadenErsatz aus der Haushaltsversicherung
Gestohlene Einrichtung und ElektronikNeuwert
Verwüstete oder beschädigte MöbelReparatur oder Neuwert
Aufgebrochene Tür und Fenstermeist ja, teils mit Höchstbetrag
Schlosstausch nach Schlüsseldiebstahlja, notwendige Kosten
Bargeld und Schmuckbis zur Wertgrenze je nach Verwahrung
Diebstahl ohne Gewalt, etwa bei offener Türnur mit niedrigen Grenzen oder gar nicht

Einbruch oder einfacher Diebstahl

Versicherer sprechen von Einbruch, wenn jemand gewaltsam in verschlossene Räume eindringt oder sie mit falschen Schlüsseln öffnet. Beraubung, also Diebstahl mit Gewalt oder Drohung, ist ebenfalls gedeckt.

Kommt jemand ohne Gewalt in die Wohnung, weil die Tür offen stand oder ein Fenster geöffnet war, gilt das als einfacher Diebstahl. Dafür zahlen viele Polizzen nur kleine Beträge. War die Wohnung nicht versperrt, kann der Versicherer außerdem wegen grober Fahrlässigkeit leistungsfrei sein.

Warum die Verwahrung über die Summe entscheidet

Für Wertsachen gibt es gestaffelte Grenzen. Frei herumliegendes Bargeld ist nur mit kleinen Beträgen versichert, im versperrten Möbel deutlich mehr, im Tresor am meisten. Wie der Tresor beschaffen sein muss, etwa Mindestgewicht oder Verankerung, steht in der Polizze.

Diese Grenzen steigen meist nicht automatisch mit. Wer seit Jahren Schmuck dazukauft, sollte prüfen, ob die Beträge noch passen, und sie bei Bedarf gegen Aufpreis erhöhen.

Nachweise machen den Unterschied

Sie müssen belegen, was gestohlen wurde und was es wert war. Eine Liste der Wertgegenstände mit Fotos und Rechnungen, getrennt von der Wohnung aufbewahrt, spart im Ernstfall viel Streit.

Ohne Belege schätzt der Versicherer selbst, und diese Schätzung fällt selten großzügig aus.

Schritt für Schritt

  1. Die Polizei rufen (133) und Anzeige erstatten, vorher nichts aufräumen.
  2. Den Schaden sofort dem Versicherer melden.
  3. Eine vollständige Liste der gestohlenen Sachen erstellen und der Polizei nachreichen.
  4. Spuren und Schäden fotografieren, Rechnungen und Fotos heraussuchen.
  5. Tür oder Fenster notdürftig sichern, Karten und Handy sperren lassen.

Checkliste

  • Anzeigebestätigung der Polizei
  • Liste der gestohlenen Sachen mit Wert
  • Fotos von Einbruchspuren
  • Rechnungen oder Fotos der Wertgegenstände
  • Wertgrenzen der Polizze je Verwahrungsart nachgelesen
  • Vermieter oder Hausverwaltung informiert

Häufige Fehler

  • Die Wohnung nur zuziehen statt versperren
  • Schmuck frei liegen lassen, obwohl die Polizze dafür nur kleine Beträge zahlt
  • Wertgrenzen seit Jahren nicht an neu gekauften Schmuck angepasst
  • Gestohlene Sachen zu spät oder unvollständig melden

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Zahlt die Haushaltsversicherung auch die kaputte Tür?

Meist ja, als Folgeschaden des Einbruchs. Manche Polizzen begrenzen diese Kosten mit einem eigenen Betrag.

Ist ein Einbruch ins Kellerabteil gedeckt?

In der Regel ja, wenn das Abteil versperrt war und aufgebrochen wurde. Für Sachen im Keller gelten aber oft niedrigere Grenzen.

Muss ich unbedingt zur Polizei?

Ja. Ohne Anzeige zahlt der Versicherer bei Einbruch in der Regel nicht.

Was ist, wenn die Tür nicht versperrt war?

Dann fehlt oft der Einbruch im Sinne der Polizze, und nach § 61 VersVG kann der Versicherer bei grober Fahrlässigkeit leistungsfrei sein. Viele Polizzen mildern das vertraglich.

Bekomme ich den Neuwert?

Für Hausrat meist ja. Bei Dingen, die Sie kaum mehr nutzen, kann der Versicherer auf den Zeitwert gehen.

Quellen

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