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Welche Versicherungen brauche ich als Vermieter in Österreich?

Kurz gesagt

Als Vermieter in Österreich brauchen Sie eine Gebäude- oder Eigenheimversicherung gegen Feuer, Sturm und Leitungswasser und eine Gebäudehaftpflicht. Feuer, Haftpflicht und Leitungswasser dürfen Sie nach § 21 MRG als Betriebskosten verrechnen, sonst gilt der Mietvertrag. Welche Versicherungen noch? Ein Liegenschafts-Rechtsschutz kostet etwa 197 Euro im Jahr, mit Mietausfall etwa 272 Euro.

Welche Versicherungen brauche ich als Vermieter in Österreich?

Was es kostet

Veröffentlichte Prämien und Werte für Vermieter in Österreich.

BeispielRichtwert
Liegenschafts-Rechtsschutz, 1 vermietete Wohnung196,74 Euro im Jahr
Liegenschafts-Rechtsschutz mit Mietausfall bis 6 Monate, 1 Wohnung271,53 Euro im Jahr
Liegenschafts-Rechtsschutz, 5 Wohnungen, mit Mietausfall1.034,40 Euro im Jahr
Ersparnis durch 200 bis 300 Euro Selbstbehalt in der Eigenheimversicherungrund 90 bis 220 Euro im Jahr

Rechtsschutzprämien aus einem veröffentlichten Antrag, Tarif 01.01.2025,

inklusive 11 Prozent Versicherungssteuer und 20 Prozent Dauerrabatt bei zehn Jahren Laufzeit.

Gebäudeprämien hängen stark von Lage und Bauart ab; das genaue Angebot holen wir ein.

Rechenbeispiel

Zinshaus mit sechs Wohnungen im Vollanwendungsbereich des MRG

So verteilen sich die Versicherungen zwischen Vermieter und Mietern.

Feuer, Leitungswasser, Gebäudehaftpflichtals Betriebskosten verrechenbar
Sturm und Glasverrechenbar, wenn die Mehrheit der Hauptmieter zugestimmt hat
Erhöhter KatastrophenschutzVermieter, außer die Mehrheit stimmt zu
Liegenschafts-Rechtsschutz mit MietausfallVermieter

Die Grunddeckung tragen die Mieter über die Betriebskosten. Rechtsschutz und Mietausfall zahlen Sie selbst.

Die Grundausstattung für Vermieter

Die Eigenheim- oder Gebäudeversicherung fasst meist Feuer, Sturm, Leitungswasser und Gebäudehaftpflicht zusammen. Sie zahlt die Reparatur oder den Wiederaufbau des vermieteten Hauses und Schäden, die Dritte auf Ihrem Grundstück erleiden.

Hochwasser, Überschwemmung und Vermurung sind in neueren Produkten oft nur bis zu einem Höchstbetrag von meist 4.000 bis 10.000 Euro gedeckt. In gefährdeten Lagen sollten Vermieter einen höheren Katastrophenschutz prüfen.

VersicherungWofürNach § 21 MRG verrechenbar
FeuerBrand, Blitz, Explosion am Gebäudeja, bei angemessener Summe
LeitungswasserWasser aus Leitungen, inklusive Korrosionja
GebäudehaftpflichtSchäden Dritter rund ums Hausja
Sturm, GlasSturmschäden, Verglasung allgemeiner Teilenur mit Zustimmung der Mehrheit der Hauptmieter
Liegenschafts-RechtsschutzStreit mit Mietern, Räumungnein

Was Sie als Betriebskosten verrechnen dürfen

Wo § 21 MRG gilt, zählen die angemessene Feuerversicherung, die Haftpflicht des Hauseigentümers und die Leitungswasserversicherung zu den Betriebskosten. Andere Versicherungen wie Glasbruch oder Sturm dürfen Sie nur verrechnen, wenn die Mehrheit der Hauptmieter dem Vertrag zugestimmt hat.

Für Gebäude mit nicht mehr als zwei selbständigen Wohnungen gilt das Mietrechtsgesetz nach § 1 MRG nicht. Dort regelt der Mietvertrag, welche Versicherungen der Mieter mitzahlt.

