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Wie werden Kinder in Österreich privat krankenversichert?

Kurz gesagt

Kinder sind in Österreich über einen Elternteil gesetzlich beitragsfrei mitversichert. Privat krankenversichert werden sie nur zusätzlich, mit eigenem Vertrag: Sonderklasse ab etwa 25 Euro, mit Wahlarzt ab etwa 40 Euro im Monat. Wer ein Neugeborenes ohne Gesundheitsfragen aufnehmen lassen will, braucht meist eine Baby-Option für 3 bis 6 Euro und muss es binnen ein bis zwei Monaten melden.

Wie werden Kinder in Österreich privat krankenversichert?

Was es kostet

Öffentlich genannte Prämien für Kinder in Österreich, Stand 2026.

BeispielRichtwert
Kind, Sonderklasse Basisab etwa 25 Euro im Monat
Kind, Sonderklasse und Wahlarztab etwa 40 Euro im Monat
Kind, Premium mit Zahnab etwa 60 Euro im Monat
Kind, Einstieg mit Sonderklasse nach Unfall und Spitalgeldab etwa 8,60 Euro im Monat
Baby-Option im Vertrag eines Elternteilsetwa 3 bis 6 Euro im Monat
Besuch beim Wahlkinderarzt in Wienetwa 80 bis 200 Euro

Richtwerte, Stand Oktober 2026, aus öffentlich genannten Beispielen.

Die Prämie hängt von Tarif, Bundesland und Selbstbehalt ab.

Das genaue Angebot für Ihr Kind holen wir ein.

Rechenbeispiel

Familie in Graz, zwei Kinder, Mutter mit Sonderklasse und Baby-Option

Beide Kinder sind über den Vater bei der ÖGK beitragsfrei mitversichert. Die Eltern wollen für die Kinder Sonderklasse und Wahlkinderarzt.

Erstes Kind, Sonderklasse und Wahlarztetwa 40 Euro
Zweites Kind mit 50 Prozent Familienrabattetwa 20 Euro
Baby-Option im Vertrag der Mutter, vor der Geburtetwa 3 bis 6 Euro
Gesetzliche Mitversicherung0 Euro

Für beide Kinder zahlt die Familie rund 60 Euro im Monat, etwa 720 Euro im Jahr. Ohne Zusatz bleibt der volle gesetzliche Schutz, nur Wahlarzt und Sonderklasse fehlen.

Der gesetzliche Schutz ist schon da

In Österreich gibt es keine private Vollversicherung statt der Kasse. Kinder sind als Angehörige über die Mutter oder den Vater bei ÖGK, BVAEB oder SVS mitversichert, ohne eigenen Beitrag. Das gilt bis 18 und während einer Schul- oder Berufsausbildung oder eines Studiums längstens bis 27.

Eine private Krankenversicherung für Kinder ist deshalb immer eine Zusatzversicherung. Sie zahlt dort, wo die Kasse wenig oder nichts übernimmt: beim Wahlkinderarzt, in der Sonderklasse im Spital und je nach Tarif bei Zahnspange oder Brille.

Baustein für das KindWas er zahltRichtwert im Monat
Gesetzliche MitversicherungKassenärzte, Spital allgemeine Klasse0 Euro
Sonderklasse nach Unfall mit SpitalgeldZweibettzimmer nach einem Unfallab etwa 8,60 Euro
SonderklasseZweibettzimmer, Arztwahl, Begleitpersonab etwa 25 Euro
Sonderklasse und Wahlarztzusätzlich Wahlkinderarztab etwa 40 Euro
Premium mit Zahnzusätzlich Zahn und Kieferregulierung je nach Tarifab etwa 60 Euro

Die Baby-Option und die Meldefrist

Auch für Neugeborene stellen viele Versicherer Gesundheitsfragen. Kommt ein Kind krank oder zu früh zur Welt, drohen dann Zuschläge, Ausschlüsse oder eine Ablehnung.

Dagegen hilft eine Baby-Option oder Annahmegarantie im Vertrag eines Elternteils. Sie kostet etwa 3 bis 6 Euro im Monat oder ist schon enthalten. Melden Sie das Kind dann innerhalb der Frist an, je nach Versicherer ein bis zwei Monate nach der Geburt, und es wird rückwirkend ab Geburt aufgenommen.

