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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen / Eigenheim

Wie ist eine Eigentumswohnung in Österreich versichert?

Kurz gesagt

Über die Eigentümergemeinschaft. Die Hausverwaltung versichert die ganze Liegenschaft, und Sie zahlen Ihren Anteil nach Miteigentumsanteilen mit den Betriebskosten. In Wiener Miethäusern lagen die Versicherungsprämien zuletzt bei rund 7 Euro je Quadratmeter im Jahr, für 70 Quadratmeter also etwa 490 Euro. Ihre Einrichtung sichern Sie selbst mit einer Haushaltsversicherung ab.

Wie ist eine Eigentumswohnung in Österreich versichert?

Was es kostet

Öffentlich genannte Werte für Versicherungsprämien in Wiener Miethäusern, dazu eigene Umrechnungen auf eine Wohnung.

BeispielRichtwert
Wiener Miethäuser, Abrechnungsjahr 2023, je Quadratmeter Nutzflächerund 6,94 Euro im Jahr (2022: 6,46 Euro)
Wohnung mit 70 Quadratmetern, umgerechnetetwa 490 Euro im Jahr
Wohnung mit 50 Quadratmetern, umgerechnetetwa 350 Euro im Jahr
Rechenbeispiel 60 von 1.000 Anteilen bei 6.000 Euro Gesamtprämie360 Euro im Jahr

Stand September 2026. Der Quadratmeterwert stammt aus dem Betriebskostenspiegel für private Wiener Miethäuser; neuere Wohnungseigentumsanlagen außerhalb Wiens liegen oft darunter, das ist ein Richtwert aus der Angebotspraxis. Die Umrechnungen je Wohnung sind eigene Rechnungen. Das genaue Angebot für Ihre Gemeinschaft holen wir ein.

Rechenbeispiel

Wasserschaden in einer vermieteten Wohnung in Graz

Eine Leitung in der Wand Ihrer vermieteten Wohnung bricht. Estrich und Boden müssen erneuert werden, die Mieter ziehen für fünf Wochen aus. Die Gemeinschaft hat einen Selbstbehalt von 500 Euro vereinbart.

Leitung, Trocknung, Estrich, StandardbodenGebäudeversicherung der Gemeinschaft
Aufpreis für Ihren Echtholzbodennur wenn Ihre Investition versichert ist
Selbstbehalt 500 EuroVerteilung laut Abrechnung, bei Ihren Anteilen oft nur ein kleiner Betrag
Mietverlust für fünf Wochennur wenn vereinbart

Den Großteil trägt die Versicherung der Gemeinschaft. Offen bleiben für Sie vor allem der Mietverlust und der Mehrwert Ihrer eigenen Einbauten.

Eine Liegenschaft, eine Polizze

Dach, Fassade, Stiegenhaus, Heizung und Steigleitungen gehören allen Eigentümern gemeinsam. Ein Brand oder ein geplatztes Rohr trifft selten nur eine Wohnung. Deshalb gibt es für das Haus einen gemeinsamen Vertrag, den die Hausverwaltung für die Gemeinschaft abschließt und betreut.

Das Wohnungseigentumsgesetz 2002 zählt die angemessene Versicherung der Liegenschaft in § 28 zur ordentlichen Verwaltung. Darüber entscheidet die Mehrheit der Eigentümer, einen einstimmigen Beschluss braucht es dafür nicht.

Wie die Prämie verteilt wird

Nach § 32 WEG 2002 tragen die Eigentümer die Aufwendungen für die Liegenschaft im Verhältnis ihrer Miteigentumsanteile. Die Versicherungsprämie ist ein Teil davon und steht in Ihrer jährlichen Abrechnung. Ein anderer Schlüssel gilt nur, wenn er wirksam vereinbart wurde.

Ein Rechenbeispiel: Die Gesamtprämie beträgt 6.000 Euro, Ihre Wohnung hat 60 von 1.000 Anteilen. Dann zahlen Sie 360 Euro im Jahr, verteilt auf die monatlichen Vorschreibungen.

BereichWer versichertBeispiele
Allgemeine Teile des HausesGebäudeversicherung der GemeinschaftDach, Fassade, Stiegenhaus, Lift, Heizung
Fest verbaute Teile Ihrer Wohnungmeist ebenfalls die Gemeinschaft, laut PolizzeEstrich, Leitungen in der Wand, Fenster
Eigene hochwertige Investitionenprüfen, oft über Ihre Haushaltsversicherungneues Bad, Echtholzboden, Einbauküche
Einrichtung und HausratIhre HaushaltsversicherungMöbel, Kleidung, Technik
Mieteinnahmen bei VermietungMietverlust in der Polizze oder eigener SchutzMiete während der Sanierung

Wo die Lücken liegen

Die Katastrophendeckung für Hochwasser, Überschwemmung und Vermurung ist in vielen Gebäudepolizzen klein. Liegt das Haus in der Nähe eines Gewässers, sollten Sie in der Eigentümerversammlung fragen, wie hoch sie ist.

