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Kurz gesagt
Über die Eigentümergemeinschaft. Die Hausverwaltung versichert die ganze Liegenschaft, und Sie zahlen Ihren Anteil nach Miteigentumsanteilen mit den Betriebskosten. In Wiener Miethäusern lagen die Versicherungsprämien zuletzt bei rund 7 Euro je Quadratmeter im Jahr, für 70 Quadratmeter also etwa 490 Euro. Ihre Einrichtung sichern Sie selbst mit einer Haushaltsversicherung ab.
Öffentlich genannte Werte für Versicherungsprämien in Wiener Miethäusern, dazu eigene Umrechnungen auf eine Wohnung.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Wiener Miethäuser, Abrechnungsjahr 2023, je Quadratmeter Nutzfläche | rund 6,94 Euro im Jahr (2022: 6,46 Euro) |
| Wohnung mit 70 Quadratmetern, umgerechnet | etwa 490 Euro im Jahr |
| Wohnung mit 50 Quadratmetern, umgerechnet | etwa 350 Euro im Jahr |
| Rechenbeispiel 60 von 1.000 Anteilen bei 6.000 Euro Gesamtprämie | 360 Euro im Jahr |
Stand September 2026. Der Quadratmeterwert stammt aus dem Betriebskostenspiegel für private Wiener Miethäuser; neuere Wohnungseigentumsanlagen außerhalb Wiens liegen oft darunter, das ist ein Richtwert aus der Angebotspraxis. Die Umrechnungen je Wohnung sind eigene Rechnungen. Das genaue Angebot für Ihre Gemeinschaft holen wir ein.
Rechenbeispiel
Eine Leitung in der Wand Ihrer vermieteten Wohnung bricht. Estrich und Boden müssen erneuert werden, die Mieter ziehen für fünf Wochen aus. Die Gemeinschaft hat einen Selbstbehalt von 500 Euro vereinbart.
| Leitung, Trocknung, Estrich, Standardboden | Gebäudeversicherung der Gemeinschaft |
| Aufpreis für Ihren Echtholzboden | nur wenn Ihre Investition versichert ist |
| Selbstbehalt 500 Euro | Verteilung laut Abrechnung, bei Ihren Anteilen oft nur ein kleiner Betrag |
| Mietverlust für fünf Wochen | nur wenn vereinbart |
Den Großteil trägt die Versicherung der Gemeinschaft. Offen bleiben für Sie vor allem der Mietverlust und der Mehrwert Ihrer eigenen Einbauten.
Dach, Fassade, Stiegenhaus, Heizung und Steigleitungen gehören allen Eigentümern gemeinsam. Ein Brand oder ein geplatztes Rohr trifft selten nur eine Wohnung. Deshalb gibt es für das Haus einen gemeinsamen Vertrag, den die Hausverwaltung für die Gemeinschaft abschließt und betreut.
Das Wohnungseigentumsgesetz 2002 zählt die angemessene Versicherung der Liegenschaft in § 28 zur ordentlichen Verwaltung. Darüber entscheidet die Mehrheit der Eigentümer, einen einstimmigen Beschluss braucht es dafür nicht.
Nach § 32 WEG 2002 tragen die Eigentümer die Aufwendungen für die Liegenschaft im Verhältnis ihrer Miteigentumsanteile. Die Versicherungsprämie ist ein Teil davon und steht in Ihrer jährlichen Abrechnung. Ein anderer Schlüssel gilt nur, wenn er wirksam vereinbart wurde.
Ein Rechenbeispiel: Die Gesamtprämie beträgt 6.000 Euro, Ihre Wohnung hat 60 von 1.000 Anteilen. Dann zahlen Sie 360 Euro im Jahr, verteilt auf die monatlichen Vorschreibungen.
| Bereich | Wer versichert | Beispiele |
|---|---|---|
| Allgemeine Teile des Hauses | Gebäudeversicherung der Gemeinschaft | Dach, Fassade, Stiegenhaus, Lift, Heizung |
| Fest verbaute Teile Ihrer Wohnung | meist ebenfalls die Gemeinschaft, laut Polizze | Estrich, Leitungen in der Wand, Fenster |
| Eigene hochwertige Investitionen | prüfen, oft über Ihre Haushaltsversicherung | neues Bad, Echtholzboden, Einbauküche |
| Einrichtung und Hausrat | Ihre Haushaltsversicherung | Möbel, Kleidung, Technik |
| Mieteinnahmen bei Vermietung | Mietverlust in der Polizze oder eigener Schutz | Miete während der Sanierung |
Die Katastrophendeckung für Hochwasser, Überschwemmung und Vermurung ist in vielen Gebäudepolizzen klein. Liegt das Haus in der Nähe eines Gewässers, sollten Sie in der Eigentümerversammlung fragen, wie hoch sie ist.
Was Sie in Ihrer Wohnung selbst hochwertig eingebaut haben, deckt der Vertrag der Gemeinschaft oft nur bis zum üblichen Standard. Melden Sie solche Investitionen Ihrer Haushaltsversicherung oder klären Sie mit der Verwaltung, ob sie im Gebäudevertrag eingeschlossen sind.
Ihren Anteil an der Gebäudeversicherung dürfen Sie in vielen Fällen als Betriebskosten an die Mieter weiterverrechnen. Was genau zulässig ist, hängt davon ab, ob das Mietrechtsgesetz voll gilt und was im Mietvertrag steht.
Wird die Wohnung nach einem Wasserschaden für Wochen unbewohnbar, fehlt Ihnen die Miete. Das deckt nur ein Mietverlust, der im Gebäudevertrag oder separat vereinbart ist.
Wohnen Sie selbst in der Wohnung, haben Sie eine Haushaltsversicherung mit Haftpflicht und ist der Vertrag der Gemeinschaft solide, ist das Gebäuderisiko abgedeckt. Eine eigene Eigenheimversicherung nur für Ihre Wohnung wäre doppelt bezahlt.
Zusätzlicher Schutz lohnt sich nur bei teuren eigenen Einbauten, bei Vermietung oder wenn die Polizze der Gemeinschaft Lücken wie eine zu kleine Katastrophendeckung hat.
Fragen und Antworten
Nein. Das Gebäude versichert die Gemeinschaft. Sie brauchen für Ihre Einrichtung eine Haushaltsversicherung, die in Österreich meist auch die private Haftpflicht enthält.
Sie informieren die Hausverwaltung, die den Schaden bei der Gebäudeversicherung meldet. Stoppen Sie das Wasser und machen Sie Fotos.
Meist ja, als Teil der Betriebskosten. Wie weit das geht, hängt vom Mietrechtsgesetz und Ihrem Mietvertrag ab.
Am Gebäude die Versicherung der Gemeinschaft, an Ihren Möbeln Ihre Haushaltsversicherung. Hat der Nachbar schuldhaft gehandelt, kommt auch seine Haftpflicht in Frage.
Die Versicherungssumme wird meist jährlich an einen Index oder die Baukosten angepasst. Dazu kommen Schäden im Haus, die der Versicherer in die Prämie einrechnet.
Nein, darüber entscheidet die Mehrheit. Sie können aber verlangen, dass das Thema auf die Tagesordnung kommt, und Vergleichsangebote vorlegen.
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NAMMERT Assekuradeur GmbH mit Sitz in Deutschland, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37, in Österreich tätig im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit. Bei Boots- und Yachtversicherungen sind wir Assekuradeur und nicht Makler. Erstinformation lesen · Stand
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