Am besten schließen Sie die Option schon vor der Schwangerschaft ab. Viele Verträge sehen für Schwangerschaft und Geburt eine Wartezeit vor.

Wahlkinderarzt: was die Kasse zahlt

Ein Besuch beim Wahlkinderarzt in Wien kostet etwa 80 bis 200 Euro. Die Kasse erstattet nur rund 80 Prozent des Kassentarifs, der oft deutlich unter der Rechnung liegt.

Eine Wahlarztversicherung übernimmt je nach Tarif den Rest bis zu einer Jahresgrenze. Ob sich das lohnt, hängt davon ab, wie oft Sie zum Wahlarzt gehen und ob es in Ihrer Nähe Kassenkinderärzte mit freien Plätzen gibt.

Wann Sie keine private Versicherung für das Kind brauchen

Wenn Sie mit Kassenkinderarzt und allgemeiner Klasse zufrieden sind, ist das Kind medizinisch gut versorgt. Die Behandlung im Spital ist dieselbe, die Sonderklasse bringt vor allem Zimmer, Arztwahl und Komfort für die Begleitperson.

Sinnvoll ist ein kleiner Baustein oft trotzdem, weil er dem Kind später den Zugang ohne neue Gesundheitsprüfung sichern kann. Manche Einsteigertarife bieten zum 18. Geburtstag einen Umstieg in einen vollen Sonderklassetarif ohne Gesundheitsfragen.

Schritt für Schritt

  1. Klären, über welchen Elternteil das Kind gesetzlich mitversichert wird.
  2. Vor der Schwangerschaft eine Baby-Option oder Annahmegarantie in den eigenen Vertrag aufnehmen.
  3. Nach der Geburt die Meldefrist des Versicherers einhalten, am besten in der ersten Woche.
  4. Entscheiden, ob Sonderklasse, Wahlarzt oder beides gebraucht wird.
  5. Familienrabatt für weitere Kinder erfragen.
  6. Prüfen, ob der Tarif zum 18. Geburtstag ohne Gesundheitsfragen weiterläuft.

Checkliste

  • Gesetzliche Mitversicherung angemeldet
  • Baby-Option rechtzeitig vereinbart
  • Meldefrist für Neugeborene im Kalender
  • Jahresgrenze beim Wahlarzt passt zu den Arztbesuchen
  • Begleitperson im Spital mitversichert
  • Umstieg mit 18 ohne Gesundheitsprüfung geregelt

Häufige Fehler

  • Die Meldefrist nach der Geburt verpassen und dann Gesundheitsfragen beantworten müssen
  • Glauben, das Kind brauche eine private Versicherung, um überhaupt versichert zu sein
  • Den Wahlarzttarif ohne Blick auf die Jahresgrenze wählen
  • Für jedes Kind den vollen Preis zahlen, obwohl es Familienrabatt gibt

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Muss ich mein Kind in Österreich privat versichern?

Nein. Kinder sind über einen Elternteil gesetzlich beitragsfrei mitversichert. Privat geht es nur um Zusatzleistungen.

Was kostet eine Sonderklasse für Kinder?

Ab etwa 25 Euro im Monat, mit Wahlarzt ab etwa 40 Euro und mit Zahnleistungen ab etwa 60 Euro.

Wird mein Baby ohne Gesundheitsfragen aufgenommen?

Nur wenn ein Elternteil eine Baby-Option oder Annahmegarantie hat und Sie die Meldefrist von ein bis zwei Monaten einhalten.

Gibt es Rabatt für Geschwister?

Oft ja. Für das zweite Kind sind 50 Prozent üblich, bei manchen Anbietern ist ab dem dritten Kind die Prämie sehr niedrig oder entfällt.

Bis wann ist mein Kind gesetzlich mitversichert?

Bis 18 und in Schul- oder Berufsausbildung oder im Studium längstens bis 27, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.

Was passiert mit dem privaten Vertrag, wenn das Kind 18 wird?

Es wechselt in einen Erwachsenentarif, die Prämie steigt. Gute Tarife garantieren den Übergang ohne neue Gesundheitsprüfung.

Quellen

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