Was Sie in Ihrer Wohnung selbst hochwertig eingebaut haben, deckt der Vertrag der Gemeinschaft oft nur bis zum üblichen Standard. Melden Sie solche Investitionen Ihrer Haushaltsversicherung oder klären Sie mit der Verwaltung, ob sie im Gebäudevertrag eingeschlossen sind.

Wenn Sie vermieten

Ihren Anteil an der Gebäudeversicherung dürfen Sie in vielen Fällen als Betriebskosten an die Mieter weiterverrechnen. Was genau zulässig ist, hängt davon ab, ob das Mietrechtsgesetz voll gilt und was im Mietvertrag steht.

Wird die Wohnung nach einem Wasserschaden für Wochen unbewohnbar, fehlt Ihnen die Miete. Das deckt nur ein Mietverlust, der im Gebäudevertrag oder separat vereinbart ist.

Wann Sie nichts zusätzlich brauchen

Wohnen Sie selbst in der Wohnung, haben Sie eine Haushaltsversicherung mit Haftpflicht und ist der Vertrag der Gemeinschaft solide, ist das Gebäuderisiko abgedeckt. Eine eigene Eigenheimversicherung nur für Ihre Wohnung wäre doppelt bezahlt.

Zusätzlicher Schutz lohnt sich nur bei teuren eigenen Einbauten, bei Vermietung oder wenn die Polizze der Gemeinschaft Lücken wie eine zu kleine Katastrophendeckung hat.

Schritt für Schritt

  1. Bei der Hausverwaltung die Polizze und die Bedingungen der Liegenschaft anfordern.
  2. Nachsehen, ob die Wohnungen selbst und die Leitungen darin eingeschlossen sind.
  3. Höhe der Katastrophendeckung und des Selbstbehalts prüfen.
  4. Eigene hochwertige Einbauten auflisten und mit der Haushaltsversicherung abgleichen.
  5. Bei Vermietung klären, ob Mietverlust versichert ist.
  6. Lücken in der nächsten Eigentümerversammlung zur Abstimmung bringen.

Checkliste

  • Polizze der Gemeinschaft liegt Ihnen vor
  • Versicherungssumme zum Neubauwert mit Wertanpassung
  • Unterversicherungsverzicht vereinbart
  • Katastrophendeckung passend zur Lage des Hauses
  • Haushaltsversicherung mit Haftpflicht für Ihre Wohnung
  • Bei Vermietung: Mietverlust abgesichert

Häufige Fehler

  • Eine zweite Eigenheimversicherung nur für die eigene Wohnung abschließen
  • Annehmen, das neue Bad sei im Vertrag der Gemeinschaft voll gedeckt
  • Einen Wasserschaden nicht sofort der Hausverwaltung melden
  • Die Abrechnung nicht lesen und eine stark gestiegene Prämie einfach hinnehmen

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Muss ich als Wohnungseigentümer eine eigene Eigenheimversicherung abschließen?

Nein. Das Gebäude versichert die Gemeinschaft. Sie brauchen für Ihre Einrichtung eine Haushaltsversicherung, die in Österreich meist auch die private Haftpflicht enthält.

Wer meldet einen Schaden in meiner Wohnung?

Sie informieren die Hausverwaltung, die den Schaden bei der Gebäudeversicherung meldet. Stoppen Sie das Wasser und machen Sie Fotos.

Kann ich die Prämie an meine Mieter weiterverrechnen?

Meist ja, als Teil der Betriebskosten. Wie weit das geht, hängt vom Mietrechtsgesetz und Ihrem Mietvertrag ab.

Wer zahlt, wenn der Schaden aus der Nachbarwohnung kommt?

Am Gebäude die Versicherung der Gemeinschaft, an Ihren Möbeln Ihre Haushaltsversicherung. Hat der Nachbar schuldhaft gehandelt, kommt auch seine Haftpflicht in Frage.

Warum ist mein Anteil gestiegen?

Die Versicherungssumme wird meist jährlich an einen Index oder die Baukosten angepasst. Dazu kommen Schäden im Haus, die der Versicherer in die Prämie einrechnet.

Kann ich allein einen besseren Vertrag durchsetzen?

Nein, darüber entscheidet die Mehrheit. Sie können aber verlangen, dass das Thema auf die Tagesordnung kommt, und Vergleichsangebote vorlegen.

Quellen

NAMMERT Versicherungsmakler

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