Mietausfall und Streit mit Mietern

Zahlt ein Mieter nicht oder muss geräumt werden, hilft ein Liegenschafts-Rechtsschutz. In einem veröffentlichten Tarif kostet er für eine vermietete Wohnung etwa 197 Euro im Jahr. Mit einer Ausfallsversicherung für bis zu 6 Monate Mietzins, höchstens 15.000 Euro Jahresbruttomietzins, sind es etwa 272 Euro.

Diese Prämien zahlen Sie als Vermieter selbst. Prüfen Sie Wartefristen und Selbstbehalt, im genannten Tarif sind es 10 Prozent, mindestens 100 Euro, außer Sie wählen den vorgeschlagenen Anwalt.

Vermieter einer Eigentumswohnung

Vermieten Sie eine Eigentumswohnung, klären Sie mit der Hausverwaltung, ob und wie das Gebäude über die Eigentümergemeinschaft versichert ist, welche Gefahren und Summen gelten und was Sie über die Betriebskosten mittragen.

Prüfen Sie zusätzlich, ob Ihre private Haftpflicht aus der Haushaltsversicherung die Vermietung einer Wohnung einschließt. Ist das nicht so, brauchen Sie als Vermieter eine eigene Haftpflicht für die Wohnung.

Was Vermieter oft nicht brauchen

Eine Haushaltsversicherung für die vermietete Wohnung ist meist überflüssig, Möbel und Sachen gehören dem Mieter. Ausnahme ist eine möblierte Vermietung.

Ein Selbstbehalt von 200 bis 300 Euro spart in der Eigenheimversicherung laut Arbeiterkammer rund 20 Prozent der Prämie, im Vergleich 90 bis 220 Euro im Jahr. Für Vermieter mit Rücklagen ist das oft die bessere Wahl als ein Vollschutz ohne Selbstbehalt.

Schritt für Schritt

  1. Prüfen, ob Feuer, Sturm, Leitungswasser und Haftpflicht für das Haus bestehen.
  2. Katastrophenschutz und seine Höchstsumme in der Polizze nachsehen.
  3. Klären, ob das MRG für Ihr Haus gilt.
  4. Zustimmung der Hauptmieter einholen, wenn Sie Sturm oder Glas verrechnen wollen.
  5. Über einen Liegenschafts-Rechtsschutz entscheiden, bevor ein Streit beginnt.

Checkliste

  • Feuerversicherung mit ausreichender Summe ohne Unterversicherung
  • Leitungswasser einschließlich Korrosion
  • Gebäudehaftpflicht
  • Katastrophenschutz zur Lage passend
  • Betriebskostenabrechnung nach § 21 MRG korrekt

Häufige Fehler

  • Sturm oder Glas ohne Zustimmung der Mieter verrechnen
  • Sich auf den knappen Katastrophenschutz verlassen
  • Rechtsschutz erst abschließen, wenn der Mieter schon nicht zahlt
  • Bei der Eigentumswohnung die eigene Haftpflicht für die Vermietung vergessen

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Welche Versicherungen brauche ich als Vermieter mindestens?

Feuer, Leitungswasser, Sturm und Gebäudehaftpflicht.

Sie sind meist als Eigenheim- oder Gebäudeversicherung gebündelt.

Darf ich die Gebäudeversicherung auf Mieter umlegen?

Wo § 21 MRG gilt, Feuer, Haftpflicht und Leitungswasser ja,

andere Versicherungen nur mit Zustimmung der Mehrheit der Hauptmieter.

Gilt das MRG für mein Zweifamilienhaus?

Nein, Gebäude mit nicht mehr als zwei selbständigen Wohnungen sind nach § 1 MRG ausgenommen.

Dann zählt der Mietvertrag.

Wer zahlt, wenn der Mieter nicht zahlt?

Keine Gebäudeversicherung.

Dafür gibt es Rechtsschutz mit Ausfallsversicherung, im genannten Tarif bis 6 Monate.

Brauche ich als Vermieter eine Haushaltsversicherung?

Nur bei möblierter Vermietung.

Sonst versichert der Mieter seinen Hausrat selbst.

Quellen

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